Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

7.10 Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt die auf schleswig-holsteinischer Seite gelegenen Vordeichflächen zwischen der Einmündung der Wedeler Au und der Einmündung der Pinnau in die Elbe sowie die Elbinsel Bishorster Sand/Auberg/Drommel.

Das Gebiet ist Teil des mit Verordnung vom 12. April 1984 ausgewiesenen NSG "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland". Das Naturschutzgebiet dient laut Verordnung dem Schutz und der dauerhaften Sicherung einer durch die Vordeichung ab 1977 geprägten und dadurch in Teilen veränderten, naturnahen Flußufer-Landschaft an der Elbe mit Süßwasserwatten und den der Haseldorfer Binnenelbe zugeordneten Seitenarmen, Prielen und Gräben, ausgedehnten Röhrichtbeständen, Feuchtflächen, Weidengehölzen und Grünländereien. Diese Landschaft ist Lebensraum einer zahl- und artenreichen, an Feuchtgebiete gebundenen Pflanzen- und Tierwelt. In dem Naturschutzgebiet ist die Natur den außen- und binnendeichs gegebenen Bedingungen entsprechend in ihrer Ganzheit zu erhalten und, soweit erforderlich, zu entwickeln und wiederherzustellen.

Das Naturschutzgebiet umfaßt auch außerhalb des Tideeinflusses liegenden Bereiche der Haseldorfer Marsch, die hier nicht mit betrachtet werden, da sie außerhalb des Untersuchungsgebietes liegen und nicht von Auswirkungen des geplanten Vorhabens betroffen sind.

Das Gebiet wurde in den Grenzen des bestehenden NSG als geplantes FFH-Schutzgebiet zur Eintragung in die Liste der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung nach Artikel 4 der FFH-Richtlinie benannt.

 

7.10.1 Bedeutung für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH- Richtlinie

Große Teile des hier zu betrachtenden Vordeichbereiches des NSG "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland" werden von Flachwasser-, Watt-, Röhricht- und Auengehölzbiotopen eingenommen, die dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzurechnen sind. Dies gilt auch für den hier kartierten Hartholzauwald (ca. 5,8 ha). Er ist jedoch auch direkt dem Lebensraumtyp "Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)" zuzurechnen. Die auftretenden Weidenauwälder mit einer Gesamtfläche von ca. 22,3 ha sind dem als prioritär eingestuften Lebensraumtyp "Auenwälder ..." zuzurechnen. Auch für den als prioritär eingestuften Schierlings-Wasserfenchel konnte früher in diesem Gebiet ein Vorkommen nachgewiesen werden.

Das Naturschutzgebiet "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland" weist bei Betrachtung aller dort vorkommenden Fischarten nachweislich die höchste Artendiversität der untersuchten Nebenstromgebiete auf, was auf die hohe Habitatheterogenität dieses Gebietes zurückzuführen ist (KAFEMANN et al. 1996, THIEL et al. 1995). Aus diesem, bereits der Europäischen Kommission als face="WP TypographicSymbols">"Natura 2000-Gebiet" vorgeschlagenen Bereich liegen Nachweise

Abb. 15: Biotopstrukturen im Bereich Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland - Ausschnitt (vgl. Legende im Anhang)

für 5 der relevanten Fisch-Arten vor (vgl. Tab. 14). Es handelt sich um Finte, Fluß- und Meerneunauge, Rapfen und Steinbeißer. Die ökologische Funktion als Laich-, Aufwuchs- und Nahrungsgebiet hat das Gebiet für den Rapfen, es ist Aufwuchsgebiet für die Finte, Wandergebiet für Finte, Fluß- und Meerneunauge. Als Rückzugsgebiet kommt es für alle 5 Arten in Frage. Für die betrachteten Arten erfüllt das Gebiet insgesamt 12 ökologische Funktionen.

Tab. 14: Präsenz der Fischarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (ohne prioritäre Arten) im Gebiet 9 -Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland- mit Angabe der ökologischen Funktion des Gebietes für die einzelnen Arten- Daten nach ARGE ELBE (1984), ARGE ELBE 1995, DEHUS (1990), DIERCKING & WEHRMANN (1991), IKSE (1996), KAFEMANN et al. (1996), PETERMEIER et al. (1994), THIEL (1995), THIEL et al. (1995).

Nr.FischartPräsenz Ökologische Funktion
   

Laich-
gebiet

Aufwuchs-
gebiet

Nahrungs-
gebiet

Wander-
gebiet

Rückzugs-
gebiet

01 Bachneunauge      
02 Bitterling      
03 Finte

X

 

X

 

X

X

04 Flußneunauge

X

   

X

X

05 Meerneunauge

X

   

X

X

06 Rapfen

X

X

X

X

 

X

07 Schlammpeitzger      
08 Steinbeißer

X

    

X

  Summe

5

1

2

1

3

5

 

Aus dem festgelegten Schutzzweck des bestehenden NSG sowie dem Vorkommen von Lebensräumen und Arten einschließlich der erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich folgende Erhaltungsziele für das Gebiet ableiten (Arbeitshypothese):

Schutz und dauerhafte Sicherung einer naturnahen Fluß-Landschaft an der Elbe mit Süßwasserwatten und den der Haseldorfer Binnenelbe zugeordneten Seitenarmen, Prielen und Gräben, ausgedehnten Röhrichtbeständen, Feuchtflächen, Weidengehölzen und Grünländereien. In dem Schutzgebiet ist die Natur in ihrer Ganzheit zu erhalten und, soweit erforderlich, zu entwickeln und wiederherzustellen. Insbesondere dient der Schutz dieses Gebietes dem Erhalt und der Wiederherstellung günstiger Lebensbedingungen für die gemäß FFH-Richtlinie als prioritär eingestuften Weidenauwälder (Lebensraumtyp "Auenwälder ...") und den Schierlings-Wasserfenchel.

7.10.2 Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

Es sind für den Bereich der Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland in der UVU keine direkten vorhabensbedingten Auswirkungen prognostiziert worden. Bei den dargestellten Beeinträchtigungen handelt es sich um indirekte Wirkungen, die auf die prognostizierte Veränderung der Tidedynamik zurückzuführen sind. Die Beurteilung der Auswirkungen erfolgt vor dem Hintergrund des äußerst komplex strukturierten hydrographischen Systems mit seinen vielfältigen Einflußfaktoren (z.B. Gezeiten, Oberwasserzufluß) und der bereits natürlicherweise vorhandenen großen Variabilität der Zustandsgrößen (z.B. Wasserstände und Tidenhub).

Im einzelnen sind folgende Auswirkungen für die Beurteilung von Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie von Relevanz:

  • Erhöhung des Tidehochwassers,
  • Absinken des Tideniedrigwassers sowie
  • lokale Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit.

Es sind die Fragen gemäß Prüfraster (vgl. S. 160/61) und Bewertungsrahmen (vgl. S. 165) zu klären, ob die dargestellten Auswirkungen die wertbestimmenden Merkmale des Gebietes derart beeinträchtigen, daß die Erheblichkeitsschwelle für die Einstufung in Kategorie 3 (erhebliche Beeinträchtigung) erreicht ist und damit ggf. eine "erhebliche" Beeinträchtigung im Sinne Artikel 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie vorliegt.

Die wertbestimmenden Merkmale der Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland bzw. die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck sind v.a.

  • das Vorhandensein der Tidedynamik,
  • das Vorkommen von Süßwasserwatten und Prielen,
  • das Vorkommen des prioritären Lebensraumtyps "Auwälder ... ",
  • das Vorkommen ausgedehnter Röhrichtbestände sowie
  • die ökologische Bedeutung für die Fischfauna.

Die Beurteilung der Auswirkungen auf die wertbestimmenden Merkmale stellt sich im einzelnen folgendermaßen dar:

Erhöhung des Tidehochwassers

Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt in diesem Bereich zwischen 3 und 4 cm. Die Erhöhung des Tidehochwassers führt infolge der Stauchung der Ufervegetation zu Veränderungen innerhalb der Zusammensetzung der vorhandenen Biotopstrukturen (z.B. Abnahme von Röhrichtflächen und Zunahme von Wattflächen) und damit zu Flächenverlusten ufernaher Vegetationszonen (Weidenauwald, Weidenauengebüsch und Röhricht).

In der UVU ist ein Biotopflächenverlust von insgesamt ca. 26 ha prognostiziert worden. Nach dem dort angewandten Abschätzverfahren entspricht dies einem Biotopflächenverlust von etwa 5% bezogen auf die landseitige Fläche der betroffenen Biotoptypen (vgl. MATERIALBAND VI). Die betroffenen Biotoptypen sind alle dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen.

Durch die Erhöhung des Thw kommt es zu dem größten Verlust an Flußwatt-Röhricht (FWR) aller hier betrachteten Gebiete von insgesamt ca. 11 ha. Betroffen sind desweiteren auch "Weidenauwald"-Biotope mit ca. 1,1 ha, die dem prioritären Lebensraumtyp "Auenwälder ..." zuzuordnen sind. Diese in der UVU als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung bewertete Auswirkung wird jedoch in der vorliegenden Studie nur als geringe Beeinträchtigung beurteilt, da das natürliche Verbreitungsgebiet und die betroffenen Lebensraumtypen aufgrund der nur geringen Änderung der Zusammensetzung der Biotope (< 5%) zueinander langfristig beständig bleiben.

Ebenso bleibt auch zukünftig die Tidedynamik erhalten und auch das Vorkommen der Süßwasserwatten und Priele ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen langfristig gewährleistet.

Da in diesem Gebiet keine phytophilen Arten laichen, die laut FFH-Richtlinie näher zu betrachten wären, geht für die hier präsenten Arten kein Laichsubstrat verloren.

Durch den Rückgang von Röhrichtpflanzen kann es für eine Übergangszeit (bis zur Einstellung eines neuen Gleichgewichtes) in geringem Umfang zu einem Verlust an Aufwuchs- und Nahrungsplätzen für die Finte und den Rapfen kommen. Aufgrund der Großräumigkeit des Lebensraumes und der Strukturvielfalt des Gebietes ist die Beeinträchtigung jedoch unerheblich.

Absinken des Tideniedrigwassers

Die ausbaubedingten Tnw-Absenkungen betragen in diesem Bereich der Elbe etwa 4 bis 6 cm. Die Auswirkung ist nur für die Fischfauna relevant. Die anderen oben angesprochenen wertbestimmenden Merkmale werden durch die Tnw-Absenkungen nicht betroffen.

Die Tnw-Absenkungen können dazu führen, daß flache Laichbänke des Rapfens trockenfallen mit der Folge erhöhter Eimortalität. Es kann des weiteren tendenziell zu Verkleinerungen der Flachwasserbereiche bei gleichzeitiger Vergrößerung der Watten kommen, wodurch die als Aufwuchs-, Nahrungs-, Wander- und Rückzugsgebiet für die Fische relevante Fläche reduziert würde. Diese möglichen Beeinträchtigungen werden jedoch als unerheblich eingestuft.

Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit

Für das Gebiet sind geringfügige lokale Erhöhungen der Strömungsgeschwindigkeiten von 0,03 bis 0,05 m/s prognostiziert worden. Die Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit hat keine Auswirkungen für die wertbestimmenden Merkmale und Erhaltungsziele.

Lediglich für Fischlarven und juvenile Fische der Finte und des Rapfens kann die Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit problematisch sein, da sie aus ihren Aufwuchsgebieten verdriftet werden können. Die Großräumigkeit des Lebensraumes und die Struktur des Gebietes bieten jedoch ausreichende Sicherheit, daß eine eventuelle Verdriftung trotz der möglichen Strömungsgeschwindigkeitsveränderung unerheblich bleibt.

Gesamtbeurteilung:

Innerhalb des potentiellen FFH-Gebietes "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland" kommt es durch Veränderung der Biotoptypenzusammensetzung aufgrund der Änderungen der Tidewasserstände zu Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen "Ästuarien" und "Auenwälder ..." und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie.

Von den Auswirkungen betroffen ist auch der prioritäre Lebensraumtyp"Auenwälder...". Prioritäre Arten sind nicht betroffen.

Auf der Grundlage des gewählten Beurteilungsmaßstabes ist insgesamt von einer geringen Beeinträchtigung (Kategorie2) auszugehen, da

  • das natürliche Verbreitungsgebiet des jeweiligen Lebensraumes sowie die Flächen, die der Lebensraum und das Mosaik der Lebensraumtypen in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet einnimmt, weiterhin beständig bleiben, sich allerdings die Verteilung der Lebensraumtypen geringfügig ändert (< 5%),
  • die für den langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen weitgehend bestehen bleiben, so daß auch langfristig die wertbestimmenden Merkmale vorhanden sind,
  • sich die Populationsdynamik der jeweiligen, für den betreffenden Lebensraum charakteristischen Art nicht ändert, das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art nicht abnimmt und das langfristige Überleben der Population gesichert ist.

 

7.11 Eschschallen im Seestermüher Vorland

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt das Vordeichland zwischen der Pinnau- und Krückaumündung.

Das Gebiet wurde mit Verordnung vom 2. April 1991 als NSG "Eschschallen im Seestermüher Vorland" ausgewiesen. Das Naturschutzgebiet dient laut Verordnung der dauerhaften Erhaltung einer natürlichen Flußuferlandschaft an der Elbe mit ihren großräumigen Süßwasserwatten, ausgedehnten Röhrichtbeständen und Hochstaudenriedern, Wasserflächen und naturnahen Gehölzbeständen und der an diese Lebensräume gebundenen charakteristischen und artenreichen Pflanzen- und Tierwelt und ihren Ökosystemen, insbesondere den hier rastenden und brütenden Wat- und Wasservögeln des Süßwasserwatts und den an Röhrichtzonen und Hochstaudenrieder gebundenen Vogelarten sowie den spezialisierten Ökosystemen mit zahlreichen besonderen Tierarten des Elbvorlandes. Die Natur ist hier in ihrer Ganzheit zu erhalten oder zu entwickeln, die Schönheit der Natur ist dauerhaft und vollständig zu bewahren. Schutzzweck ist weiterhin die Eigenentwicklung der Arten und Ökosysteme im Bereich dieses Großlebensraumes zur Sicherung und Fortentwicklung der natürlichen genetischen Vielfalt und der Realisierung der Stoffkreisläufe.

