Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Planfeststellungsverfahren

Zum Jahreswechsel 2013/14 wurde der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Oststrecke des NOK erlassen und öffentlich bekannt gemacht.

Damit besteht Baurecht.

Die Planungsgruppe beim Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beauftragt die Planungen abzuschließen, und die ersten Maßnahmen öffentlich auszuschreiben.