Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

10. Abstimmungen mit Kreuzungsbeteiligten

Für die Durchführung von Maßnahmen an der HB Lev 1 wurden jeweils Abstimmungen mit den beteiligten Kreuzungspartnern getroffen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Kreuzungspartner sowie die Inhalte der Abstimmungen im Überblick dargestellt.

Tabelle 9: Abstimmungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen an der Levensauer Hochbrücke

KreuzungspartnerInhalt
Deutsche Bahn AGRegelungen zum Ausbau der Bahn im Brückenbereich
 
  • der bauzeitlichen Sperrung der Brücke für einen Zeitraum von 130 Tagen wurde mit Schreiben AZ 232.2 HB-Lev / 3020 vom 28.06.2010 seitens der DB Netz AG zugestimmt
  • das Schreiben dient als Grundlage der nach Vorliegen der vollständigen Bauentwurfsplanung zu schließenden Verwaltungsvereinbarung gem. WaStrG.
Landesweite Verkehrs-Service Gesellschaft Schleswig-Holstein (LVS)Kostenübernahme Elektrifizierung der Strecke
 
  • die LVS übernimmt mit dem Schreiben AZ 232.2 HB-Lev / 3229 vom 26.05.2014 die Mehrkosten für die konstruktiven Zusatzaufwendungen für eine optionale Streckenelektrifizierung
  • das Schreiben dient als Grundlage der nach Vorliegen der vollständigen Bauentwurfsplanung zu schließenden Verwaltungsvereinbarung gem. WaStrG.
Landesbetrieb Straßenbau
und Verkehr Schleswig-
Holstein (LBV-SH)
Anzustrebende Regelungen K 24 (Straßendamm)
  • Dokumentation der Fahrbahnzustandes der K 24 vor Baubeginn, Beseitigung der durch die Baumaßnahme verursachten Schäden nach Abschluss der Baumaßnahme (siehe Schreiben AZ 232.2 HB Lev / 3372-1 vom 27.08.2014)
Anprallsicherung Nordpfeiler HB Lev 2
  • Mit dem Schreiben Az.: 232.2 HB-Lev 3372-2 vom 18.09.2013 bestehen vom LBV-SH, Niederlassung Rendsburg, zu der Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken
Baggergutverbringung (B76 I)
  • Mit dem Schreiben Az.: 232.2 HB-Lev 3372-2 vom 18.09.2013 bestehen vom LBV-SH, Niederlassung Rendsburg, zu der Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken
Leitungsverlegung zur Erlangung der Baufreiheit
  • Temporäre Leitungsverlegung in der Brücke B 76
  • Mit dem Schreiben vom 18.09.2013 zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals – Ersatzneubau Hochbrücke Levensau, Abstimmung Kanalausbau Kkm 93,2-94,2, Ersatzneubau HB-Lev Kkm 93,477 (Az.: 232.2 HB-Lev 3372-2 bestehen vom LBV-SH, Niederlassung Rendsburg zu den o.a. Maßnahmen keine Bedenken
Bauzeitliche Verkehrslenkung
  • Temporäre Umlegung der Verkehre < 60 km/h - Herabstufung der B 76 zwischen Anschlussstelle Felm und Suchsdorf
  • Mit dem Schreiben vom 18.09.2013 zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals – Ersatzneubau Hochbrücke Levensau, Abstimmung Kanalausbau Kkm 93,2-94,2, Ersatzneubau HB-Lev Kkm 93,477 (Az.: 232.2 HB-Lev 3372-2 bestehen vom LBV-SH, Niederlassung Rendsburg zu den o.a. Maßnahmen keine Bedenken
Streu- und Räumpflicht auf der Brücke
  • Regelung durch Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Straßenverkehr Schleswig-Holstein und dem Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau vom 27.02.1987 (Akt.Z.: 2- 232.2 - Hb Lev/0) bleiben weiterhin erhalten
  • LBV übernimmt das verkehrsmäßige Schneeräumen und Streuen der Fahrbahn im Bereich der alten Levensauer Hochbrücke bei Eis und Glätte im Rahmen des Unterhaltungs- und Winterdienstes
Landeshauptstadt KielRegelungen
  • Querschnittsgestaltung und Entwurfsparameter der Straßenverkehrsanlage im Planungsbereich
  • Aufschüttung und Nutzung einer Vormontagefläche im Dammbereiche Nord West
  • Anlage von Böschungswegen gem. Betriebsstättenverordnung
  • Die Regelungen sind im Protokoll AZ 232.2-HB-Lev 3324 vom 26.02.2013 festgehalten.