Das Gebiet wurde 1997 in den Grenzen des bestehenden NSG als Europäisches Vogelschutzgebiet (vgl. Kap. 5) und als geplantes FFH-Schutzgebiet zur Eintragung in die Liste der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung nach Artikel 4 der FFH-Richtlinie benannt.

Abb. 16: Biotopstruktur im bereich Eschschallen im Seestermünder Vorland - Ausschnitt (vgl. Legende in Anhang)

7.11.1 Bedeutung für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH- Richtlinie

Das Gebiet wird durch sehr ausgedehntes Schilfröhricht bestimmt, das sich aus Grünländern, die wegen zu großer Feuchtigkeit aufgegeben wurden, entwickelt hat. Daher finden sich noch alte Obstbäume und Weiden in die Flächen eingestreut. Mit den zahlreichen, bis an den Deich heranreichenden Prielen und den vorgelagerten Wattflächen ist das Gebiet insgesamt dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzurechnen. Dieses wird noch unterstrichen durch die insgesamt niedrigen Geländehöhen, die einen starken Einfluß der Elbwasserstände auf das Gebiet bewirken. Das Gebiet weist einen bekannten Standort des Schierlings-Wasserfenchels auf.

Im Naturschutzgebiet "Eschallen im Seestermüher Vorland" kommen nachweislich 4 der nach FFH-Richtlinie näher zu betrachtenden Arten vor (vgl. Tab. 15). Rapfen, Finte, Fluß- und Meerneunauge finden im Uferbereich und in den Prielen Rückzugshabitate. Die drei letztgenannten Arten nutzen den Bereich zusätzlich als Wandergebiet. Finten und Rapfen wachsen im NSG auf. Für den Rapfen stellt die Region außerdem ein Nahrungsgebiet dar. Über die Bedeutung des NSG als Laichgebiet für die relevanten Arten ist nichts bekannt. In der Summe sind 10 ökologische Funktionen nachweisbar.

Tab. 15: Präsenz der Fischarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (ohne prioritäre Arten) im Gebiet 10 -Eschschallen im Seestermüher Vorland- mit Angabe der ökologischen Funktion des Gebietes für die einzelnen Arten -Daten nach ARGE ELBE (1995), DEHUS (1990), DIERCKING & WEHRMANN (1991), IKSE (1996), PETERMEIER et al. (1994), THIEL (1995), THIEL et al. (1995).

Nr.FischartPräsenz Ökologische Funktion
   

Laich-

gebiet

Aufwuchs-

gebiet

Nahrungs-

gebiet

Wander-

gebiet

Rückzugs-

gebiet

01 Bachneunauge      
02 Bitterling      
03 Finte

X

 

X

 

X

X

04 Flußneunauge

X

   

X

X

05 Meerneunauge

X

   

X

X

06 Rapfen

X

 

X

X

 

X

07 Schlammpeitzger      
08 Steinbeißer      
  Summe

4

 

2

1

3

4

Aus dem festgelegten Schutzzweck des bestehenden NSG sowie dem Vorkommen von Lebensräumen und Arten einschließlich der erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich folgende Erhaltungsziele für das Gebiet ableiten (Arbeitshypothese):

Dauerhafte Erhaltung einer natürlichen Flußuferlandschaft an der Elbe mit ihren großräumigen Süßwasserwatten, ausgedehnten Röhrichtbeständen und Hochstaudenriedern, Wasserflächen und naturnahen Gehölzbeständen und der an diese Lebensräume gebundenen charakteristischen und artenreichen Pflanzen- und Tierwelt und ihren Ökosystemen, insbesondere den spezialisierten Ökosystemen mit zahlreichen besonderen Tierarten des Elbvorlandes. Die Natur ist hier in ihrer Ganzheit zu erhalten oder zu entwickeln, die Schönheit der Natur ist dauerhaft und vollständig zu bewahren. Schutzzweck ist weiterhin die Eigenentwicklung der Arten und Ökosysteme im Bereich dieses Großlebensraumes zur Sicherung und Fortentwicklung der natürlichen genetischen Vielfalt und der Realisierung der Stoffkreisläufe.

Insbesondere dient der Schutz dieses Gebietes dem Erhalt und der Wiederherstellung günstiger Lebensbedingungen für den gemäß FFH-Richtlinie als prioritär eingestuften Schierlings-Wasserfenchel.

 

7.11.2 Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

Es sind für den Bereich Eschschallen im Seestermüher Vorland in der UVU keine direkten vorhabensbedingten Auswirkungen prognostiziert worden. Bei den dargestellten Beeinträchtigungen handelt es sich um indirekte Wirkungen, die auf die prognostizierte Veränderung der Tidedynamik zurückzuführen sind. Die Beurteilung der Auswirkungen erfolgt vor dem Hintergrund des äußerst komplex strukturierten hydrographischen Systems mit seinen vielfältigen Einflußfaktoren (z.B. Gezeiten, Oberwasserzufluß) und der bereits natürlicherweise vorhandenen großen Variabilität der Zustandsgrößen (z.B. Wasserstände und Tidenhub).

Im einzelnen sind folgende Auswirkungen für die Beurteilung von Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie von Relevanz:

  • Erhöhung des Tidehochwassers und
  • Absinken des Tideniedrigwassers.

Es sind die Fragen gemäß Prüfraster (vgl. S. 162/3) und Bewertungsrahmen (vgl. S. 165) zu klären, ob die dargestellten Auswirkungen die wertbestimmenden Merkmale des Gebietes derart beeinträchtigen, daß die Erheblichkeitsschwelle für die Einstufung in Kategorie 3 (erhebliche Beeinträchtigung) erreicht ist und damit ggf. eine "erhebliche" Beeinträchtigung im Sinne Artikel 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie vorliegt.

Die wertbestimmenden Merkmale des Gebietes Eschschallen bzw. die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck sind v.a.

  • das Vorhandensein der Tidedynamik,
  • das Vorkommen von großräumigen Süßwasserwatten,
  • das Vorkommen ausgedehnter Röhrichtbestände sowie
  • das Vorkommen der prioritären Art "Schierlings-Wasserfenchel".

Die Beurteilung der Auswirkungen auf die wertbestimmenden Merkmale stellt sich im einzelnen folgendermaßen dar:

Erhöhung des Tidehochwassers

Die prognostizierte Erhöhung des Thw ergab für die Nordspitze des Gebietes eine ausbaubedingte Erhöhung, die zwischen 2 und 3 cm liegt. Für den überwiegenden Teil des Gebietes wurden jedoch Thw-Erhöhungen von 3 bis 4 cm ermittelt. Die Erhöhung des Tidehochwassers führt infolge der Stauchung der Ufervegetation zu Veränderungen innerhalb der Zusammensetzung der vorhandenen Biotopstrukturen (z.B. Abnahme von Röhrichtflächen und Zunahme von Wattflächen) und damit zu Flächenverlusten ufernaher Vegetationszonen (Weidenauwald, Weidenauengebüsch und Röhricht).

In der UVU ist ein Biotopflächenverlust von insgesamt ca. 9 ha prognostiziert worden. Nach dem dort angewandten Abschätzverfahren entspricht dies einem Biotopflächenverlust von etwa 5% bezogen auf die landseitige Fläche der betroffenen Biotoptypen (vgl. MATERIALBAND VI). Die betroffenen Biotoptypen sind alle dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen.

Durch die Erhöhung des Thw kommt es zu einem Verlust an Flußwatt-Röhricht (FWR) von ca. 1,8 ha. Diese in der UVU als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung bewertete Auswirkung wird jedoch in der vorliegenden Studie nur als geringe Beeinträchtigung beurteilt, da das natürliche Verbreitungsgebiet und der betroffene Lebensraumtyp aufgrund der nur geringen Änderung der Zusammensetzung der Biotope (< 5%) zueinander langfristig beständig bleiben.

Die vorkommende prioritäre Art wird durch die Erhöhung des Thw nicht beeinträchtigt (vgl. hierzu die Ausführungen zum Schierlings-Wasserfenchel in Kapitel 6), ebenso bleibt auch zukünftig die Tidedynamik erhalten und auch das Vorkommen der Süßwasserwatten ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen langfristig gewährleistet.

Da in diesem Gebiet keine phytophilen Arten laichen, die laut FFH-Richtlinie näher zu betrachten wären, geht für die hier präsenten Arten kein Laichsubstrat verloren.

Durch den Rückgang von Röhrichtpflanzen kann es für eine Übergangszeit (bis zur Einstellung eines neuen Gleichgewichtes) in geringem Umfang zu einem Verlust an Aufwuchs- und Nahrungsplätzen für die Finte und den Rapfen kommen. Aufgrund der Großräumigkeit des Lebensraumes und der Strukturvielfalt des Gebietes ist die Beeinträchtigung jedoch unerheblich.

Absinken des Tideniedrigwassers

Die ausbaubedingten Tnw-Absenkungen betragen in diesem Bereich der Elbe etwa 4 cm. Die Auswirkung ist nur für die Fischfauna relevant. Die anderen oben angesprochenen wertbestimmenden Merkmale werden durch die Tnw-Absenkungen nicht betroffen.

Es kann tendenziell zu Verkleinerungen der Flachwasserbereiche bei gleichzeitiger Vergrößerung der Watten kommen, wodurch die als Aufwuchs-, Nahrungs-, Wander- und Rückzugsgebiet für die Fische relevante Fläche reduziert würde. Diese möglichen Beeinträchtigungen werden jedoch als unerheblich eingestuft.

Gesamtbeurteilung:

Innerhalb des potentiellen FFH-Gebietes "Eschschallen im Seestermüher Vorland" kommt es durch die Veränderung der Biotoptypenzusammensetzung aufgrund der Änderungen der Tidewasserstände zu Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps "Ästuarien" und von Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie. Von den Auswirkungen sind keine prioritären Lebensraumtypen betroffen. Die prioritäre Art "Schierlings-Wasserfenchel" selbst wird durch die prognostizierten Beeinträchtigungen nicht direkt beeinträchtigt; sie ist indirekt betroffen durch den in geringem Umfang prognostizierten Verlust von potentiellem Lebensraum. Auf der Grundlage des gewählten Beurteilungsmaßfstabes ist insgesamt von einer geringen Beeinträchtigung (Kategorie 2) auszugehen, da

  • das natürliche Verbreitungsgebiet des jeweiligen Lebensraumes sowie die Flächen, die der Lebensraum und das Mosaik der Lebensraumtypen in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet einnimmt, weiterhin beständig bleiben, sich allerdings die Verteilung der Lebensraumtypen geringfügig ändert (< 5 %)
  • die für den langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen weitgehend bestehen bleiben, so daß auch langfristig die wertbestimmenden Merkmale vorhanden sind,
  • sich die Populationsdynamik der jeweiligen, für den betreffenden Lebensraum charakteristischen Art nicht ändert, das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art nicht abnimmt und das langfristige Überleben der Population gesichert ist.

7.12 Elbinsel Pagensand

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt die Elbinsel Pagensand mit den unmittelbar angrenzenden Watt- und Wasserflächen.

Das Gebiet wurde mit Verordnung vom 9. Mai 1997 als NSG "Elbinsel Pagensand" ausgewiesen. Schutzzweck ist laut Verordnung, die Natur in diesem Gebiet in ihrer Gesamtheit dauerhaft zu erhalten. Insbesondere gilt es

1. die Flachwasserbereiche an der Pagensander Nebenelbe als wichtige Fortpflanzungs- und Aufwuchsbereiche für Elbfische,

2. das Süßwasserwatt mit seinen Flechtbinsen- und Brackwasserröhricht-Gesellschaften,

3. die Strände als Rastplätze für Wat- und Wasservögel,

4. die Auwälder und sonstige naturnahe Gehölzbestände,

5. die Röhrichte und Hochstaudenrieder,

6. die Feuchtwiesen, Magerrasen und Dünenbereiche und

7. die auf diese Lebensräume spezialisierten charakteristischen Pflanzen- und Tierarten, insbesondere die hier brütenden und rastenden Vogelarten sowie ihre Ökosysteme

zu erhalten und zu schützen.

In der Verordnung wird in § 1 (3) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Gebiet sowohl die Kriterien der EG-Vogelschutz- als auch der FFH-Richtlinie erfüllt:

"Das Naturschutzgebiet erfüllt

  1. die Kriterien im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/24/EG des Rates vom 8. Juni 1994 und
  2. die Auswahlkriterien der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)."

Das Gebiet ist Teil eines im Entwurf des Landschaftsprogrammes von Schleswig-Holstein (Stand April 1997) dargestellten Prüfgebietes für den Aufbau des Programmes "Natura 2000" nach Artikel 4 der FFH-Richtlinie.

 

7.12.1 Bedeutung für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH-

Richtlinie

Diese ursprünglich sehr viel kleinere Insel hat sich im Laufe dieses Jahrhunderts durch zahlreiche Aufspülungen zu ihrer heutigen Größe entwickelt. Nicht von Aufspülungen überformt ist lediglich ein Teilbereich im Westen der Insel. Hier findet sich auf den niedrig gelegenen Flächen wertvolles brachgefallenes Feuchtgrünland. Die ursprünglich angepflanzten Weidenauwälder weisen inzwischen eine sehr naturnahe Krautschicht auf und sind in Kombination mit den vorgelagerten Weidengebüschen, Hochstaudenfluren, Röhrichten und Wattflächen dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen. In diesem Zusammenhang ist die hohe natürliche Dynamik in Form von Uferabbrüchen im Nordwesten der Insel hervorzuheben. Die Tide- und Sumpf-Weidenauwälder (ca. 20,5 ha) sind außerdem dem prioritären Lebensraumtyp "Auenwälder ..." zuzurechnen. Das Gebiet weist potentielle Standorte des als prioritär eingestuften Schierlings-Wasserfenchels auf, so daß das Vorkommen der Art in diesem Gebiet möglich erscheint.

