Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

5. AUSWIRKUNGEN AUF BESTEHENDE UND GEPLANTE EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE

In diesem Kapitel werden die Auswirkungen des geplanten Vorhabens und der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen auf Europäische Vogelschutzgebiete dargestellt. Betrachtet werden sowohl bestehende Europäische Vogelschutzgebiete als auch zur Meldung vorgesehene Gebiete im Untersuchungsgebiet der UVU.

Folgende Gebiete werden in die Betrachtungen einbezogen (vgl. Karte 2):

  • Osterwiesen (Ilmenaumündung)
  • Mühlenberger Loch
  • Neßsand
  • Wedeler Marsch
  • Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland
  • Eschschallen im Seestermüher Vorland
  • Elbinsel Pagensand
  • Wasserflächen zwischen Wedel und Kollmar incl. Pagensander Nebenelbe mit Vordeichland nördlich der Krückaumündung
  • Vordeichland und Wasserfläche zwischen Kollmar und Glückstadt einschließlich Rhinplatte
  • Pinnaumündung
  • Krückaumündung
  • Unterelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf
  • Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
  • Niedersächsisches Wattenmeer
  • Hamburger Wattenmeer

Vorgehensweise

Für die Bearbeitung des Themenbereichs Avifauna sind zwei aufeinander aufbauende Fragestellungen zu bearbeiten:

  • Bedeutung der einzelnen Vogelschutzgebiete für die Avifauna im Sinne der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und Ableitung von Erhaltungszielen
  • Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele in bezug auf die Avifauna in den Vogelschutzgebieten.

Datengrundlage für die Ermittlung der Bedeutung der einzelnen Gebiete und ihrer relevanten Charakteristika sind die Materialbände der UVU (für Vögel: MATERIALBAND VI mit den Anhängen 4 (1994) und 5 (1994)), neu zur Verfügung gestellte Daten des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie aus dem Niedersächsischen Tierartenerfassungsprogramm (NLÖ 1998), neuere unveröffentlichte Untersuchungen aus dem Naturschutzgebiet "Haseldorfer Binnenelbe mit Deichvorland", die vom Staatlichen Umweltamt Itzehoe zur Verfügung gestellt wurden (ABRAHAM et al. 1996) und Angaben in der hier verwendeten Literatur.

Um die Erhaltungsziele in den Europäischen Vogelschutzgebieten zu ermitteln und darzustellen, wird in folgenden Schritten vorgegangen:

1. Arbeitsschritt: Darstellung des Vorkommens von Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie in den Gebieten (Art. 3 u. Art. 4 (1)).

2. Arbeitsschritt: Feststellung, welche Zugvogelarten für die internationale Bedeutung der jeweiligen Gebiete maßgeblich sind (Art. 4 (2)). Hier bezieht sich die Vogelschutzrichtlinie zumindest in der Wortwahl auf die sog. Ramsar-Konvention. Es wären also deren Kriterien heranzuziehen.

3. Arbeitsschritt: Darstellung der grundsätzlichen Anforderungen dieser Arten an ihren Lebensraum. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist i.d.R. als Erhaltungsziel zu formulieren.

4. Arbeitsschritt: Formulierung des Erhaltungsziels im Hinblick auf die Avifauna. Dazu gehört die Einbeziehung der in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen festgelegten Schutzziele.

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele in bezug auf die Avifauna in den Vogelschutzgebieten werden in folgenden Schritten prognostiziert:

1. Arbeitsschritt: Kurze zusammenfassende Darstellung der im Rahmen der UVU prognostizierten Veränderungen des Ökosystems im jeweiligen Vogelschutzgebiet, die für die Vogelwelt relevant sein könnten. Dazu gehören hydromechanische Veränderungen, Veränderungen der Vegetation und Biotopstruktur sowie Veränderungen der Benthos- und Fischfauna. Die von verschiedenen Teilgutachtern im Rahmen der UVU erarbeiteten Veränderungsprognosen sind hier übernommen worden.

2. Arbeitsschritt: Prognose der Wirkung der Veränderungen auf die Erhaltungsziele.

3. Arbeitsschritt: Falls im jeweiligen Vogelschutzgebiet Kompensationsmaßnahmen vorgenommen werden sollen, werden die vorherigen Arbeitsschritte auch für diese Maßnahme durchgeführt.

4. Arbeitsschritt: In einer zusammenfassenden Bewertung am Ende wird die gesamte Auswirkung der Maßnahme auf die Erhaltungsziele abgeschätzt.

Folgende 3 Bewertungskategorien sind gebildet worden:

o Keine Beeinträchtigung

Das Schutzgebiet im Sinne des Art. 6 (3) FFH-Richtlinie wird nicht beeinträchtigt, wenn seine Erhaltungsziele nicht beeinträchtigt werden, d.h. wenn sein Erhaltungszustand als Lebensraum günstig bleibt (Art. 1 e). Das ist der Fall, wenn

a.) sich seine Fläche nicht verkleinert (das geschieht bei keinem Gebiet) und

b.) die notwendigen Strukturen und Funktionen weiter bestehen bleiben und

c.) der Erhaltungszustand der charakteristischen Arten (Art. 1 i) günstig ist. Das wiederum ist der Fall, wenn aufgrund der Daten über die Populationsdynamik anzunehmen ist, daß die Art im Gebiet lebensfähig bleibt, das Verbreitungsgebiet dieser Art nicht abnimmt und ein genügend großer Lebensraum für ein langfristiges Überleben der Populationen bestehen bleibt.

o Geringe Beeinträchtigung

Bei einer geringen Beeinträchtigung wirken negative (nicht quantifizierbare) Einflüsse auf die Bedingungen für die zu schützenden Arten (z.B. graduelle Minderungen des Bruterfolgs), eine Verminderung der sich im Gebiet aufhaltenden Individuenzahlen aufgrund der Maßnahme ist jedoch nicht zu erwarten.

o Erhebliche Beeinträchtigung

Eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Europäischen Vogelschutzrichtlinie wird angenommen, wenn es zur Verschlechterung der Lebensbedingungen für die wertbestimmenden und zu schützenden Arten kommt und deshalb kurz- oder langfristig eine Verminderung ihrer Individuenanzahl im Gebiet angenommen werden muß.

Für die Darstellung der Auswirkungen der Maßnahme liegen die Angaben zu Veränderungen der abiotischen Faktoren (Hydromechanik u.a.), der Vegetations- und Biotopstruktur und der aquatischen Lebensgemeinschaften zugrunde, die im Rahmen der UVU in verschiedenen Teilgutachten erarbeitet wurden (vgl. PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE UND UMWELT NORD 1997).

Im Unterelbegebiet vorkommende und zu beachtende Arten des Anhang I sind (MATERIALBAND VI, ANH.5 1994, MATERIALBAND VI, ANH.4 1994):

Vorrangig zu betrachten:

Kormoran, Phalacrocorax carbo
Zwergschwan, Cygnus bewickii
Singschwan, Cygnus cygnus
Nonnengans, Branta leucopsis
Rohrweihe, Circus aeruginosus
Tüpfelralle, Porzana porzana
Wachtelkönig, Crex crex
Säbelschnäbler, Recurvirostra avosetta
Goldregenpfeifer, Pluvialis apricaria
Kampfläufer, Philomachus pugnax
Schwarzkopfmöwe, Larus melanocephalus
Lachseeschwalbe, Gelochelidon nilotica
Brandseeschwalbe, Sterna sandvicensis
Flußseeschwalbe, Sterna hirundo
Küstenseeschwalbe, Sterna paradisaea
Zwergseeschwalbe, Sterna albifrons
Trauerseeschwalbe, Chlidonias niger
Blaukehlchen, Cyanosylvia svecica

Einzelfälle:

Weißstorch, Ciconia ciconia
Wiesenweihe, Circus pygargus
Wanderfalke, Falco peregrinus
Seeadler, Haliaetus albicilla
Sumpfohreule, Asio flammeus
Eisvogel, Alcedo atthis
Neuntöter, Lanius collurio

Wiesenweihe und Neuntöter haben ihre Lebensräume nur in nicht tidebeeinflußten Bereichen und sind von der Maßnahme nicht betroffen. Sie werden daher nicht weiter betrachtet.

Begriffsfestlegungen

Zu den Zugvogelarten, die für die internationale Bedeutung der jeweiligen Gebiete maßgeblich sind (Art. 4 (2)), gehören in einigen Gebieten die Arten Graugans Anser anser, Saatgans Anser fabalis und Bläßgans Anser albifrons1. Die Graugans tritt vereinzelt als Brutvogel im Elbegebiet auf, sie mausert auch teilweise dort. Bedeutende Ansammlungen treten vor allem während der Zugzeit im Herbst und Frühjahr auf, wenn auch die beiden anderen Arten im Elberaum in großer Anzahl vorhanden sind. Während die Bläß- und Saatgänse ganz überwiegend bis ausschließlich die Grünländer (oder Äcker) als Nahrungs- und Rastgebiete nutzen, ernährt sich die Graugans im Unterelbebereich vorwiegend in vegetationsreichen Watten (Simsen-Bestände). Daneben werden aber auch Grünländer in großem Umfang genutzt (MITSCHKE 1994). Im folgenden Text werden diese drei Arten i.d.R. als "Graue Gänse" zusammengefaßt, wenn es um ihr Auftreten in Grünlandbereichen geht. Ihre Lebensraumansprüche im Grünland während ihres gemeinsamen Auftretens in Mitteleuropa sind so ähnlich, daß eine gemeinsame Betrachtung gerechtfertigt ist.

Die prognostizierten MThw-Erhöhungen haben Auswirkungen auf die Vegetation im Uferbereich. Empfindlich gegenüber Veränderungen des Tidehochwassers sind vor allem folgende Biotoptypen: Röhrichte, Uferstaudenfluren, Weidenauwälder und Weidenauengebüsche (MATERIALBAND VI, 1994). Diese Biotoptypen werden im folgenden zusammenfassend als "Ufervegetation" bezeichnet, wenn sie gemeinsam betrachtet werden.

Generelle Vorbemerkungen

Die Tiere und Pflanzen im Untersuchungsgebiet sind bei Verwirklichung des Vorhabens von den Auswirkungen der Baggerungen und der Baggergutverbringung betroffen, insbesondere durch Änderungen des Ökosystems vor allem hinsichtlich der hydromechanischen Bedingungen und des Salzgehaltes. Erhebliche direkte Einflüsse der Veränderungen jener abiotischen Faktoren auf die Avifauna sind nicht zu erwarten, da die Vögel nicht direkt von diesen Faktoren abhängen. Sie ertragen die ganze Spannweite von Ausprägungen dieser Faktoren, die auch große natürliche Schwankungen im Elbeästuar zeigen. Zu befürchten wären eher nachhaltige indirekte Wirkungen über Veränderungen der Biotopstruktur (Vegetation, Wattflächen) oder Nahrungsgrundlage (aquatische Lebensgemeinschaften: Benthos, Fische).

Die Prognosen der in der "Wirkungskaskade" nur indirekten Wirkungen auf die Rastvogelwelt sind, wie alle Prognosen in derartig komplexen Systemen, mit großen Unsicherheiten behaftet und können meist nicht quantifiziert werden. Es kann häufig nur die Richtung, in die eine Veränderung wirkt, dargestellt werden. Hinzu kommt, daß die in der UVU prognostizierten Auswirkungen voraussichtlich nur geringe Beeinträchtigungen für die Vogelwelt haben.

Für die Prognosen über die Folgen der geplanten Fahrrinnenanpassung werden alle nicht von der Maßnahme direkt beeinflußten Faktoren (z.B. Landbewirtschaftung, Erholungsnutzung, Schiffahrtsaktivitäten, Fischerei usw.) als konstant angenommen.

Generell unerhebliche Auswirkungen der Maßnahme

Die Teilaspekte der Maßnahme ohne erhebliche Auswirkungen auf die Avifauna im Gesamtgebiet der UVU haben natürlich auch keine negativen Auswirkungen in Teilgebieten und müssen daher nicht bei jedem einzelnen Gebiet erneut besprochen werden.

Die Baggerungen haben keine erheblichen direkten Wirkungen auf die Vogelwelt. Auftretende Störungen der Avifauna durch die Baumaßnahmen sind nicht als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen, da die Vögel diesen vorübergehenden und räumlich begrenzten Störungen ausweichen können (MATERIALBAND VI, ANH.5 1994). Über Veränderungen der aquatischen Lebensgemeinschaften sind Auswirkungen auf die Nahrungsbasis (Benthos oder Fische) der Vögel in den entsprechenden Teilgutachten als nicht nachhaltig prognostiziert worden.

Die direkten Auswirkungen der Baggergutverbringung sind für die Vogelwelt i.d.R. unerheblich, sofern nicht nachhaltige Veränderungen der Biotopstruktur oder der Nahrungsbasis (Benthos oder Fische) eintreten. Die wasserseitige Baggergutverbringung in der Elbe hat nur indirekte Wirkungen über Veränderungen der Biotopstruktur oder der Nahrungsbasis (Benthos, Fische). Dazu wurden aber keine erheblichen nachhaltigen Beeinträchtigungen im entsprechenden Teilgutachten prognostiziert. Erhebliche Störungen durch den Verbringungsvorgang sind daher nicht zu erwarten.

Landseitig wird nur im Naturschutzgebiet "Elbinsel Pagensand" Baggergut verbracht. Dort wird ein Spülfeld von 26 ha Größe angelegt, das erhebliche Auswirkungen auf die Biotopstruktur haben wird. Die Auswirkungen auf die Avifauna werden bei der Besprechung dieser Insel dargestellt.

Die vorhabensbedingten Veränderungen der Flut- und Ebbestromgeschwindigkeiten, der Flut- und Ebbestromdauer, der Überflutungsdauer der Wattkanten und des Salzgehaltes der Elbe sind so gering, daß keine erkennbaren direkten Auswirkungen auf die Avifauna der Elbe zu prognostizieren sind (MATERIALBAND VI, ANH.5 1994). Änderungsprognosen dieser Faktoren werden daher bei der Betrachtung der einzelnen Gebiete nicht angeführt.

Für Wattgebietsgröße, Überflutungsdauer und Flachwassergröße werden keine ausbaubedingten negativen Veränderungen erwartet. Generell wird sich durch das Absinken der MTnw die Wattfläche geringfügig vergrößern, was zu Lasten der Fläche von Flachwasserbereichen gehen wird. Es ist jedoch nur eine leichte Abnahme zu erwarten. Die Änderungsprognosen dieser Faktoren werden daher bei der Betrachtung der einzelnen Gebiete nicht angeführt. Im Mühlenberger Loch sind die größten Veränderungen zu erwarten, deshalb werden dort diese Faktoren besprochen.

Erhebliche Änderungen der Benthosbesiedlung der Wattflächen werden vom entsprechenden Teilgutachten nicht prognostiziert. Wirkungen auf die Avifauna der Wattbereiche sind daher nicht zu erwarten. Eine Änderungsprognose dieses Faktors wird folglich bei der Betrachtung der einzelnen Gebiete nicht angeführt.

Im Rahmen der UVU wurden Auswirkungen auf die Fischfauna der Elbe prognostiziert. Das hydrobiologische Teilgutachten (MATERIALBAND VII) hält die Beeinträchtigung einzelner gefährdeter Fischarten für möglich. Erhebliche Biomasseänderungen der Fischfauna werden nicht prognostiziert. Fischverzehrende Vögel sind nicht auf einzelne, noch dazu seltene Arten angewiesen, sondern auf die Biomasse an jagdbaren Fischen. Das sind meist die Schwärme von Jungfischen der häufigen Arten. Sollte es zu einer geringfügigen Verminderung der Anzahl von Fischen in diesen Schwärmen kommen, führt das nicht zur Verschlechterung des Nahrungsangebotes für Seeschwalben, da ihre Jagdweise es ihnen nur ermöglicht, jeweils einen Fisch aus einem Schwarm zu fangen, womit die absolute Größe des Schwarmes unerheblich ist. Erst drastische Verminderungen der Fischbiomasse wären von nachteiliger Bedeutung für die Vogelwelt der Elbe. Da das nicht zu erwarten ist, wird dieser Faktor bei der Betrachtung der einzelnen Gebiete nicht angeführt.

Grünlandflächen (sowohl mesophiles Intensiv- als auch Naßgrünland) werden von der Maßnahme nicht nur in unerheblichem Maße beeinträchtigt, sondern sogar geringfügig gefördert. Noch höher über MThw liegende Biotop- und Vegetationstypen sind nicht betroffen (MATERIALBAND VI). Eine Änderungsprognose dieser Biotoptypen wird daher bei der Betrachtung der einzelnen Gebiete nicht angeführt.

5.1 Osterwiesen (Ilmenaumündung)

Das hier zu betrachtende Gebiet liegt hinter dem Ilmenausperrwerk im Mündungsbereich der Ilmenau in die obere Tideelbe (vgl. Karte 2). Das Gebiet wurde 1983 unter der Flurbezeichnung Osterwiesen als Europäisches Vogelschutzgebiet benannt. Für das Gebiet sowie anschließende Bereiche ist darüber hinaus die Ausweisung als Naturschutzgebiet "Ilmenau-Luhe-Niederung" geplant (vgl. MATERIALBAND XV).

In dem Gebiet kommen keine prioritären Arten und Lebensräume nach den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6).

5.1.1 Bedeutung für die Avifauna

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Im Vogelschutzgebiet Osterwiesen kommen folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in größerer Anzahl vor (WESTPHAL 1993, MATERIALBAND VI, ANH.4 1994, MATERIALBAND VI, ANH.5 1994, NLÖ 1998):

Rohrweihe, Circus aeruginosus
Wachtelkönig, Crex crex
Tüpfelralle, Porzana porzana
Goldregenpfeifer, Pluvialis apricaria
Blaukehlchen, Cyanosylvia svecica

daneben vereinzelt:

Trauerseeschwalbe, Chlidonias niger
Eisvogel, Alcedo atthis
Weißstorch, Ciconia ciconia .

Der Goldregenpfeifer besucht das Gebiet nur als Gastvogel und hält sich auf den offenen Grünlandflächen auf. Diesen Bereich nutzen auch Weißstörche als Nahrungshabitat, die in benachbarten Gebieten brüten. Rohrweihe, Wachtelkönig und Tüpfelralle sind Brutvögel der Röhrichte und angrenzender Wiesenbereiche des Gebietes, während in benachbarten Gebieten brütende Trauerseeschwalben und Eisvögel die Wasserflächen als Nahrungshabitat nutzen.

Weitere "Stark gefährdete" Arten (Rote Liste Deutschland)

Zusätzlich zu den Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie kommen im Gebiet noch folgende stark gefährdete Arten der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (WITT et al. 1996) vor: Drosselrohrsänger, Acrocephalus arundinaceus, Schilfrohrsänger, Acrocephalus schoenobaenus und Bekassine, Gallinago gallinago.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Das Gebiet hat für ziehende Röhrichtvögel, Bekassine Gallinago gallinago , Kiebitz Vanellus vanellus, Goldregenpfeifer und Graue Gänse größere Bedeutung (MATERIALBAND VI, ANH.5 1994). Die Gänse, Kiebitze und Goldregenpfeifer benutzen die offenen Grünlandbereiche während des Zuges. Die Bekassinen sind ebenfalls in den Grünlandbereichen zu finden, jedoch bevorzugen sie die etwas weniger offenen Übergangsbereiche zu Röhrichten an Gewässerufern. Ziehende Röhrichtvögel halten sich auch auf dem Zug in Röhrichten und ähnlichen Biotopen auf (Hochstauden).

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

Die ziehenden Goldregenpfeifer, Gänse und Kiebitze benötigen weiträumiges, zusammenhängendes und kurzrasiges Grünland. In möglichst vielgestaltigen Grünländern findet auch der Weißstorch einen guten Nahrungsbiotop.

Die Bekassinen brüten in nassen Flächen mit dichter, aber nicht zu hoher Vegetation, z.B. landseitigen Röhrichtgrenzen, Verlandungszonen, sumpfigen Stellen im Grünland und Naßwiesen. Sie benötigen sehr weiche Böden, die sie an Gewässerrändern, auf sehr feuchtem Grünland und in Seggenriedern finden.

Die Tüpfelralle brütet auf Naßflächen mit niedrigem Wasserstand und dichter Vegetation, z.B. im landseitigen Teil von Verlandungsgesellschaften, am Übergang zwischen Röhricht und Großseggenriedern, aber auch auf Naßwiesen und in verlandeten Tümpeln. Diese Art brütet nahe der Wasserlinie und ist daher empfindlich gegenüber Wasserstandsveränderungen. Für den Raum Hamburg gibt KREUTZKAMP (IN HOLZAPFEL et al. 1984b) an, daß "die schlickigen Naßflächen mit ihren Deckung bietenden Röhrichtzonen (Phragmites, Typha, Scirpus) der Elbinseln und der benachbarten Verlandungsbereiche am Ufer im Niederelbegebiet den optimalen Bedingungen zu entsprechen [scheinen]. Da der Wasserstand ein entscheidendes Biotopelement darstellt, macht die Lage dieser Schlickflächen um oder wenig über der mittleren Tidehochwasserlinie die Brutplätze unabhängig von witterungsbedingten Wasserständen und sichert so ein nahezu regelmäßiges Brutvorkommen2".

