Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Projekt-Historie

Am 15.07.2008 wurde bereits ein Scoping-Termin zum Vorhaben „Fahrrinnenanpassung, Anpassung der inneren Hafengewässer und Hafenausbau Wismar“ durchgeführt und ein entsprechender Untersuchungsrahmen mit Datum vom 15.09.2008 seitens der Planfeststellungsbehörde festgelegt (s. untenstehende Links zur Einsicht der damaligen Scoping-Unterlagen). Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und die Hansestadt Wismar planten in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren die Fahrrinnenanpassung, die Anpassung der inneren Hafengewässer und den Hafenausbau (sogenannter 2. Bauabschnitt). In dessen Folge wurden im Zeitraum 2008 bis 2012 Planunterlagen bis zur Einreichungsreife für zwei Ausbauvarianten erarbeitet: die Werftvariante mit einem LNG-Tanker als Bemessungsschiff mit den Abmaßen von 340 m Länge, 50 m Breite und 10 m Tiefgang sowie die Hafenvariante mit einem Mehrzweckfrachter als Bemessungsschiff mit den Abmaßen von 225 m Länge, 32,30 m Breite und ebenfalls 10 m Tiefgang. Als Ausbautiefe wurde für beide Varianten jeweils ein Wert von NHN -11,50 m festgelegt.

Aufgrund mangelnder Auftragslage war der Bedarf des Fahrrinnenausbaus für die Werft in Wismar nicht mehr gegeben. Die in 2012 fertiggestellten Unterlagen wurden daher nicht zur Planfeststellung eingereicht. Die Hansestadt Wismar hielt an seinen Planungen fest und passte daraufhin die fertiggestellten Antragsunterlagen an und reichte diese bei dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern ein. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 30. Januar 2014 erlassen. Dieser Planfeststellungsbeschluss beinhaltete u.a. die Errichtung einer Kaianlage von 332 m Länge sowie eine auf einer Fläche von ca. 41.500 m² vorzunehmende wasserseitige Erweiterung der Hafenfläche mit Gleisanschluss, einer Verbindungsstraße von der vorhandenen Hafenstraße zum neuen Terminal sowie die Umlagerung von Baggergut auf die Umlagerungsfläche UF 1. Das Ende des 2. Bauabschnitts ist für Mitte 2018 geplant.

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) werden die Planungen für die Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Wismar wieder aufgenommen. Vor dem Hintergrund der vorangehend erläuterten Entwicklungen sind der im BVWP 2030 formulierte Bedarf ausschließlich auf die Bedürfnisse des Seehafens ausgerichtet und die Parameter für den Ausbau der Bundeswasserstraße entsprechend modifiziert. Das aus dem BVWP 2030 abzuleitende Bemessungsschiff entspricht in etwa den Abmaßen des Mehrzweckfrachters für die Hafenvariante aus dem Planungszeitraum 2008-2012. Es unterscheidet sich nur bezüglich des Tiefgangs, der im BVWP 2030 nunmehr auf 10,50 m festgelegt ist. Trotz des größeren Tiefgangs des zukünftigen Bemessungsschiffes wird nach gegenwärtigem Stand der technischen Planung davon ausgegangen, dass die geplanten Ausbauparameter der ehemaligen Hafenvariante entsprechen werden. Die Ausbautiefe liegt weiterhin bei -11,50 m NHN. Für die umweltfachliche Begutachtung der im BVWP 2030 formulierten Ausbauvariante stehen somit mit den im Zeitraum 2008 bis 2012 erarbeiteten Planunterlagen bereits umfangreiche Grundlagen zur Bestandsbeschreibung und Bestandsbewertung sowie zur Erstellung von Auswirkungsprognosen und Erheblichkeitsbetrachtungen zur Verfügung.

Tischvorlage für den Scoping-Termin vom 15.07.2008 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Reviersteckbrief Wismarbucht (PDF, 323 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Vorhabenspräsentation auf dem Scoping-Termin (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Protokoll des Scoping-Termins (PDF, 74 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Festlegung des Untersuchungsrahmens Endfassung vom 18.09.2008 (PDF, 111 KB, Datei ist nicht barrierefrei)