Für die vier nachgewiesenen, nach FFH-Richtlinie zu betrachtenden Fisch-Arten erfüllt das NSG "Elbinsel Pagensand" 10 ökologische Funktionen (vgl. Tab. 16). Insbesondere die Wattflächen mit kleinen Seitenbuchten und Flußwattröhricht (FWR) am Ostufer der Elbinsel sind als Rückzugsgebiete für Finte, Rapfen, Fluß- und Meerneunauge bedeutsam. Finte, Fluß- und Meerneunauge durchwandern das Gebiet. Für die Finte ist es außerdem Aufwuchsgebiet ebenso wie für den Rapfen, der dieses NSG auch als Nahrungsgebiet nutzt.

Tab. 16: Präsenz der Fischarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (ohne prioritäre Arten) im Gebiet 11 -Elbinsel Pagensand- mit Angabe der ökologischen Funktion des Gebietes für die einzelnen Arten - Daten nach ARGE ELBE (1995), DEHUS (1990), DIERCKING & WEHRMANN (1991), IKSE (1996), PETERMEIER et al. (1994), THIEL (1995), THIEL et al. (1995).}}

Nr.FischartPräsenz Ökologische Funktion
   

Laich-
gebiet

Aufwuchs-
gebiet

Nahrungs-
gebiet

Wander-
gebiet

Rückzugs-
gebiet

01 Bachneunauge      
02 Bitterling      
03 Finte

X

 

X

 

X

X

04 Flußneunauge

X

   

X

X

056 Meerneunauge

X

   

X

X

067 Rapfen

X

 

X

X

 

X

078 Schlammpeitzger      
089 Steinbeißer      
  Summe

4

 

2

1

3

4

Aus dem festgelegten Schutzzweck des bestehenden NSG sowie dem Vorkommen von Lebensräumen und Arten einschließlich der erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich folgende Erhaltungsziele für das Gebiet ableiten (Arbeitshypothese):

Dauerhafte Erhaltung der Natur dieses Gebietes in seiner Gesamtheit. Insbesondere gilt es die Flachwasserbereiche an der Pagensander Nebenelbe als wichtigen Fortpflanzungs- und Aufwuchsbereich für Elbfische, das Süßwasserwatt mit seinen Flechtbinsen- und Brackwasserröhricht-Gesellschaften, die Strände als Rastplätze für Wat- und Wasservögel, die Auwälder und sonstige naturnahe Gehölzbestände, die Röhrichte und Hochstaudenrieder, die Feuchtwiesen, Magerrasen und Dünenbereiche und die auf diese Lebensräume spezialisierten charakteristischen Pflanzen- und Tierarten, insbesondere die hier brütenden und rastenden Vogelarten sowie ihre Ökosysteme zu erhalten und zu schützen.

Der Schutz dieses Gebietes dient insbesondere dem Erhalt und der Wiederherstellung günstiger Lebensbedingungen für die gemäß FFH-Richtlinie als prioritär eingestuften Weidenauwälder (Lebensraumtyp "Auenwälder ...").

 

Auswirkungen des geplanten Spülfeldes Pagensand III auf terrestrische Lebensgemeinschaften

Im weiteren werden die zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Spülfeldes auf der Elbinsel Pagensand für das UVP-Schutzgut Tiere und Pflanzen dargestellt, da die Planung hierzu noch einmal überarbeitet wurde (vgl. Kap. 2).

Durch das geplante Spülfeld Pagensand III treten Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen nur im terrestrischen Bereich des Untersuchungsgebietes auf. Es wird überwiegend Intensivgrünland, Ackerfläche und Ruderalflur in Anspruch genommen (vgl. Tab. 17 und Abb. 13). Als Grundlage der Flächenermittlung diente die detaillierte Biotoptypenkartierung (vgl. MATERIALBAND VI) und die Karte 7.4 - 2 in der UVS.

Die von dem geplanten Spülfeld Pagensand III in Anspruch genommene Fläche von ca. 29 ha wird als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft.

Mit dieser Flächeninanspruchnahme ist der Verlust gefährdeter Pflanzenarten verbunden (vgl. Tab. 18 und Abb. 13). Dieser Verlust gefährdeter Pflanzenarten wird ebenfalls als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung eingestuft.

Durch das geplante Spülfeld Pagensand III werden keine Neststandorte von gefährdeten oder ästuartypischen Vogelarten in Anspruch genommen.

Tab. 17: Durch die Aufspülungsmaßnahme Pagensand III erheblich und nachhaltig beeinträchtigte Biotoptypen und ihre Flächengröße

Biotoptyp

Biotopwert

Besonders geschütztes Biotop nach § 15a
LNatSchG

Betroffene Flächen

[ha]

HFMStrauch-Baumhecke

4

nein

L (940 m)

WXHLaubforst aus einheimischen Arten

3

nein

0,2

ODLLändlich geprägte Bauernstelle

4

nein

0,5

PKRStrukturrreiche Kleingartenanlage

4

nein

0,1

ASbBrachgefallener Sandacker

4

nein

8,4

GITb

Intensivgrünland trockenerer Standorte

(brachliegend)

4

nein

9,4

URT/

URF

sm

Ruderalflur trocken-warmer bis feuchter Standorte auf Spülfeld, mosaikartiger Wechsel hoch- und niedrigwüchsiger Bestände

2

ja

10,5

Summe:

29,1

Erläuterungen:

Die Flächengrößen betroffener Biotopflächen wurden auf der Grundlage der "Zusammenfassenden Darstellung der Biotoptypen" erhoben (vgl. Kap. 7.4.2 der UVS).

L = Linienförmige Strukturen wurden bei der Flächenbilanzierung nicht berücksichtigt.

Tab. 18: Durch die Aufspülungsmaßnahme Pagensand III betroffene gefährdete Pflanzenarten

Betroffene gefährdete

Pflanzenarten auf Pagensand

Gefährdungsgrad nach Rote Liste

 

Niedersachsen

SchleswigHolstein

Hamburg

face="Arial Standard">BRD

face="Arial Standard">Barbarea stricta (Bs) (Steife Winterkresse)

face="Arial Standard">e

-

3

3

face="Arial Standard">-

face="Arial Standard">Chaerophyllum bulborum

face="Arial Standard">e

-

3

2

face="Arial Standard">-

face="Arial Standard">Papaver dubium (Pd) (Saat-Mohn)

face="Arial Standard">e

-

-

3

face="Arial Standard">-

face="Arial Standard">Polypodium vulgare (Pv) (Gemeiner Tüpfelfarn)

face="Arial Standard">e

-

-

3

face="Arial Standard">-

face="Arial Standard">Erläuterung:

face="Arial Standard">Erhoben auf Grundlage der Biotoptypenkartierung (vgl. MATERIALBAND VI)
0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Austerben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet,
4 = potentiell gefährdet
e = auf den betroffenen Flächen nur vereinzelt verbreitet (1-10 Exemplare)
h = auf den betroffenen Flächen häufiger verbreitet (> 10 Exemplare)

Abb. 17: Inanspruchnahme von Biotopflächen durch das geplante Spülfeld Pagensand III

Im Vergleich mit dem Spülfeld Pagensand II ist das hier betrachtete Spülfeld Pagensand III (vgl. Ergänzungsband zur UVS) von geringeren Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen betroffen. Dies äußert sich in der geringeren Flächengröße der in Anspruch genommenen Flächen sowie der deutlich geringeren Anzahl und Gefährdung betroffener gefährdeter Pflanzenarten.

Tab. 19: Vergleich der erheblich und nachhaltig beeinträchtigten Biotopflächen und deren Wertigkeit für die Spülfeldvarianten Pagensand II und Pagensand III

Wertstufe

Spülfeld Pagensand II
[ha]

Spülfeld Pagensand III
[ha]

1

0,03

-

2

7,5

10,5

3

3,49

0,2

4

20,36

18,4

5

0,02

-

- 1

0,41

-

Summe

31,81

29,1

Erläuterung: 1 für Straßen bzw. Verkehrswege wurde keine Werteinstufung vorgenommen

 

7.12.2 Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

Es sind für die Elbinsel Pagensand in der UVU sowohl direkte vorhabensbedingten Auswirkungen prognostiziert worden (Einrichtung und Betrieb eines Spülfeldes), als auch indirekte Wirkungen, die auf die prognostizierte Veränderung der Tidedynamik zurückzuführen sind. Die Beurteilung der Auswirkungen erfolgt vor dem Hintergrund des äußerst komplex strukturierten hydrographischen Systems mit seinen vielfältigen Einflußfaktoren (z.B. Gezeiten, Oberwasserzufluß) und der bereits natürlicherweise vorhandenen großen Variabilität der Zustandsgrößen (z.B. Wasserstände und Tidenhub).

Im einzelnen sind folgende Auswirkungen für die Beurteilung von Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie von Relevanz:

  • Einrichtung und Betrieb des Spülfeldes,
  • Erhöhung des Tidehochwassers,
  • Absinken des Tideniedrigwassers sowie
  • lokale Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit.

Es sind die Fragen gemäß Prüfraster (vgl. S. 160/61) und Bewertungsrahmen (vgl. S. 165) zu klären, ob die dargestellten Auswirkungen die wertbestimmenden Merkmale des Gebietes derart beeinträchtigen, daß die Erheblichkeitsschwelle für die Einstufung in Kategorie 3 (erhebliche Beeinträchtigung) erreicht ist und damit ggf. eine "erhebliche" Beeinträchtigung im Sinne Artikel 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie vorliegt.

Die wertbestimmenden Merkmale der Elbinsel Pagensand bzw. die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck sind v.a.

  • das Vorhandensein der Tidedynamik,
  • das Vorkommen von Flachwasserbereichen und Süßwasserwatten,
  • das Vorkommen ausgedehnter Röhrichtbestände,
  • das Vorkommen des prioritären Lebensraumtyps "Auwälder ..." sowie
  • die ökologische Bedeutung für die Fischfauna.

Die Beurteilung der Auswirkungen auf die wertbestimmenden Merkmale stellt sich im einzelnen folgendermaßen dar:

Einrichtung und Betrieb des Spülfeldes

Die durch die Anlage des Spülfeldes eintretenden Biotopflächenverluste betreffen nur solche Biotoptypen, die keinem der Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH-Richtlinie zuzuordnen sind. Mit der geänderten Spülfeldplanung auf Pagensand wird gegenüber der im Ergänzungsband zur UVS dargestellten Variante auf die Inanspruchnahme von WWS (Sumpfigem-Weiden-Auwald) verzichtet und so eine über die oben dargestellten Beeinträchtigungen hinausgehende Beeinträchtigung des prioritären Lebensraumtyps "Auenwälder ..." vermieden.

Erhöhung des Tidehochwassers

Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt in diesem Bereich etwa bei 3 cm. Die Erhöhung des Tidehochwassers führt infolge der Stauchung der Ufervegetation zu Veränderungen innerhalb der Zusammensetzung der vorhandenen Biotopstrukturen (z.B. Abnahme von Röhrichtflächen und Zunahme von Wattflächen) und damit zu Flächenverlusten ufernaher Vegetationszonen (Weidenauwald, Weidenauengebüsch und Röhricht).

In der UVU ist ein Biotopflächenverlust von insgesamt ca. 4,4 ha prognostiziert worden. Nach dem dort angewandten Abschätzverfahren entspricht dies einem Biotopflächenverlust von etwa 5% bezogen auf die landseitige Fläche der betroffenen Biotoptypen (vgl. MATERIALBAND VI). Die betroffenen Biotoptypen sind alle dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen.

Durch die Erhöhung des Thw kommt es zu einem Verlust an Flußwatt-Röhricht (FWR) von ca. 1 ha, betroffen sind ebenfalls ca. 0,9 ha Weidenauwaldbiotope, die dem prioritären Lebensraumtyp "Auenwälder ..." zuzuordnen sind. Diese in der UVU als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung bewertete Auswirkung wird jedoch in der vorliegenden Studie nur als geringe Beeinträchtigung beurteilt, da das natürliche Verbreitungsgebiet und die betroffenen Lebensraumtypen aufgrund der nur geringen Änderung der Zusammensetzung der Biotope (< 5%) zueinander langfristig beständig bleiben.

Ebenso bleibt auch zukünftig die Tidedynamik erhalten und auch das Vorkommen der Süßwasserwatten ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen langfristig gewährleistet.

Da in diesem Gebiet keine der zu betrachtenden Fisch- und Rundmaularten laichen, geht für die hier präsenten Arten kein Laichsubstrat verloren.

Durch den Rückgang von Röhrichtpflanzen kann es für eine Übergangszeit (bis zur Einstellung eines neuen Gleichgewichtes) in geringem Umfang zu einem Verlust an Aufwuchs- und Nahrungsplätzen für die Finte und den Rapfen kommen. Aufgrund der Großräumigkeit des Lebensraumes und der Strukturvielfalt des Gebietes ist die Beeinträchtigung jedoch unerheblich.

Absinken des Tideniedrigwassers

Die ausbaubedingten Tnw-Absenkungen betragen in diesem Bereich der Elbe etwa 4 cm. Die Auswirkung ist nur für die Fischfauna relevant. Die anderen oben angesprochenen wertbestimmenden Merkmale werden durch die Tnw-Absenkungen nicht betroffen.

Es kann tendenziell zu Verkleinerungen der Flachwasserbereiche bei gleichzeitiger Vergrößerung der Watten kommen, wodurch die als Aufwuchs-, Nahrungs-, Wander- und Rückzugsgebiet für die Fische relevante Fläche reduziert würde. Diese möglichen Beeinträchtigungen werden jedoch als unerheblich eingestuft.