Der Lebensraum des Wachtelkönigs liegt an der Tideelbe oft nahe der mittleren Hochwasserlinie im landseitigen Bereich der Röhrichte im Übergang zu sporadisch extensiv genutzten Wiesen und Sukzessionsflächen (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994). Hohe Gras- oder Krautvegetation ohne oder mit nur wenigen eingestreuten Gebüschen sind der geeignete Biotoptyp für den Wachtelkönig. Am häufigsten ist er in spätgemähten oder brachgefallenen Wiesen zu finden. Zwei Merkmale der Vegetation sind wichtig: Sie muß hoch genug sein, um Deckung zu bieten (>20 cm) und sie darf nicht so dicht sein, daß es schwierig für den Wachtelkönig wird, hindurchzulaufen. Der Wachtelkönig ist spezialisiert auf die Vegetationsstruktur und nicht in bezug auf eine spezielle Nahrung (GREEN et al. 1997). Wichtig für das Überleben des Nachwuchses ist ein später Mahdzeitpunkt der Vegetation (möglichst erst im August). Der Wachtelkönig ist nicht auf eine bestimmte Feuchte angewiesen, findet jedoch die von ihm benötigten Strukturen heute im Elbegebiet am sichersten im feuchten Bereich vom landseitigen Röhricht bis zur Grenze des dichten Gehölzes oder der intensiven Landnutzung (Landröhrichte, Uferstaudenfluren, Flutrasen, wenig genutztes Grünland). Der bei weitem wichtigste Teil seines Lebensraumes liegt über MThw.

Die Rohrweihe brütet bevorzugt in dichten und hohen Schilfröhrichten. Die Ansprüche an die Qualität sind nicht besonders ausgeprägt. Ein wichtiger Aspekt für die Brutplätze der Rohrweihe ist das Vorhandensein von vorjährigem Altschilf im Frühjahr (LOOFT 1981). Jagdgebiete beinhalten Schilfgürtel und angrenzende Wasserflächen, Verlandungszonen und Grünland.

Das Blaukehlchen brütet in deckungsreichen Ufer- oder Sumpfbereichen, z.B. mit Altschilf, Hochstaudenfluren, dichtem Gebüsch sowie schütter bewachsenen oder freien Bodenstellen zur Nahrungssuche. An der Elbe besiedelt es durch Eisgang und Überflutungsdynamik entstandene "Störstellen" der Schilfröhrichte im Übergang zu den Auengebüschen (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994). Das Nest wird auf oder unmittelbar über dem Boden in krautiger Vegetation oder Altschilfhaufen angelegt.

Die Lebensraumansprüche des Schilfrohrsängers sind denen des Blaukehlchens sehr ähnlich. Es brütet in landseitigen Verlandungszonen, Röhrichtbereichen mit z.T. mehrfach geknicktem Altschilf, dichter Krautschicht oder in Großseggenriedern. Der Neststandort ist niedrig in der Vegetation, z.B. in Binsenhorsten und geknicktem Altschilf. Der Übergangsbereich zum Weidenauengebüsch wird bevorzugt.

Als größte Rohrsängerart brütet der Drosselrohrsänger in den höchsten und kräftigsten Vertikalstrukturen des Röhrichts, vor allem am wasserseitigen Rand. Das Nest wird im unteren Drittel der Halme befestigt. Für die Qualität des Lebensraumes ist die Länge des wasserseitigen Schilfrandes entscheidend. Die Mindestgrößen besiedelter Schilfkomplexe können bei nahrungsreicher Umgebung (z.B. Weidenauengebüschen) relativ klein sein.

Die Trauerseeschwalben, die aus benachbarten Gebieten zur Nahrungsuche in das Vogelschutzgebiet kommen, brauchen als Nahrungshabitat zur Brutzeit vor allem die Wasserflächen von vegetationsreichen Gräben, Flüssen, Bracks und Teichen sowie das umgebende feuchte Dauergrünland (RICHTER in GARTHE 1996). Die Eisvögel nutzen ebenfalls diesen Biotoptyp, wenn es überhängende Gehölze als Sitzwarten gibt, von denen aus sie zur Nahrungsaufnahme ins Wasser hinunterstürzen können.

Erhaltungsziele

Erhaltungsziel ist das vielfältige Mosaik der verschiedenen Verlandungs- und Sukzessionsstadien und der Grünlandbereiche mit ihren Übergangsbereichen. Besonders wichtig ist der landseitige Röhrichtbereich, der an extensiv genutztes, feuchtes Grünland mit vegetationsreichen Gräben angrenzt.

5.1.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Im Ilmenaumündungsbereich wird ein Anstieg des MThw von 3-4 cm vorhergesagt. Hierdurch wird die Ufervegetation mit ihren einzelnen Biotoptypen in ihrer Gesamtfläche vermindert (Stauchung der Zonen), nicht jedoch in ihrer Zusammensetzung und Struktur (Qualität). Die Vegetation der Prielränder wird gestaucht, da oberhalb in der Regel landwirtschaftliche Nutzung angrenzt. Der Wattanteil der Priele vergrößert sich geringfügig, insgesamt kommt es jedoch nicht zu einer Flächenänderung des Biotoptyps "Süßwasser-Marschenpriel". Aus der Erhöhung des MThw resultiert somit ein Flächenverlust von Biotoptypen der Ufervegetation, der in der UVU auf ca. 4,6 ha prognostiziert wird. Für die Ilmenaumündung wird eine MTnw-Absenkung von 2-3 cm und an der Luhemündung von 1-2 cm prognostiziert. Durch die Absenkung des MTnw wird die Tendenz des völligen Leerlaufens der Gräben verstärkt.

Für die aquatischen Lebensgemeinschaften werden keine erheblichen Beeinträchtigungen vorhergesagt.

5.1.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Die Grünlandflächen werden sich durch die Maßnahme nicht erheblich verändern. Die Vögel, die auf das Grünland angewiesen sind, werden demnach nicht betroffen. Da Naßwiesen eher noch gefördert werden, ergibt sich auch für die Bekassine keine negative Lebensraumveränderung.

Die Verringerung der höher gelegenen Röhrichtbereiche um MThw vermindert den Lebensraum der Tüpfelralle. Das Ausmaß hängt von dem Umfang der Biotopflächenverluste ab. Nach der Abschätzung in MATERIALBAND VI beträgt er ca. 5%. Die Tüpfelralle ist nicht in der Lage auszuweichen, daher könnte die Gefahr bestehen, daß der Lebensraum für die Tüpfelralle seine Mindestgröße verliert. In der Literatur (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1973, BEZZEL 1985, FLADE & JEBRAM 1995) wird ein großer Flächenbedarf der Tüpfelralle angegeben, der sich aber ausschließlich aus den witterungsbedingt wechselnden Wasserständen in binnenländischen Feuchtgebieten ergibt. In binnenländischen Feuchtgebieten können, je nach Niederschlagsmenge des vorhergehenden Winters oder Frühjahrs und damit in Abhängigkeit des jeweiligen Wasserstandes zur Brutzeit, jahrweise unterschiedliche Flächen geeignet sein. Der große Flächenbedarf ergibt sich aus der jahrweisen Nichteignung weiter Bereiche. Die eigentlichen Brutzeitterritorien sind klein. Da im Bereich der Tideelbe nicht mit witterungsbedingten Wasserstandsänderungen zu rechnen ist3, wäre hier auch der Flächenbedarf für den Lebensraum der Tüpfelralle geringer. In den Gebieten im Tideelbebereich ist diese Art sicher nicht durch die Flächengröße limitiert.

Der Lebensraum des Wachtelkönigs wird sich in den feuchtesten Biotopbereichen um ca. 5% vermindern. Der Anteil des Verlustes am Gesamtlebensraum ist jedoch geringer, wenn oberhalb der Röhrichte geeignete Biotoptypen anschließen. Wenn es zur Stauchung der Landröhrichte kommt, vermindert sich ihr Anteil am Gesamtlebensraum. Kommt es dagegen zum Aufwärtswandern der Vegetationszonen, vermindert sich der Anteil der höher gelegenen Lebensbereiche des Wachtelkönigs, denn sie werden in jedem Fall gestaucht, weil die Grenze der intensiven Landnutzung (oder des Waldes) fest bleibt. Wie groß die Flächenverluste des Gesamtlebensraumes sind, hängt vom Gefälle des Geländes im unteren Bereich (der Fläche, die maßnahmenbedingt unter MThw liegt) ab. Da ein guter Wachtelköniglebensraum überwiegend deutlich über MThw liegt, kann der Verlust durch die MThw-Erhöhung nicht groß sein.

Die Eignung des Lebensraumes für den Wachtelkönig über MThw hängt überwiegend von der Bewirtschaftung durch den Menschen ab. Sie schafft bzw. erhält i.d.R. die Lebensräume des Wachtelkönigs in Mitteleuropa. Da die Landnutzung in dieser Prognose als konstant angenommen wird, ergeben sich von daher keine weiteren Beeinträchtigungen des Wachtelkönigs.

Für den Drosselrohrsänger ist keine Beeinträchtigung durch die Veränderung der Ufervegetation anzunehmen, da die Länge des wasserseitigen Schilfsaumes auch bei dem prognostizierten Verlust an Schilfflächen nicht nennenswert abnehmen wird.

Der Lebensraum des Blaukehlchens und des Schilfrohrsängers, die Ufervegetation, wird sich verkleinern. Entscheidend für diese Arten ist jedoch weniger das Ausmaß der Fläche, als das Vorhandensein spezieller, geeigneter kleinräumiger Strukturen. Diese Arten besiedeln deshalb die Ufervegetation nicht flächendeckend, sondern nur bei bestimmten, durch die Dynamik des Lebensraumes zufällig entstandenen Konstellationen. Die Verminderung der Flächengröße der Biotoptypen der Ufervegetation wirkt daher nur dann negativ, wenn sich gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit für das Entstehen der benötigten Strukturen vermindert. Das wäre allerdings erst bei drastischeren Flächenverlusten, die sich auch "am Stück" ergeben müßten, zu erwarten.

Die Ansprüche der Rohrweihe sind wesentlich unspezifischer und werden auch weiterhin erfüllt werden können.

Der Verlust von Wasserflächen durch das Leerlaufen der Gräben bei Niedrigwasser und eine eventuelle Verminderung der Kleinfischdichte wirkt sich geringfügig nachteilig auf nahrungssuchende Trauerseeschwalben und Eisvögel aus. Die Veränderungen in der Vegetation der Priele sind für die Bekassine nicht erheblich nachteilig.

Eine geringe Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes ist durch die Beeinträchtigung der Röhrichtbestände um MThw zu erwarten.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 (3) der FFH-Richtlinie wird nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet langfristig lebensfähig bleiben.

5.2 Mühlenberger Loch

Das hier zu betrachtende Gebiet liegt südlich des Hauptstroms der Elbe. Das Gebiet erhielt seine heutige Struktur nach Abdämmung der Süderelbe, die den ehemaligen Mündungsbereich der Süderelbe in eine große Bucht verwandelte.

Das Mühlenberger Loch wurde in Hamburg mit Verordnung vom 25. Mai 1982 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Schutzzweck der Verordnung ist, die Wasser- und Wattflächen des Mühlenberger Lochs einschließlich des dazugehörigen Uferstreifens zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern sowie die Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes zu erhalten. Das Hamburger NSG "Neßsand" wurde mit Verordnung vom 28.10.1952 ausgewiesen. Das Mühlenberger Loch und der östliche Teil des Hamburger NSG Neßsand wurden 1992 als Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung gemäß Ramsar-Konvention gemeldet. Im März 1998 erfolgte die Meldung dieses Gebietes als Europäisches Vogelschutzgebiet an das für die Weiterleitung nach Brüssel zuständige Bundesumweltministerium (vgl. Karte 2).

In dem Gebiet kommt die prioritäre Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6).

5.2.1 Bedeutung für die Avifauna

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Im Mühlenberger Loch kommen folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in größerer Anzahl vor (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994, MATERIALBAND VI, ANH.5 1994, MITSCHKE & GARTHE 1994, GARTHE & MITSCHKE 1996):

Kormoran, Phalacrocorax carbo
Flußseeschwalbe, Sterna hirundo
Trauerseeschwalbe, Chlidonias niger

Dazu noch vereinzelt:

Zwergschwan, Cygnus bewickii
Säbelschnäbler, Recurvirostra avosetta
Seeadler, Haliaetus albicilla

Die genannten Arten suchen das Gebiet weitaus überwiegend als Gastvögel auf. Als Brutvogel kam zeitweilig der Kormoran mit einer kleinen Kolonie auf Neßsand vor, die jedoch inzwischen wieder aufgegeben wurde. Ein Seeadler hält sich seit einigen Jahren ganzjährig im Gebiet auf. Eine Brut auf der Insel Neßsand wäre möglich. Bei den Säbelschnäblern handelt es sich zum Teil um Brutvögel des angrenzenden NSG Westerweiden, die zur Nahrungssuche ins Mühlenberger Loch wechseln.

Bedeutende Gastvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Das Mühlenberger Loch hat eine hervorragende Bedeutung für viele Wat- und Wasservogelarten (MATERIALBAND VI, ANH.5 1994). Die Rastbestände der Schwimmentenarten Löffelente, Anas clypeata und Krickente, Anas crecca sowie der Zwergmöwe, Larus minutus überschreiten regelmäßig 1% der jeweiligen Gesamtpopulationen und definieren das Gebiet damit als "Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung". Die großen Schwimmenten-Konzentrationen sind der überregional wichtigste Bestandteil der im Gebiet auftretenden Avifauna (GARTHE & MITSCHKE 1996, MITSCHKE 1997). Die Bestände der Löffelente sind die bedeutendsten Deutschlands. Dazu kommt eine große Bedeutung für fischverzehrende Arten wie Kormoran, Seeschwalben und Möwen (GARTHE & MITSCHKE 1996, MITSCHKE 1997). Herausragend ist hier das Vorkommen der Zwergmöwe und der Trauerseeschwalbe.

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

Löffel- und Krickente sowie Säbelschnäbler benötigen zur Nahrungssuche die ausgedehnten Wattflächen der Bucht. Die sehr hohe Produktion des Makrozoobenthos (Tubificiden u.a.) bildet für diese Vogelarten direkt die Nahrungsgrundlage. Darüber hinaus gestattet diese Produktion eine große Fischdichte, die wiederum in den Flachwassergebieten die Nahrungsgrundlage für die fischverzehrenden Vogelarten (Zwergmöwe, Trauerseeschwalbe, Flußseeschwalbe, Kormoran) bilden. Der Seeadler hingegen nutzt neben dem Fischreichtum der Flachwasserzonen das große Angebot an Wasservögeln als Nahrungsgrundlage.

Die große Ruhe im Gebiet gestattet es den Vögeln, das Nahrungsangebot auch tatsächlich intensiv zu nutzen. Für die Zwergschwäne ist das Mühlenberger Loch gelegentlicher Rastplatz auf dem Weg zwischen den bedeutenden Aufenthaltsgebieten der Unteren und der Mittleren Elbe. Für diese Art ist die Ruhe des Gebietes der Grund für den zeitweiligen Aufenthalt.

Erhaltungsziele

Der Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 25.05.82 ist, die Wasser- und Wattflächen des Mühlenberger Loches einschließlich des dazugehörigen Uferstreifens zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern sowie die Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes zu erhalten.

Erhaltungsziel im Sinne der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ist die Sicherung der Funktion des Mühlenberger Loches als Rast- und Nahrungsraum für die Gastvögel. Die höchste Priorität muß hier die Erhaltung der großen, zusammenhängenden und störungsarmen Wattflächen für die Schwimmenten haben. Es gibt für diese Arten im gesamten Unterelberaum nur noch in Nordkehdingen einen in der Qualität vergleichbaren Ausweichlebensraum (MITSCHKE 1997). Diese Funktion als Rast- und Nahrungsraum für Gastvögel wird erfüllt durch die hohe Produktivität des Watts und der Flachwasserbereiche. Die Produktion des Benthos (Algen, Tubificiden u.a.) bildet die Nahrungsgrundlage für die Vögel (insbesondere die Schwimmenten) und Fische, die wiederum die Nahrungsgrundlage für die fischverzehrenden Vogelarten bilden. Diese Leistung kann von den Vögeln nur ausgenutzt werden, wenn das offene Landschaftsbild erhalten bleibt und die Störungen durch Boots- und Besucherverkehr gering bleiben.

5.2.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Für den Bereich des Mühlenberger Loches wird eine Erhöhung des MThw zwischen 3 und 4 cm prognostiziert. Hierdurch wird die Ufervegetation mit ihren einzelnen Biotoptypen in ihrer Gesamtfläche vermindert (Stauchung der Zonen), nicht jedoch in ihrer Zusammensetzung und Struktur. Der aus der MThw-Erhöhung abgeleitete Verlust von Ufervegetation beträgt ca. 1,4 ha. Die prognostizierten Biotopflächenverluste beinhalten auch den Verlust von etwa 0,5 ha Flußwattröhricht. Damit verbunden ist der Verlust von Lebensraum für epiphytisches Phytobenthos und der Verlust von Stand- und Nahrungsplätzen für Fische sowie ein Verlust von Laichsubstrat für phytophile Laicher unter den Fischen.

Durch eine verstärkte Aufschlickung in den landnahen Bereichen wird die Verlandungstendenz zunehmen. Sie führt langfristig vermutlich dazu, daß Wattflächen so weit auflanden, daß sie über MThw liegen und als Wattflächen verlorengehen. Dabei würden langfristig neue Flächen mit Ufervegetation entstehen.

Aufgrund der prognostizierten Absenkung des MTnw von 6-7 cm kommt es zu einer derzeit nicht quantifizierbaren Abnahme des Flachwasserbereiches, der für die Fische und das Phyto- und Zooplankton einen nicht quantifizierbaren Lebensraumverlust bedeutet.

Im südöstlichen Teil des Mühlenberger Loches kommt es langfristig zu Zunahmen der Schwebstoffkonzentration in der 2 m-Deckschicht von max. 20%. Dies wird als Beeinträchtigungsrisiko für Fische eingeschätzt.

Durch die Vergrößerung des Tidehubs kommt es zu einer nicht quantifizierbaren Vergrößerung der Wattfläche, die auf Kosten der Flächengröße der Flachwasserzonen geht. Es kommt also wasserseitig zu einer Vergrößerung der Wattfläche, landseitig langfristig zu einer Verkleinerung. Die Größe der Flachwasserzonen wird verringert.

Im Zusammenhang mit der geplanten Mergelklappgrube besteht das Risiko einer lokalen und vorübergehenden Erhöhung des Schwebstoffgehaltes in der Umgebung der Klappgrube, deren Auswirkungen möglicherweise bis in das Mühlenberger Loch hineinreichen könnten.

5.2.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Erhebliche Änderungen der Benthosbesiedlung der Wattflächen werden im entsprechenden Teilgutachten nicht prognostiziert. Wirkungen auf die Avifauna der Wattbereiche (Schwimmenten, Säbelschnäbler) sind daher auch nicht zu erwarten. Ein langfristig eintretender Verlust an Wattfläche durch Verlandung wird zunächst durch eine Vergrößerung der Wattflächen durch ein niedrigeres MTnw ausgeglichen.

Im Rahmen der UVU wurden Auswirkungen auf die Fischfauna der Elbe prognostiziert. Das hydrobiologische Teilgutachten (MATERIALBAND VII) hält die Beeinträchtigung einzelner gefährdeter Fischarten für möglich. Erhebliche Biomasseänderungen der Fischfauna werden nicht prognostiziert. Fischverzehrende Vögel sind nicht auf einzelne, noch dazu seltene Arten angewiesen, sondern auf die Biomasse an jagdbaren Fischen. Das sind meist die Schwärme von Jungfischen der häufigen Arten. Sollte es zu einer geringfügigen Verminderung der Anzahl von Fischen in diesen Schwärmen kommen, führt das nicht zur Verschlechterung des Nahrungsangebotes für Seeschwalben und Möwen, da ihre Jagdweise es ihnen nur ermöglicht, jeweils nur einen Fisch aus einem Schwarm zu fangen, womit die absolute Größe des Schwarmes unerheblich ist. Erst drastische Verminderungen der Fischbiomasse wären von nachteiliger Bedeutung für die Vogelwelt der Elbe. Das ist nicht zu erwarten, daher ist keine erhebliche Beeinträchtigung der Funktion des Mühlenberger Loches als Nahrungsraum für Fluß- und Trauerseeschwalben, Zwergmöwen oder Kormorane zu erwarten. Die prognostizierte Flächenverkleinerung der Flachwasserzonen beeinträchtigt die Funktion als Jagdrevier für fischverzehrende Vogelarten somit nicht.

