Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Vorwort

Die Maßnahme „Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt“ betrifft zwei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der weitaus größte Teil der Tideelbe zwischen dem Wehr Geesthacht und der Elbmündung, der sowohl im Zuge der Maßnahmenplanung zu untersuchen war, als auch jetzt im Rahmen der BS zu betrachten ist, fällt in den Zuständigkeitsbereich der WSV. Beteiligt sind hier die WSÄ Cuxhaven, Hamburg und Lauenburg. Der Ausbau und die Unterhaltung der Elbe auf hamburgischem Staatsgebiet wurden an HH delegiert. Zuständig ist heute die HPA als Nachfolgerin des Amtes Strom- und Hafenbau. Die Zuständigkeitsgrenzen der Ämter und der HPA zeigt Abbildung II.1.2‑1.
Es gibt für die Maßnahme „Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt“ zwei PF-Beschlüsse: den der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Nord-, vom 22.02.1999 und den, nur die Delegationsstrecke betreffenden, der PFB des ehemaligen Amtes Strom- und Hafenbau in Hamburg vom 04.02.1999. Beide Beschlüsse enthalten zahlreiche Auflagen zur BS, die aber weitestgehend gleichlautend sind. Aus diesem Grund wird von dem zuständigen Amt, dem WSA Hamburg und der HPA ein gemeinsamer Bericht mit den Ergebnissen der BS-Untersuchungen vorgelegt. Der Bericht beschreibt die Ergebnisse auf der Grundlage von Daten, die bis Ende 2010 erhoben wurden. Die Grundlagen dazu, wie z.B. Analysen und Ganglinien, sind auf den beiliegenden DVDs zusammengestellt. Aktuelle und ausgewertete Messdaten der BS sind im Internet über die Webseiten (http://www.portal-tideelbe.de) des Zentralen Datenmanagements (ZDM) verfügbar und downloadfähig.
Die Ziele der BS der Baumaßnahme „Anpassung der Fahrrinnen der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt“ wurden in den Anordnungen des PF-Beschlusses in Abschnitt II.3.1.1 festgelegt. Dort heißt es:

„Die Beweissicherung dient dazu, die maßnahmenbedingten Abweichungen von dem in der UVU festgelegten Eingriffsumfang zu ermitteln. Die Beweissicherung bildet somit die Grundlage für eine ggf. erforderlich werdende weitere Kompensation, die über den in diesem Beschluss gesetzten Rahmen hinausgeht.“

Die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe wurde durch die PFB der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Nord- vom 22.02.1999 sowie des Amtes Strom- und Hafenbau vom 04.02.1999 planfestgestellt. Grundlage für die Genehmigung der Maßnahme waren u. a. die Ergebnisse einer UVU, in der die erwarteten Wirkungen des Fahrrinnenausbaus auf die  Schutzgüter so beschrieben wurden, wie sie im UVPG aufgeführt sind. Die prognostizierten Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung bildeten die Basis für die Ermittlung des Eingriffsumfangs und der Bestimmung des zur Kompensation der Ausbaufolgen notwendigen Ausmaßes von ökologischen A+E Maßnahmen. Obwohl die Folgewirkungen des Fahrrinnenausbaus in der UVU eingehend und auf Grundlage des bis 1998 verfügbaren Wissens von einem interdisziplinären Gutachter­team ermittelt wurden, blieb, angesichts der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen biotischen und abiotischen Parametern im komplexen Ökosystem der Unter- und Außenelbe, bezüglich des exakten Ausmaßes der Auswirkungen, eine unvermeidbare Restunsicherheit. Diesem Umstand wurde in der UVU dadurch Rechnung getra­gen, dass bei der Ermittlung des Eingriffsumfangs grundsätzlich von „auf der sicheren Seite liegenden“ worst-case-Prognosen ausgegangen wurde. Das in den PF-Beschlüssen angeordnete BS-Programm dient nun dazu, mögliche maß­nahmenbedingte Überschreitungen des fest­gestellten Ein­griffs­umfangs zu ermitteln.
Die in den PF-Beschlüssen enthaltenen Auflagen zur BS betreffen abiotische Parameter wie z. B. die Wasserstände, Strömungen, terrestrische und die aquatische Topografien sowie Wasser­güteparameter (Schwebstoffe, Sedimente, Sauerstoff), als auch biotische Parameter, die sich auf die terrestrische und aquatische Flora und Fauna des Untersuchungsgebietes beziehen, wie z. B. das Makro­zoo­benthos und die Ufervegetation. Die zu betrachtenden Parameter reagieren unterschiedlich schnell auf Veränderungen. Damit auch mögliche Langzeitfolgen des Fahrrinnenausbaus erfasst und dokumentiert werden können, wurde von der PFB für die BS ein Zeitraum von 10 Jahren für die Untersuchung der Topographieentwicklung und von 15 Jahren für die Entwicklung der hydrologischen Parameter angeordnet.
Ein Großteil der im Zuge der BS vorzunehmenden Untersuchungen betrifft das gesamte Untersuchungsgebiet der UVU, wie es im Abschnitt II.1.2 beschrieben wird. Unabdingbare Voraussetzung für die Erfassung möglicher Veränderungen der Umwelt ist aber zum Vergleich in jedem Fall eine umfassende und detaillierte Aufnahme des Ist-Zustands (Zustand der Parameter unmittelbar vor der Baumaßnahme) erforderlich. Zum Teil konnte diesbezüglich auf die im Rahmen der UVU in den Jahren 1992 bis 1998 erhobenen Umweltdaten zurückgegriffen werden, zum Teil mussten aber auch umfangreiche neue Erhebungen verschiedener Parameter vorgenommen werden und letztlich existieren überhaupt keine Ist-Zustandsdaten, so dass die BS hierfür lediglich die Entwicklungen und ggf. Trends nach dem Ausbau beschreiben kann. Die Berücksichtigung von Trends vor dem Ausbau (auch dynamischer Ist-Zustand genannt) als Vergleich für die Entwicklung der BS-Parameter, wurde in der Regel nicht vorgenommen.
Die BS legt ihren Schwerpunkt auf solche Parameter, die am Beginn einer Wirkungskette stehen und einen möglichst direkten Bezug zu den unmittelbaren Eingriffsfolgen aufweisen. Die wichtigsten dieser sogenannten „Primärparameter“ sind die Wasserstände und die Topografie, die somit eine wichtige Grundlage für die BS bilden. Aus diesem Grunde wurden daher auch nur für diese beiden Parameter in den PF-Beschlüssen „Schwellenwerte“ definiert:

