Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Planfeststellungsverfahren

Im Herbst 2015 wurde der Antrag auf Planfeststellung bei der Planfeststellungsbehörde in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord (GDWS-Ast. Nord) gestellt. Damit begann das öffentlich- rechtliche Genehmigungsverfahren.

Nach der öffentlichen Bekanntgabe in ortsüblicher Weise wurden ab November 2015 Bürgern und Trägern öffentlicher Belange 4 Wochen lang die Möglichkeit haben, alle Planunterlagen einzusehen. Auslegungsstellen waren die Ämter Achterwehr und Dänischer Wohld, die Gemeinde Altenholz , die Stadt Kiel und das WSA Kiel-Holtenau.

Anregungen und Bedenken konnten der GDWS Ast. Nord innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ende der öffentlichen Auslegung mitgeteilt werden. 

Im Frühjahr 2016 hatten Einwender im Zuge eines Erörterungstermins nochmalige Anhörungsmöglichkeit. Aufgabe der Planfeststellungsbehörde war es dann, Festlegungen für die Umsetzung der Baumaßnahme unter Abwägung aller Betroffenheiten zu treffen.

Die Planfeststellungsunterlagen können Sie seit dem 02.11.2015 digital in diesem Portal einsehen.

Die amtliche Bekanntmachung der Planfeststellungsbehörde vom 29.09.2015, mit Hinweisen zum Verfahren und den damit verbundenen Fristen können Sie hier einsehen: Bekanntmachung (PDF, 262 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Der Planfeststellungsbeschluss wurde im November 2017 erlassen und ist seit Februar 2018 rechtskräftig. 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Planfeststellungsbehörde

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

 Für Fragen steht Ihnen das Projektteam (siehe Kontakt ) jederzeit gerne  zur Verfügung.