Die Erhöhung der Schwebstoffgehalte und damit die Verminderung der Sichttiefe im südöstlichen Teil könnte die Jagd der fischverzehrenden Vogelarten behindern. Dieses Gebiet ist aber für diese ökologische Gruppe bereits heute schon von geringer Bedeutung, so daß keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Die Verminderung der Ufervegetation hat keine erheblichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des Mühlenberger Loches im Sinne der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, da davon nur Arten betroffen wären, die z.Zt. nicht wertbestimmend für das Gebiet sind.

Eine Beeinträchtigung der Vogelwelt des Mühlenberger Loches durch die Auswirkungen der Maßnahme zur Fahrrinnenanpassung ist nicht zu erwarten.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 (3) der FFH-Richtlinie wird nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.2.4 Auswirkungen der Kompensationsmaßnahme

Ziel der Kompensationsmaßnahme ist die teilweise Schaffung bzw. langfristige Sicherung von Flachwasserzonen unter Berücksichtigung der vorhandenen Wattflächen.

Durch die geplante Ausbaggerung einer Rinne werden die Wattflächen um ca. 5,5 ha vermindert. Das bedeutet bei einer ungefähren Größe der Wattflächen von ca. 450 ha einen Verlust von etwa 1 %.

Für die Rastvögel ist weniger die absolute Größe der Wattflächen als vielmehr die Quantität und Qualität des Nahrungsangebotes von Bedeutung. Wenn das Nahrungsangebot in bzw. auf den Wattflächen durch die Vögel heute so stark genutzt würde, daß sich die Nahrungskonzentration in der Gesamtfläche merkbar verringerte (die Kapazität also voll ausgeschöpft würde), dann wäre der Verlust von 1 % Fläche gleichbedeutend mit einer um 1 % verminderten Lebensraumkapazität für Rastvögel. Eine derartige Situation ist in einigen Ästuaren und Küstenwattgebieten beobachtet worden (ZWARTS 1996) und wäre nicht außergewöhnlich4.

Eine Verringerung des Nahrungsangebotes für die Rastvögel wegen der Abnahme der Sedimentation und einer damit verbundenen geringeren Nahrungszufuhr für Benthosorganismen ist in der UVU nicht prognostiziert worden, obwohl sich zumindest formal die Trophie des Wattes verringert5.

Die prognostizierte Förderung der Kleinfischmenge durch die Vergrößerung der Flachwasserbereiche ist positiv für die fischverzehrenden Arten Trauerseeschwalbe und Zwergmöwe, wenn gleichzeitig die Dichte der Kleinfische in deutlichem Maße zunimmt.

Die neu geschaffene Rinne öffnet das bisher störungsarme östliche Gebiet des Mühlenberger Loches. Das Gebiet wird durch die Rinne besser für Wasserfahrzeuge befahrbar, weshalb die Störungen besonders im Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) zunehmen können, wodurch die nutzbare Wattfläche für die Rastvögel verkleinert würde.

Das Risiko der vermehrten Störungen betrifft alle Arten, jedoch in unterschiedlichem Ausmaß. Die Schwimmenten, die bei ihrer Nahrungssuche (meist an der Flutkante) strenger an ganz bestimmte Orte gebunden sind als die Fischjäger, sind stärker betroffen, zumal sie in der Regel größere Fluchtdistanzen als Möwen und Seeschwalben haben. Bei einer Flucht müssen sie ihr Nahrungshabitat völlig verlassen und können erst später zurückkehren. Möwen und Seeschwalben fällt dagegen das Ausweichen und Zurückkehren wesentlich leichter. Der relative Energieverlust durch eine Flucht ist somit bei Enten größer als bei den guten Fliegern Möwen und Seeschwalben.

Der Wattflächenverlust könnte das wichtigste Erhaltungsziel, nämlich die Funktion als Schwimmentennahrungshabitat direkt betreffen. Die beabsichtigte indirekte Förderung der fischverzehrenden Arten über die Vergrößerung der Flachwasserzonen ist das weniger wichtige Ziel, zumal diese Arten flexibler in ihrer Wahl der Nahrungshabitate sind und ihrer Beute leichter in andere Elbbereiche folgen können. Sie sind nicht derartig abhängig von diesem Gebiet wie die Schwimmenten.

Das Ausmaß der Lebensraumveränderungen ist ähnlich gering wie bei der Maßnahme zur Fahrrinnenanpassung. Eine Beeinträchtigung der Vogelwelt ist somit nicht zu erwarten.

5.3 Neßsand

Der zu Schleswig-Holstein gehörende Teilbereich der Insel Neßsand, der mit Verordnung vom 30.8.1952 als NSG ausgewiesen wurde (Schutzzweck nicht benannt), wurde 1997 als Europäisches Vogelschutzgebiet benannt (vgl. Karte 2).

In dem Gebiet kommen keine prioritären Arten und Lebensräume nach den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6).

 

5.3.1 Bedeutung für die Avifauna

Der schleswig-holsteinische Teil ist nur ein kleiner Teil des länderübergreifenden Naturschutzgebietes. Er besteht aus einem Abschnitt des Nordufers der Inselkette Hanskalbsand-Neßsand-Schweinsand mit den Biotoptypen Sandwatt, Sandstrand, Weidengebüsch und Trockenrasen. Seine Bedeutung liegt im Beitrag zum gesamten Naturschutzgebiet.

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie sind nicht als Brutvögel und Gastvogelarten (in nennenswerten Vorkommen) festgestellt worden.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Eine besondere Bedeutung des schleswig-holsteinischen Teils des Nordufers der Insel Neßsand für Zugvögel besteht nicht.

Erhaltungsziele

Als Teil des 3-Länder-Naturschutzgebietes liegt sein Wert in dem relativ wenig verbauten Ufer mit seinen natürlichen Vegetationszonierungen. Er hat eine Funktion als Pufferzone zu den ornithologisch wertvolleren hamburgischen und niedersächsischen Teilen. Das Erhaltungsziel ist somit der ungestörte Fortgang der natürlichen Sukzession.

5.3.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Die prognostizierte Erhöhung des MThw liegt hier zwischen 3 und 4 cm. Der aus der MThw-Erhöhung abgeleitete Flächenverlust von Biotoptypen der Ufervegetation beträgt ca. 0,1 ha. Es werden keine Veränderungen der Benthos- und Fischfauna prognostiziert.

5.3.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Der Beitrag zum gesamten Naturschutzgebiet mit seinen natürlichen Vegetationszonierungen wird sehr geringfügig vermindert. Das Erhaltungsziel der ungestörten natürlichen Sukzession wird somit ebenfalls sehr geringfügig beeinträchtigt.

Eine Beeinträchtigung durch die Maßnahme ist für dieses kleine Teilgebiet nicht zu erwarten.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6, Abs.3 der FFH-Richtline; wird nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.4 Wedeler Marsch

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt den tidebeeinflußten Bereich der Wedeler Marsch hinter der Hauptdeichlinie und dem Sperrwerk Wedeler Au entlang der Wedeler Au und der Hetlinger Binnenelbe. Für große Teile des Gebietes ist die Ausweisung als NSG "Wedeler Marsch" geplant (vgl. MATERIALBAND XV). Das Gebiet ist Teil eines im Entwurf des Landschaftsprogrammes von Schleswig-Holstein (Stand April 1997) dargestellten Prüfgebietes für den Aufbau des Programmes "Natura 2000" nach Artikel 4 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (vgl. Karte 2).

In dem Gebiet kommen keine prioritären Arten und Lebensräume nach den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6).

5.4.1 Bedeutung für die Avifauna

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

In der binnendeichs gelegenen Wedeler Marsch kommen folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in größerer Anzahl vor (MITSCHKE 1994, MATERIALBAND VI, ANH.4 1994, MATERIALBAND VI, ANH.5 1994):

Zwergschwan, Cygnus bewicki
Nonnengans, Branta leucopsis
Goldregenpfeifer, Pluvialis apricaria

Außerdem in geringerer Zahl:

Singschwan, Cygnus cygnus
Trauerseeschwalbe, Chlidonias niger

Alle Arten kommen als Gastvögel auf dem Zug oder überwinternd vor. Die Zwerg- und Singschwäne, Nonnengänse und Goldregenpfeifer nutzen die Grünlandflächen. Die Trauerseeschwalbe jagt nach Fischen über den Wasserflächen der Marsch, insbesondere an der Kleientnahmestelle.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Zusätzlich zu den im vorigen Kapitel genannten Arten hat die Wedeler Marsch Bedeutung für Graue Gänse, besonders Bläß- und Graugans.

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

Außer der Trauerseeschwalbe benötigen die Rastvögel weiträumiges, zusammenhängendes und kurzrasiges sowie störungsarmes Grünland. Die Trauerseeschwalbe benötigt vegetationsreiche Gewässer.

Erhaltungsziele

Erhaltungsziel ist die Erhaltung des großflächigen Feuchtgrünlandes.

5.4.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Die prognostizierte Erhöhung des MThw liegt hier zwischen 3 und 4 cm, die MTnw-Erniedrigung bei 5 - 6 cm.

In der Wedeler Au und der Hetlinger Binnenelbe wird durch die ausbaubedingte Absenkung des MTnw die Tendenz verstärkt, daß sie bei Ebbe völlig leerlaufen und ihre Flachwassergebiete zu periodisch trockenfallenden Wattgebieten werden.

Aus der Erhöhung des MThw wird ein Flächenverlust von Biotoptypen der Ufervegetation von ca. 0,5 ha abgeleitet.

5.4.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Eine Verschlechterung der Gräben als Nahrungsbiotop für die Trauerseeschwalbe infolge des zeitweiligen Trockenfallens ist tendenziell möglich. Die Kleientnahmestelle, die der wichtigste Nahrungsraum für die Trauerseeschwalbe in der Wedeler Marsch ist, wird von der Maßnahme jedoch nicht betroffen.

Die Grünlandflächen werden sich durch die Maßnahme nicht verändern. Die Vögel, die auf das Grünland angewiesen sind, werden demnach nicht betroffen.

Für die Erhaltungsziele der Wedeler Marsch ist demnach keine Beeinträchtigung zu prognostizieren.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.4.4 Auswirkungen der Kompensationsmaßnahme

Direkt angrenzend an den oben betrachteten Ausschnitt des potentiellenVogelschutzgebietes sind im Bereich Hetlingen/Giesensand Kompensationsmaßnahmen vorgesehen, deren Einflüsse auf den oben betrachteten Ausschnitt des potentiellen Vogelschutzgebietes im folgenden betrachtet werden sollen.

Prognostizierte Veränderungen des Ökosystems durch die Kompensationsmaßnahme.

Durch die Öffnung des Sommerdeiches und den Anschluß des Grabensystems an die Tideelbe werden die Grünlandflächen des Kompensationsgebietes feuchter bis zur Vernässung einiger Bereiche. Die Flächen werden zukünftig der natürlichen Tidedynamik unterliegen, mit gelegentlichen Überflutungen auch im Sommerhalbjahr. Negative Einflüsse auf das benachbarte Teilgebiet des potentiellen Vogelschutzgebietes "Wedeler Marsch" sind nicht zu erwarten.

Die Extensivierung des benachbarten Gebietes führt zu einer größeren Strukturierung und standörtlichen Differenzierung der dortigen Grünlandbiotope. Negative Einflüsse auf das benachbarte Teilgebiet des potentiellen Vogelschutzgebietes "Wedeler Marsch" sind nicht zu erwarten.

Das Zulassen der natürlichen Sukzession vergrößert den Anteil der Ufervegetations- und Waldtypen auf Kosten der Grünlandfläche im benachbarten Gebiet. Negative Einflüsse auf das benachbarte Teilgebiet des potentiellen Vogelschutzgebietes "Wedeler Marsch" sind nicht zu erwarten.

Auswirkungen der geplanten Kompensationsmaßnahme auf die Erhaltungsziele

Die Brut- und Gastvogelarten des Feuchtgrünlandes des potentiellen Vogelschutzgebietes "Wedeler Marsch" werden durch die direkt angrenzende Kompensationsmaßnahme im Bereich Hetlingen/Giesensand nicht negativ beeinflußt.

Eine Beeinträchtigung der Vogelwelt des potentiellen Vogelschutzgebietes durch die Kompensationsmaßnahme ist nicht zu erwarten.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Kompensationsmaßnahme die Fläche des potentiellen Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.5 Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt die auf schleswig-holsteinischer Seite gelegenen Vordeichflächen zwischen der Einmündung der Wedeler Au und der Einmündung der Pinnau in die Elbe sowie die Elbinsel Bishorster Sand/Auberg/Drommel. Das Gebiet ist Teil des mit Verordnung vom 12. April 1984 ausgewiesenen NSG "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland". Das NSG wurde 1997 als Europäisches Vogelschutzgebiet benannt.

In dem Gebiet kommen folgende prioritäre Arten und Lebensräume nach den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie vor:

  • prioritärer Lebensraumtyp "Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)"
  • prioritäre Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel Oenanthe conioides

 

5.5.1 Bedeutung für die Avifauna

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Im Außendeichsbereich des NSG "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland" kommen folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in größerer Anzahl vor (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994, MATERIALBAND VI, ANH.5 1994, ABRAHAM & LÜBBE 1996):

Rohrweihe, Circus aeruginosus
Kampfläufer, Philomachus pugnax
Blaukehlchen, Cyanosylvia svecica
Wachtelkönig, Crex crex
Nonnengans, Branta leucopsis
Zwergschwan, Cygnus bewickii
Singschwan, Cygnus cygnus
Goldregenpfeifer, Pluvialis apricaria

Daneben vereinzelt:

Trauerseeschwalbe, Chlidonias niger
Eisvogel, Alcedo atthis
Seeadler, Haliaetus albicilla
Weißstorch, Ciconia ciconia .

Die Zwergschwäne, Nonnengänse und Goldregenpfeifer suchen das Gebiet nur als Gastvögel auf. Sie halten sich hauptsächlich auf den offenen Grünlandflächen und Wattbereichen auf. Den Grünlandbereich nutzen auch Weißstörche als Nahrungshabitat, wohingegen sie in benachbarten Gebieten brüten. Gast- und Brutvögel im Grünland sind die Kampfläufer. Sie nutzen darüber hinaus das Watt als Nahrungshabitat. Der Brutbestand hat sich in den vergangenen Jahren vermindert und dürfte heute erloschen sein (ABRAHAM & LÜBBE 1996). Rohrweihe und Wachtelkönig sind Brutvögel der Röhrichte und angrenzender Wiesenbereiche des Gebietes, während das Blaukehlchen in Weidengebüschen der Röhricht-Auwaldbereiche seine Reviere hat. Trauerseeschwalben und Eisvögel auf dem Zug nutzen gelegentlich die Wasserflächen als Nahrungshabitat. Ein Seeadler hält sich seit einigen Jahren ganzjährig im Gebiet auf.

Weitere "Stark gefährdete" Arten (Rote Liste Deutschland)

Zusätzlich zu den Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie kommen im Gebiet noch folgende stark gefährdete Arten der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (WITT et al. 1996) vor: Drosselrohrsänger, Acrocephalus arundinaceus, Schilfrohrsänger, Acrocephalus schoenobaenus, Uferschnepfe, Limosa limosa und Bekassine, Gallinago gallinago.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Das Gebiet hat erhebliche Bedeutung für die Gastvogelarten Zwergschwan, Cygnus bewickii, Nonnengans, Branta leucopsis, Graue Gänse, Krickente, Anas crecca, Pfeifente, Anas penelope und Goldregenpfeifer, Pluvialis apricaria.

Die Nonnengänse, Grauen Gänse, Pfeifenten und Goldregenpfeifer halten sich vorzugsweise auf den offenen Grünlandflächen und daneben in den Wattbereichen auf. Die Zwergschwäne und Graugänse nutzen die Wattbereiche intensiver als die anderen oben angeführten Arten. Sie halten sich in den vegetationsreicheren oberen Bereichen auf, wo sie sich u.a. von den Wurzelknollen der Simsen ernähren. Für die Krickente ist das Süßwasserwatt der wichtigste Nahrungsbiotop. Die Anzahl dieser letztgenannten Arten haben in den letzten Jahren (z.T. stark) abgenommen.

Die Röhricht- und Gebüschbereiche dienen vermutlich nicht unerheblichen Mengen von ziehenden Singvögeln und Rallen als Rast- oder Schlafplatz. Konkrete veröffentlichte Daten fehlen, die allgemeine Bedeutung solcher Flächen ist jedoch bekannt (BAUER et al. 1995, FRÖMEL & HÖLZINGER 1987, HOLZAPFEL et al. 1984a, OSTENDORF 1993). Diese Funktion ist um so mehr zu vermuten, als die große Bedeutung des Naturschutzgebietes als wichtiges Brutgebiet von nicht in Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Röhrichtvögeln wie Rohrsängern, mit z.T. bundesweit gefährdeten Arten, eindeutig ist.

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

Die ziehenden Goldregenpfeifer und Gänse benötigen weiträumiges, zusammenhängendes und kurzrasiges Grünland. Dieser Bereich wird zeitweise auch von den Pfeifenten und Zwergschwänen genutzt. In den Grünländern findet auch der Weißstorch seinen Nahrungsbiotop.

Die Graugänse bevorzugen an der Niederelbe Uferbereiche mit Gezeiteneinfluß, die durchweg sehr flach sind und größere Flachwasserbereiche haben. Wo die Meerstrandbinse (Bolboschoenus maritimus) größere Bestände bildet, graben die Gänse gern die Wurzelknollen aus. In den Elbwatten und insbesondere im Winterquartier stellt dies ihre Hauptnahrungsquelle dar. In diesem Bereich halten sich Zwergschwäne gern in dem mit Binsen bewachsenen Watt, in Schilfwatten auf und ernähren sich von unterirdischen Pflanzenstengeln bzw. weiden am Ufer Nadel-Simse (Eleocharis acicularis), Salz-Teichsimse (Schoenoplectus tabernaemontani) sowie Meerstrand-Binse (Juncus maritimus). Allgemein bevorzugt der Zwergschwan zum Nahrungserwerb süße bis brackige Gewässer oder überschwemmte Weiden, auf denen er schwimmend mit eingetauchtem Kopf Gräser, Klee und Wasserpflanzen erreichen kann. Das gilt ebenfalls für den Singschwan, der aber wie die "Grauen Gänse" auch auf Grünland oder Wintersaaten genügend Nahrung findet.

Die Pfeifenten benötigen Flachwasserzonen, Watten oder Grasländer in Wassernähe. Sie stellen dabei keine besonderen Anforderungen, lediglich die Nähe von Wasserflächen ist als Fluchtmöglichkeit wichtig.

Die Krickenten benötigen zum Nahrungserwerb feuchten Schlamm und Seichtwasser bis ca. 20 cm Wassertiefe. Sie bevorzugen Flachgewässer, die möglichst, zumindest zeitweise, freiliegende Schlickflächen aufweisen, auf denen sie der Nahrungssuche "zu Fuß" nachgehen können. Die sehr hohe Produktion des Makrozoobenthos (Tubificiden u.a.) bildet für diese Vogelart direkt die Nahrungsgrundlage. Schilf- und Binsenbestände bieten Ruheplätze und Schutz bei Hochwasser, Sturm und Störungen. Die Krickenten haben somit ihren räumlichen Verbreitungsschwerpunkt im Watt.

Die Uferschnepfen benötigen feuchtes Grünland als Brutzeit-Lebensraum. Zur Nahrungssuche werden auch Schlammflächen in Gräben und das Watt genutzt.

Der Kampfläufer brütet in feuchten Flächen von mindestens 5 ha Größe, die niedrige Vegetation mit eingesprengten Bülten und Stauden aufweisen. Die Vegetation darf für die Fortbewegung der Küken nicht zu dicht werden. Zur Nahrungssuche hält er sich in Gewässernähe oder an vernäßten Wiesenstandorten, Wiesentümpeln und Dauerweiden auf, während des Zuges vorwiegend auf kurzrasigem Grasland und Wattflächen.

Die Bekassinen brüten in nassen Flächen mit dichter, aber nicht zu hoher Vegetation, z.B. landseitigen Röhrichtgrenzen, Verlandungszonen, sumpfigen Stellen im Grünland und Naßwiesen. Sie benötigen sehr weiche Böden, die sie an Gewässerrändern, auf sehr feuchtem Grünland und in Seggenriedern finden.

Der Lebensraum des Wachtelkönigs liegt an der Unterelbe oft nahe der mittleren Hochwasserlinie im landseitigen Bereich der Röhrichte, im Übergang zu sporadisch extensiv genutzten Wiesen und Sukzessionsflächen (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994). Hohe Gras- oder Krautvegetation ohne oder mit nur wenigen eingestreuten Gebüschen sind der geeignete Biotoptyp für den Wachtelkönig. Am häufigsten ist er in spätgemähten oder brachgefallenen Wiesen zu finden. Im Außendeichsbereich der Haseldorfer Marsch brütet er in spätgemähten Flächen oder in jungen Sukzessionsflächen (ABRAHAM et al. 1996). Zwei Merkmale der Vegetation sind wichtig: Sie muß hoch genug sein, um Deckung zu bieten (>20 cm) und sie darf nicht so dicht sein, daß es schwierig für den Wachtelkönig wird, hindurchzulaufen. Der Wachtelkönig ist spezialisiert auf die Vegetationsstruktur und nicht in bezug auf eine spezielle Nahrung (GREEN et al. 1997). Wichtig für das Überleben des Nachwuchses ist ein später Mahdzeitpunkt der Vegetation (möglichst erst im August). Er ist nicht auf eine bestimmte Feuchte angewiesen, findet jedoch die von ihm benötigten Strukturen heute im Elbegebiet am sichersten im feuchten Bereich vom landseitigen Röhricht bis zur Grenze des dichten Gehölzes oder der intensiven Landnutzung (Landröhrichte, Uferstaudenfluren, Flutrasen, wenig genutztes Grünland). Der bei weitem wichtigste Teil seines Lebensraumes liegt über MThw.