Lokale Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit

Strömungsänderungen sind auf der Ostseite der Insel, die mit ihren kleinen Seitenbuchten wie oben beschrieben als Rückzugsgebiet fungiert, nicht prognostizert. Auf der Westseite treten Zunahmen der Strömungsgeschwindigkeiten um max. 0,03 m/s auf. Wie bereits beim Gebiet Heuckenlock beschrieben (vgl. Kap. 7.5), können sich auch niedrige Erhöhungen negativ auswirken, sofern dadurch ein kritischer Wert überschritten wird und Fischlarven und juvenile Fische aus ihren Aufwuchsgebieten verdriftet werden. Die Funktion als Aufwuchsgebiet für die Finte und den Rapfen kann hierdurch beeinträchtigt werden. Die Großräumigkeit des Lebensraumes und die Struktur des Gebietes bieten jedoch ausreichende Sicherheit, daß eine eventuelle Verdriftung trotz der möglichen Strömungsgeschwindigkeitsveränderung unerheblich bleibt.

Gesamtbeurteilung:

Innerhalb des potentiellen FFH-Gebietes "Elbinsel Pagensand" kommt es durch die Veränderung der Biotoptypenzusammensetzung aufgrund der Änderungen der Tidewasserstände zu Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen "Ästuarien" und "Auenwälder ..." und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie.

Von den Auswirkungen ist in geringem Umfang der prioritäre Lebensraumtyp "Auenwälder..." betroffen. Prioritäre Arten sind in diesem Gebiet nicht festgestellt worden.

Auf der Grundlage des gewählten Beurteilungsmaßstabes ist insgesamt von einer geringen Beeinträchtigung (Kategorie 2) auszugehen, da

  • das natürliche Verbreitungsgebiet des jeweiligen Lebensraumes sowie die Flächen, die der Lebensraum und das Mosaik der Lebensraumtyp en in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet einnimmt, weiterhin beständig bleiben, sich allerdings die Verteilung der Lebensraumtypen geringfügig ändert (< 5%),
  • die für den langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen weitgehend bestehen bleiben, so daß auch langfristig die wertbestimmenden Merkmale vorhanden sind,
  • sich die Populationsdynamik der jeweiligen, für den betreffenden Lebensraum charakteristischen Ar t nicht ändert, das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art nicht abnimmt und das langfristige Überleben der Population gesichert ist.

 

7.13 Wasserfläche zwischen Wedel und Kollmar einschließlich Pagensander Nebenelbe mit Vordeichland nördlich der Krückaumündung

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt die schleswig-holsteinische Wasserfläche der Elbe zwischen Wedel und Kollmar einschließlich der Pagensander Nebenelbe sowie das Vordeichland nördlich der Krückaumündung. Damit werden im folgenden alle schleswig-holsteinischen Flächen dieses Bereiches betrachtet, die zwischen der Hauptdeichlinie und der Landesgrenze in der Elbmitte liegen, soweit sie nicht bereits als NSG (vgl. Kap. 7.10, 7.11, 7.12) ausgewiesen wurden.

Das Gebiet ist Teil eines im Entwurf des Landschaftsprogrammes von Schleswig-Holstein (Stand April 1997) dargestellten Prüfgebietes für den Aufbau des Programmes "Natura 2000" nach Artikel 4 der FFH-Richtlinie.

7.13.1 Bedeutung für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH- Richtlinie

Das Gebiet ist mit seinen Wasserflächen und naturnahen Uferbiotopen dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen. Ein besonderer Wert liegt in der Verbindungsfunktion zwischen den drei zuvor betrachteten Gebieten. Es weist mit dem Weidenauwald vor dem Sperrwerk Wedeler Au eine Fläche von ca. 8,3 ha auf, die dem Lebensraumtyp "Auenwälder ..." zuzurechnen ist.

In diesem Gebiet kommen alle acht relevanten Fisch-Arten vor, für die 10 ökologische Funktionen abgedeckt werden (vgl. Tab. 20). Allerdings muß davon ausgegangen werden, daß es sich bei den wenigen Nachweisen von Bachneunauge, Bitterling, Schlammpeitzger und Steinbeißer um aus Nebengewässern verdriftete oder ausgewanderte Exemplare handelt, für die das Gebiet keine eigentliche ökologische Funktion hat. Als Wandergebiet ist dieser Elbebereich für Finte, Fluß- und Meerneunauge bedeutsam, als Nahrungsgebiet nur für den Rapfen. Dieser findet hier außerdem Laichplätze und Aufwuchshabitate. Da das Laichgebiet der Finte angeschnitten wird, muß diesem Gebiet auch eine entsprechende Funktion als Laich- und Aufwuchshabitat dieser europaweit gefährdeten Fischart zuerkannt werden. Die Funktion als Rückzugsgebiet ist begrenzt und beschränkt sich weitestgehend auf Rapfen und juvenile Finten, die hier auch überwintern.

Tab. 20: Präsenz der Fischarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (ohne prioritäre Arten) im Gebiet 12 -Wasserfläche zwischen Wedel und Kollmar einschließlich Pagensander Nebenelbe und Vordeichland nördlich der Krückaumündung- mit Angabe der ökologischen Funktion des Gebietes für die einzelnen Arten - Daten nach ARGE ELBE (1984), ARGE ELBE (1995), DEHUS (1990), DIERCKING & WEHRMANN (1991), IKSE (1996), PETERMEIER et al. (1994), THIEL (1995), THIEL et al. (1995).}}

Nr.FischartPräsenz Ökologische Funktion
   

Laich-
gebiet

Aufwuchs-
gebiet

Nahrungs-
gebiet

Wander-
gebiet

Rückzugs-
gebiet

01 Bachneunauge

X

     
02 Bitterling

X

     
03 Finte

X

X

X

 

X

X

04 Flußneunauge

X

   

X

 
05 Meerneunauge

X

   

X

 
06 Rapfen

X

X

X

X

 

X

07 Schlammpeitzger

X

     
08 Steinbeißer

X

     
  Summe

8

2

2

1

3

2

Aus dem Vorkommen von Lebensräumen und Arten einschließlich der erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich folgende Erhaltungsziele für das Gebiet ableiten (Arbeitshypothese):

Erhaltung und Entwicklung der charakteristischen Lebensgemeinschaften mit den zugehörigen typischen Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz dieses Gebietes dient insbesondere dem Erhalt und der Wiederherstellung günstiger Lebensbedingungen für die gemäß FFH-Richtlinie als prioritär eingestuften Weidenauwälder (Lebensraumtyp "Auenwälder ...") sowie als Verbindungslebensraum zwischen den Besonderen Schutzgebieten "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland", "Eschschallen im Seestermüher Vorland" und "Elbinsel Pagensand".

 

7.13.2 Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

Es sind für die Wasserfläche zwischen Wedel und Kollmar in der UVU sowohl direkte vorhabensbedingten Auswirkungen prognostiziert worden (Baggerungen und Verklappungen), als auch indirekte Wirkungen, die auf die prognostizierte Veränderung der Tidedynamik zurückzuführen sind. Die Beurteilung der Auswirkungen erfolgt vor dem Hintergrund des äußerst komplex strukturierten hydrograohischen Systems mit seinen vielfältigen Einflußfaktoren (z.B. Gezeiten, Oberwasserzufluß) und der bereits natürlicherweise vorhandenen großen Variabilität der Zustandsgrößen (z.B. Wasserstände und Tidenhub).

Im einzelnen sind folgende Auswirkungen für die Beurteilung von Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie von Relevanz:

  • Baggerung und Baggergutverklappung,
  • Erhöhung des Tidehochwassers,
  • Absinken des Tideniedrigwassers ,
  • lokale Zunahme des Schwebstoffgehaltes sowie
  • lokale Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit.

Es sind die Fragen gemäß Prüfraster (vgl. S. 160/61) und Bewertungsrahmen (vgl. S. 165) zu klären, ob die dargestellten Auswirkungen die wertbestimmenden Merkmale des Gebietes derart beeinträchtigen, daß die Erheblichkeitsschwelle für die Einstufung in Kategorie 3 (erhebliche Beeinträchtigung) erreicht ist und damit ggf. eine "erhebliche" Beeinträchtigung im Sinne Artikel 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie vorliegt.

Die wertbestimmenden Merkmale der Wasserfläche zwischen Wedel und Kollmar bzw. die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck sind v.a.

  • das Vorhandensein der Tidedynamik,
  • die Funktion als Verbindungslebensraum zwischen den Besonderen Schutzgebieten Haseldorfer Binnelbe, Eschschallen und Pagensand,
  • das Vorkommen des prioritären Lebensraumtyps "Auwälder ..." sowie
  • die ökologische Bedeutung für die Fischfauna.

Die Beurteilung der Auswirkungen auf die wertbestimmenden Merkmale stellt sich im einzelnen folgendermaßen dar:

Baggerung und Baggergutverklappung

In dem zu betrachtenden Gebiet befindet sich neben mehreren Baggerstellen auch die Klappstelle Hetlinger Schanze. Die Wirbellosenfauna wird laut Prognose der UVU durch die Baumaßnahmen auf den Baggerstellen vor dem Wedeler Ufer, nördlich der Insel Lühesand und vor dem Twielenflether Sand erheblich und zum Teil nachhaltig beeinträchtigt. Auf der Klappstelle Hetlingen kommt es durch die Mergelverklappung zu einer langfristigen, negativen Sedimenttypänderung. Auf einer Fläche von 14 ha wird es erhebliche und nachhaltige Auswirkungen auf das Benthos geben. Die reduzierte veränderte Benthosbesiedlung verringert das Nahrungsangebot für die Fische. Dies bedeutet eine Einschränkung der Funktion als Nahrungsgebiet für den Rapfen. Hiervon sind hauptsächlich die Jungfische betroffen, da sich der Rapfen mit zunehmendem Alter vor allem von Fischen ernährt. Aufgrund der Großräumigkeit des Lebensraumes und der Strukturvielfalt des Gebietes ist die Beeinträchtigung für die Fischfauna jedoch unerheblich.

Die übrigen wertbestimmenden Merkmale werden durch die Auswirkung nicht beeinträchtigt.

Erhöhung des Tidehochwassers

Die hydronumerische Modellierung ergab für den überwiegenden Teil des Gebietes eine ausbaubedingte Erhöhung des Thw, die zwischen 3 und 4 cm liegt. Für den Bereich etwa ab der Krückaumündung flußabwärts wurden Thw-Erhöhungen von 2 bis 3 cm ermittelt. Die Erhöhung des Tidehochwassers führt infolge der Stauchung der Ufervegetation zu Veränderungen innerhalb der Zusammensetzung der vorhandenen Biotopstrukturen (z.B. Abnahme von Röhrichtflächen und Zunahme von Wattflächen) und damit zu Flächenverlusten ufernaher Vegetationszonen (Weidenauwald, Weidenauengebüsch und Röhricht).

In der UVU wurden nördlich der Krückaumündung und vor dem Sperrwerk Wedeler Au Biotopflächenverluste von insgesamt ca. 1,2 ha prognostiziert. Nach dem dort angewandten Abschätzverfahren entspricht dies einem Biotopflächenverlust von etwa 5% bezogen auf die landseitige Fläche der betroffenen Biotoptypen (vgl. MATERIALBAND VI). Die betroffenen Biotoptypen sind alle dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen.

Durch die Erhöhung des Thw kommt es zu einem Verlust an Flußwatt-Röhricht (FWR) von ca. 0,3 ha, betroffen sind ebenfalls ca. 0,4 ha Weidenauwaldbiotope, die dem prioritären Lebensraumtyp "Auenwälder ..." zuzuordnen sind. Diese Auswirkung wird in der vorliegenden Studie nur als geringe Beeinträchtigung beurteilt, da das natürliche Verbreitungsgebiet und die betroffenen Lebensraumtypen aufgrund der nur geringen Änderung der Zusammensetzung der Biotope (< 5%) zueinander langfristig beständig bleiben.

Ebenso bleibt auch zukünftig die Tidedynamik erhalten.

Der prognostizierte Verlust von Flußwatt-Röhricht hat aufgrund des Fehlens phytophiler Laicher in diesem Gebiet keine Auswirkungen auf die Funktion als Laichgebiet. Durch den Rückgang von Röhrichtpflanzen kann es für eine Übergangszeit (bis zur Einstellung eines neuen Gleichgewichtes) in geringem Umfang zu einem Verlust an Aufwuchs- und Nahrungsplätzen für die Finte und den Rapfen kommen. Aufgrund der Großräumigkeit des Lebensraumes und der Strukturvielfalt des Gebietes ist die Beeinträchtigung jedoch unerheblich.

Die übrigen wertbestimmenden Merkmale werden durch die Auswirkung nicht beeinträchtigt.

Absinken des Tideniedrigwassers

Die ausbaubedingten Tnw-Absenkungen betragen in diesem Bereich der Elbe etwa 4 bis 6 cm. Die Auswirkung ist nur für die Fischfauna relevant. Die anderen oben angesprochenen wertbestimmenden Merkmale werden durch die Tnw-Absenkungen nicht betroffen.

Durch die Absenkung können einerseits flache Laichbänke trockenfallen, was eine erhöhte Eimortalität zur Folge hätte. Betroffen wäre hiervon der Rapfen, der als lithophiler Laicher sandige und kiesige Substrate zur Eiablage nutzt. Andererseits kann es tendenziell zu Verkleinerungen der Flachwasserbereiche bei gleichzeitiger Vergrößerung der Watten kommen, wodurch die als Aufwuchs-, Nahrungs-, Wander- und Rückzugsgebiet für die Fische relevante Fläche reduziert würde. Diese möglichen Beeinträchtigungen werden jedoch als unerheblich eingestuft.

Lokale Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit

Strömungszunahmen treten nur in geringem Maße auf. Lokal, vor dem Wedeler Ufer und nordwestlich der Insel Lühesand, wird sich die Strömung um 0,03 face="WP TypographicSymbols">B 0,05 m/s erhöhen. Die Funktion als Aufwuchsgebiet für die Finte und den Rapfen kann hierdurch beeinträchtigt werden. Wie bereits beim Gebiet Heuckenlock beschrieben (vgl. Kap. 7.5), können sich auch niedrige Erhöhungen negativ auswirken, sofern dadurch ein kritischer Wert überschritten wird und Fischlarven und juvenile Fische aus ihren Aufwuchsgebieten verdriftet werden. Die Großräumigkeit des Lebensraumes und die Struktur des Gebietes bieten jedoch ausreichende Sicherheit, daß eine eventuelle Verdriftung trotz der möglichen Strömungsgeschwindigkeitsveränderung unerheblich bleibt.

