Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Erfolgskontrolle

Im Planfeststellungsbeschluss ist festgelegt, dass für die im Landschafts-pflegerischen Begleitplan (LBP 2008, LBP/E 2010) genannten Ziele in den niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Maßnahmengebieten Erfolgskontrollen durchzuführen sind.

Während und nach der baulichen Umsetzung wird so kontrolliert, ob und in welchem Umfang die durchgeführten Maßnahmen erfolgreich waren, d.h. ob die in der landschaftspflegerischen Begleitplanung und Ausführungsplanung formulierten Ziele zu einem hohen Grad erreicht worden sind (Soll-Ist-Vergleich).

Inhalt und Umfang der Erfolgskontrollen sowie die anschließende Bewertung der Ergebnisse sind mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt. Die Konzepte zu den einzelnen Maßnahmengebieten können in der Publikationsdatenbank eingesehen werden.

Zur vorangegangenen Fahrrinnenanpassung 1999 befindet sich der abgeschlossene BfG-Bericht "Abschlussbericht zu zehn Jahren Erfolgskontrollen von terrestrischen Kompensationsmaßnahmen" (PDF, 11,3 MB, Datei ist nicht barrierefrei) ebenfalls in der Publikationsdatenbank.