Erfolgskontrolle
Im Planfeststellungsbeschluss ist festgelegt, dass für die im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP 2008, LBP/E 2010) genannten Ziele in den niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Maßnahmengebieten Erfolgskontrollen durchzuführen sind.
Vor und nach der baulichen Umsetzung wird so kontrolliert, ob und in welchem Umfang die durchgeführten Maßnahmen erfolgreich waren, d.h. ob die in der landschaftspflegerischen Begleitplanung und Ausführungsplanung formulierten Ziele zu einem hohen Grad erreicht worden sind (Soll-Ist-Vergleich).
Inhalt und Umfang der Erfolgskontrollen sowie die anschließende Bewertung der Ergebnisse sind mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt. Die Konzepte können unter den Details zu den einzelnen Maßnahmengebieten sowie in der Publikationsdatenbank eingesehen werden.