Die Rohrweihe brütet bevorzugt in dichten und hohen Schilfröhrichten. Die Ansprüche an die Qualität sind nicht besonders ausgeprägt. Ein wichtiger Aspekt für die Brutplätze der Rohrweihe ist das Vorhandensein von vorjährigem Altschilf im Frühjahr (LOOFT 1981). Jagdgebiete beinhalten Schilfgürtel und angrenzende Wasserflächen, Verlandungszonen und Grünland.

Das Blaukehlchen brütet in deckungsreichen Ufer- oder Sumpfbereichen, z.B. mit Altschilf, Hochstaudenfluren, dichtem Gebüsch sowie schütter bewachsenen oder freien Bodenstellen zur Nahrungssuche. An der Elbe besiedelt es durch Eisgang und Überflutungsdynamik entstandene "Störstellen" der Schilfröhrichte im Übergang zu den Auengebüschen (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994). Das Nest wird auf oder unmittelbar über dem Boden in krautiger Vegetation oder Altschilfhaufen angelegt.

Die Lebensraumansprüche des Schilfrohrsängers sind denen des Blaukehlchens sehr ähnlich. Er brütet in landseitigen Verlandungszonen, Röhrichtbereichen mit z.T. mehrfach geknicktem Altschilf, dichter Krautschicht oder in Großseggenriedern. Der Neststandort ist niedrig in der Vegetation, z.B. in Binsenhorsten und geknicktem Altschilf. Der Übergangsbereich zum Weidenauengebüsch wird bevorzugt.

Als größte Rohrsängerart brütet der Drosselrohrsänger in den höchsten und kräftigsten Vertikalstrukturen des Röhrichts, vor allem am wasserseitigen Rand. Das Nest wird im unteren Drittel der Halme befestigt. Für die Qualität des Lebensraumes ist die Länge des wasserseitigen Schilfrandes entscheidend. Die Mindestgrößen besiedelter Schilfkomplexe können bei nahrungsreicher Umgebung (z.B. Weidenauengebüschen) relativ klein sein.

Die Eisvögel benötigen fischreiche Wasserläufe mit überhängenden Gehölzen als Sitzwarten, von denen aus sie ins Wasser hinunterstürzen können.

Die Trauerseeschwalben halten sich während der Zugperioden, vor allem im Spätsommer, weit überwiegend über dem freien Wasser der Unterelbe bzw. von Stehgewässern auf. Hier findet auch die Nahrungssuche fast ausschließlich statt.

Der Seeadler nutzt neben dem Fischreichtum der Flachwasserzonen auch das große Angebot an Wasservögeln als Nahrungsgrundlage.

Erhaltungsziele

Der Schutzzweck ist in der Naturschutzgebietsverordnung vom 12.04.84 benannt: "Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz und der dauerhaften Sicherung einer durch die Vordeichung ab 1977 geprägten und dadurch in Teilen veränderten, naturnahen Flußufer-Landschaft an der Elbe mit Süßwasserwatten und den der Haseldorfer Binnenelbe zugeordneten Seitenarmen, Prielen und Gräben, ausgedehnten Röhrichtbeständen, Feuchtflächen, Weidengehölzen und Grünländereien." ... "In dem Naturschutzgebiet ist die Natur den außen- und binnendeichs gegebenen Bedingungen entsprechend in ihrer Ganzheit zu erhalten und, soweit erforderlich, zu entwickeln und wiederherzustellen."

Das bedeutet, daß im Außendeichsbereich sowohl die Feuchtgrünlandbereiche als auch die Süßwasserwatt-, Röhricht- und Auwaldbiotope als Lebensräume ihrer charakteristischen Vogelwelt erhalten bleiben bzw. verbessert werden sollen. Dazu ist es nötig, daß die Ausdehnung und Qualität der Ufer-Biotoptypen sich nicht vermindert. Ein Mosaik der unterschiedlichen Röhricht- und Auengebüschtypen muß in ausreichender Ausdehnung vorhanden sein.

5.5.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Die prognostizierte Erhöhung des MThw liegt in diesem Bereich zwischen 3 und 4 cm. Hierdurch wird die Ufervegetation mit ihren einzelnen Biotoptypen in ihrer Gesamtfläche vermindert (Stauchung der Zonen), nicht jedoch in ihrer Zusammensetzung und Struktur (Qualität). Aus der Erhöhung des MThw wird in der UVU ein Flächenverlust von Biotoptypen der Ufervegetation von ca. 26 ha abgeleitet.

Die prognostizierten Biotopflächenverluste beinhalten auch den Verlust von Flußwattröhricht (ca. 11 ha). Damit verbunden ist der Verlust von Lebensraum für epiphytisches Phytobenthos und der Verlust von Stand- und Nahrungsplätzen für Fische sowie ein Verlust von Laichsubstrat für phytophile Laicher unter den Fischen.

Aufgrund der prognostizierten Absenkung des MTnw von 5 - 6 cm kommt es zu einer derzeit nicht quantifizierbaren Abnahme des Flachwasserbereiches, der für die Fische und das Phyto- und Zooplankton einen nicht quantifizierbaren Verlust von Laichsubstrat bedeutet.

5.5.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Die prognostizierten Verminderungen der aquatischen Fauna sind zu gering, um erkennbare Wirkungen auf die Nahrungsbasis der Seeschwalben, Schwimmenten und Watvögel sowie den Seeadler haben zu können.

Die Grünlandflächen werden sich durch die Maßnahme nicht verändern. Die Vögel, die auf das Grünland angewiesen sind, werden demnach nicht betroffen. Da Naßwiesen eher noch gefördert werden, ergibt sich auch für die Uferschnepfe, Bekassine und den Kampfläufer keine negative Lebensraumveränderung.

Der wasserseitige Verlust von Röhrichten, insbesondere der Binsenröhrichte, vermindert die Eignung des Gebietes für Zwergschwäne, Graugänse und Schwimmenten (insbesondere Krickenten). Die Bestände dieser Arten sind im Gebiet in den letzten Jahren z.T. stark zurückgegangen (MITSCHKE 1994, ABRAHAM & LÜBBE 1996). Es ist unklar, ob dies auf bereits eingetretene Verluste an Binsenröhricht oder auf andere Ursachen (Störungen) zurückzuführen ist.

Der feuchteste Teil des Wachtelköniglebensraumes wird sich um ca. 5% vermindern. Der Anteil des Verlustes am Gesamtlebensraum ist jedoch geringer, wenn sich oberhalb der Röhrichte geeignete Biotoptypen anschließen. Wenn es zur Stauchung der Landröhrichte kommt, vermindert sich ihr Anteil am Gesamtlebensraum. Kommt es dagegen zum Aufwärtswandern der Vegetationszonen, vermindert sich der Anteil der höher gelegenen Lebensbereiche des Wachtelkönigs, denn sie werden in jenem Fall gestaucht, weil die Grenze der intensiven Landnutzung (oder des Waldes) fest bleibt. Wie groß die Flächenverluste des Gesamtlebensraumes sind, hängt vom Gefälle des Geländes im unteren Bereich (der Fläche, die nun neuerdings unter MThw liegt) ab. Da ein guter Wachtelköniglebensraum überwiegend deutlich über MThw liegt, kann der Verlust durch die MThw-Erhöhung nicht groß sein.

Die Eignung des Lebensraumes für den Wachtelkönig über MThw hängt überwiegend von der Bewirtschaftung durch den Menschen (später Mahdzeitpunkt der Vegetation, möglichst erst im August) ab. Sie schafft bzw. erhält i.d.R. die Lebensräume des Wachtelkönigs in Mitteleuropa. Da die Landnutzung in dieser Prognose als konstant angenommen wird, ergeben sich von daher keine weiteren Beeinträchtigungen des Wachtelkönigs.

Da die Länge des wasserseitigen Schilfsaumes auch bei dem prognostizierten Verlust an Schilfflächen nicht nennenswert abnehmen wird, ist für den Drosselrohrsänger keine Beeinträchtigung durch die Veränderung der Ufervegetation anzunehmen.

Der Lebensraum des Blaukehlchens und des Schilfrohrsängers, die Ufervegetation, wird sich verkleinern. Entscheidend für diese Arten ist jedoch weniger das Ausmaß der Fläche, als das Vorhandensein spezieller geeigneter kleinräumiger Strukturen. Diese Arten besiedeln deshalb die Ufervegetation nicht flächendeckend, sondern bei bestimmten, durch die Dynamik des Lebensraumes zufällig entstandenen Konstellationen. Die Verminderung der Flächengröße der Biotoptypen der Ufervegetation wirkt daher nur dann negativ, wenn sich gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit für das Entstehen der benötigten Strukturen vermindert. Das wäre allerdings erst bei drastischeren Flächenverlusten, die sich auch "am Stück" ergeben müßten, zu erwarten.

Die Ansprüche der Rohrweihe sind wesentlich unspezifischer und werden auch weiterhin erfüllt werden können.

Eine geringe Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes ist durch die Beeinträchtigung der Röhrichte, Uferstaudenfluren und Weidenauengebüsche um MThw zu erwarten.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird jedoch nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.6 Eschschallen im Seestermüher Vorland (Fläche des gleichnamigen NSG)

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt das Vordeichland zwischen der Pinnau- und Krückaumündung. Das Gebiet wurde mit Verordnung vom 2. April 1991 als NSG "Eschschallen im Seestermüher Vorland" ausgewiesen. Das Gebiet wurde 1997 in den Grenzen des bestehenden NSG als Europäisches Vogelschutzgebiet benannt.

In dem Gebiet kommt die prioritäre Art Schierlings-Wasserfenchel Oenanthe conioides nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6). Prioritäre Lebensräume sind nicht vorhanden.

5.6.1 Bedeutung für die Avifauna

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Im Naturschutzgebiet Eschschallen brüten folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994):

Rohrweihe, Circus aeruginosus
Wachtelkönig, Crex crex
Blaukehlchen, Cyanosylvia svecica

Diese Arten besiedeln die Röhrichte, Hochstaudenbereiche, Auengebüsche und insbesondere die Übergänge zwischen diesen Biotoptypen.

Weitere "Stark gefährdete" Arten (Rote Liste Deutschland)

Zusätzlich zu den Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie kommen im Gebiet noch folgende stark gefährdete Arten der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (WITT et al. 1996) im Gebiet vor: Drosselrohrsänger, Acrocephalus arundinaceus und Schilfrohrsänger, Acrocephalus schoenobaenus.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Die Fläche des Naturschutzgebietes allein ist bisher nicht als herausragend bedeutendes Gastvogelgebiet bekannt geworden. Die Wattflächen sind Teil des bedeutenden Gastvogelgebietes Pagensander Nebenelbe / Seestermüher Marsch (Pinnaumündung bis Krückaumündung) und stehen im Zusammenhang mit den Flächen des Naturschutzgebietes "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland". "Der räumliche Zusammenhang mit den Flächen des Bereiches bei Bishorst mit der Seestermüher Marsch führt zu umfangreichen Austauschprozessen. Gerade bei Störungen, die durch die Jagd oder auch durch Publikumsstörungen vom Deich herkommen, sind die Wasservögel auf die Seestermüher Marsch6 angewiesen" (ABRAHAM et al. 1990). Die Wasserfläche der Pagensander Nebenelbe wird von den zahlreichen Grau-, Bläß- und Saatgänsen der Seestermüher Marsch als Schlafplatz genutzt.

Die Röhricht- und Gebüschbereiche dienen vermutlich nicht unerheblichen Mengen von ziehenden Singvögeln und Rallen als Rast- oder Schlafplatz. Konkrete veröffentlichte Daten fehlen, die allgemeine Bedeutung solcher Flächen ist jedoch bekannt (BAUER et al. 1995, FRÖMEL & HÖLZINGER 1987, HOLZAPFEL et al. 1984a, OSTENDORF 1993). Diese Funktion ist um so mehr zu vermuten, als daß die große Bedeutung der Eschschallen als wichtiges Brutgebiet von nicht in Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Röhrichtvögeln wie Rohrsängern, mit z.T. bundesweit gefährdeten Arten, eindeutig ist.

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

Der Lebensraum des Wachtelkönigs liegt an der Unterelbe oft nahe der mittleren Hochwasserlinie im landseitigen Bereich der Röhrichte im Übergang zu sporadisch extensiv genutzten Wiesen und Sukzessionsflächen (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994). Hohe Gras- oder Krautvegetation ohne oder mit nur wenigen eingestreuten Gebüschen sind der geeignete Biotoptyp für den Wachtelkönig. Am häufigsten ist er in spätgemähten oder brachgefallenen Wiesen zu finden. Zwei Merkmale der Vegetation sind wichtig: Sie muß hoch genug sein, um Deckung zu bieten (>20 cm) und sie darf nicht so dicht sein, daß es schwierig für den Wachtelkönig wird, hindurchzulaufen. Der Wachtelkönig ist spezialisiert auf die Vegetationsstruktur und nicht in bezug auf eine spezielle Nahrung (GREEN et al. 1997). Wichtig für das Überleben des Nachwuchses ist ein später Mahdzeitpunkt der Vegetation (möglichst erst im August). Er ist nicht auf eine bestimmte Feuchte angewiesen, findet jedoch die von ihm benötigten Strukturen heute im Elbegebiet am sichersten im feuchten Bereich vom landseitigen Röhricht bis zur Grenze des dichten Gehölzes oder der intensiven Landnutzung (Landröhrichte, Uferstaudenfluren, Flutrasen, wenig genutztes Grünland). Der bei weitem wichtigste Teil seines Lebensraumes liegt über MThw.

Die Rohrweihe brütet bevorzugt in dichten und hohen Schilfröhrichten. Die Ansprüche an die Qualität sind nicht besonders ausgeprägt. Ein wichtiger Aspekt für die Brutplätze der Rohrweihe ist das Vorhandensein von vorjährigem Altschilf im Frühjahr (LOOFT 1981). Jagdgebiete beinhalten Schilfgürtel und angrenzende Wasserflächen, Verlandungszonen und Grünland.

Das Blaukehlchen brütet an deckungsreichen Ufer- oder Sumpfbereichen, z.B. mit Altschilf, Hochstaudenfluren, dichtem Gebüsch sowie schütter bewachsenen oder freien Bodenstellen zur Nahrungssuche. An der Elbe besiedelt es durch Eisgang und Überflutungsdynamik entstandene "Störstellen" der Schilfröhrichte im Übergang zu den Auengebüschen (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994). Das Nest wird auf oder unmittelbar über dem Boden in krautiger Vegetation oder Altschilfhaufen angelegt.

Die Lebensraumansprüche des Schilfrohrsängers sind denen des Blaukehlchens sehr ähnlich. Er brütet in landseitigen Verlandungszonen, Röhrichtbereichen mit z.T. mehrfach geknicktem Altschilf, dichter Krautschicht oder in Großseggenriedern. Der Neststandort ist niedrig in der Vegetation, z.B. in Binsenhorsten und geknicktem Altschilf. Der Übergangsbereich zum Weidenauengebüsch wird bevorzugt.

Als größte Rohrsängerart brütet der Drosselrohrsänger in den höchsten und kräftigsten Vertikalstrukturen des Röhrichts, vor allem am wasserseitigen Rand. Das Nest wird im unteren Drittel der Halme befestigt. Für die Qualität des Lebensraumes ist die Länge des wasserseitigen Schilfrandes entscheidend. Die Mindestgrößen besiedelter Schilfkomplexe können bei nahrungsreicher Umgebung (z.B. Weidenauengebüschen) relativ klein sein.

Erhaltungsziele

Folgende Schutzziele sind in der Naturschutzgebietsverordnung vom 02.04.91 enthalten: "Das Naturschutzgebiet dient der dauerhaften Erhaltung einer natürlichen Flußuferlandschaft an der Elbe mit ihren großräumigen Süßwasserwatten, ausgedehnten Röhrichtbeständen und Hochstaudenriedern, Wasserflächen und naturnahen Gehölzbeständen und der an diese Lebensräume gebundenen charakteristischen und artenreichen Pflanzen- und Tierwelt und ihren Ökosystemen, insbesondere den hier rastenden und brütenden Wat- und Wasservögeln des Süßwasserwatts und den an Röhrichtzonen und Hochstaudenrieder gebundenen Vogelarten sowie den spezialisierten Ökosystemen mit zahlreichen besonderen Tierarten des Elbvorlandes."

Die Funktion der Eschschallen als Brutgebiet für die röhricht- und gebüschbrütenden Vogelarten muß bestehen bleiben. Dazu ist es nötig, daß die Ausdehnung und Qualität der Ufer-Biotoptypen sich nicht vermindert. Ein Mosaik der unterschiedlichen Röhricht- und Auengebüschtypen muß in ausreichender Ausdehnung vorhanden sein. Darüber hinaus sind die Wattflächen als Nahrungshabitat für Watvögel und Schwimmenten zu erhalten.

5.6.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Die prognostizierte MThw-Erhöhung liegt im Bereich Eschschallen zwischen 3 und 4 cm, die MTnw-Erniedrigung zwischen 4-5 cm. Durch den Anstieg des MThw wird die Ufervegetation mit ihren einzelnen Biotoptypen insgesamt in ihrer Fläche vermindert (Stauchung der Zonen), nicht jedoch in ihrer Zusammensetzung und Struktur (Qualität). Der aus der MThw-Erhöhung resultierende Flächenverlust von Biotoptypen der Ufervegetation beträgt nach den Prognosen der UVU ca. 9 ha.

5.6.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Der feuchteste Teil des Wachtelköniglebensraumes wird sich um ca. 5% vermindern. Der Anteil des Verlustes am Gesamtlebensraum ist jedoch geringer, wenn sich oberhalb der Röhrichte geeignete Biotoptypen anschließen. Wenn es zur Stauchung der Landröhrichte kommt, vermindert sich ihr Anteil am Gesamtlebensraum. Kommt es dagegen zum Aufwärtswandern der Vegetationszonen, vermindert sich der Anteil der höher gelegenen Lebensbereiche des Wachtelkönigs, denn sie werden in jenem Fall gestaucht, weil die Grenze der intensiven Landnutzung (oder des Waldes) fest bleibt. Wie groß die Flächenverluste des Gesamtlebensraumes sind, hängt vom Gefälle des Geländes im unteren Bereich (der Fläche, die maßnahmebedingt unter MThw liegt) ab. Da ein guter Wachtelköniglebensraum überwiegend deutlich über MThw liegt, kann der Verlust durch die MThw-Erhöhung nicht groß sein.

Die Eignung des Lebensraumes für den Wachtelkönig über MThw hängt überwiegend von der Bewirtschaftung durch den Menschen ab. Sie schafft bzw. erhält i.d.R. die Lebensräume des Wachtelkönigs in Mitteleuropa. Da die Landnutzung in dieser Prognose als konstant angenommen wird, ergeben sich von daher keine weiteren Beeinträchtigungen des Wachtelkönigs.

Da die Länge des wasserseitigen Schilfsaumes auch bei dem prognostizierten Verlust an Schilfflächen nicht nennenswert abnehmen wird, ist für den Drosselrohrsänger keine Beeinträchtigung durch die Veränderung der Ufervegetation anzunehmen.

Der Lebensraum des Blaukehlchens und des Schilfrohrsängers, die Ufervegetation, wird sich verkleinern. Entscheidend für diese Arten ist jedoch weniger das Ausmaß der Fläche, als das Vorhandensein spezieller geeigneter kleinräumiger Strukturen. Diese Arten besiedeln deshalb die Ufervegetation nicht flächendeckend, sondern bei bestimmten, durch die Dynamik des Lebensraumes zufällig entstandenen Konstellationen. Die Verminderung der Flächengröße der Biotoptypen der Ufervegetation wirkt daher nur dann negativ, wenn sich gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit für das Entstehen der benötigten Strukturen vermindert. Das wäre allerdings erst bei drastischeren Flächenverlusten, die sich auch "am Stück" ergeben müßten, zu erwarten.

Die Ansprüche der Rohrweihe sind wesentlich unspezifischer und werden auch weiterhin erfüllt werden können.

Eine geringe Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes ist durch die Beeinträchtigung der Röhrichte, Uferstaudenfluren und Weidenauengebüsche um MThw erwarten.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird jedoch nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet ebenfalls lebensfähig bleiben.