Lokale Zunahme des Schwebstoffgehaltes

Es besteht das Risiko erhöhter Schwebstoffgehalte durch die Baggerungen und Verklappungen, mit den bereits oben beschriebenen Folgen (vgl. Kap. 7.6 "Mühlenberger Loch"). Vor Hetlingen wird sich der Schwebstoffgehalt in der Deckschicht (0- 2 m) als Folge der Ausbaumaßnahmen um 40 % erhöhen. Von den Ablagerungen der Schwebstoffe auf ihren Kiemen sind besonders die Finte und der Rapfen betroffen, die hier Aufwuchsgebiete haben. Bei diesen beiden Fischarten können auch erhöhte Eimortalitäten auftreten. Minderungen dieser Auswirkungen kann man erreichen, indem die Baggerungen und Verklappungen außerhalb der Laichzeiten erfolgen.

Die übrigen wertbestimmenden Merkmale werden durch die Auswirkung nicht beeinträchtigt.

Gesamtbeurteilung:

Innerhalb des potentiellen FFH-Gebietes "Wasserfläche zwischen Wedel und Kollmar" kommt es durch die Veränderung der Biotoptypenzusammensetzung aufgrund der Änderungen der Tidewasserstände zu Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen "Ästuarien" und "Auenwälder ..." und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie.

Von den Auswirkungen ist nur der prioritäre Lebensraumtyp "Auenwälder..." in sehr geringem Umfang betroffen. Prioritäre Arten sind nicht betroffen.

Auf der Grundlage des gewählten Beurteilungsmaßstabes ist insgesamt von einer sehr geringen Beeinträchtigung (Kategorie 1) auszugehen, da

  • das natürliche Verbreitungsgebiet des jeweiligen Lebensraumes sowie die Flächen, die der Lebensraum und das Mosaik der Lebensraumtypen in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet einnimmt, beständig bleiben,
  • die für den langfristigen Fortbestand des natürlichen Lebensraumes notwendige Struktur und spezifische Funktionen bestehen bleiben und
  • sich die Populationsdynamik der jeweiligen, für den betreffenden Lebensraum charakteristischen Art nicht ändert, das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art nicht abnimmt und das langfristige Überleben der Population gesichert ist.

 

7.14 Pinnau

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt den Überschwemmungsbereich der Pinnau zwischen dem Sperrwerk an der Elbe und Pinneberg. Der größte Teil des hier zu betrachtenden Gebietes wurden mit der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Kreise Pinneberg" vom 31. Oktober 1969 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Ein Schutzzweck wurde dabei nicht benannt.

Das Gebiet ist von Uetersen bis zur Elbe Teil eines im Entwurf des Landschaftsprogrammes von Schleswig-Holstein (Stand April 1997) dargestellten Prüfgebietes für den Aufbau des Programmes "Natura 2000" nach Artikel 4 der FFH-Richtlinie. Für den oberhalb Uetersens gelegenen Teil des Gebietes führt die Vorschlagsliste des NABU das Gebiet "Obere und mittlere Pinnau zwischen Pinneberg und Quickborn mit Nebenflüssen Gronau und Bilsbek einschließlich Himmelmoor mit Borsteler Wohld und Kummerfelder Gehege" auf.

7.14.1 Bedeutung für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH-

Richtlinie

Die tidebeeinflußten Wasserflächen und naturnahen Uferbiotope dieses Gebietes sind dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen. Dabei ist jedoch durch das Sperrwerk ein wichtiger Lebensraumfaktor - der Sturmfluteinfluß - ausgeschlossen. In dem Gebiet findet sich auch ein Tide-Weiden-Auwald (ca. 0,5 ha), der dem als prioritär eingestuften Lebensraumtyp "Auenwälder ..." zuzuordnen ist.

Als Nebenfluß hat die Pinnau eine ganz besondere Bedeutung als Rückzugsgebiet für Bach-, Fluß- und Meerneunauge sowie für Finte, Rapfen und Schlammpeitzger (vgl. Tab. 21). Für die drei Neunaugenarten ist sie auch als Laich- und Aufwuchsgebiet anzusehen, ebenso für den Rapfen. Bachneunauge, Rapfen und Schlammpeitzger finden hier Nahrungshabitate. Die Pinnau stellt ein Wandergebiet für Fluß- und Meerneunauge dar. Insgesamt sind 19 ökologische Funktionen für die relevanten Fisch- und Neunaugenarten nachweisbar.

Tab. 21: Präsenz der Fischarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (ohne prioritäre Arten) im Gebiet 13 -Pinnau- mit Angabe der ökologischen Funktion des Gebietes für die einzelnen Arten - Daten nach ARGE ELBE (1995), DEHUS (1990), DIERCKING & WEHRMANN (1991), IKSE (1996), NELLEN & DEHUS (1985), PETERMEIER et al. (1994), SPRATTE & HARTMANN (1998), THIEL (1995), THIEL et al. (1995).

Nr.FischartPräsenz Ökologische Funktion
   

Laich-
gebiet

Aufwuchs-
gebiet

Nahrungs-
gebiet

Wander-
gebiet

Rückzugs-
gebiet

01 Bachneunauge

X

X

X

X*

 

X

02 Bitterling      
03 Finte

X

    

X

04 Flußneunauge

X

X

X

 

X

X

05 Meerneunauge

X

X

X

 

X

X

06 Rapfen

X

X

X

X

 

X

07 Schlammpeitzger

X

  

X

 

X

08 Steinbeißer      
  Summe

6

4

4

3

2

6

* Laut Definition als Nahrungsgebiet eingestuft; jedoch nehmen adulte Bachneunaugen keine Nahrung mehr auf, deshalb wird diese Funktion bei den weiteren Betrachtungen ausgeklammert.

Aus dem Vorkommen von Lebensräumen und Arten einschließlich der erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich folgende Erhaltungsziele für das Gebiet ableiten (Arbeitshypothese):

Erhaltung und Entwicklung der charakteristischen Lebensgemeinschaften mit den zugehörigen typischen Tier- und Pflanzenarten.

 

 

 

7.14.2 Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

Es sind für den Bereich der Pinnau in der UVU keine direkten vorhabensbedingten Auswirkungen prognostiziert worden. Bei den dargestellten Beeinträchtigungen handelt es sich um indirekte Wirkungen, die auf die prognostizierte Veränderung der Tidedynamik zurückzuführen sind. Die Beurteilung der Auswirkungen erfolgt vor dem Hintergrund des äußerst komplex strukturierten hydrographischen Systems mit seinen vielfältigen Einflußfaktoren (z.B. Gezeiten, Oberwasserzufluß) und der bereits natürlicherweise vorhandenen großen Variabilität der Zustandsgrößen (z.B. Wasserstände und Tidenhub).

Im einzelnen sind folgende Auswirkungen für die Beurteilung von Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie von Relevanz:

  • Erhöhung des Tidehochwassers,
  • Absinken des Tideniedrigwassers sowie
  • lokale Zunahme desSalzgehaltes.

Es sind die Fragen gemäß Prüfraster (vgl. S. 160/61) und Bewertungsrahmen (vgl. S. 165) zu klären, ob die dargestellten Auswirkungen die wertbestimmenden Merkmale des Gebietes derart beeinträchtigen, daß die Erheblichkeitsschwelle für die Einstufung in Kategorie 3 (erhebliche Beeinträchtigung) erreicht ist und damit ggf. eine "erhebliche" Beeinträchtigung im Sinne Artikel 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie vorliegt.

Die wertbestimmenden Merkmale im Bereich der Pinnau bzw. die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck sind v.a.

  • die ökologische Bedeutung für die Fischfauna,
  • das Vorhandensein der Tidedynamik sowie
  • das Vorkommen des prioritären Lebensraumtyps "Auwälder ...".

Die Beurteilung der Auswirkungen auf die wertbestimmenden Merkmale stellt sich im einzelnen folgendermaßen dar:

Erhöhung des Tidehochwassers

Die hydronumerische Modellierung ergab für das Gebiet von der Elbe bis etwa Uetersen eine ausbaubedingte Erhöhung des Thw, die zwischen 3 und 4 cm liegt. Das anschließende Teilgebiet bis Pinneberg weist überwiegend prognostizierte Thw-Erhöhungen von etwa 2 bis 3 cm auf. Die Erhöhung des Tidehochwassers führt infolge der Stauchung der Ufervegetation zu Veränderungen innerhalb der Zusammensetzung der vorhandenen Biotopstrukturen (z.B. Abnahme von Röhrichtflächen und Zunahme von Wattflächen) und damit zu Flächenverlusten ufernaher Vegetationszonen (Weidenauwald, Weidenauengebüsch und Röhricht).

In der UVU wurden Biotopflächenverluste von insgesamt ca. 1,3 ha prognostiziert. Nach dem dort angewandten Abschätzverfahren entspricht dies einem Biotopflächenverlust von etwa 2 bis 3,5 % bezogen auf die landseitige Fläche der betroffenen Biotoptypen (vgl. MATERIALBAND VI). Die betroffenen Biotoptypen sind alle dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen.

Durch die Erhöhung des Thw kommt es zu einem Verlust an Flußwatt-Röhricht (FWR) von ca. 0,3 ha, betroffen sind ebenfalls in sehr geringem Maße ca. 0,03 ha Weidenauwaldbiotope, die dem prioritären Lebensraumtyp "Auenwälder ..." zuzuordnen sind. Diese Auswirkung wird in der vorliegenden Studie nur als geringe Beeinträchtigung beurteilt, da das natürliche Verbreitungsgebiet und die betroffenen Lebensraumtypen aufgrund der nur geringen Änderung der Zusammensetzung der Biotope (< 5%) zueinander langfristig beständig bleiben.

Ebenso bleibt auch zukünftig die Tidedynamik erhalten.

Der prognostizierte Verlust von Flußwatt-Röhricht hat aufgrund des Fehlens phytophiler Laicher in diesem Gebiet keine Auswirkungen auf die Funktion als Laichgebiet. Durch den Rückgang von Röhrichtpflanzen kann es für eine Übergangszeit (bis zur Einstellung eines neuen Gleichgewichtes) in geringem Umfang zu einem Verlust an Aufwuchs- und Nahrungsplätzen für den Rapfen und den Schlammpeitzger kommen. Die eingegraben im Sediment lebenden Neunaugenquerder sind hiervon nicht betroffen. Aufgrund der Großräumigkeit des Lebensraumes und der Strukturvielfalt des Gebietes ist die Beeinträchtigung jedoch unerheblich.

Absinken des Tideniedrigwassers

Die Auswirkung ist nur für die Fischfauna relevant. Die anderen oben angesprochenen wertbestimmenden Merkmale werden durch die Tnw-Absenkungen nicht betroffen.

Die ausbaubedingten Tnw-Absenkungen betragen in diesem Bereich der Elbe etwa 3 cm. Die vier in der Pinnau laichenden Fischarten (Bach-, Fluß-, Meerneunauge und Rapfen) sind alle lithophile Laicher, d.h. sie nutzen sandige und kiesige Substrate zur Laichablage. Durch die prognostizierten Tnw-Absenkungen kann es zum Trockenfallen flacher Laichbänke kommen, was eine erhöhte Eimortalität zur Folge hätte. Außerdem würde durch die Tnw-Absenkungen die als Aufwuchs-, Nahrungs-, Wander- und Rückzugsgebiet relevante Fläche reduziert. Diese möglichen Beeinträchtigungen werden jedoch als unerheblich eingestuft.

Lokale Zunahme des Salzgehaltes

Der Anstieg des Salzgehaltes um bis zu 0,5 0/00 wird nicht zu Auswirkungen auf die zu betrachtenden Fischarten führen. Die anderen wertbestimmenden Merkmale sind ebenfalls nicht durch die Zunahme des Salzgehaltes betroffen.

Gesamtbeurteilung:

Innerhalb des potentiellen FFH-Gebietes "Pinnau" kommt es durch die Veränderung der Biotoptypenzusammensetzung aufgrund der Änderungen der Tidewasserstände zu Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen "Ästuarien" und "Auenwälder ..." und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie.

Von den Auswirkungen ist nur der prioritäre Lebensraumtyp "Auenwälder..." in sehr geringem Umfang betroffen. Prioritäre Arten sind nicht betroffen.

Auf der Grundlage des gewählten Beurteilungsmaßstabes ist insgesamt von einer sehr geringen Beeinträchtigung (Kategorie 1) auszugehen, da

  • das natürliche Verbreitungsgebiet des jeweiligen Lebensraumes sowie die Flächen, die der Lebensraum und das Mosaik der Lebensraumtypen in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet einnimmt, beständig bleiben,
  • die für den langfristigen Fortbestand des natürlichen Lebensraumes notwendige Struktur und spezifische Funktionen bestehen bleiben und
  • sich die Populationsdynamik der jeweiligen, für den betreffenden Lebensraum charakteristischen Art nicht ändert, das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art nicht abnimmt und das langfristige Überleben der Population gesichert ist.

 

7.15 Krückau

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt den Überschwemmungsbereich der Krückau zwischen dem Sperrwerk der Elbe und der A23. Es liegt zum Teil in dem mit Verordnung vom 10. Juli 1960 ausgewiesenen LSG "Kollmarer Marsch". In dem geschützten Gebiet sind laut Verordnung das Landschaftsbild in seinen bestimmenden Merkmalen sowie die Leistungsfähigkeit des Landschaftshaushaltes und die dauerhafte Nutzungsfähigkeit der Naturgüter vor allem durch Bewahrung der in dem Gebiet vorhandenen besonders bedeutsamen Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen zu erhalten, zu pflegen und - soweit erforderlich - zu entwickeln und wiederherzustellen. Der Naturgenuß ist zu gewährleisten. Außerdem wurden Teile des Gebietes auch mit "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Kreise Pinneberg" vom 31. Oktober 1969 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Ein Schutzzweck wurde dabei nicht benannt.

