Kompensationsmaßnahmen
Mit Planfeststellungsantrag vom 12.09.2006 wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) vorgelegt. Wegen eines gewissen Eingriffs in den Naturhaushalt wurden hierin Kompensationsmaßnahmen beschrieben. Nach öffentlicher Auslegung der Planunterlagen haben die drei beteiligten Länder zu einzelnen Bestandteilen des Vorhabens fachliche Bedenken vorgebracht.
In 2007 hat das Projektbüro Fahrrinnenanpassung Teile des beantragten Vorhabens modifiziert und Planänderungsunterlagen mit einen neuen LBP bis April 2008 erstellt (LBP- 2008, Planänderung I ). Die Unterlagen wurden den Planfeststellungsbehörden als Planänderung I im April/Mai 2008 vorgelegt. In den nachfolgenden Erörterungen bzw. Stellungnahmen wurden von den Ländern weitere Bedenken erhoben.
Bis 2010 wurden umfangreiche Unterlagen, neue Gutachten, eine Ergänzung des LBP-2008 (LBP/E, Planänderung III ) und eine Ergänzungsstudie zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (Kohärenzmaßnahmen) erstellt. Nach der Planänderung II (Ufersicherungskonzept Altenbrucher Bogen, bei Cuxhaven) wurde die Planänderung III vom 31. Mai bis 30. Juni 2010 ausgelegt. Weiterhin erfolgte eine sogenannte Abweichungsprüfung, da erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete nicht auszuschließen waren. Die Planfeststellungsbehörden haben daher am 07. Dezember 2010 die Europäische Kommission gemäß Artikel 6 der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Die abschließende Stellungnahme der EU-Kommission erfolgte am 06. Dezember 2011.
Die Kompensationsgebiete gemäß LBP-2008 und LBP/E sind in der Übersichtskarte nachfolgend abgebildet.
Kompensationsmaßnahmen in SCHLESWIG-HOLSTEIN erfolgen auf Eigentumsflächen der Stiftung Naturschutz, und zwar in den Störpoldern Wewelsfleth, Neuenkirchen, Bahrenfleth, Hodorf, Oelixdorf, Siethfeld und Kellinghusen sowie in Teilbereichen des Offenbütteler Moores und schließlich eine Jagdbefriedungsregelung auf bundeseigenen Flächen in Giesensand. Die Kompensationsgebiete in NIEDERSACHSEN sind die Gebiete Allwördener Außendeich - Mitte, Allwördener Außendeich - Süd und die Elbinsel Schwarztonnensand. Ferner als aquatische Maßnahme die Baggerung der Strömungsrinne der Schwarztonnensander Nebenelbe mit einer Uferrenaturierung am Asseler Sand sowie die Ausbaggerung des Barnkruger Lochs bzw. der Barnkruger Süderelbe.
Status und Übersicht der Kompensationsgebiete (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)