5.7 Elbinsel Pagensand

Das hier zu betrachtende Gebiet ist die Elbinsel Pagensand mit den unmittelbar angrenzenden Watt- und Wasserflächen. Das Gebiet wurde mit Verordnung vom 9. Mai 1997 als NSG "Elbinsel Pagensand" ausgewiesen. In der Verordnung wird in § 1 Abs.3 ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Gebiet sowohl die Kriterien der Europäischen Vogelschutz- als auch der FFH-Richtlinie erfüllt:

"Das Naturschutzgebiet erfüllt

1. die Kriterien im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Europäische Vogelschutzrichtlinie), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/24/EG des Rates vom 8. Juni 1994 und

2. die Auswahlkriterien der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)."

In dem Gebiet kommt der prioritäre Lebensraumtyp "Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)"nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6). Prioritäre Arten gemäß Anhang II sind nicht vorhanden.

5.7.1 Bedeutung für die Avifauna

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Im Naturschutzgebiet Elbinsel Pagensand kommen folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in größerer Anzahl vor (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994, MATERIALBAND VI, ANH.5 1994):

Rohrweihe, Circus aeruginosus
Wachtelkönig, Crex crex

Weitere "Stark gefährdete" Arten (Rote Liste Deutschland)

Zusätzlich zu den Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie kommt im Gebiet noch der Große Brachvogel, Numenius arquata als stark gefährdete Art der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (WITT et al. 1996) vor. Er brütet jedoch ausschließlich auf den Spülfeldern, die weit über MThw liegen, und ist daher von der Maßnahme nicht betroffen.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Die Fläche des Naturschutzgebietes allein ist bisher nicht als herausragend bedeutendes Gastvogelgebiet bekannt geworden. Die Wattflächen sind Teil des bedeutenden Gastvogelgebietes Pagensander Nebenelbe / Seestermüher Marsch (Pinnaumündung bis Krückaumündung) und stehen im Zusammenhang mit den Flächen des Naturschutzgebietes "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland".

Die Wasserfläche der Pagensander Nebenelbe wird von den zahlreichen Grau-, Bläß- und Saatgänsen der Seestermüher Marsch als Schlafplatz genutzt.

Die Röhricht- und Gebüschbereiche dienen vermutlich nicht unerheblichen Mengen von ziehenden Singvögeln und Rallen als Rast- oder Schlafplatz. Konkrete veröffentlichte Daten fehlen, die allgemeine Bedeutung solcher Flächen ist jedoch bekannt (BAUER et al. 1995, FRÖMEL & HÖLZINGER 1987, HOLZAPFEL et al. 1984a, OSTENDORF 1993).

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

Der Lebensraum des Wachtelkönigs liegt an der Unterelbe oft nahe der mittleren Hochwasserlinie im landseitigen Bereich der Röhrichte im Übergang zu sporadisch extensiv genutzten Wiesen und Sukzessionsflächen. Dort wurde er auch auf Pagensand festgestellt (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994). Hohe Gras- oder Krautvegetation ohne oder mit nur wenigen eingestreuten Gebüschen sind der geeignete Biotoptyp für den Wachtelkönig. Am häufigsten ist er in spätgemähten oder brachgefallenen Wiesen zu finden. Zwei Merkmale der Vegetation sind wichtig: Sie muß hoch genug sein, um Deckung zu bieten (>20 cm) und sie darf nicht so dicht sein, daß es schwierig für den Wachtelkönig wird, hindurchzulaufen. Der Wachtelkönig ist spezialisiert auf die Vegetationsstruktur und nicht in bezug auf eine spezielle Nahrung (GREEN et al. 1997). Wichtig für das Überleben des Nachwuchses ist ein später Mahdzeitpunkt der Vegetation (möglichst erst im August). Er ist nicht auf eine bestimmte Feuchte angewiesen, findet jedoch die von ihm benötigten Strukturen heute im Elbegebiet am sichersten im feuchten Bereich vom landseitigen Röhricht bis zur Grenze des dichten Gehölzes oder der intensiven Landnutzung (Landröhrichte, Uferstaudenfluren, Flutrasen, wenig genutztes Grünland). Der bei weitem wichtigste Teil seines Lebensraumes liegt über MThw.

Die Rohrweihe brütet bevorzugt in dichten und hohen Schilfröhrichten. Die Ansprüche an die Qualität sind nicht besonders ausgeprägt. Ein wichtiger Aspekt für die Brutplätze der Rohrweihe ist das Vorhandensein von vorjährigem Altschilf im Frühjahr (LOOFT 1981). Jagdgebiete beinhalten Schilfgürtel und angrenzende Wasserflächen, Verlandungszonen und Grünland.

Erhaltungsziele

In der Verordnung vom 9. Mai 1997 des Naturschutzgebietes "Elbinsel Pagensand" ist als Schutzzweck formuliert, "die Natur in diesem Gebiet in ihrer Gesamtheit dauerhaft zu erhalten. Insbesondere gilt es

1. die Flachwasserbereiche an der Pagensander Nebenelbe als wichtigen Fortpflanzungs- und Aufwuchsbereich für Elbfische,

2. das Süßwasserwatt mit seinen Flechtbinsen- und Brackwasserröhricht-Gesellschaften,

3. die Strände als Rastplätze für Wat- und Wasservögel,

4. die Auwälder und sonstige naturnahe Gehölzbestände,

5. die Röhrichte und Hochstaudenrieder,

6. die Feuchtwiesen, Magerrasen und Dünenbereiche und

7. die auf diese Lebensräume spezialisierten charakteristischen Pflanzen- und Tierarten, insbesondere die hier brütenden und rastenden Vogelarten, sowie ihre Ökosysteme zu erhalten und zu schützen."

Im Hinblick auf den Erhalt des Wachtelkönigs und der Rohrweihe sind besonders die Röhrichte und Hochstaudenrieder, die Magerrasen und die Feuchtwiesenbereiche zu erhalten.

5.7.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Das geplante Spülfeld Pagensand nimmt einschließlich der Böschungen eine Fläche von ca. 26 ha in Anspruch. Betroffen sind hiervon im wesentlichen brachliegendes Intensivgrünland (7,4 ha), brachliegende Ackerflächen (8,4 ha) und Ruderalfluren (10,5 ha). Diese Biotoptypen werden auf der ganzen Fläche vollständig vernichtet.

Die prognostizierte MThw-Erhöhung liegt größtenteils über 3 cm, die MTnw-Erniedrigung zwischen 4 und 5 cm. Durch den Anstieg des MThw wird die Ufervegetation mit ihren einzelnen Biotoptypen insgesamt in ihrer Fläche vermindert (Stauchung der Zonen), nicht jedoch in ihrer Zusammensetzung und Struktur (Qualität). Der aus der MThw-Erhöhung resultierende Flächenverlust von Biotoptypen der Ufervegetation beträgt nach der Prognose in der UVU ca. 4,4 ha.

5.7.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Der feuchteste Teil des Wachtelköniglebensraumes wird sich durch Verminderung der Ufervegetation um ca. 5% vermindern. Der Anteil des Verlustes am Gesamtlebensraum ist jedoch geringer, denn oberhalb der Röhrichte schließen sich geeignete Biotoptypen an. Da ein großer Teil des Wachtelköniglebensraumes deutlich über MThw liegt, ist der Verlust durch die MThw-Erhöhung nicht groß. Die Vernichtung der Brach- und Ruderalflächen durch die Baggergutverbringung vermindert allerdings zusätzlich den Lebensraum des Wachtelkönigs auf der Insel. Derartige Flächen bilden zwar nicht den Kernlebensraum des Wachtelkönigs, jedoch stellen sie aufgrund der Biotopstruktur durchaus geeignete Teillebensräume dar, die unter bestimmten Bedingungen (z.B. feuchte Witterung) zur Nahrungssuche (Führen der Jungvögel) ergänzend genutzt werden.

Die Ansprüche der Rohrweihe sind relativ unspezifisch und werden auch weiterhin erfüllt werden können.

Eine geringe Beeinträchtigung der Elbinsel Pagensand im Sinne der Europäischen Vogelschutzrichtlinie ist durch die Verluste an Ufervegetation sowie Brach- und Ruderalflächen zu erwarten. Durch die Anlage der Spülfelder ergibt sich hinsichtlich der EG- Vogelrichtlinie keine Beeinträchtigung.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird jedoch nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.8 Wasserfläche zwischen Wedel und Kollmar mit Vordeichland nördlich der Krückaumündung

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt die schleswig-holsteinische Wasserfläche der Elbe zwischen Wedel und Kollmar einschließlich der Pagensander Nebenelbe sowie das Vordeichland nördlich der Krückaumündung. Damit werden im folgenden alle schleswig-holsteinischen Flächen dieses Bereiches betrachtet, die zwischen der Hauptdeichlinie und der Landesgrenze in der Elbmitte liegen soweit sie nicht bereits als NSG (vgl. 5.5, 5.6, 5.7) ausgewiesen wurden. Das Gebiet ist Teil eines im Entwurf des Landschaftsprogrammes von Schleswig-Holstein (Stand April 1997) dargestellten Prüfgebietes für den Aufbau des Programmes "Natura 2000" nach Artikel 4 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.

In dem Gebiet kommt der prioritäre Lebensraumtyp "Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)" nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6). Prioritäre Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie sind nicht vorhanden.

5.8.1 Bedeutung für die Avifauna

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Auf den Wasserflächen zwischen Wedel und Kollmar incl. Pagensander Nebenelbe und dem Vordeichland nördlich der Krückaumündung kommen folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in größerer Anzahl vor (GARTHE 1993, MATERIALBAND VI, ANH.4 1994, MATERIALBAND VI, ANH.5 1994):

Kormoran, Phalacrocorax carbo
Flußseeschwalbe, Sterna hirundo
Zwergseeschwalbe, Sterna albifrons
Trauerseeschwalbe, Chlidonias niger
Zwergmöwe, Larus minutus
Nonnengans, Branta leucopsis
Zwergschwan, Cygnus bewickii
Singschwan, Cygnus cygnus
Goldregenpfeifer, Pluvialis apricaria

Alle Arten treten während des Zuges als Gastvögel auf. Die Möwen, Seeschwalben und Kormorane ernähren sich auf den Wasserflächen fast ausschließlich von Fischen. Goldregenpfeifer, Nonnengänse sowie Zwerg- und Singschwäne nutzen die Watten und Grünländer.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Zusätzlich zu den im vorigen Kapitel genannten Arten des Anhang I kommen im Gebiet größere Anzahlen von Sturm- und Lachmöwen vor, die während des Zuges als Gastvögel auftreten und sich überwiegend von Fischen der Flachwasserzonen und anderen Wassertieren auf den Watten ernähren.

Das Gebiet hat Bedeutung für die Gastvogelarten Zwergschwan, Cygnus bewickii, Nonnengans, Branta leucopsis, Graue Gänse, Krickente, Anas crecca, Pfeifente, Anas penelope und Goldregenpfeifer, Pluvialis apricaria.

Die Nonnengänse, Grauen Gänse, Pfeifenten und Goldregenpfeifer halten sich vorzugsweise auf den offenen Grünlandflächen und daneben in den Wattbereichen auf. Die Zwergschwäne und Graugänse nutzen die Wattbereiche intensiver als die anderen o.a. Arten. Sie halten sich in den vegetationsreicheren oberen Bereichen auf, wo sie sich u.a. von den Wurzelknollen der Simsen ernähren. Für die Krickente ist das Süßwasserwatt der wichtigste Nahrungsbiotop. Die Anzahlen dieser letztgenannten Arten haben in den letzten Jahren (z.T. stark) abgenommen.

Zu den Wattgebieten gehören auch die Wattflächen der Naturschutzgebiete "Haseldorfer Binnenelbe mit Deichvorland", "Pagensand" und "Eschschallen". Die Bedeutung und die Auswirkungen der Maßnahme werden auch dort dargestellt.

Das Vorland nördlich der Krückaumündung wird von den verschiedenen Gänsearten aufgesucht, ohne daß die Individuenzahlen besonders hoch werden. Das Vorland mit den angrenzenden Wattgebieten trägt als regional bedeutendes Teilgebiet zur Bedeutung der gesamten Unterelberegion bei.

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

Die Seeschwalben und Möwen benötigen genügend erreichbare Kleinfische.

Die ziehenden Goldregenpfeifer und Gänse benötigen weiträumiges, zusammenhängendes und kurzrasiges Grünland. Dieser Bereich wird zeitweise auch von den Pfeifenten und Zwergschwänen genutzt.

Die Graugänse bevorzugen an der Niederelbe Uferbereiche mit Gezeiteneinfluß, die durchweg sehr flach sind und größere Flachwasserbereiche haben. Wo die Meerstrandbinse (Bolboschoenus maritimus) größere Bestände bildet, graben die Gänse gern die Wurzelknollen aus. In den Elbwatten und insbesondere im Winterquartier stellt dies ihre Hauptnahrungsquelle dar. In diesem Bereich halten sich Zwergschwäne gern in dem mit Binsen bewachsenen Watt, in Schilfwatten auf und ernähren sich von unterirdischen Pflanzenstengeln bzw. weiden am Ufer Nadel-Simse (Eleocharis acicularis), Salz-Teichsimse (Schoenoplectus tabernaemontani) sowie Meerstrand-Binse (Juncus maritimus). Allgemein bevorzugt der Zwergschwan zum Nahrungserwerb süße bis brackige Gewässer oder überschwemmte Weiden, auf denen er schwimmend mit eingetauchtem Kopf Gräser, Klee und Wasserpflanzen erreichen kann. Das gilt ebenfalls für den Singschwan, der aber wie die "Grauen Gänse" auch auf Grünland oder Wintersaaten genügend Nahrung findet.

Die Pfeifenten benötigen Flachwasserzonen, Watten oder Grasländer in Wassernähe. Sie stellen dabei keine besonderen Anforderungen, lediglich die Nähe von Wasserflächen ist als Fluchtmöglichkeit wichtig.

Die Krickenten benötigen zum Nahrungserwerb feuchten Schlamm und Seichtwasser bis ca. 20 cm Wassertiefe. Sie bevorzugen Flachgewässer, die möglichst, zumindest zeitweise, freiliegende Schlickflächen aufweisen, auf denen sie der Nahrungssuche "zu Fuß" nachgehen können. Die sehr hohe Produktion des Makrozoobenthos (Tubificiden u.a.) bildet für diese Vogelart direkt die Nahrungsgrundlage. Schilf- und Binsenbestände bieten Ruheplätze und Schutz bei Hochwasser, Sturm und Störungen. Die Krickenten haben ihren räumlichen Verbreitungsschwerpunkt daher im Watt.

Erhaltungsziele

Das Erhaltungsziel der Wasserflächen zwischen Wedel und Kollmar incl. Pagensander Nebenelbe mit Vordeichland nördlich der Krückaumündung ist die Funktion als Nahrungsbiotop für fischverzehrende Möwen und Seeschwalben und wattbesuchende Gänse, Zwergschwäne und Krickenten. Darüber hinaus sollte das Grünland nördlich der Krückaumündung für Goldregenpfeifer und Gänse erhalten bleiben.

5.8.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Die prognostizierte MThw-Erhöhung beträgt bis zu 4 cm, die MTnw-Verminderung bis zu 6 cm. Durch die prognostizierte MThw-Erhöhung kommt es im Vordeichland nördlich der Krückaumündung zu Verlusten an Ufervegetation von ca. 0,8 ha und östlich der Mündung der Wedeler Au von 0,4 ha.

5.8.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Die prognostizierten Verminderungen der aquatischen Fauna sind zu gering, um erkennbare Wirkungen auf die Nahrungsbasis der Seeschwalben, Schwimmenten und Watvögel haben zu können.

Die Grünlandflächen werden sich durch die Maßnahme nicht verändern. Die Vögel, die auf das Grünland angewiesen sind, werden demnach nicht betroffen.

Der wasserseitige Verlust von Röhrichten, insbesondere der Binsenröhrichte, vermindert die Eignung des Gebietes für Zwergschwäne, Graugänse und Schwimmenten (insbesondere Krickenten). Die Bestände dieser Arten sind im Gebiet in den letzten Jahren z.T. stark zurückgegangen (MITSCHKE 1994, ABRAHAM 1996). Es ist unklar, ob dies auf bereits eingetretene Verluste an Binsenröhricht oder auf andere Ursachen (Störungen) zurückzuführen ist.

Eine geringe Beeinträchtigung ist durch Verluste des wasserseitigen Röhrichts zu erwarten.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird jedoch nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.9 Pinnaumündung

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt den hinter einem Sturmflutsperrwerk liegenden Mündungsbereich der Pinnau in die Elbe. Das Gebiet ist Teil eines im Entwurf des Landschaftsprogrammes von Schleswig-Holstein (Stand April 1997) dargestellten Prüfgebietes für den Aufbau des Programmes "Natura 2000" nach Artikel 4 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.

In dem Gebiet kommt der prioritäre Lebensraumtyp "Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)" nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6). Prioritäre Arten gemäß Anhang II der Richtlinie sind nicht vorhanden.

5.9.1 Bedeutung für die Avifauna

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Auf den Marschflächen an der Pinnaumündung kommen folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in größerer Anzahl vor (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994, MATERIALBAND VI, ANH.5 1994):

Zwergschwan, Cygnus bewickii
Singschwan, Cygnus cygnus
Nonnengans, Branta leucopsis
Goldregenpfeifer, Pluvialis apricaria

Alle Arten kommen als Gastvögel auf dem Zug oder überwinternd vor. Die Sing- und Zwergschwäne, Nonnengänse und Goldregenpfeifer nutzen die Grünlandflächen.

Weitere "Stark gefährdete" Arten (Rote Liste Deutschland)

Zusätzlich zu den Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie kommen im Gebiet noch folgende stark gefährdete Arten der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (WITT et al. 1996) im Gebiet vor: Uferschnepfe, Limosa limosa und Bekassine, Gallinago gallinago.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Zusätzlich zu den im vorigen Kapitel genannten Arten hat das Gebiet Bedeutung für Graue Gänse, besonders Bläß- und Graugans, welche ebenfalls die Grünlandflächen nutzen.

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

Die Rastvögel benötigen weiträumiges, zusammenhängendes und kurzrasiges sowie störungsarmes Grünland.

Die Bekassinen brüten in nassen Flächen mit dichter, aber nicht zu hoher Vegetation, z.B. landseitigen Röhrichtgrenzen, Verlandungszonen, sumpfigen Stellen im Grünland, Naßwiesen. Sie benötigen sehr weiche Böden, die sie an Gewässerrändern, sehr feuchtem Grünland und in Seggenriedern finden.

Die Uferschnepfen benötigen feuchtes Grünland als Brutzeit-Lebensraum. Zur Nahrungssuche werden auch Schlammflächen in Gräben und das Watt genutzt.

Erhaltungsziele

Erhaltungsziel ist die Erhaltung des großflächigen Feuchtgrünlandes.

5.9.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Die prognostizierte Erhöhung des MThw liegt hier zwischen 3 und 4 cm, die MTnw-Erniedrigung bei 5 bis 6 cm. Durch den Anstieg des MThw im Gebiet der Pinnaumündung wird die Ufervegetation mit ihren einzelnen Biotoptypen in ihrer Gesamtfläche vermindert (Stauchung der Zonen), nach der Prognose der UVU ist mit einem Flächenverlust von Biotoptypen der Ufervegetation von ca. 0,8 ha zu rechnen. Die prognostizierten Biotopflächenverluste beinhalten auch den Verlust von Flußwattröhricht. Damit verbunden ist der Verlust von Lebensraum für epiphytisches Phytobenthos.

5.9.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Die Grünlandflächen werden sich durch die Maßnahme nicht erheblich verändern. Die Vögel, die auf das Grünland angewiesen sind, werden demnach nicht betroffen. Da Naßwiesen eher noch gefördert werden, ergibt sich auch für die Bekassinen und Uferschnepfen keine negative Lebensraumveränderung.

Für die Erhaltungsziele der Pinnaumündung ist demnach keine Beeinträchtigung zu prognostizieren.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.10 Krückaumündung

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt den hinter einem Sturmflutsperrwerk liegenden Mündungsbereich der Krückau in die Elbe. Das Gebiet ist Teil eines im Entwurf des Landschaftsprogrammes von Schleswig-Holstein (Stand April 1997) dargestellten Prüfgebietes für den Aufbau des Programmes "Natura 2000" nach Artikel 4 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.

In dem Gebiet kommen keine prioritären Arten und Lebensräume nach den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6).

 

5.10.1 Bedeutung für die Avifauna

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Auf den Marschflächen an der Krückaumündung kommen folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in größerer Anzahl vor (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994, MATERIALBAND VI, ANH.5 1994):

Zwergschwan, Cygnus bewickii
Singschwan, Cygnus cygnus
Nonnengans, Branta leucopsis
Goldregenpfeifer, Pluvialis apricaria

Alle Arten kommen als Gastvögel auf dem Zug oder überwinternd vor. Die Zwerg- und Singschwäne, Nonnengänse und Goldregenpfeifer nutzen die Grünlandflächen.