Das Gebiet ist von Elmshorn bis zur Elbe Teil eines im Entwurf des Landschaftsprogrammes von Schleswig-Holstein (Stand April 1997) dargestellten Prüfgebietes für den Aufbau des Programmes "Natura 2000" nach Artikel 4 der FFH-Richtlinie. Für den Gebietsteil oberhalb Elmshorn führt die Vorschlagsliste des NABU das Gebiet "Obere und mittlere Krückau zwischen Elmshorn und Langeln mit Nebenflüssen Offenau, Ekholter Au und Höllenbek" auf.

 

7.15.1 Bedeutung für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH- Richtlinie

Die tidebeeinflußten Wasserflächen und naturnahen Uferbiotope dieses Gebietes sind dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen. Dabei ist jedoch durch das Sperrwerk ein wichtiger Lebensraumfaktor - der Sturmfluteinfluß - ausgeschlossen.

Obwohl die Krückau mit insgesamt vier der relevanten Arten zwei Arten weniger aufweist als die Pinnau, ist sie aufgrund ihrer Funktionen als Laich- und Aufwuchsgebiet für Fluß- und Meerneunauge sowie für den Rapfen von besonderer Bedeutung (vgl. Tab. 22). Als Nahrungsgebiet ist die Krückau für den Rapfen und als Wandergebiet für die beiden Neunaugenarten zu betrachten. Als Rückzugsgebiet ist sie neben den genannten Arten auch für die Finte von Bedeutung. Insgesamt sind 13 ökologische Funktionen in der Krückau nachweisbar.

Tab. 22: Präenz der Fischarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (ohne prioritäre Arten) im Gebiet 14 -Krückau- mit Angabe der ökologischen Funktion des Gebietes für die einzelnen Arten -Daten nach ARGE ELBE (1995), DEHUS (1990), DIERCKING & WEHRMANN (1991), IKSE (1996), NELLEN & DEHUS (1985), PETERMEIER et al. (1994), SPRATTE & HARTMANN (1998), THIEL (1995), THIEL et al. (1995).

Nr.FischartPräsenz Ökologische Funktion
   

Laich-
gebiet

Aufwuchs-
gebiet

Nahrungs-
gebiet

Wander-
gebiet

Rückzugs-
gebiet

01 Bachneunauge      
02 Bitterling      
03 Finte

X

    

X

04 Flußneunauge

X

X

X

 

X

X

05 Meerneunauge

X

X

X

 

X

X

06 Rapfen

X

X

X

X

 

X

07 Schlammpeitzger      
08 Steinbeißer      
  Summe

4

3

3

1

2

4

Aus dem festgelegten Schutzzweck des bestehenden LSG sowie dem Vorkommen von Lebensräumen und Arten einschließlich der erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich folgende Erhaltungsziele für das Gebiet ableiten (Arbeitshypothese):

Erhaltung und Entwicklung der in dem Gebiet vorhandenen besonders bedeutsamen Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen.

 

7.15.2 Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

Es sind für den Bereich der Krückau in der UVU keine direkten vorhabensbedingten Auswirkungen prognostiziert worden. Bei den dargestellten Beeinträchtigungen handelt es sich um indirekte Wirkungen, die auf die prognostizierte Veränderung der Tidedynamik zurückzuführen sind. Die Beurteilung der Auswirkungen erfolgt vor dem Hintergrund des äußerst komplex strukturierten hydrographischen Systems mit seinen vielfältigen Einflußfaktoren (z.B. Gezeiten, Oberwasserzufluß) und der bereits natürlicherweise vorhandenen großen Variabilität der Zustandsgrößen (z.B. Wasserstände und Tidenhub).

Im einzelnen sind folgende Auswirkungen für die Beurteilung von Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie von Relevanz:

  • Erhöhung des Tidehochwassers,
  • Absinken des Tideniedrigwassers sowie
  • lokale Zunahme des Salzgehaltes.

Es sind die Fragen gemäß Prüfraster (vgl. S. 160/61) und Bewertungsrahmen (vgl. S. 165) zu klären, ob die dargestellten Auswirkungen die wertbestimmenden Merkmale des Gebietes derart beeinträchtigen, daß die Erheblichkeitsschwelle für die Einstufung in Kategorie 3 (erhebliche Beeinträchtigung) erreicht ist und damit ggf. eine "erhebliche" Beeinträchtigung im Sinne Artikel 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie vorliegt.

Die wertbestimmenden Merkmale im Bereich der Krückau bzw. die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck sind v.a.

  • das Vorhandensein der Tidedynamik und
  • die Funktion als Laich- und Aufwuchsgebiet für Fluß- und Meerneunauge sowie den Rapfen.

Die Beurteilung der Auswirkungen auf die wertbestimmenden Merkmale stellt sich im einzelnen folgendermaßen dar:

Erhöhung des Tidehochwassers

Die hydronumerische Modellierung ergab für den überwiegenden Teil des Gebietes eine ausbaubedingte Erhöhung des Thw, die zwischen 2 und 3 cm liegt. Die Erhöhung des Tidehochwassers führt infolge der Stauchung der Ufervegetation zu Veränderungen innerhalb der Zusammensetzung der vorhandenen Biotopstrukturen (z.B. Abnahme von Röhrichtflächen und Zunahme von Wattflächen) und damit zu Flächenverlusten ufernaher Vegetationszonen (Weidenauwald, Weidenauengebüsch und Röhricht).

In der UVU wurden Biotopflächenverluste von insgesamt ca. 1,2 ha prognostiziert. Nach dem dort angewandten Abschätzverfahren entspricht dies einem Biotopflächenverlust von etwa 2 bis 3,5 % bezogen auf die landseitige Fläche der betroffenen Biotoptypen (vgl. MATERIALBAND VI). Die betroffenen Biotoptypen sind alle dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen.

Durch die Erhöhung des Thw kommt es zu einem Verlust an Flußwatt-Röhricht (FWR) von ca. 0,2 ha. Diese Auswirkung wird in der vorliegenden Studie nur als geringe Beeinträchtigung beurteilt, da das natürliche Verbreitungsgebiet und der betroffene Lebensraumtyp aufgrund der nur geringen Änderung der Zusammensetzung der Biotope (< 5%) zueinander langfristig beständig bleiben.

Ebenso bleibt auch zukünftig die Tidedynamik erhalten.

Der prognostizierte Verlust von Flußwatt-Röhricht hat aufgrund des Fehlens phytophiler Laicher in diesem Gebiet keine Auswirkungen auf die Funktion als Laichgebiet. Durch den Rückgang von Röhrichtpflanzen kann es für eine Übergangszeit (bis zur Einstellung eines neuen Gleichgewichtes) in geringem Umfang zu einem Verlust an Aufwuchs- und Nahrungsplätzen für den juvenilen Rapfen kommen. Aufgrund der Großräumigkeit des Lebensraumes und der Strukturvielfalt des Gebietes ist die Beeinträchtigung jedoch unerheblich.

Absinken des Tideniedrigwassers

Die Auswirkung ist nur für die Fischfauna relevant. Die anderen oben angesprochenen wertbestimmenden Merkmale werden durch die Tnw-Absenkungen nicht betroffen.

Die ausbaubedingten Tnw-Absenkungen betragen in diesem Bereich der Elbe etwa 3 cm. Die in der Krückau laichenden Fischarten ( Fluß-, Meerneunauge und Rapfen) sind alle lithophile Laicher, d.h. sie nutzen sandige und kiesige Substrate zur Laichablage. Durch die prognostizierten Tnw-Absenkungen kann es zum Trockenfallen flacher Laichbänke kommen, was eine erhöhte Eimortalität zur Folge hätte. Außerdem würde durch die Tnw-Absenkungen die als Aufwuchs-, Nahrungs-, Wander- und Rückzugsgebiet relevante Fläche reduziert. Diese möglichen Beeinträchtigungen werden jedoch als unerheblich eingestuft.

Lokale Zunahme des Salzgehaltes

Der Anstieg des Salzgehaltes um bis zu 0,5 0/00 wird nicht zu Auswirkungen auf die zu betrachtenden Fischarten führen.

Gesamtbeurteilung:

Innerhalb des potentiellen FFH-Gebietes "Krückau" kommt es durch die Veränderung der Biotoptypenzusammensetzung aufgrund der Änderungen der Tidewasserstände zu Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps "Ästuarien" und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie.

Von den Auswirkungen sind keine prioritären Lebensraumtypen und Arten nach den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie betroffen.

Auf der Grundlage des gewählten Beurteilungsmaßstabes ist insgesamt von einer sehr geringen Beeinträchtigung (Kategorie 1) auszugehen, da

  • das natürliche Verbreitungsgebiet des jeweiligen Lebensraumes sowie die Flächen, die der Lebensraum und das Mosaik der Lebensraumtypen in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet einnimmt, beständig bleiben,
  • die für den langfristigen Fortbestand des natürlichen Lebensraumes notwendige Struktur und spezifische Funktionen bestehen bleiben und
  • sich die Populationsdynamik der jeweiligen, für den betreffenden Lebensraum charakteristischen Art nicht ändert, das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art nicht abnimmt und das langfristige Überleben der Population gesichert ist.

 

7.16 Vordeichland und Wasserfläche zwischen Kollmar und Hollerwettern einschließlich Rhinplatte

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt zwischen Kollmar und Hollerwettern alle schleswig-holsteinischen Vordeich- und Wasserflächen, die zwischen der Hauptdeichlinie und der Landesgrenze in der Elbmitte liegen.

Das Gebiet ist Teil eines im Entwurf des Landschaftsprogrammes von Schleswig-Holstein (Stand April 1997) dargestellten Prüfgebietes für den Aufbau des Programmes "Natura 2000" nach Artikel 4 der FFH-Richtlinie. Für die Rhinplatte und das Elbufer südlich Glückstadt ist im Rahmen des Ausweisungverfahrens als NSG die sicherstellende Wirkung gemäß

LNatSchG wirksam geworden. Die Ausweisung des Gebietes als NSG steht kurz bevor. Der Entwurf der "Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Rhinplate und Elbufer südlich Glückstadt" (Stand März 1998) nennt in § 3 als Schutzzweck, "die Natur in diesem Gebiet in ihrer Gesamtheit dauerhaft zu erhalten. Insbesondere gilt es,

  1. die Flußlandschaft als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet für die hier vorkommenden Vogelarten, als Aufzucht- und Nahrungsgebiet für Fische, Plankton- und Benthosorganismen sowie für seltene, teilweise stark gefährdete Pflanzen und wirbellose Tiere zu schützen und zu erhalten,
  2. die Lebensräume von internationaler Bedeutung zu erhalten,
  3. die großflächig unbeeinflußte Entwicklung der Natur dauerhaft zu sichern und
  4. nutzungsbedingte Störeinflüsse auszuschließen oder soweit wie möglich zu minimieren."

In § 1 dieses Verordnungsentwurfes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Gebiet

  • die Kriterien im Sinne des Artikels 4, Abs. 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/24/EG des Rates vom 8. Juni 1994 sowie
  • der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) erfüllt.

7.16.1 Bedeutung für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH- Richtlinie

Das hier zu betrachtende Gebiet weist neben den Spülfeldern bei Glückstadt überwiegend tidebeeinflußte Bereiche auf, die mit ihren Flachwasser-, Watt-, Röhricht- und Auengehölzbiotopen dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzurechnen sind. Hervorzuheben ist dabei die Rhinplatte, die einen sehr ungestörten, zeitweilig vollständig überfluteten Insellebensraum bildet. Damit hat die Insel insbesondere für Spezialisten unter den Auenpflanzenarten eine große Bedeutung. Vorkommen des als prioritär eingestuften Schierlings-Wasserfenchels sind für ein Spülfeld bei Glückstadt und am Elbufer vor Glückstadt belegt8. Mit dem Bielenberger Wäldchen (ca. 13 ha) ist der Lebensraumtyp "Auenwälder ..." in diesem Gebiet in guter Ausprägung vertreten.

Insbesondere der Mündungsbereich des bei Glückstadt in die Elbe mündenden Rhins hat als Rückzugsgebiet für Finte, Rapfen, Fluß- und Meerneunauge Bedeutung (vgl. Tab. 23). Laichplätze sind für die relevanten Arten in diesem Gebiet nicht bekannt, Fluß- und Meerneunauge sowie die Finte nutzen es als Wandergebiet. Für die Finte hat dieser Bereich außerdem eine Funktion als Aufwuchsgebiet, für den Rapfen ist er als Aufwuchs- und Nahrungsgebiet anzusprechen. Insgesamt sind 10 ökologische Funktionen belegbar.

Abb. 18: Biotopstrukturen im Bereich Vordeichland und Wasserfläche zwischen Kollmar und Hollerwettern einschl. Rhinplatte - Ausschnitt (vgl. Legende im Anhang)

 

Tab. 23: Präsenz der Fischarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (ohne prioritäre Arten) im Gebiet 15 -Vordeichland und Wasserfläche zwischen Kollmar und Hollerwettern einschließlich Rhinplatte- mit Angabe der ökologischen Funktion des Gebietes fü die einzelnen Arten - Daten nach ARGE ELBE (1995), DEHUS (1990), DIERCKING & WEHRMANN (1991), IKSE (1996), NELLEN & DEHUS (1985), PETERMEIER et al. (1994), SPRATTE & HART\-MANN (1998), THIEL (1995), THIEL et al. (1995).

Nr.FischartPräsenz Ökologische Funktion
   

Laich-

gebiet

Aufwuchs-

gebiet

Nahrungs-

gebiet

Wander-

gebiet

Rückzugs-

gebiet

01 Bachneunauge

X

     
02 Bitterling      
03 Finte

X

 

X

 

X

X

04 Flußneunauge

X

   

X

X

05 Meerneunauge

X

   

X

X

06 Rapfen

X

 

X

X

 

X

07 Schlammpeitzger

X

     
08 Steinbeißer

X

     
  Summe

7

0

2

1

3

4

 

Aus dem Vorkommen von Lebensräumen und Arten einschließlich der erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich folgende Erhaltungsziele für das Gebiet ableiten (Arbeitshypothese):

Erhaltung und Entwicklung der charakteristischen Lebensgemeinschaften mit den zugehörigen typischen Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz dieses Gebietes dient insbesondere dem Erhalt und der Wiederherstellung günstiger Lebensbedingungen für die gemäß FFH-Richtlinie als prioritär eingestuften Weidenauwälder (Lebensraumtyp "Auenwälder ...") und den als prioritär eingestuften Schierlings-Wasserfenchel.

