Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kompensationsmaßnahmen

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt vom 22. Februar 1999 wurden zur Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem LBP von August 1997 (LBP-1997) planfestgestellt. Es handelt sich um das aquatische Maßnahmengebiet Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch und um die terrestrischen Maßnahmengebiete Hetlingen-Giesensand, Spülfeld Pagensand, Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich. In den Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich konnten nicht alle vorgesehenen Kompensationsflächen auf freiwilliger Basis erworben werden, so dass sich der Beschluss mit entsprechenden Auflagen nur auf die erworbenen Teilflächen bezieht. Der Planfeststellungsbeschluss fordert den TdV daher auf, in den ursprünglichen Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich weiteren Grunderwerb zu tätigen. Ist ein Grunderwerb in den genannten Bereichen nicht möglich, sollen in den von den Ländern genannten Suchräumen zur vollständigen Kompensation entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden. So kamen weitere Maßnahmengebiete hinzu die dann im LBP-2000 Eingang fanden.

Die zusätzlichen Maßnahmengebiete Hullen, Allwördener Außendeich, Stör-Mitte (Hodorf), Haseldorfer/Wedeler Marsch und Vaaler Moor sind in zwei LBP-Ergänzungen (LBP Erg) für Niedersachsen und Schleswig-Holstein detailliert beschrieben.

Die im LBP dargestellten und über die Planfeststellung beschlossenen Maßnahmen werden im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan (LAP) konkretisiert. Weiterhin werden längerfristige Pflege- und Nutzungsvorgaben im LAP für bestimmte Flächen so aufgearbeitet, dass sie in Pachtverträge einfließen können.
Gemäß den Anordnungen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind Erfolgskontrollen in den Maßnahmengebieten hinsichtlich der im LBP genannten Zielsetzungen durchzuführen, ohne die Untersuchungsparameter weiter zu spezifizieren und ohne konkrete Vorgabe eines Zeitpunktes, wann mit den Untersuchungen zu beginnen ist.

Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen (Übersicht, Status und Gebiete) ist unter dem nachfolgenden Abschnitt "Statusberichte" dokumentiert.