Weitere "Stark gefährdete" Arten (Rote Liste Deutschland)

Zusätzlich zu den Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie kommen im Gebiet noch folgende stark gefährdete Arten der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (WITT et al. 1996) im Gebiet vor: Uferschnepfe, Limosa limosa und Bekassine, Gallinago gallinago.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Zusätzlich zu den im vorigen Kapitel genannten Arten hat das Gebiet Bedeutung für Graue Gänse, besonders Bläß- und Graugans, welche ebenfalls die Grünlandflächen nutzen.

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

Die Rastvögel benötigen weiträumiges, zusammenhängendes und kurzrasiges sowie störungsarmes Grünland.

Die Bekassinen brüten in nassen Flächen mit dichter, aber nicht zu hoher Vegetation, z.B. landseitigen Röhrichtgrenzen, Verlandungszonen, sumpfigen Stellen im Grünland oder Naßwiesen. Sie benötigen sehr weiche Böden, die sie an Gewässerrändern, auf sehr feuchtem Grünland und in Seggenriedern finden.

Die Uferschnepfen benötigen feuchtes Grünland als Brutzeit-Lebensraum. Zur Nahrungssuche werden auch Schlammflächen in Gräben und das Watt genutzt.

Erhaltungsziele

Erhaltungsziel ist die Erhaltung des großflächigen Feuchtgrünlandes.

5.10.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Die prognostizierte Erhöhung des MThw liegt hier zwischen 2 und 3 cm, die MTnw-Erniedrigung bei etwa 4 cm. Im Gebiet der Krückaumündung ist mit einem geringen Verlust von Ufervegetation von ca. 0,2 ha zu rechnen. Die prognostizierten Biotopflächenverluste betreffen auch den Biotoptyp Flußwattröhricht.

5.10.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Die Grünlandflächen werden sich durch die Maßnahme nicht verändern. Die Vögel, die auf das Grünland angewiesen sind, werden demnach nicht betroffen. Da Naßwiesen eher noch gefördert werden, ergibt sich auch für die Bekassinen und Uferschnepfen keine negative Lebensraumveränderung.

Für die Erhaltungsziele der Krückaumündung ist demnach keine Beeinträchtigung zu prognostizieren.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.11 Vordeichland und Wasserfläche zwischen Kollmar und Glückstadt einschließlich Rhinplatte

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt zwischen Kollmar und Glückstadt alle schleswig-holsteinischen Vordeich- und Wasserflächen, die zwischen der Hauptdeichlinie und der Landesgrenze in der Elbmitte liegen. Für die Rhinplatte und das Elbufer südlich Glückstadt ist im Rahmen des Ausweisungverfahrens als NSG die sicherstellende Wirkung gemäß LNatSchG wirksam geworden. Das Gebiet ist Teil eines im Entwurf des Landschaftsprogrammes von Schleswig-Holstein (Stand April 1997) dargestellten Prüfgebietes für den Aufbau des Programmes "Natura 2000" nach Artikel 4 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.

In dem Gebiet kommt der prioritäre Lebensraumtyp "Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)" nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6). Prioritäre Arten gemäß Anhang II der Richtlinie sind nicht vorhanden.

5.11.1 Bedeutung für die Avifauna

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Im Gebiet der Rhinplatte und des Elbufers südlich Glückstadt kommen folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in größerer Anzahl vor (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994, MATERIALBAND VI, ANH.5 1994):

Rohrweihe, Circus aeruginosus
Wachtelkönig, Crex crex
Säbelschnäbler, Recurvirostra avosetta
Sumpfohreule, Asio flammeus

Rohrweihe und Wachtelkönig sind Brutvögel des Röhrichts und angrenzender Bereiche mit krautiger Vegetation. Säbelschnäbler nutzen die Wattbereiche im Süden der Rhinplatte als Nahrungshabitat. Sumpfohreulen halten sich im Winterhalbjahr als Gastvögel hauptsächlich in Röhrichten und deren Übergangsbereichen zu lockeren Gebüschen auf.

Weitere "Stark gefährdete" Arten (Rote Liste Deutschland)

Zusätzlich zu den Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie kommt im Gebiet noch der nach der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (WITT et al. 1996) stark gefährdete Schilfrohrsänger, Acrocephalus schoenobaenus vor.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Die Fläche der Rhinplatte allein ist bisher nicht als herausragend bedeutendes Gastvogelgebiet bekannt geworden. Die Wattflächen im Elbestrom haben Bedeutung für Bläß- und Graugans, möglicherweise auch für die Krickente. Säbelschnäbler nutzen die Wattbereiche im Süden der Rhinplatte als Nahrungshabitat. Die Vogelwelt der Wattenbereiche im Süden der Rhinplatte ist aus ornithologischer Sicht jedoch weitgehend unbekannt.

Im landschaftspflegerischen Begleitplan (HESS 1990) für das Vorland Glückstadt-Süd werden auch Aussagen über die Avifauna des Gebietes gemacht. Bemerkenswert ist hier der Winteraufenthalt von 15 Sumpfohreulen im "lockeren Weidicht" dieses Gebietes.

Die Röhricht- und Gebüschbereiche dienen vermutlich nicht unerheblichen Mengen von ziehenden Singvögeln und Rallen als Rast- oder Schlafplatz. Konkrete veröffentlichte Daten fehlen, die allgemeine Bedeutung solcher Flächen ist jedoch bekannt (BAUER et al. 1995, FRÖMEL & HÖLZINGER 1987, HOLZAPFEL et al. 1984A, OSTENDORF 1993).

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

Der Lebensraum des Wachtelkönigs liegt an der Unterelbe oft nahe der mittleren Hochwasserlinie im landseitigen Bereich der Röhrichte, im Übergang zu sporadisch extensiv genutzten Wiesen und Sukzessionsflächen. Dort wurde er auch auf der Rhinplatte festgestellt (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994). Hohe Gras- oder Krautvegetation ohne oder mit nur wenigen eingestreuten Gebüschen ist der geeignete Biotoptyp für den Wachtelkönig. Am häufigsten ist er in spätgemähten oder brachgefallenen Wiesen zu finden. Zwei Merkmale der Vegetation sind wichtig: Sie muß hoch genug sein, um Deckung zu bieten (>20 cm) und sie darf nicht so dicht sein, daß es schwierig für den Wachtelkönig wird, hindurchzulaufen. Der Wachtelkönig ist spezialisiert auf die Vegetationsstruktur und nicht auf eine spezielle Nahrung (GREEN et al. 1997). Wichtig für das Überleben des Nachwuchses ist ein später Mahdzeitpunkt der Vegetation (möglichst erst im August). Er ist nicht auf eine bestimmte Feuchte angewiesen, findet jedoch die von ihm benötigten Strukturen heute im Elbegebiet am sichersten im feuchten Bereich vom landseitigen Röhricht bis zur Grenze des dichten Gehölzes oder der intensiven Landnutzung (Landröhrichte, Uferstaudenfluren, Flutrasen, wenig genutztes Grünland). Der bei weitem wichtigste Teil seines Lebensraumes liegt über MThw.

Da die Länge des wasserseitigen Schilfsaumes auch bei dem prognostizierten Verlust an Schilfflächen nicht nennenswert abnehmen wird, ist für den Drosselrohrsänger keine Beeinträchtigung durch die Veränderung der Ufervegetation anzunehmen.

Der Lebensraum des Blaukehlchens und des Schilfrohrsängers, die Ufervegetation, wird sich verkleinern. Entscheidend für diese Arten ist jedoch weniger das Ausmaß der Fläche, als das Vorhandensein spezieller geeigneter kleinräumiger Strukturen. Diese Arten besiedeln deshalb die Ufervegetation nicht flächendeckend, sondern bei bestimmten, durch die Dynamik des Lebensraumes zufällig entstandenen Konstellationen. Die Verminderung der Flächengröße der Biotoptypen der Ufervegetation wirkt daher nur dann negativ, wenn sich gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit für das Entstehen der benötigten Strukturen vermindert. Das wäre allerdings erst bei drastischeren Flächenverlusten, die sich auch "am Stück" ergeben müßten, zu erwarten.

Die Rohrweihe brütet bevorzugt in dichten und hohen Schilfröhrichten. Die Ansprüche an die Qualität sind nicht besonders ausgeprägt. Ein wichtiger Aspekt für die Brutplätze der Rohrweihe ist das Vorhandensein von vorjährigem Altschilf im Frühjahr (LOOFT 1981). Jagdgebiete beinhalten Schilfgürtel und angrenzende Wasserflächen, Verlandungszonen und Grünland.

Der Säbelschnäbler bevorzugt zur Nahrungsaufnahme bis zu 15 cm hohe Wasserflächen über weichem, schlickigem Sediment.

Die Sumpfohreule bevorzugt offene Landschaften wie Moore, ausgedehnte Verlandungsgebiete, vernäßte Wiesen und Weiden, Dünengebiete, aber auch frühe Stadien von Gehölzsukzessionen mit deckungsreicher Kraut- und Staudenvegetation. In diesem Biotoptyp wurde sie im Bereich Glückstadt-Süd gefunden.

Die Lebensraumansprüche des Schilfrohrsängers sind denen des Blaukehlchens sehr ähnlich. Er brütet in landseitigen Verlandungszonen, Röhrichtbereichen mit z.T. mehrfach geknicktem Altschilf, dichter Krautschicht oder in Großseggenriedern. Der Neststandort ist niedrig in der Vegetation, z.B. in Binsenhorsten und geknicktem Altschilf. Der Übergangsbereich zum Weidenauengebüsch wird bevorzugt.

Erhaltungsziele

Wichtigstes Erhaltungsziel ist die natürliche Ausprägung der Ufervegetation, insbesondere das Röhricht und der Übergang zwischen Röhricht und Weidengebüsch. Darüber hinaus soll der Wattbereich im Süden der Rhinplate weiterhin erhalten bleiben.

5.11.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Die prognostizierte MThw-Erhöhung liegt in diesem Bereich zwischen 3 und 4 cm, die MTnw-Erniedrigung zwischen 4 und 5 cm.

Durch den Anstieg des MThw wird die Ufervegetation mit ihren einzelnen Biotoptypen insgesamt in ihrer Fläche vermindert (Stauchung der Zonen), nicht jedoch in ihrer Zusammensetzung und Struktur (Qualität). Aus der MThw-Erhöhung resultiert somit ein Flächenverlust von Biotoptypen der Ufervegetation von ca. 3,2 ha. Die prognostizierten Biotopflächenverluste beinhalten auch den Verlust von Flußwattröhricht. Damit verbunden ist der Verlust von Lebensraum für epiphytisches Phytobenthos und der Verlust von Stand- und Nahrungsplätzen für Fische sowie ein Verlust von Laichsubstrat für phytophile Laicher unter den Fischen.

5.11.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Die prognostizierten Verminderungen der aquatischen Fauna sind zu gering, um erkennbare Wirkungen auf die Nahrungsbasis der Watvögel (Säbelschnäbler) haben zu können.

Der feuchteste Teil des Wachtelköniglebensraumes wird sich um ca. 3 % vermindern. Der Anteil des Verlustes am Gesamtlebensraum ist jedoch geringer, da sich oberhalb der Röhrichte geeignete Biotoptypen anschließen. Wie groß die Flächenverluste des Gesamtlebensraumes sind, hängt vom Gefälle des Geländes im unteren Bereich (der Fläche, die maßnahmebedingt unter MThw liegt) ab. Da ein wichtiger Teil des Wachtelköniglebensraumes über MThw liegt, ist der Verlust durch die MThw-Erhöhung nicht groß.

Die Ansprüche der Rohrweihe sind wesentlich unspezifischer und werden auch weiterhin erfüllt werden können.

Die Ufervegetation, die sich um 3 % vermindert, stellt nur einen Teil des Jagdgebietes der überwinternden Sumpfohreulen dar. Die übrigen Lebensräume liegen weit überwiegend höher als die MThw-Linie und sind daher nicht betroffen. Die eventuelle Lebensraumverringerung durch die Maßnahme ist nicht erheblich.

Eine geringe Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes ist durch die Beeinträchtigung der Röhrichtbestände um MThw zu erwarten.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird jedoch nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.12 Unterelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt den niedersächsischen Teil der Elbe zwischen Barnkrug und Otterndorf einschließlich der Elbinsel Schwarztonnensand. Es wurde 1975 als Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung gemäß Ramsar-Konvention gemeldet und 1983 als Europäisches Vogelschutzgebiet benannt. Dieses sehr große Gebiet, das sich auf niedersächsischer Seite etwa 50 Kilometer entlang der Elbe hinzieht, weist eine Reihe ausgewiesener Naturschutzgebiete ("Asselersand", "Schwarztonnensand", "Schilf- und Wasserfläche Krautsand/Ostende", "Allwördener Außendeich/Brammersand", "Außendeich Nordkehdingen II", "Außendeich Nordkehdingen I", "Wildvogelreservat Nordkehdingen", "Vogelschutzgebiet Hullen", "Ostemündung", "Hadelner und Belumer Außendeich") auf.

In dem Gebiet kommt der prioritäre Lebensraumtyp "Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)" nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6). Prioritäre Arten gemäß Anhang II der Richtlinie sind nicht vorhanden.

5.12.1 Bedeutung für die Avifauna

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Im Vogelschutzgebiet "Unterelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf" kommen folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in größerer Anzahl vor (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994, MATERIALBAND VI, ANH.5 1994, NLÖ 1998):

Rohrweihe, Circus aeruginosus
Wachtelkönig, Crex crex
Säbelschnäbler, Recurvirostra avosetta
Kampfläufer, Philomachus pugnax
Lachseeschwalbe, Gelochelidon nilotica
Flußseeschwalbe, Sterna hirundo
Zwergschwan, Cygnus bewickii
Singschwan, Cygnus cygnus
Nonnengans, Branta leucopsis
Goldregenpfeifer, Pluvialis apricaria
Tüpfelralle, Porzana porzana
Blaukehlchen, Cyanosylvia svecica

Einzelfälle:

Schwarzkopfmöwe, Larus melanocephalus
Sumpfohreule, Asio flammeus

Die Fluß- und Lachseeschwalben, die Schwarzkopfmöwe und als Ausnahme die Nonnengans brüten im westlichen Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes im Vordeichland des "Hullen". Die Kampfläufer und Säbelschnäbler brüten im gesamten Vordeichland, Wachtelkönig, Blaukehlchen, Sumpfohreule und Tüpfelralle in den Röhrichten und Röhricht-Feuchtgrünland-Übergangsbereichen überwiegend in Außendeichsbereichen, zum kleineren Teil auch binnendeichs. Die große Masse der Nonnengänse, die Sing- und Zwergschwäne sowie Goldregenpfeifer nutzen als Rastvögel die großräumigen Grünland- und Wattbereiche.

Weitere "Stark gefährdete" Arten (Rote Liste Deutschland)

Zusätzlich zu den Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie kommen im Gebiet noch folgende stark gefährdete Arten der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (WITT et al. 1996) im Gebiet vor: Drosselrohrsänger, Acrocephalus arundinaceus, Schilfrohrsänger, Acrocephalus schoenobaenus, Uferschnepfe, Limosa limosa und Bekassine, Gallinago gallinago.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Für folgende Gastvogelarten hat das Gebiet eine besonders hohe Bedeutung: Zwergschwan, Cygnus bewickii, Nonnengans, Branta leucopsis, Graue Gänse, Brandgans, Tadorna tadorna, Pfeifente, Anas penelope, Stockente, Anas platyrhynchos, Spießente, Anas acuta, Krickente, Anas crecca, Löffelente, Anas clypeata, Säbelschnäbler, Recurvirostra avosetta, Goldregenpfeifer, Pluvialis apricaria und Dunkler Wasserläufer Tringa erythropus. Alle Arten nutzen die großräumigen Grünland- und Wattbereiche.

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

In der Summe ist die Anforderung der Vogelgemeinschaft an den Lebensraum nur durch einen großräumigen Ästuarlebensraum mit den Teilausprägungen Watt, Grünland, Röhricht und Auenwald zu befriedigen.

Die ziehenden Goldregenpfeifer und Gänse benötigen weiträumiges, zusammenhängendes und kurzrasiges Grünland. Dieser Bereich wird zeitweise auch von den Pfeifenten und Zwergschwänen genutzt.

Die Graugänse bevorzugen an der Niederelbe Uferbereiche mit Gezeiteneinfluß, die durchweg sehr flach sind und größere Flachwasserbereiche haben. Wo die Meerstrandbinse (Bolboschoenus maritimus) größere Bestände bildet, graben die Gänse gern die Wurzelknollen aus. In den Elbwatten und insbesondere im Winterquartier stellt dies ihre Hauptnahrungsquelle dar. In diesem Bereich halten sich Zwergschwäne gern in dem mit Binsen bewachsenen Watt, in Schilfwatten auf und ernähren sich von unterirdischen Pflanzenstengeln bzw. weiden am Ufer Nadel-Simse (Eleocharis acicularis), Salz-Teichsimse (Schoenoplectus tabernaemontani) sowie Meerstrand-Binse (Juncus maritimus). Allgemein bevorzugt der Zwergschwan zum Nahrungserwerb süße bis brackige Gewässer oder überschwemmte Weiden, auf denen er schwimmend mit eingetauchtem Kopf Gräser, Klee und Wasserpflanzen erreichen kann. Das gilt ebenfalls für den Singschwan, der aber wie die "Grauen Gänse" auch auf Grünland oder Wintersaaten genügend Nahrung findet.

Die Pfeifenten benötigen Flachwasserzonen, Watten oder Grasländer in Wassernähe. Sie stellen dabei keine besonderen Anforderungen, lediglich die Nähe von Wasserflächen ist als Fluchtmöglichkeit wichtig.

Die Schwimmenten (Stock-, Spieß-, Krick- und Löffelenten) bevorzugen zum Nahrungserwerb die feuchten Schlamm- und Seichtwassergebiete bis ca. 20 cm Wassertiefe. Die sehr hohe Produktion des Makrozoobenthos (Tubificiden u.a.) im Watt bildet für diese Vogelart direkt die Nahrungsgrundlage. Schilf- und Binsenbestände bieten Ruheplätze und Schutz bei Hochwasser, Sturm und Störungen. Die Spießente bevorzugt überschwemmte Grünlandbereiche. Ihre Ansprüche ähneln sehr denen des Zwergschwans.

Der Säbelschnäbler und der Dunkle Wasserläufer bevorzugen zur Nahrungsaufnahme bis zu 15 cm hohe Wasserflächen über weichem, schlickigem Sediment. Die Brutplätze des Säbelschnäblers sind vegetationsarme Sand- oder Kiesflächen und Schlammbänke. Wichtig ist, daß die Brutplätze störungsarm und sicher vor Prädatoren sind.

Der Kampfläufer brütet in feuchten Flächen (Naßgrünland) von mindestens 5 ha Größe, die niedrige Vegetation mit eingesprengten Bülten und Stauden aufweisen. Die Vegetation darf für die Fortbewegung der Küken nicht zu dicht werden. Zur Nahrungssuche hält sich der Kampfläufer in Gewässernähe oder an vernäßten Wiesenstandorten, Wiesentümpeln und Dauerweiden auf, während des Zuges vorwiegend auf kurzrasigem Grasland und Wattflächen.

Die Bekassinen brüten in nassen Flächen mit dichter, aber nicht zu hoher Vegetation, z.B. landseitigen Röhrichtgrenzen, Verlandungszonen, sumpfigen Stellen im Grünland oder Naßwiesen. Sie benötigen sehr weiche Böden, die sie an Gewässerrändern, auf sehr feuchtem Grünland und in Seggenriedern finden.

Die Uferschnepfen benötigen feuchtes Grünland als Brutzeit-Lebensraum. Zur Nahrungssuche werden auch Schlammflächen in Gräben und das Watt genutzt.

Der Lebensraum des Wachtelkönigs liegt an der Unterelbe oft nahe der mittleren Hochwasserlinie im landseitigen Bereich der Röhrichte, im Übergang zu sporadisch extensiv genutzten Wiesen und Sukzessionsflächen (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994). Hohe Gras- oder Krautvegetation ohne oder mit nur wenigen eingestreuten Gebüschen sind der geeignete Biotoptyp für den Wachtelkönig. Am häufigsten ist er in spätgemähten oder brachgefallenen Wiesen zu finden. Zwei Merkmale der Vegetation sind wichtig: Sie muß hoch genug sein, um Deckung zu bieten (>20 cm) und sie darf nicht so dicht sein, daß es schwierig für den Wachtelkönig wird, hindurchzulaufen. Der Wachtelkönig ist spezialisiert auf die Vegetationsstruktur und nicht in bezug auf eine spezielle Nahrung (GREEN et al. 1997). Wichtig für das Überleben des Nachwuchses ist ein später Mahdzeitpunkt der Vegetation (möglichst erst im August). Er ist nicht auf eine bestimmte Feuchte angewiesen, findet jedoch die von ihm benötigten Strukturen heute im Elbegebiet am sichersten im feuchten Bereich vom landseitigen Röhricht bis zur Grenze des dichten Gehölzes oder der intensiven Landnutzung (Landröhrichte, Uferstaudenfluren, Flutrasen, wenig genutztes Grünland). Der bei weitem wichtigste Teil seines Lebensraumes liegt über MThw.