 

7.16.2 Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

Es sind für den Bereich des Vordeichlandes und Wasserfläche zwischen Kollmar und Hollerwettern in der UVU bis auf geringfügige Baggeraktivitäten keine direkten vorhabensbedingten Auswirkungen prognostiziert worden. Bei den dargestellten Beeinträchtigungen handelt es sich im wesentlichen um indirekte Wirkungen, die auf die prognostizierte Veränderung der Tidedynamik zurückzuführen sind. Die Beurteilung der Auswirkungen erfolgt vor dem Hintergrund des äußerst komplex strukturierten hydrographischen Systems mit seinen vielfältigen Einflußfaktoren (z.B. Gezeiten, Oberwasserzufluß) und der bereits natürlicherweise vorhandenen großen Variabilität der Zustandsgrößen (z.B. Wasserstände und Tidenhub).

Im einzelnen sind folgende Auswirkungen für die Beurteilung von Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie von Relevanz:

  • Erhöhung des Tidehochwassers,
  • Absinken des Tideniedrigwassers ,
  • lokale Zunahme des Schwebstoffgehaltes sowie
  • lokale Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit.

Es sind die Fragen gemäß Prüfraster (vgl. S. 160/61) und Bewertungsrahmen (vgl. S. 165) zu klären, ob die dargestellten Auswirkungen die wertbestimmenden Merkmale des Gebietes derart beeinträchtigen, daß die Erheblichkeitsschwelle für die Einstufung in Kategorie 3 (erhebliche Beeinträchtigung) erreicht ist und damit ggf. eine "erhebliche" Beeinträchtigung im Sinne Artikel 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie vorliegt.

Die wertbestimmenden Merkmale im Bereich des Vordeichlandes und Wasserfläche zwischen Kollmar und Hollerwettern bzw. die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck sind v.a.

  • das Vorhandensein der Tidedynamik,
  • die ökologische Bedeutung für die Fischfauna
  • das Vorkommen von Flachwasser-, Watt- und Röhrichtflächen,
  • das Vorkommen des prioritären Lebensraumtyps "Auwälder ..." sowie
  • das Vorkommen der prioritären Art "Schierlings-Wasserfenchel".

Die Beurteilung der Auswirkungen auf die wertbestimmenden Merkmale stellt sich im einzelnen folgendermaßen dar:

Erhöhung des Tidehochwassers

Die hydronumerische Modellierung ergab für den überwiegenden Teil des Gebietes eine ausbaubedingte Erhöhung des Thw, die zwischen 2 und 3 cm liegt. Für den Bereich der Störmündung bis Hollerwettern wurden Thw-Erhöhungen von 1 bis 2 cm ermittelt. Die Erhöhung des Tidehochwassers führt infolge der Stauchung der Ufervegetation zu Veränderungen innerhalb der Zusammensetzung der vorhandenen Biotopstrukturen (z.B. Abnahme von Röhrichtflächen und Zunahme von Wattflächen) und damit zu Flächenverlusten ufernaher Vegetationszonen (Weidenauwald, Weidenauengebüsch und Röhricht).

In der UVU wurden Biotopflächenverluste von insgesamt ca. 4,4 ha prognostiziert. Nach dem dort angewandten Abschätzverfahren entspricht dies einem Biotopflächenverlust von etwa 2 bis 3,5 % bezogen auf die landseitige Fläche der betroffenen Biotoptypen (vgl. MATERIALBAND VI). Die betroffenen Biotoptypen sind alle dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen. Durch die Erhöhung des Thw kommt es zu einem Verlust an Flußwatt-Röhricht (FWR) von ca. 1,0 ha. Betroffen sind in geringem Maße (ca. 0,5 ha) auch Weidenauwaldbiotope, die dem prioritären Lebensraumtyp "Auenwälder ..." zuzuordnen sind. Diese Auswirkung wird in der vorliegenden Studie nur als geringe Beeinträchtigung beurteilt, da das natürliche Verbreitungsgebiet und die betroffenen Lebensraumtypen aufgrund der nur geringen Änderung der Zusammensetzung der Biotope (< 5%) zueinander langfristig beständig bleiben.

Die vorkommende prioritäre Art "Schierlings-Wasserfenchel" wird durch die Erhöhung des Thw nicht beeinträchtigt (vgl. hierzu die Ausführungen zum Schierlings-Wasserfenchel in Kapitel 6). Ebenso bleibt auch zukünftig die Tidedynamik erhalten, und auch das Vorkommen der Flachwasserbereiche sowie der Watten und Röhrichte ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen langfristig gewährleistet.

Der prognostizierte Verlust von Flußwatt-Röhricht hat aufgrund des Fehlens phytophiler Laicher in diesem Gebiet keine Auswirkungen, da das Gebiet keine Funktion als Laichgebiet aufweist. Durch den Rückgang von Röhrichtpflanzen kann es für eine Übergangszeit (bis zur Einstellung eines neuen Gleichgewichtes) in geringem Umfang zu einem Verlust an Aufwuchs- und Nahrungsplätzen für die Finte und den Rapfen kommen. Aufgrund der Großräumigkeit des Lebensraumes und der Strukturvielfalt des Gebietes ist die Beeinträchtigung jedoch unerheblich.

Absinken des Tideniedrigwassers

Die Auswirkung ist nur für die Fischfauna relevant. Die anderen oben angesprochenen wertbestimmenden Merkmale werden durch die Tnw-Absenkungen nicht betroffen.

Die ausbaubedingten Tnw-Absenkungen betragen in diesem Bereich der Elbe etwa 2 bis 4 cm. Es kann tendenziell zu Verkleinerungen der Flachwasserbereiche bei gleichzeitiger Vergrößerung der Watten kommen, wodurch die als Aufwuchs-, Nahrungs-, Wander- und Rückzugsgebiet relevante Fläche reduziert würde. Diese möglichen Beeinträchtigungen werden jedoch als unerheblich eingestuft.

Lokale Zunahme des Schwebstoffgehalte

Während des Zeitpunktes der Ausbaumaßnahme besteht das Risiko erhöhter Schwebstoffgehalte durch die Baggerungen. Von den Ablagerungen der Schwebstoffe auf ihren Kiemen sind besonders die Finte und der Rapfen betroffen. Die Beeinträchtigung ist jedoch nach dem derzeitigen Stand des Wissens unerheblich; dies gilt auch für die anderen wertbestimmenden Merkmale.

Lokale Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit

Strömungszunahmen treten nur in geringem Maße auf. Lokal wird sich die Strömung um 0,03 face="WP TypographicSymbols">- 0,05 m/s erhöhen. Die Funktion als Aufwuchsgebiet für die Finte und den Rapfen kann hierdurch beeinträchtigt werden. Wie bereits beim Gebiet Heuckenlock beschrieben (vgl. Kap. 7.5), können sich auch niedrige Erhöhungen negativ auswirken, sofern dadurch ein kritischer Wert überschritten wird und Fischlarven und juvenile Fische aus ihren Aufwuchsgebieten verdriftet werden. Die Großräumigkeit des Lebensraumes und die Struktur des Gebietes bieten jedoch ausreichende Sicherheit, daß eine eventuelle Verdriftung trotz der möglichen Strömungsgeschwindigkeitsveränderung unerheblich bleibt. Die anderen wertbestimmenden Merkmale sind durch die Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit nicht betroffen.

Gesamtbeurteilung:

Innerhalb des potentiellen FFH-Gebietes "Vordeichland und Wasserfläche zwischen Kollmar und Hollerwettern einschließlich Rhinplatte" kommt es durch die Veränderung der Biotoptypenzusammensetzung aufgrund der Änderungen der Tidewasserstände zu Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen "Ästuarien" und "Auenwälder ..." und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie.

Von den Auswirkungen ist auch der prioritäre Lebensraumtyp "Auenwälder..." betroffen. Die prioritäre Art "Schierlings-Wasserfenchel" wird durch die prognostizierten Beeinträchtigungen nicht direkt beeinträchtigt; sie ist indirekt betroffen durch den in geringem Umfang prognostizierten Verlust von potentiellem Lebensraum.

Auf der Grundlage des gewählten Beurteilungsmaßstabes ist insgesamt von einer geringen Beeinträchtigung (Kategorie 2) auszugehen, da

  • das natürliche Verbreitungsgebiet des jeweiligen Lebensraumes sowie die Flächen, die der Lebensraum und das Mosaik der Lebensraumtypen in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet einnimmt, weiterhin beständig bleiben, sich allerdings die Verteilung der Lebensraumtypen geringfügig ändert (< 5%),
  • die für den langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen weitgehend bestehen bleiben, so daß auch langfristig die wertbestimmenden Merkmale vorhanden sind,
  • sich die Populationsdynamik der jeweiligen, für den betreffenden Lebensraum charakteristischen Art nicht ändert, das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art nicht abnimmt und das langfristige Überleben der Population gesichert ist.

7.17 Vordeichland und Wasserfläche zwischen Hollerwettern und Brunsbüttel einschließlich Vordeichland St. Margarethen

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt zwischen Hollerwettern und Brunsbüttel alle schleswig-holsteinischen Flächen, die zwischen der Hauptdeichlinie und der Landesgrenze in der Elbmitte liegen, mit Ausnahme des Schleusenbereiches vor dem Nord-Ostsee-Kanal.

Das Gebiet ist Teil eines im Entwurf des Landschaftsprogrammes von Schleswig-Holstein (Stand April 1997) dargestellten Prüfgebietes für den Aufbau des Programmes "Natura 2000" nach Artikel 4 der FFH-Richtlinie.

7.17.1 Bedeutung für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH- Richtlinie

Die tidebeeinflußten Wasserflächen und naturnahen Uferbiotope dieses Gebietes sind dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen.

Dieses Gebiet erfüllt in der Summe 9 ökologische Funktionen für die relevanten Fisch-Arten: Finte, Rapfen, Fluß- und Meerneunauge, die hier z. B. in den Prielsystemen des Vordeichlands St. Margarethen Rückzugshabitate finden (vgl. Tab. 24). Als Laichgebiet spielt die Region für die genannten Arten keine Rolle, ist aber als Aufwuchsgebiet für die Finte, als Nahrungsgebiet für den Rapfen und als Wandergebiet für Finte, Fluß- und Meerneunauge bedeutsam.

Tab. 24: Präsenz der Fischarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (ohne prioritäre Arten) im Gebiet 16 -Vordeichland und Wasserfläche zwischen Hollerwettern und Brunsbüttel einschließlich Vordeichland St. Margarethen- mit Angabe der ökologischen Funktion des Gebietes für die einzelnen Arten -Daten nach ARGE ELBE (1995), DEHUS (1990), IKSE (1996), NELLEN & DEHUS (1985), PETERMEIER et al. (1994), SPRATTE & HARTMANN (1998), THIEL (1995), THIEL et al. (1995).

 

Nr.FischartPräsenz Ökologische Funktion
   

Laich-
gebiet

Aufwuchs-
gebiet

Nahrungs-
gebiet

Wander-
gebiet

Rückzugs-
gebiet

01 Bachneunauge      
02 Bitterling      
03 Finte

X

 

X

 

X

X

04 Flußneunauge

X

   

X

X

05 Meerneunauge

X

   

X

X

06 Rapfen

X

  

X

 

X

07 Schlammpeitzger      
08 Steinbeißer      
  Summe

4

0

1

1

3

4

In diesem Gebiet wurden seit Herbst 1995 adulte Nordseeschnäpel (prioritäre Fischart) gefangen, die sich auf ihrer anadromen Laichwanderung befanden (THIEL unveröffentlicht).

Aus dem Vorkommen von Lebensräumen und Arten einschließlich der erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich folgende Erhaltungsziele für das Gebiet ableiten (Arbeitshypothese):

Erhaltung und Entwicklung der charakteristischen Lebensgemeinschaften mit den zugehörigen typischen Tier- und Pflanzenarten.

7.17.2 Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

Es sind für das Vordeichland und die Wasserfläche zwischen Hollerwettern und Brunsbüttel (einschließlich Vordeichland St. Margarethen) in der UVU sowohl direkte vorhabensbedingte Auswirkungen prognostiziert worden (Baggerungen und Verklappungen), als auch indirekte Wirkungen, die auf die prognostizierte Veränderung der Tidedynamik zurückzuführen sind. Die Beurteilung der Auswirkungen erfolgt vor dem Hintergrund des äußerst komplex strukturierten hydrographischen Systems mit seinen vielfältigen Einflußfaktoren (z.B. Gezeiten, Oberwasserzufluß) und der bereits natürlicherweise vorhandenen großen Variabilität der Zustandsgrößen (z.B. Wasserstände und Tidenhub).

Im einzelnen sind folgende Auswirkungen für die Beurteilung von Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie von Relevanz:

  • Baggerung und Baggergutverklappung,
  • Erhöhung des Tidehochwassers,
  • Absinken des Tideniedrigwassers,
  • Zunahme des Salzgehaltes ,
  • lokale Zunahme des Schwebstoffgehaltes sowie
  • lokale Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit.

Es sind die Fragen gemäß Prüfraster (vgl. S. 160/61) und Beertungsrahmen (vgl. S. 165) zu klären, ob die dargestellten Auswirkungen die wertbestimmenden Merkmale des Gebietes derart beeinträchtigen, daß die Erheblichkeitsschwelle für die Einstufung in Kategorie 3 (erhebliche Beeinträchtigung) erreicht ist und damit ggf. eine "erhebliche" Beeinträchtigung im Sinne Artikel 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie vorliegt.

