Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anpassung der seewärtigen Zufahrt
zum Seehafen Rostock

Foto: Seekanal Rostock mit Panorama Warnemünde Seekanal Rostock, Quelle: Rostock Port / nordlicht

Die positive Entwicklung des Seehafens Rostock nach der Fertigstellung des letzten Ausbaus 1999 ist Anlass, eine weitere Anpassung des Rostocker Seekanals vorzunehmen. Zukünftig soll vor allem den Massengutschiffen für Rohöl, Kohle und Eisenerz mit höheren Lastkapazitäten die Zufahrt zum Hafen gewährleistet bzw. für bestehende Schiffe eine bessere Auslastung ermöglicht werden. Die Umsetzung einer Fahrrinnenvertiefung wird somit die Voraussetzung schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit des Seehafens zu erhalten sowie weiter zu stärken.

Die Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock (HERO) hat im März 2009 eine Kosten-Nutzen-Analyse zum weiteren Ausbau des Seekanals für Schiffe mit 15 Meter Tiefgang vorgelegt. Auf der Grundlage der Ergebnisse beantragte das Land Mecklenburg-Vorpommern beim damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) im April 2009 eine weitere Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Hafen Rostock für 15 m tiefgehende Schiffe. Der Planungsauftrag des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erging am 3. Juli 2009 an die damalige Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord. Diese beauftragte am 29. September 2009 das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund mit der Durchführung der Voruntersuchung für den weiteren Ausbau des Seekanals Rostock und eine Machbarkeitsstudie nach den Kriterien der Bundesverkehrswegeplanung zu erarbeiten.

Die Voruntersuchung wurde im Jahr 2012 abgeschlossen. Bemessungsschiff dabei war ein Bulk-Carrier (bzw. Öltanker) mit einem Tiefgang von 15 Metern, einer Länge von 275 Metern und einer Breite von 48 Metern.

Bestandteile der Voruntersuchungen waren:

  • eine Variantenuntersuchung mit dem Ziel, den Eingriff in die Umwelt zu minimieren und Kosten zu reduzieren.
  • eine Schiffsführungssimulation mit dem Ziel, die Befahrbarkeit der Varianten unter verschiedenen Rahmenbedingungen zu analysieren und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu garantieren.
  • eine Umweltrisikoeinschätzung mit dem Ziel, die ökologischen und hydrodynamischen Belange sowie die schiffserzeugten Belastungen abzuschätzen.
  • eine Nutzen-Kosten-Analyse mit dem Ziel, die festgestellte Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.

Im Rahmen der Voruntersuchung zeichnete sich die Machbarkeit der Anpassungsmaßnahme ab. Mit dem Erlass vom 07. Mai 2013 stimmte das BMVBS der Hauptuntersuchung für zwei Varianten zu. Diese beiden Varianten unterschieden sich im Wesentlichen durch die Ausbautiefe und die damit verbundenen Baggermengen. Mit der Aufnahme des Projektes in den Bundesverkehrswegeplan 2030 und das Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG vom 23.12.2016) wurde die Planrechtfertigung im Wege gesetzgeberischer Bedarfsfeststellung und auch die umzusetzende Planungsvariante verbindlich festgelegt.

Als erster Verfahrensschritt wurde am 13.03.2014 in der Hansestadt Rostock der sog. Scoping-Termin durchgeführt, um die zu beteiligenden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über Inhalt, Umfang und Detailtiefe der beizubringenden Umweltgutachten zu unterrichten (Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen gemäß § 5 UVPG in der Fassung vom 24.02.2010). Die in diesem Untersuchungsrahmen festgelegten erforderlichen ökologischen Begleituntersuchungen, Umweltbegutachtungen sowie die Erstellung der technischen Planunterlagen wurden inzwischen abgeschlossen.
Mit Datum vom 27.08.2019 wurden die Planunterlagen mit dem Antrag auf Planfeststel-lung zum Vorhaben bei der Genehmigungsbehörde, der GDWS Kiel, eingereicht. Mit der Bekanntmachung der Planauslegung durch die GDWS wurde am 30.08.2019 das Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben eröffnet.
Die Planauslegung erfolgte in der Zeit vom 23.09.2019 bis zum 22.10.2019.
Die bei der Planfeststellungsbehörde eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden am 25.02.2020 in Rostock erörtert.
Mit Datum vom 19.05.2021 hat die GDWS Kiel den Plan für das Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock festgestellt und ihn für sofort vollziehbar erklärt.

Scoping Unterlagen

Umweltrisikoeinschätzung und FFH-Verträglichkeitseinschätzung

Bekanntmachung der Planauslegung (PDF, 5,4 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Planunterlagen

Erörterungstermin

Panfeststellungsbeschluss

Monitoring Ausbau 1996