Die Tüpfelralle brütet auf Naßflächen mit niedrigem Wasserstand und dichter Vegetation, z.B. im landseitigen Teil von Verlandungsgesellschaften, Übergang zwischen Röhricht und Großseggenriedern, aber auch auf Naßwiesen und in verlandeten Tümpeln. Diese Art brütet nahe der Wasserlinie und ist daher empfindlich gegenüber Wasserstandsveränderungen. Für den Raum Hamburg gibt KREUTZKAMP (in HOLZAPFEL et al. 1984b) an: "... die schlickigen Naßflächen mit ihren Deckung bietenden Röhrichtzonen (Phragmites, Typha, Scirpus) der Elbinseln und der benachbarten Verlandungsbereiche am Ufer im Niederelbegebiet [scheinen] den optimalen Bedingungen zu entsprechen. Da der Wasserstand ein

entscheidendes Biotopelement darstellt, macht die Lage dieser Schlickflächen um oder wenig über der mittleren Tidenhochwasserlinie die Brutplätze unabhängig von witterungsbedingten Wasserständen und sichert so ein nahezu regelmäßiges Brutvorkommen7".

Die Rohrweihe brütet bevorzugt in dichten und hohen Schilfröhrichten. Die Ansprüche an die Qualität sind nicht besonders ausgeprägt. Ein wichtiger Aspekt für die Brutplätze der Rohrweihe ist das Vorhandensein von vorjährigem Altschilf im Frühjahr (LOOFT 1981). Jagdgebiete beinhalten Schilfgürtel und angrenzende Wasserflächen, Verlandungszonen und Grünland.

Das Blaukehlchen brütet an deckungsreichen Ufer- oder Sumpfbereichen, z.B. mit Altschilf, Hochstaudenfluren, dichtem Gebüsch sowie schütter bewachsenen oder freien Bodenstellen zur Nahrungssuche. An der Elbe besiedelt es durch Eisgang und Überflutungsdynamik entstandene "Störstellen" der Schilfröhrichte im Übergang zu den Auengebüschen (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994). Das Nest wird auf oder unmittelbar über dem Boden in krautiger Vegetation oder Altschilfhaufen angelegt.

Die Lebensraumansprüche des Schilfrohrsängers sind denen des Blaukehlchens sehr ähnlich. Er brütet in landseitigen Verlandungszonen, Röhrichtbereichen mit z.T. mehrfach geknicktem Altschilf, dichter Krautschicht oder in Großseggenriedern. Der Neststandort ist niedrig in der Vegetation gelegen, z.B. in Binsenhorsten oder geknicktem Altschilf. Der Übergangsbereich zum Weidenauengebüsch wird bevorzugt.

Als größte Rohrsängerart brütet der Drosselrohrsänger in den höchsten und kräftigsten Vertikalstrukturen des Röhrichts, vor allem am wasserseitigen Rand. Das Nest wird im unteren Drittel der Halme befestigt. Für die Qualität des Lebensraumes ist die Länge des wasserseitigen Schilfrandes entscheidend. Die Mindestgrößen besiedelter Schilfkomplexe können bei nahrungsreicher Umgebung (z.B. Weidenauengebüschen) relativ klein sein.

Die Flußseeschwalbe brütet auf vegetationsarmen Sand- oder Kiesflächen und Schlammbänken. Wichtig ist, daß die Brutplätze störungsarm und sicher vor Prädatoren sind. Die Nahrungssuche findet im oberflächennahen Gewässerbereich statt. Erbeutet werden überwiegend Jungfische, aber auch Krebstiere oder große Insektenlarven.

Die Lachseeschwalbe brütet auf Flächen mit niedriger Vegetation im Anschluß an andere Seeschwalbenkolonien. Die Nahrungssuche findet über terrestrischen Biotopen (lückig bewachsenes Offenland, Heideflächen, Kulturland, niedrigbewachsene Ufer) statt. Dabei werden überwiegend große Insekten und kleine Landwirbeltiere erbeutet.

Die Schwarzkopfmöwe brütet in der Nähe anderer Möwen- und Seeschwalbenkolonien auf Flächen mit niedriger Vegetation. Die Nahrungssuche findet in der Brutzeit hauptsächlich über dem Land statt.

Die Sumpfohreule brütet und jagt in offenen Landschaften wie vernäßten Grünlandgebieten, Mooren, Verlandungsgebieten oder Uferstaudenfluren. Sie brütet sowohl außendeichs als auch binnendeichs auf dem Boden.

Erhaltungsziele

Das Erhaltungsziel ist der großräumige Ästuarlebensraum mit den Teilausprägungen Watt, Feuchtgrünland- und Röhrichtbereichen. Dabei sollten alle Varianten und Übergangsformen (Watt/Röhricht, Röhricht/Feuchtgrünland) in nennenswerten Anteilen erhalten bleiben.

Für die verschiedenen Naturschutzgebiete, die wichtige Teile des Vogelschutzgebietes bilden, sind ähnliche Schutzziele formuliert. In allen Teilgebieten ist der Schutz der Vogelwelt wichtiges Ziel.

NSG "Asselersand" (Verordnung vom 20.07.88): Erhaltung und Entwicklung des Asselersandes als Teil des Feuchtgebietes Internationaler Bedeutung Nr. 4 "Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf" in seiner besonderen Bedeutung als Rastgebiet für Zugvögel, vornehmlich für den Weltbestand des Zwergschwanes, aber auch für Singschwan, Gänse, Kormoran, Taucher, Möwen, Seeschwalben, Limikolen, Weihen und Singvögel sowie als Brutgebiet für Vögel des Grünlandes, der Gewässer und Röhrichte.

NSG "Schwarztonnensand" (Verordnung vom 30.07.85): Erhaltung des Gebietes ... als Brut- und Rastgebiet für seltene und bedrohte Vogelarten im Rahmen des Feuchtgebietes von internationaler Bedeutung Nr. 4 - Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf.

NSG "Allwördener Außendeich/Brammersand" (Verordnung vom 10.10.79, zuletzt geändert am 02.04.82): Als Grünlandgebiet soll es vornehmlich Wat- und Wasservögeln ungestörte Brut-, Rast- und Nahrungsbiotope bieten.

NSG "Außendeich Nordkehdingen 11" (Verordnung vom 07.04.82, zuletzt geändert am 03.06.88): Schutzzweck der Verordnung ist a) die Erhaltung ungestörter und offener Grünländereien im Feuchtgebiet internationaler Bedeutung Nr. 4 "Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf" als Brut- und Rastbiotope für eine Vielzahl z. T. gefährdeter Wat- und Wasservögel, b) die Erhaltung von Prielen, Röhrichten und Wattflächen im Übergangsbereich zwischen Salz- und Süßwasser, c) die Erhaltung der charakteristischen Offenheit und Weite des Deichvorlandes.

NSG "Außendeich Nordkehdingen l" (Verordnung vom 25.11.74): Erhaltung der Natur, besonders der Pflanzen-, Vogel- und übrigen Tierwelt sowie ihrer Lebensbedingungen.

NSG "Wildvogelreservat Nordkehdingen" (Verordnung vom 03.05.85, zuletzt geändert am 19.12.86): Erhaltung des Gebietes als Bestandteil des Feuchtgebietes internationaler Bedeutung Nr. 4 "Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf", insbesondere als großräumiges, möglichst störungsfreies Rast- und Nahrungsgebiet für Wat- und Wasservögel wie Enten, Säger, Gänse und Schwäne sowie als Brutgebiet für Grünlandvögel, vor allem für Austernfischer, Kiebitz, Bekassine, Uferschnepfe, Rotschenkel und Kampfläufer. Die Voraussetzungen dafür, hohe biologische Produktivität der Gräben und Priele, das typische Land-/Wasserflächen-Mosaik, ausreichend hohe Wasserstände vor allem im Winter und Frühjahr, die Beetstruktur der Grünländereien, der Offenheit des Gebietes (Freiheit von höher aufwachsender Vegetation, bauliche Anlagen etc.) sowie die Weide- bzw. Mähweidewirtschaft im Sinne der Verordnung sollen erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

NSG "Vogelschutzgebiet Hullen" (Verordnung vom 04.08.70, zuletzt geändert am 22.01.82): Namensgebung "Vogelschutzgebiet".

NSG "Ostemündung" (Verordnung vom 21.04.75, zuletzt geändert am 22.01.82): Schutzzweck: Pflanzen-, Vogel- und übrige Tierwelt, Wasserverhältnisse sowie die Oberflächengestalt des Bodens.

NSG "Hadelner und Belumer Außendeich" (Verordnung vom 14.06.84): Schutzzweck der Unterschutzstellung ist die Erhaltung der Außendeichsländereien als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung, insbesondere als Rast- und Nahrungs-, aber auch als Brutbiotop für Wat- und Wasservögel. Dazu ist insbesondere die Erhaltung des Gezeiteneinflusses auf das Gebiet im bisherigen Umfange erforderlich und außerhalb des Sommerpolders auch in der bisherigen Intensität sowie die Erhaltung der Offenheit und Weite als Charakteristika dieses Lebensraumes, aber auch dieser Landschaft in ihrem Erscheinungsbild für den Menschen.

5.12.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Innerhalb des Europäischen Vogelschutzgebietes ist die Ablagerung des anfallenden Baggergutes auf der geplanten Baggergutablagerungsfläche "Krautsand" und auf einer Klappstelle vor der Ostemündung vorgesehen. Die Klappstelle vor der Ostemündung wird in der ökologischen Risikostudie zu den vorgezogenen Teilmaßnahmen für keines der betrachteten UVP-Schutzgüter als erheblich oder erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Die Baggergutablagerungsfläche "Krautsand" wird für die aquatischen Lebensgemeinschaften als zwar erheblich aber nicht nachhaltig beeinträchtigt angesehen, da sie sich nach der Baumaßnahme schnell wieder regenerieren kann.

Im Westteil des Gebietes von Otterndorf bis ungefähr zum Böschrücken (Km 688) wird ein MThw-Anstieg von weniger als 1 cm prognostiziert. Im östlich anschließenden Nordkehdinger Außendeich und auf dem Allwöhrdener Außendeich/Brammersand wird eine Erhöhung des MThw von 1 - 2 cm vorhergesagt. Bis zur Höhe von Schwarztonnensand wird ein MThw-Anstieg von 2 - 3 cm und für den Bereich des Asseler Sandes von 3 - 4 cm prognostiziert. Im westlichen Teil von Otterndorf bis zum Böschrücken wird eine Absenkung des MTnw von bis zu 2 cm vorhergesagt. Von dort nimmt die prognostizierte MTnw-Absenkung bis auf 4 cm zu.

Durch den Anstieg des MThw wird die Ufervegetation mit ihren einzelnen Biotoptypen insgesamt in ihrer Fläche vermindert (Stauchung der Zonen), nicht jedoch in ihrer Zusammensetzung und Struktur (Qualität). Für die Naturschutzgebiete werden in der UVU folgende Verluste an Ufervegetation aufgrund der Tidehochwassererhöhungen prognostiziert: Asselersand ca. 1,5 ha, Schwarztonnensand ca. 1,5 ha und Allwördener Außendeich/Brammersand ca. 0,1 ha. Dazu kommen Verluste in den nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Bereichen von ca. 2,5 ha.

Die prognostizierten Biotopflächenverluste beinhalten im südöstlichen Teil des Schutzgebietes zwischen Asseler Sand- und Wischhafener Süderelbe auch den Verlust von Flußwattröhricht. Damit verbunden ist der Verlust von Lebensraum für epiphytisches Phytobenthos und der Verlust von Stand und Nahrungsplätzen für Fische sowie ein Verlust von Laichsubstrat für phytophile Laicher unter den Fischen.

Aufgrund der prognostizierten Absenkung des MTnw von 2 - 4 cm kommt es insbesondere in den Bereichen Brammer Bank und Böschrücken zu einer derzeit nicht quantifizierbaren Abnahme des Flachwasserbereiches, die für die Fische und das Phyto- und Zooplankton einen nicht quantifizierbaren Lebensraumverlust bedeutet.

Für die Buhnenfelder im Bereich des Osteriffs wurden Zunahmen der Schwebstoffkonzentration in der 2 m-Deckschicht von max. 10% prognostiziert. Dies wird als Beeinträchtigungsrisiko für Fische eingestuft. Das hydrobiologische Teilgutachten (MATERIALBAND VII der UVU) hält die Beeinträchtigung einzelner gefährdeter Fischarten für möglich. Erhebliche Biomasseänderungen der Fischfauna werden nicht prognostiziert.

5.12.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Erhebliche indirekte Auswirkungen der Baggergutverbringung auf die Vogelwelt aufgrund der vorübergehenden Beeinträchtigung des Zoobenthos sind nicht zu erwarten.

Störungen am Niststandort durch die Baggergutverbringung sind wegen der wasserseitigen Bauweise nicht in erheblichem Ausmaß zu erwarten. Erhebliche Störungen an den Neststandorten durch die Baumaßnahmen können wegen der großen Entfernung zur Baustelle ebenfalls ausgeschlossen werden. Die Baumaßnahmen an der den Brutstandorten nächstliegenden Randschwelle Nord sind nach der vorliegenden Planung vor Beginn der Brutzeit beendet.

Die Seeschwalben brüten in dem Bereich, für den keine Auswirkungen der Maßnahme prognostiziert werden und sind daher nicht betroffen. Die prognostizierten Verminderungen der aquatischen Fauna sind zu gering, um erkennbare Wirkungen auf die Nahrungsbasis der Seeschwalben, Schwimmenten und Watvögel haben zu können.

Die Grünlandflächen werden sich durch die Maßnahme nicht erheblich verändern. Die Vögel, die auf das Grünland angewiesen sind, werden demnach nicht betroffen. Da Naßwiesen eher noch gefördert werden, ergibt sich auch für die Uferschnepfen, Bekassinen und Kampfläufer keine negative Lebensraumveränderung.

Die Verminderung der höher gelegenen Röhrichtbereiche um MThw vermindert den Lebensraum der Tüpfelralle. Das Ausmaß hängt von dem Ausmaß der Biotopflächenverluste ab. Nach der Abschätzung in MATERIALBAND VI beträgt es ca. 5%. Die Tüpfelralle ist nicht in der Lage auszuweichen, daher könnte die Gefahr bestehen, daß der Lebensraum für die Tüpfelralle seine Mindestgröße verliert. In der Literatur (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1973, BEZZEL 1985, FLADE & JEBRAM 1995) wird ein großer Flächenbedarf der Tüpfelralle angegeben, der sich aber nur aus den witterungsbedingt wechselnden Wasserständen in binnenländischen Feuchtgebieten ergibt. In binnenländischen Feuchtgebieten können, je nach Niederschlagsmenge des vorhergehenden Winters oder Frühjahrs und damit in Abhängigkeit vom jeweiligen Wasserstand zur Brutzeit, jahrweise unterschiedliche Flächen geeignet sein. Der große Flächenbedarf ergibt sich aus der jahrweisen Nichteignung weiter Bereiche. Die eigentlichen Brutzeitterritorien sind klein. Da im Bereich der Tideelbe nicht mit witterungsbedingten Wasserstandsänderungen zu rechnen8 ist, wäre hier auch der Flächenbedarf der Tüpfelralle geringer. In den Gebieten im Tideelbebereich ist diese Art sicher nicht durch die Flächengröße limitiert.

Der Lebensraum des Wachtelkönigs wird sich in den feuchtesten Biotopbereichen um ca. 5% vermindern. Der Anteil des Verlustes am Gesamtlebensraum ist jedoch geringer, wenn oberhalb der Röhrichte geeignete Biotoptypen anschließen. Wenn es zur Stauchung der Landröhrichte kommt, vermindert sich ihr Anteil am Gesamtlebensraum. Kommt es dagegen zum Aufwärtswandern der Vegetationszonen, vermindert sich der Anteil der höher gelegenen Lebensbereiche des Wachtelkönigs, denn sie werden in jenem Fall gestaucht, weil die Grenze der intensiven Landnutzung (oder des Waldes) fest bleibt. Wie groß die Flächenverluste des Gesamtlebensraumes sind, hängt vom Gefälle des Geländes im unteren Bereich (der Fläche, die nun neuerdings unter MThw liegt) ab. Da ein guter Wachtelköniglebensraum überwiegend deutlich über MThw liegt, kann der Verlust durch die MThw-Erhöhung nicht groß sein.

Die Eignung des Lebensraumes für den Wachtelkönig über MThw hängt überwiegend von der Bewirtschaftung durch den Menschen ab. Sie schafft bzw. erhält i.d.R. die Lebensräume des Wachtelkönigs in Mitteleuropa. Da die Landnutzung in dieser Prognose als konstant angenommen wird, ergeben sich von daher keine weiteren Beeinträchtigungen des Wachtelkönigs.

Für den Drosselrohrsänger ist keine Beeinträchtigung durch die Veränderung der Ufervegetation anzunehmen, da die Länge des wasserseitigen Schilfsaumes auch bei dem prognostizierten Verlust an Schilfflächen nicht nennenswert abnehmen wird.

Der Lebensraum des Blaukehlchens und des Schilfrohrsängers, die Ufervegetation, wird sich verkleinern. Entscheidend für diese Arten ist jedoch weniger das Ausmaß der Fläche, als das Vorhandensein spezieller geeigneter kleinräumiger Strukturen. Diese Arten besiedeln deshalb die Ufervegetation nicht flächendeckend, sondern bei bestimmten, durch die Dynamik des Lebensraumes zufällig entstandenen Konstellationen. Die Verminderung der Flächengröße der Biotoptypen der Ufervegetation wirkt daher nur dann negativ, wenn sich gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit für das Entstehen der benötigten Strukturen vermindert. Das wäre allerdings erst bei drastischeren Flächenverlusten, die sich auch "am Stück" ergeben müßten, zu erwarten.

Die Ansprüche der Rohrweihe sind wesentlich unspezifischer und werden auch weiterhin erfüllt werden können.

Eine geringe Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes ist durch die Beeinträchtigung der Röhrichtbestände um MThw zu erwarten.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird jedoch nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.12.4 Auswirkungen der Kompensationsmaßnahme

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Im Teilgebiet "Belumer Außendeich" des Vogelschutzgebietes "Unterelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf" kommen folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in größerer Anzahl vor (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994, MATERIALBAND VI, ANH.5 1994, NLÖ 1998):

Rohrweihe, Circus aeruginosus
Zwergschwan, Cygnus bewickii
Singschwan, Cygnus cygnus
Nonnengans, Branta leucopsis
Goldregenpfeifer, Pluvialis apricaria

Die Rohrweihe brütet in kleinen Röhrichtbereichen des Außendeichgebietes. Die große Masse der Nonnengänse, die Sing- und Zwergschwäne sowie Goldregenpfeifer nutzen als Rastvögel die großräumigen Grünland- und Wattbereiche.

Weitere "Stark gefährdete" Arten (Rote Liste Deutschland)

Zusätzlich zu den Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie kommen im Gebiet noch folgende stark gefährdete Arten der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (WITT et al. 1996) im Gebiet vor: Schilfrohrsänger, Acrocephalus schoenobaenus, Uferschnepfe, Limosa limosa und Bekassine, Gallinago gallinago.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Für folgende Gastvogelarten hat das Gebiet eine besonders hohe Bedeutung: Nonnengans, Branta leucopsis, Graue Gänse, Pfeifente, Anas penelope, Krickente, Anas crecca und Goldregenpfeifer, Pluvialis apricaria. Alle Arten nutzen die großräumigen Grünland- und Wattbereiche.

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

Die Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum sind im vorigen Teil dargestellt worden.

Erhaltungsziele

Das Erhaltungsziel ist, wie für das gesamte Vogelschutzgebiet, der großräumige Ästuarlebensraum mit den Teilausprägungen Watt, Feuchtgrünland- und Röhrichtbereichen. Dabei sollten alle Varianten und Übergangsformen (Watt/Röhricht, Röhricht/Feuchtgrünland) in nennenswerten Anteilen erhalten bleiben.

Für das Naturschutzgebiet "Hadelner und Belumer Außendeich" ist als Schutzziel formuliert (Verordnung vom 14.06.84): Schutzzweck der Unterschutzstellung ist die Erhaltung der Außendeichsländereien als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung, insbesondere als Rast- und Nahrungs-, aber auch als Brutbiotop für Wat- und Wasservögel. Dazu ist insbesondere die Erhaltung des Gezeiteneinflusses auf das Gebiet im bisherigen Umfange erforderlich und außerhalb des Sommerpolders auch in der bisherigen Intensität sowie die Erhaltung der Offenheit und Weite als Charakteristika dieses Lebensraumes, aber auch dieser Landschaft in ihrem Erscheinungsbild für den Menschen.

