Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Beweissicherung

In Abstimmung mit den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg werden während und nach dem Ausbauvorhaben umfangreiche hydrologische, naturschutzfachliche und topographische Messungen und Untersuchungen durchgeführt und die dabei gewonnenen Daten in ihrer Entwicklung dokumentiert.

Das Messprogramm, seine Dokumentierung und die darauf aufbauenden Bewertungen der Ergebnisse werden jeweils durch eine fachspezifische Arbeitsgruppe begleitet, die sich aus Vertretern der WSV, der HPA und den Einvernehmensbehörden der Länder zusammensetzt. Die Dauer der Beweissicherung nach Abschluss der Bauarbeiten beträgt 12 Jahre. Beginnend 3 Jahre nach Abschluss der Baggerarbeiten und dann jeweils im 6., 9. und 12. Jahr wird ein Bericht angefertigt, in dem die Entwicklung der Daten beschrieben wird.