Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Landschaftspflegerische Ausführungspläne (LAP)

Aufgabe der LAP ist es, die im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) dargestellten und über die Planfeststellung beschlossenen Maßnahmen zu konkretisieren und für die Ausführung, d.h. Erstellung eines Leistungsbildes zur Vergabe an eine ausführende Firma, vorzubereiten. Weiterhin werden längerfristige Pflege- und Nutzungsvorgaben im LAP für bestimmte Flächen so aufgearbeitet, dass sie in Pachtverträge einfließen können.

Grundlage der LAP ist neben dem Planfeststellungsbeschluss der LBP, welcher den Bestand im Untersuchungsraum darstellt und die Maßnahmen für das Verfahren der Planfeststellung begründet und damit die Eingriffsregelung abarbeitet.