Prognostizierte Veränderungen des Ökosystems durch die Kompensationsmaßnahme

Durch das Eindringen der Tide infolge der Öffnung des Sommerdeiches und des Anschlusses des Grabensystems an die Tideelbe werden die Grünlandflächen feuchter bis zur Vernässung einiger Bereiche. Die Flächen werden zukünftig der natürlichen Tidedynamik unterliegen, mit gelegentlichen Überflutungen auch im Sommerhalbjahr. Die Extensivierung führt zur größeren Strukturierung und standörtlichen Differenzierung der Grünlandbiotope. Das Zulassen der natürlichen Sukzession vergrößert den Anteil der Ufervegetationstypen auf Kosten der Grünlandfläche.

Auswirkungen der geplanten Kompensationsmaßnahme auf die Erhaltungsziele

Die Brut- und Gastvogelarten des Feuchtgrünlandes werden durch die Vernässung und Extensivierung der Flächen nicht beeinträchtigt, sondern gefördert. Für die Brutvögel des ehemaligen Sommerdeichpolders ist mit nicht quantifizierbaren Verlusten durch nunmehr stattfindende Überflutungen bei Sturmfluten zur Brutzeit zu rechnen. Diese Verluste sind aber erfahrungsgemäß erheblich geringer als die Förderung durch die Vernässung und Extensivierung der Flächen.

Der Verlust von Grünlandflächen durch Nutzungsaufgabe und natürliche Sukzession ist nur gering und wird durch die Verbesserung des übrigbleibenden Grünlandes durch die Vernässung und Extensivierung der Flächen aufgewogen.

Die Beeinträchtigung der Vogelwelt des Europäischen Vogelschutzgebietes durch die Kompensationsmaßnahme ist gering und wird gleichzeitig durch positive Wirkungen der Kompensationsmaßnahme ausgeglichen, so daß sich insgesamt keine Beeinträchtigung ergibt.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Kompensationsmaßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.13 Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt das schleswig-holsteinische Wattenmeer, soweit es sich im Untersuchungsgebiet der UVU befindet (vgl. Karte 2). Das Land Schleswig-Holstein hat durch Gesetz zum Schutze des Schleswig-Holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz) vom 22. Juli 1985 den größten Teil seines Wattenmeerbereiches zum Nationalpark erklärt. Das Gebiet wurde 1997 als Europäisches Vogelschutzgebiet benannt (vgl. Kap. 5).

In dem Gebiet kommen keine prioritäre Arten und Lebensräume nach den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6).

5.13.1 Bedeutung für die Avifauna

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Im südlich des Trischendammes gelegenen Teil des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer kommen folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in größerer Anzahl vor (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994, MATERIALBAND VI, ANH.5 1994:

Säbelschnäbler, Recurvirostra avosetta
Lachseeschwalbe, Gelochelidon nilotica
Flußseeschwalbe, Sterna hirundo
Küstenseeschwalbe, Sterna paradisaea
Nonnengans, Branta leucopsis
Kampfläufer, Philomachus pugnax

Außer der Nonnengans, die nur als Gastvogelart in Erscheinung tritt, kommen die anderen Arten sowohl als Brut- als auch als Gastvögel im Gebiet vor.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Das Gebiet hat als Rast-, Mauser- oder Überwinterungsgebiet eine hohe Bedeutung für nahezu alle im Küstenbereich vorkommenden Zugvogelarten (STOCK et al. 1996). Besonders hervorzuheben sind: Nonnengans, Branta leucopsis, Brandgans, Tadorna tadorna, Pfeifente, Anas penelope, Spießente, Anas acuta, Säbelschnäbler, Recurvirostra avosetta, Sandregenpfeifer, Charadrius hiaticula, Kiebitzregenpfeifer, Pluvialis squatarola, Knutt, Calidris canutus, Alpenstrandläufer, Calidris alpina, Sichelstrandläufer, Calidris ferruginea, Pfuhlschnepfe, Limosa lapponica, Großer Brachvogel, Numenius arquata, Dunkler Wasserläufer, Tringa erythropus, Stockente, Anas platyrhynchos, Sanderling Calidris alba, Steinwälzer, Arenaria interpres, Rotschenkel, Tringa totanus und Grünschenkel, Tringa nebularia.

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

In der Summe ist die Anforderung der Vogelgemeinschaft an den Lebensraum nur durch ein großräumiges Wattenmeer mit allen Teilausprägungen (Sand-, Misch-, Schlickwatt, Düneninseln, Sandstrände, Deichvorland mit Salzwiesen) zu befriedigen. Die Situation des Brackwasserästuars ist von besonderem Vorteil für den Dunklen Wasserläufer (NEBELUNG 1993) und den Sichelstrandläufer (ZEISKE 1993).

Die große Ausdehnung des Gebietes und die Landferne einiger Ruhe- und Nahrungshabitate bieten der Brandgans die benötigte Ruhe in der Mauserzeit (MATERIALBAND VI, ANH.6 1994).

Erhaltungsziele

Der Schutzzweck des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist im Gesetz zum Schutze des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz) vom 22. Juli 1985 festgelegt: "Die Errichtung des Nationalparks dient dem Schutz des Schleswig-Holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart, Schönheit und Ursprünglichkeit. Seine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt ist zu erhalten und der möglichst ungestörte Ablauf der Naturvorgänge zu sichern". Diese Ziele sind auch im Hinblick auf die Avifauna so zu formulieren. Die großräumige und natürliche Dynamik der Elbmündung schafft bzw. erhält die jeweils spezifischen Lebensräume der einzelnen Arten. Erhaltungsziel ist daher die Erhaltung dieser natürlichen Dynamik.

5.13.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Es werden in der UVU keine hydrologischen und geomorphologischen Veränderungen prognostiziert, ebenso keine Veränderungen der Vegetation und Biotopstruktur. Es werden desweiteren keine Veränderungen der Benthos- und Fischfauna prognostiziert.

5.13.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Da keine Veränderungen der biotischen und abiotischen Lebensbedingungen für Vögel prognostiziert werden, ist keine Beeinträchtigung durch die Maßnahme auf die Erhaltungsziele im Sinne der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zu erwarten.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.14 Niedersächsisches Wattenmeer

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt das niedersächsische Wattenmeer im Bereich Cuxhaven, soweit es sich im Untersuchungsgebiet der UVU befindet (vgl. Karte 2). Der größte Teil des niedersächsischen Wattenmeeres wurde durch Verordnung vom 13. Dezember 1985 als Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" ausgewiesen. Das Gebiet wurde bereits 1976 als Europäisches Vogelschutzgebiet benannt.

In dem Gebiet kommt der prioritäre Lebensraumtyp "Entkalkte Dünen mit Krähenbeere Empetrum nigrum" nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6). Prioritäre Arten gemäß Anhang II der Richtlinie sind nicht vorhanden.

5.14.1 Bedeutung für die Avifauna

Der Teilbereich des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, der hier zu betrachten ist, hängt naturräumlich mit dem Hamburgischen Wattenmeer so eng zusammen, daß alle Aussagen, die dort getroffen werden, sinngemäß auch für diesen Bereich gelten. Die im Hamburgischen Wattenmeer vorkommenden Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie kommen auch in diesem Teil des niedersächsischen Wattenmeeres vor. Teilweise allerdings in geringerer Anzahl oder nur als Nahrungsgast statt als Brutvogel. Es gibt keine Arten, die für diese Betrachtung von Belang sind, die nur im niedersächsischen und nicht im hamburgischen Teil vorkommen. Die zu erwartenden Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung sind in beiden Gebieten gleich. Da sich in diesem Bereich nur sehr kleine Deichvorländer befinden, ist die Bedeutung für die Brutvogelwelt nicht so herausragend, daß eine eigene Betrachtung lohnen würde.

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie)

Das Gebiet ist Teil des Nahrungs- oder Rast-Lebensraumes der Brut- und Gastvögel des Hamburgischen Wattenmeeres.

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie)

Das Gebiet ist Teil oder Ergänzung des Nahrungs- oder Rast-Lebensraumes der Gastvögel des Hamburgischen Wattenmeeres.

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

In der Summe ist die Anforderung der Vogelgemeinschaft an den Lebensraum nur durch ein großräumiges Wattenmeer mit allen Teilausprägungen (Sand-, Misch-, Schlickwatt, Düneninseln, Sandstrände, Deichvorland mit Salzwiesen) zu befriedigen.

Erhaltungsziele

Als Schutzzweck für den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" wird in der Schutzverordnung vom 13. Dezember 1985 folgendes festgelegt: "In dem Nationalpark soll die besondere Eigenart der Natur und Landschaft der Wattenregion vor der niedersächsischen Küste erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Die natürlichen Abläufe in diesen Lebensräumen mit ihrem artenreichen Pflanzen- und Tierbestand sollen fortbestehen. Diese Ziele sind auch im Hinblick auf die Avifauna so zu formulieren. Die großräumige und natürliche Dynamik der Elbmündung schafft bzw. erhält die jeweils spezifischen Lebensräume der einzelnen Arten. Erhaltungsziel ist daher die Erhaltung dieser natürlichen Dynamik.

5.14.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Es werden in der UVU keine hydrologischen und geomorphologischen Veränderungen prognostiziert, ebenso keine Veränderungen der Vegetation und Biotopstruktur. Es werden desweiteren keine Veränderungen der Benthos- und Fischfauna prognostiziert.

5.14.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Da keine Veränderungen der biotischen und abiotischen Lebensbedingungen für Vögel prognostiziert werden, ist keine Beeinträchtigung durch die Maßnahme auf die Erhaltungsziele im Sinne der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zu erwarten.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiter bestehenbleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.15 Hamburgisches Wattenmeer (Neuwerker- und Scharhörner Watt)

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt das Hamburger Wattenmeer, soweit es sich im Untersuchungsgebiet der UVU befindet (vgl. Karte 2). Der größte Teil des Hamburger Wattenmeeres, einschließlich der Inseln Neuwerk und Scharhörn, wurde per Gesetz vom 9. April 1990 als "Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer" ausgewiesen. Zwei Teilbereiche des hier zu betrachtenden Gebietes wurden in den Abgrenzungen ehemaliger Naturschutzgebiete (mit Ausweisung als Nationalpark aufgehoben) als Europäisches Vogelschutzgebiet "Neuwerker- und Scharhörner Watt" benannt. Für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer soll laut Koalitionsvereinbarung der derzeit in Hamburg regierenden Parteien die Meldung als Europäisches Vogelschutzgebiet nach Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden erfolgen.

In dem Gebiet kommt der prioritäre Lebensraumtyp "Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen)" nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor (vgl. Kap. 6). Prioritäre Arten gemäß Anhang II der Richtlinie sind nicht vorhanden.

5.15.1 Bedeutung für die Avifauna

Arten des Anhang I (Nach Artikel 4, Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie)

Im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer kommen folgende Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in größerer Anzahl vor (MATERIALBAND VI, ANH.4 1994, MATERIALBAND VI, ANH.5 1994, LEMKE 1995):

Brandseeschwalbe, Sterna sandvicensis
Flußseeschwalbe, Sterna hirundo
Küstenseeschwalbe, Sterna paradisaea
Zwergseeschwalbe, Sterna albifrons
Wanderfalke, Falco peregrinus

Bedeutende Zugvogelarten (Nach Artikel 4, Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie)

Das Gebiet hat als Rast-, Mauser- oder Überwinterungsgebiet eine hohe Bedeutung für nahezu alle im Küstenbereich vorkommenden Zugvogelarten. Besonders herausragend sind die Gastvogelbestände von Ringelgans, Branta bernicla, Brandgans, Tadorna tadorna, Austernfischer, Haematopus ostralegus, Kiebitzregenpfeifer, Pluvialis squatarola, Knutt, Calidris canutus, Alpenstrandläufer, Calidris alpina, Großer Brachvogel, Numenius arquata, Sanderling, Calidris alba und Grünschenkel, Tringa nebularia (MATERIALBAND VI, ANH.5 1994).

Anforderungen der Vogelarten an den Lebensraum

In der Summe ist die Anforderung der Vogelgemeinschaft an den Lebensraum nur durch ein großräumiges Wattenmeer mit allen Teilausprägungen (Sand-, Misch-, Schlickwatt, Düneninseln, Sandstrände, Deichvorland mit Salzwiesen) zu befriedigen.

Erhaltungsziele

Der Schutzzweck des Hamburger Wattenmeeres ist im Gesetz vom 9. April 1990 zum "Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer" festgelegt: "...das Wattenmeer einschließlich der Insel Neuwerk sowie der Düneninseln Scharhörn und Nigehörn in seiner Ganzheit und seiner natürlichen Dynamik um seiner selbst willen und als Lebensstätte der auf diesen einmaligen Lebensraum Watt angewiesenen Arten und der zwischen diesen Arten bestehenden Lebensgemeinschaften zu erhalten und vor Beeinträchtigungen zu schützen". "Insbesondere sind Sand- und Schlickwatten, Priele, Sande, Platten sowie Dünen und die diese Landschaftsteile untereinander verbindende, ungestörte und natürliche Entwicklungsdynamik zu erhalten. Weiter ist die ursprüngliche Dünen- und Salzvegetation zu schützen und, sofern erforderlich, zu entwickeln. Schließlich sind für die auf den Lebensraum Watt angewiesenen Arten als Lebensstätten, insbesondere die geeigneten Fischlaich- und Fischaufzuchtgebiete, die Liege- und Aufzuchtplätze der Seehunde auf der Robbenplate, dem Wittsand und dem Bakenloch, die Brutplätze der Seeschwalben auf Scharhörn und Neuwerk, die Brutgebiete sowie Rast- und Nahrungsgebiete verschiedener Wattvogelarten und die Mauserplätze der Brandgans zu erhalten." Diese Ziele sind auch im Hinblick auf die Avifauna so zu formulieren. Die großräumige und natürliche Dynamik der Elbmündung schafft bzw. erhält die jeweils spezifischen Lebensräume der einzelnen Arten. Erhaltungsziel ist daher die Erhaltung dieser natürlichen Dynamik.

5.15.2 Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter

Es werden in der UVU keine hydrologischen und geomorphologischen Veränderungen prognostiziert, ebenso keine Veränderungen der Vegetation und Biotopstruktur. Es werden desweiteren keine Veränderungen der Benthos- und Fischfauna prognostiziert.

5.15.3 Prognose der Wirkung auf die Erhaltungsziele

Da keine Veränderungen der biotischen und abiotischen Lebensbedingungen für Vögel prognostiziert werden, ist keine Beeinträchtigung durch die Maßnahme auf die Erhaltungsziele im Sinne der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zu erwarten.

Das Schutzgebiet im Sinne des Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie wird nicht beeinträchtigt, denn der Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme die Fläche des Vogelschutzgebietes nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehen bleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

5.16 Zusammenfassende Betrachtung im Sinne der Europäischen Vogelschutzrichtlinie

Vor allem die durch die MThw-Erhöhung verursachte Beeinträchtigung von Ufervegetationstypen hat negative Auswirkungen auf die Avifauna. Dazu kommt als lokale Beeinträchtigung die Baggergutverbringung auf der Elbinsel Pagensand (vgl. Kap. 5.7.3).

Auswirkungen auf die Ufervegetation

Durch die MThw-Erhöhung wird die Ufervegetation mit ihren einzelnen Biotoptypen insgesamt in ihrer Fläche vermindert, nicht jedoch in ihrer Zusammensetzung und Struktur (Qualität)9. Für die Avifauna stellt der hieraus resultierende prognostizierte Verlust von insgesamt 95 ha Ufervegetationstypen10 (Röhricht, Uferstauden, Weidenauengebüsch und Weidenauenwald) eine Beeinträchtigung dar. Betroffen sind in erster Linie ästuartypische Brutvogelarten des Anhang I, Blaukehlchen, Cyanosylvia svecica, Tüpfelralle, Porzana porzana und Wachtelkönig, Crex crex sowie der Roten-Liste-Deutschland, Drosselrohrsänger, Acrocephalus arundinaceus und Schilfrohrsänger, Acrocephalus schoenobaenus.

Die am stärksten betroffenen Europäischen Vogelschutzgebiete sind die Naturschutzgebiete "Haseldorfer Binnenelbe mit Deichvorland","Eschschallen im Seestermüher Vorland" und "Elbinsel Pagensand" sowie die Ilmenau-Luhe Mündung, weil ihr avifaunistischer Wert zu großen Teilen oder ausschließlich (Eschschallen) durch die Ufervegetation bestimmt wird und sie in der Zone des größten zu erwartenden Verlustes an Ufervegetation liegen. Der östliche Teil des niedersächsischen Europäischen Vogelschutzgebietes "Unterelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf" wird ebenfalls betroffen, jedoch nur gering. Die Bedeutung dieses Gebietes bleibt erhalten, da sie überwiegend von den Grünlandflächen bestimmt wird.

Es handelt sich bei den Veränderungen in der Ufervegetation um Lebensraumverkleinerungen für Schilf- und Drosselrohrsänger, Blaukehlchen und Tüpfelralle sowie Wachtelkönig, deren prognostiziertes Ausmaß maximal 5 % beträgt. Entscheidend für diese Arten ist jedoch weniger das Ausmaß der Fläche, als das Vorhandensein spezieller geeigneter kleinräumiger Strukturen. Diese Arten besiedeln die Ufervegetation nicht flächendeckend, sondern bei bestimmten, durch die Dynamik des Lebensraumes zufällig entstandenen Konstellationen. Die Verminderung der Flächengröße der Biotoptypen der Ufervegetation wirkt daher nur dann negativ, wenn sich gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit für das Entstehen der benötigten Strukturen vermindert. Das ist jedoch bei Flächenverlusten <5 % nicht zu erwarten.

Die auf dem Watt nahrungssuchenden Arten und fischverzehrenden Arten sind nicht erheblich betroffen, denn ihre Nahrungsbasis bleibt nach den Voraussagen des Teilgutachtens zu den aquatischen Lebensgemeinschaften nur unerheblich verändert erhalten.

Arten des Feuchtgrünlandes sind ebenfalls nicht erheblich betroffen, denn ihr Lebensraum bleibt ebenfalls nahezu unverändert erhalten.

Die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Vogelwelt der Unterelbe im Sinne der Europäischen Vogelschutzrichtlinie durch die geplante Maßnahme zur Fahrrinnenanpassung sind insgesamt gering.

Die Schutzgebiete im Sinne des Artikel 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie werden nicht beeinträchtigt, denn ihr Erhaltungszustand als Lebensraum bleibt günstig, weil sich durch die Maßnahme deren Fläche nicht vermindert, die notwendigen Strukturen und Funktionen weiterbestehenbleiben und die wertbestimmenden Vogelarten im Gebiet lebensfähig bleiben.

Das Ausmaß der Lebensraumveränderungen durch die Kompensationsmaßnahmen ist ähnlich gering wie bei der Maßnahme zur Fahrrinnenanpassung, Beeinträchtigungen sind daher nicht zu erwarten.

Fußnoten:

1.) In Norddeutschland tritt nahezu ausschließflich die Nominatform A. a. albifrons auf, die in der arktischen Tundra Russlands brütet. In Anhang I der Vogelschutzrichtlinie ist die grönländische Unterart } A. a. flavirostris verzeichnet, die nur ausnahmsweise in wenigen Exemplaren nach Norddeutschland kommt.

2.) Binnenländische Feuchtgebiete können, je nach Niederschlagsmenge des vorhergehenden Winters oder Frühjahrs und damit in Abhängigkeit vom jeweiligen Wasserstand zur Brutzeit, jahrweise unterschiedlich geeignet sein. Diese Unterschiede treten im Elbeästuar nicht auf. Sturmfluten, die auch witterungsbedingt sind, sind nicht gemeint.

3.) Sturmfluten, die auch witterungsbedingt sind, sind nicht gemeint.

4.) Ob diese Situation im Mühlenberger Loch besteht, könnten nur genaue nahrungsökologische Untersuchungen zeigen. Solche Untersuchungen sind allerdings im Süßwasser-Flußwattbereich bislang nicht durchgeführt worden, so daß hier noch Wissenslücken bestehen

5.) Sollte ein derartiger Effekt eintreten, wäre er als negativ für die Rastvögel einzuschätzen. Es gibt bis heute allerdings keine detaillierten Untersuchungen über die genauen Gründe für die außergewöhnlich hohe Attraktivität des Mühlenberger Loches für die Löffelente, so daß auch hier noch Wissenslücken bestehen.

6.) Die allerdings nicht zum Naturschutzgebiet und Europäischen Vogelschutzgebiet gehört.

7.) Binnenländische Feuchtgebiete können, je nach Niederschlagsmenge des vorhergehenden Winters oder Frühjahrs und damit in Abhängigkeit vom jeweiligen Wasserstand zur Brutzeit, jahrweise unterschiedlich geeignet sein. Diese Unterschiede treten im Elbeästuar nicht auf. Sturmfluten, die auch witterungsbedingt sind, sind nicht gemeint.

8.) Sturmfluten, die auch witterungsbedingt sind, sind nicht gemeint.

9.) Die in diesem Zusammenhang prognostizierte Veränderung des Biotoptyps "Flußröhricht" in Teilbereichen zu "Brackwasserröhricht" ist für die Avifauna unerheblich.

10.) Nach dem Schätzverfahren von KURZ (vgl. Materialband VI) entspricht dies einem maximalen Flächenverlust von 5%