Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Variantenabwägung Brückenbau

Auswahl der Zielvariante: dreistufiges Verfahren

Das Bild zeigt die Levensauer Hochbrücke Levensauer Hochbrücke

Mit einem dreistufigen Verfahren wurde aus insgesamt 16 Lösungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Überbauten (Fachwerk, Netzwerkbogen und Spreizbogen) eine Zielvariante ermittelt. Dazu wurden in Stufe 1 anhand von fünf Muss-Kriterien zunächst einige Varianten ausgeschlossen. Die verbleibenden Varianten wurden anschließend in Stufe 2 anhand eines Punktesystems nach vorgegebenen Zielen bewertet. Für die drei Varianten mit den höchsten Punktzahlen wurde in Stufe 3 eine Kostenschätzung durchgeführt und anschließend ein Nutzwert errechnet. Die Variante mit dem höchsten Nutzwert ist die Zielvariante.

Fünf Muss-Kriterien

Bei der Untersuchung unterschiedlicher Brückentypen wurden fünf so genannte „Muss-Kriterien“ definiert, die jede in Frage kommende Variante erfüllen muss. Jede Variante, die eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllen konnte, wurde damit automatisch ausgeschlossen. Folgende Kriterien wurden geprüft:

Kriterium 1: Das Lichtraumprofil

Das Lichtraumprofil bezeichnet die Ausmaße des Raumes, der passierenden Fahrzeugen zur Verfügung stehen muss. Es muss für sämtliche Verkehrswege (Schifffahrt, Kraftfahrzeuge und Bahn) in Breite und Höhe genau definierten Anforderungen entsprechen. Für die Schifffahrt auf dem NOK bedeutet das zum Beispiel, dass Begegnungsverkehre auch größerer Schiffsklassen in diesem Abschnitt wieder möglich sind.

Kriterium 2: Die Nutzung des Brückenquerschnitt

Die geplante Variante muss für die notwendigen Verkehrswege geeignet sein und damit ein Bahngleis, zwei Fahrspuren für Kraftfahrzeuge sowie einen Geh- und Radweg sicher und problemlos aufnehmen können.

Kriterium 3: Technische Realisierbarkeit

Das Projekt muss auf Basis der anerkannten Regeln moderner Technik sinnvoll umsetzbar sein.

Kriterium 4: Erhalt des Fledermaus-Habitats

Die beiden Widerlager der alten Brücke sind das größte derzeit bekannte Winterquartier der Fledermausart „Großer Abendsegler“. Aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes muss das größere Widerlager Süd als Lebensraum für die Fledermäuse auch nach einem Neubau erhalten bleiben.

Kriterium 5: Einhaltung der Sperrzeiten

Bei den geplanten Baumaßnahmen lassen sich Verkehrsbeeinträchtigungen leider nicht ganz vermeiden. Um sie im realistischen Rahmen zu halten und planbar zu machen, wurden mit sämtlichen Verkehrsträgern maximale Sperrzeiten für die unterschiedlichen Verkehrswege vereinbart. Diese Zeitrahmen müssen mit der geplanten Variante eingehalten werden können.

Vier Ziele

Die Varianten, die sämtliche der fünf Muss-Kriterien erfüllen, werden anhand von zusätzlichen Zielen in vier Kategorien bewertet. Dabei hat jedes Ziel für die Gesamtbewertung eine Gewichtung von 25 Prozent.

Ziel 1: Technische Qualität

Statik, Stabilität, Sicherheit und Wartungsintensität: Bewertet wurden in diesem Bereich unter anderem die Robustheit des Über- und Unterbaus bei einer eventuellen Schiffskollision, die Auswirkung von Witterungseinflüssen auf Fahrbahn und Schienenstrang sowie voraussichtliche Aufwände für die Instandhaltung.

Ziel 2: Ausführungsqualität

Schwierigkeitsgrad und Einflüsse auf Organisation, Durchführung und Logistik der gesamten Baumaßnahme: Bewertet wurden unter anderem die Komplexität von Gründung und Montage sowie die voraussichtliche Dauer der Sperrpausen für Schifffahrt, Bahn und Straßenverkehr.

Ziel 3: Ästhetik

Integration, Einheitlichkeit und Originalität: Bewertet wurden unter anderem die Wirkung des Bauwerks im Landschaftsbild, die Einbindung des alten Widerlagers Süd als Teil eines neuen Brückenensembles sowie die potenzielle Außenwirkung der neuen Brücke jenseits ihrer Eigenschaft als Verkehrsbauwerk. 

Ziel 4: Umweltverträglichkeit / Genehmigungsqualität

Die Ergebnisse der im Vorfeld durchgeführten Umweltverträglichkeitsstudie wurden zur größtmöglichen Schonung sämtlicher Schutzgüter mit berücksichtigt. Bewertet wurden unter anderem möglichst geringe Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Klima und Landschaft sowie auf Boden und Wasser.

Wirtschaftlichkeit

Neben Aspekten wie technische Qualität, Artenschutz und zukünftige Nutzung spielt natürlich auch die wirtschaftliche Komponente eine wichtige Rolle. Deshalb wurde für die drei Varianten mit den höchsten Punktzahlen jeweils eine Kostenschätzung durchgeführt. Anschließend wurde auf Basis der voraussichtlichen Kosten und der erreichten Punktzahl eine Nutzwertanalyse durchgeführt. Die Variante mit dem höchsten Nutzwert ist die Zielvariante.