Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Vertiefung und Verbreiterung der Fahrrinne

Die Ausbauziele der Fahrrinnenanpassung:

  • Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 m sollen tideunabhängig verkehren können.
  • Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 14,50 m sollen tideabhängig verkehren können, d.h. in jeder Tide in einem Startfenster von 2 Stunden den Hafen mit diesem Tiefgang verlassen können.
  • Schiffe mit einer Breite von 46 m sollen sich auf der gesamten Strecke begegnen können, noch breitere Schiffe in einer Begegnungsbox in der Nähe des Hafens.

Vom Elbtunnel (Fahrrinnen-km 627) bis St. Margarethen (Fahrrinnen-km 689,1) ist für diese Ziele eine Solltiefe von NHN -17,30 m notwendig. Die Fahrrinnentiefe über dem Elbtunnel bleibt unverändert bei NHN -16,70 m. Die Übergangsbereiche von diesem nicht zu vertiefenden Fahrrinnenabschnitt zu den neuen Fahrrinnentiefen stromauf und stromab werden jeweils in Form einer Rampe hergestellt.

Unterhalb von St. Margarethen fällt die Solltiefe stetig bis auf künftig max. NHN -19,00 m – von Fahrrinnen-km 734 (Mittelgrund) bis zur Ausbaugrenze bei Fahrrinnen-km 755,3. Aus der Abbildung 1 gehen die heute vorhandenen und die künftigen Solltiefen hervor.

Die heutigen und geplanten Solltiefen (bezogen auf NHN) im Längsprofil Abb. 1: Die heutigen und geplanten Solltiefen (bezogen auf NHN) im Längsprofil, Quelle: Projektbüro Fahrrinnenanpassung

Für die sichere Begegnung zweier Schiffe mit einer addierten Breite von 92 m ist streckenweise die Verbreiterung der Fahrrinne um bis zu 20 m erforderlich. Für die Begegnung von Schiffen mit einer addierten Schiffsbreite von mehr als 92 m ist an der Landesgrenze Hamburgs (Fahrrinnen-km 636,2 bis 643,8) die Errichtung einer Begegnungsbox geplant. Die folgende Abbildung 2 zeigt die künftigen Regelbreiten und gibt Auskunft über die Lage der Begegnungsbox.

Künftige Regelbreiten der Fahrrinne (schematisch) Abb. 2: Künftige Regelbreiten der Fahrrinne (schematisch), Quelle: Projektbüro Fahrrinnenanpassung