  • In Bezug auf die Tidewasserstände wurde diesbezüglich, anhand eines in den Beschlüssen festgelegten statistischen Rechenverfahrens, die Ermittlung der ausbaubedingten Wasserstandsänderungen aus den gemessenen Wasserstandsdaten vorgenommen. Weiterhin wurde die langzeitstatistische Entwicklung der Tidekennwerte untersucht. Sollte an einem oder mehreren Pegeln der jeweils im PF-Beschluss genannte Schwellenwert überschritten werden, sind vom Vorhabensträger Neuberechnungen in wasserwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und landeskulturellen Bereichen zu veranlassen und Folgewirkungen zeitnah zu kompensieren oder auszugleichen.
  • Für den Parameter Topografie wurde als Schwellenwert eine ausbaubedingte Veränderung der Flächenverteilung von Watt, Flach- und Tiefwasser um jeweils > 10 % im Untersuchungsgebiet festgelegt. Hinsichtlich der Vorlandbereiche (MThw-Linie bis Deichoberkante) wurde die Veränderungsschwelle auf > 5 % festgelegt. Die Untersuchung der Veränderungen der Flächenverteilungen von Vorland, Watt, Flach- und Tiefwasser sollen gebietsorientiert in den sieben UG der UVU vorgenommen werden.

Der Ablauf der Beweissicherung wurde im PF-Beschluss vorgegeben. So hat der TdV den Einvernehmensbehörden jährlich über die gewonnenen Ergebnisse zu berichten und eine Datenbank mit den BS-Ergebnissen bereitzustellen, zu der diese Behörden einen ungehinderten Zugang haben sollen. Die diesbezüglichen Aktivitäten sind in Tabelle VI-1 zusammengestellt. Die auf den Sitzungen der BLAGBSEA einvernehmlich festgelegten Modifikationen am BS-Untersuchungs- und Auswerteprogramm sind in den Tabellen VI.1-1 und VI.2-1 ebenfalls beschrieben. Die Rollenverteilung in der BLAGBSEA bestand seit ihrer Einrichtung darin, dass die TdV die BS-Auflagen umzusetzen hatten, und die Vertreter der Einvernehmensbehörden dieses kontrollierten. Dabei stellte sich heraus, dass aufgrund der erforderlichen einvernehmlichen Entscheidungen das Gremium häufig nicht handlungsfähig war. Es wird daher vorgeschlagen, im Zuge neuer Beweissicherungen, bzw. Monitoringprogramme Mehrheitsentscheidungen in den Aufgabenbeschreibungen der jeweiligen Gremien festzuschreiben.
Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die Durchführung der Untersuchungen und die Ergebnisse des 10jährigen Untersuchungsprogramms (2000 – 2010) der BS. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der im PF-Beschluss angeordnete Untersuchungsumfang abgearbeitet wurde, soweit dies technisch möglich war. Die gemäß Beschluss noch ausstehenden Messungen bis zum Jahr 2015 werden umgesetzt. Zudem werden die Erfolgskontrollen, wie mit den Ländern vereinbart, fortgeführt.