Die wertbestimmenden Merkmale dieses Gebietes bzw. die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck sind v.a.

  • das Vorhandensein der Tidedynamik,
  • das Vorkommen charakteristischer Lebensgemeinschaften sowie
  • die ökologische Bedeutung für die Fischfauna.

Die Beurteilung der Auswirkungen auf die wertbestimmenden Merkmale stellt sich im einzelnen folgendermaßen dar:

Baggerung und Baggergutverklappung

Die Wasserfläche zwischen Hollerwettern und Brunsbüttel enthält außer mehreren Baggerbereichen auch die 106 ha große Baggergutablagerungsfläche Hollerwettern-Scheelenkuhlen. Die Benthosbesiedlung ist in mehreren Baggerbereichen und insbesondere auf der Ablagerungsfläche erheblich betroffen. Durch die Verklappungen kommt es zu einer Veränderung der Substratverhältnisse und desweiteren zu einer reduzierten und veränderten Benthosbesiedlung, die zu einem verringerten Nahrungsangebot für die Finte führt. Aufgrund der Großräumigkeit des Lebensraumes und der Strukturvielfalt des Gebietes ist die Beeinträchtigung für die Fischfauna jedoch unerheblich. Laichgebiete befinden sich nicht in diesem Bereich. Die anderen wertbestimmenden Merkmale sind durch die Auswirkung nicht oder nur vorübergehend betroffen.

Erhöhung des Tidehochwassers

Die hydronumerische Modellierung ergab für den Teil des Gebietes zwischen Hollerwettern und Scheelenkuhlen eine ausbaubedingte Erhöhung des Thw, die zwischen 1 und 2 cm liegt. Für den restlichen Teil des Gebietes wurden Thw-Erhöhungen von weniger als einem Zentimeter prognostiziert, mit der Folge sehr geringer Biotopflächenverluste (deutlich weniger als 0,1 ha). Diese Beeinträchtigung wird als nicht erheblich bewertet. Die wertbestimmenden Merkmale des Gebietes werden durch die Auswirkung nicht beeinträchtigt.

Absinken des Tideniedrigwassers

Die ausbaubedingten Tnw-Absenkungen betragen in diesem Bereich der Elbe etwa 2 cm. Die Auswirkung ist nur für die Fischfauna relevant. Die anderen oben angesprochenen wertbestimmenden Merkmale werden durch die Tnw-Absenkungen nicht betroffen.

Es kann tendenziell zu Verkleinerungen der Flachwasserbereiche bei gleichzeitiger Vergrößerung der Watten kommen, wodurch die als Aufwuchs-, Nahrungs-, Wander- und Rückzugsgebiet für die Fische relevante Fläche reduziert würde. Diese möglichen Beeinträchtigungen werden jedoch als unerheblich eingestuft.

Zunahme des Salzgehaltes

Im Rahmen der UVU wurde für dieses Gebiet darüber hinaus eine Beeinträchtigung für Gehölze durch einen zunehmenden Salzgehalt genannt. In Kapitel 6 dieser Studie wurde diese Aussage präzisiert: Für den anzunehmenden Verschiebungsbereich der Brackwasserzone von 500 m wird eine Beeinträchtigung der Weidenauengebüsche prognostiziert. Hierdurch wird für diesen Biotoptyp eine Verschiebung der Verbreitungsgrenze um 500 m angesetzt und so eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung für ca. 0,5 ha Weidenauengebüsch prognostiziert. Die betroffenen Biotoptypen sind alle dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen. Diese Auswirkung wird in der vorliegenden Studie nur als geringe Beeinträchtigung beurteilt, da das natürliche Verbreitungsgebiet und der betroffene Lebensraumtyp aufgrund der nur geringen Veränderung der Zusammensetzung der Biotope zueinander langfristig beständig bleiben.

Lokale Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit

Strömungszunahmen treten nur in geringem Maße auf. Lokal wird sich die Strömung um 0,03 face="WP TypographicSymbols">- 0,05 m/s erhöhen, im Bereich des Strombauwerks Hollerwettern-Scheelenkuhlen kommt es zu Erhöhungen bis zu 0,09 cm/s. Die Funktion als Aufwuchsgebiet für die Finte kann hierdurch beeinträchtigt werden. Wie bereits beim Gebiet Heuckenlock beschrieben (vgl. Kap. 7.5), können sich auch niedrige Erhöhungen negativ auswirken, sofern dadurch ein kritischer Wert überschritten wird und Fischlarven und juvenile Fische aus ihren Aufwuchsgebieten verdriftet werden. Die Großräumigkeit des Lebensraumes und die Struktur des Gebietes bieten jedoch ausreichende Sicherheit, daß eine eventuelle Verdriftung trotz der möglichen Strömungsgeschwindigkeitsveränderung unerheblich bleibt. Die anderen wertbestimmenden Merkmale sind durch die Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit nicht betroffen.

Lokale Zunahme des Schwebstoffgehaltes

Es besteht das Risiko erhöhter Schwebstoffgehalte durch die Baggerungen und Verklappungen, mit den bereits oben beschriebenen Folgen (vgl. Kap. 7.6 "Mühlenberger Loch"). Von den Ablagerungen der Schwebstoffe auf ihren Kiemen sind besonders die Finte betroffen, die hier ein Aufwuchsgebiet hat. Die Beeinträchtigung ist jedoch nach dem derzeitigen Stand des Wissens unerheblich; dies gilt auch für die anderen wertbestimmenden Merkmale.

Gesamtbeurteilung:

Innerhalb des potentiellen FFH-Gebietes "Vordeichland und Wasserfläche zwischen Hollerwettern und Brunsbüttel einschließlich Vordeichland St. Margarethen" kommt es durch Änderungen der Tidewasserstände und des Salzgehaltes zu Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps "Ästuarien" und von Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie.

Von den Auswirkungen sind keine prioritären Lebensraumtypen und Arten nach den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie betroffen.

Auf der Grundlage des gewählten Beurteilungsmaßstabes ist insgesamt von einer sehr geringen Beeinträchtigung (Kategorie 1) auszugehen, da

  • das natürliche Verbreitungsgebiet des jeweiligen Lebensraumes sowie die Flächen, die der Lebensraum und das Mosaik der Lebensraumtypen in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet einnimmt, beständig bleiben,
  • die für den langfristigen Fortbestand des natürlichen Lebensraumes notwendige Struktur und spezifische Funktionen bestehen bleiben und
  • sich die Populationsdynamik der jeweiligen, für den betreffenden Lebensraum charakteristischen Art nicht ändert, das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art nicht abnimmt und das langfristige Überleben der Population gesichert ist.

 

7.18 Vordeichland und Wasserfläche bei Neufeld

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt zwischen Brunsbüttel und dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer die Vordeich- und Wattflächen sowie die Neufelder Rinne.

Das Gebiet ist Teil eines im Entwurf des Landschaftsprogrammes von Schleswig-Holstein (Stand April 1997) dargestellten Prüfgebietes für den Aufbau des Programmes "Natura 2000" nach Artikel 4 der FFH-Richtlinie.

 

7.18.1 Bedeutung für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH- Richtlinie

Das hier zu betrachtende Gebiet ist mit seinen ausgedehnten Wattflächen, den Prielen, Brackwasserröhrichten und Salzwiesen der Ästuare überwiegend dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen.

Die insgesamt 7 ökologischen Funktionen dieses Gebietes für die Fischfauna bestehen in erster Linie darin, Wander- und Rückzugsgebiet für die 3 nachgewiesenen relevanten Fisch-Arten, nämlich Fluß- und Meerneunauge sowie für die Finte zu sein (vgl. Tab. 25). Die Finte nutzt diese Region auch als Aufwuchsgebiet. Laich- und Nahrungsgebiete der relevanten Arten sind für diesen Bereich nicht bekannt.

Tab. 25: Präsenz der Fischarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (ohne prioritäre Arten) im Gebiet 17 -Vordeichland und Wasserfläche bei Neufeld- mit Angabe der ökologischen Funktion des Gebietes für die einzelnen Arten - Daten nach ARGE ELBE (1995), DEHUS (1990), IKSE (1996), NELLEN & DEHUS (1985), PETERMEIER et al. (1994), SPRATTE & HARTMANN (1998), THIEL (1995), THIEL et al. (1995).

Nr.FischartPräsenz Ökologische Funktion
   

Laich-
gebiet

Aufwuchs-
gebiet

Nahrungs-
gebiet

Wander-
gebiet

Rückzugs-
gebiet

01 Bachneunauge      
02 Bitterling      
03 Finte

X

 

X

 

X

X

04 Flußneunauge

X

   

X

X

05 Meerneunauge

X

   

X

X

06 Rapfen      
07 Schlammpeitzger      
08 Steinbeißer      
  Summe

3

0

1

0

3

3

In diesem Gebiet wurden seit Herbst 1995 adulte Nordseeschnäpel (prioritäre Fischart) gefangen, die sich auf ihrer anadromen Laichwanderung befanden (THIEL unveröffentlicht).

Aus dem Vorkommen von Lebensräumen und Arten einschließlich der erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich folgende Erhaltungsziele für das Gebiet ableiten (Arbeitshypothese):

Erhaltung und Entwicklung der charakteristischen Lebensgemeinschaften mit den zugehörigen typischen Tier- und Pflanzenarten.

 

7.18.2 Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

Es sind für den Bereich "Vordeichland und Wasserfläche bei Neufeld" in der UVU keine direkten vorhabensbedingten Auswirkungen prognostiziert worden. Bei den dargestellten Beeinträchtigungen handelt es sich um indirekte Wirkungen, die auf die prognostizierte Veränderung der Tidedynamik zurückzuführen sind. Die Beurteilung der Auswirkungen erfolgt vor dem Hintergrund des äußerst komplex strukturierten hydrographischen Systems mit seinen vielfältigen Einflußfaktoren (z.B. Gezeiten, Oberwasserzufluß) und der bereits natürlicherweise vorhandenen großen Variabilität der Zustandsgrößen (z.B. Wasserstände und Tidenhub).

Im einzelnen sind folgende Auswirkungen für die Beurteilung von Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie von Relevanz:

  • Erhöhung des Tidehochwassers,
  • Absinken des Tideniedrigwassers sowie
  • lokale Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit.

Es sind die Fragen gemäß Prüfraster (vgl. S. 162/163) und Bewertungsrahmen (vgl. S. 165) zu klären, ob die dargestellten Auswirkungen die wertbestimmenden Merkmale des Gebietes derart beeinträchtigen, daß die Erheblichkeitsschwelle für die Einstufung in Kategorie 3 (erhebliche Beeinträchtigung) erreicht ist und damit ggf. eine "erhebliche" Beeinträchtigung im Sinne Artikel 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie vorliegt.

Die wertbestimmenden Merkmale im Bereich des Vordeichlandes und der Wasserfläche bei Neufeld bzw. die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck sind v.a.

  • das Vorhandensein der Tidedynamik sowie
  • das Vorkommen charakteristischer Lebensgemeinschaften.

Die Beurteilung der Auswirkungen auf die wertbestimmenden Merkmale stellt sich im einzelnen folgendermaßen dar:

Erhöhung des Tidehochwassers

Die hydronumerische Modellierung ergab für dieses Gebiet eine ausbaubedingte Erhöhung des Thw, die unterhalb der für zu erwartende Biotopflächenverluste festgelegten Erheblichkeitsschwelle von 1 cm liegt. Daher sind hier keine Biotopflächenverluste zu erwarten. Für diesen Bereich sind keine Laich- und Nahrungsgebiete der zu betrachtenden Fisch- und Rundmaularten bekannt, so daß insgesamt festgestellt werden kann, daß die wertbestimmenden Merkmale durch die Erhöhung des Tidehochwassers nicht beeinträchtigt werden.

Absinken des Tideniedrigwassers

Die ausbaubedingten Tnw-Absenkungen betragen in diesem Bereich der Elbe etwa 2 cm. Die Auswirkung ist nur für die Fischfauna relevant. Die anderen oben angesprochenen wertbestimmenden Merkmale werden durch die Tnw-Absenkungen nicht betroffen.

Es kann tendenziell zu Verkleinerungen der Flachwasserbereiche bei gleichzeitiger Vergrößerung der Watten kommen, wodurch die als Aufwuchs-, Nahrungs-, Wander- und Rückzugsgebiet für die Fische relevante Fläche reduziert würde. Diese möglichen Beeinträchtigungen werden jedoch als unerheblich eingestuft.

Lokale Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit

Die Funktion als Aufwuchsgebiet für die Finte kann durch die geringen Strömungszunahmen um 0,03 m/s im östlichen Teil des Gebietes (westlich von Brunsbüttel) in der schon mehrfach beschriebenen Weise beeinträchtigt werden. Wie bereits beim Gebiet Heuckenlock beschrieben (vgl. Kap. 7.5), können sich auch niedrige Erhöhungen negativ auswirken, sofern dadurch ein kritischer Wert überschritten wird und Fischlarven und juvenile Fische aus ihren Aufwuchsgebieten verdriftet werden. Die Großräumigkeit des Lebensraumes und die Struktur des Gebietes bieten jedoch ausreichende Sicherheit, daß eine eventuelle Verdriftung trotz der möglichen Strömungsgeschwindigkeitsveränderung unerheblich bleiben.

 

Gesamtbeurteilung:

Innerhalb dieses potentiellen FFH-Gebietes kommt es zu keinen Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie.

Von den Auswirkungen sind keine prioritären Lebensraumtypen und Arten nach den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie betroffen.

Auf der Grundlage des gewählten Beurteilungsmaßstabes ist insgesamt von keiner Beeinträchtigung (Kategorie 1) auszugehen, da

  • das natürliche Verbreitungsgebiet des jeweiligen Lebensraumes sowie die Flächen, die der Lebensraum und das Mosaik der Lebensraumtypen in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet einnimmt, beständig bleiben,
  • die für den langfristigen Fortbestand des natürlichen Lebensraumes notwendige Struktur und spezifische Funktionen bestehen bleiben und
  • sich die Populationsdynamik der jeweiligen, für den betreffenden Lebensraum charakteristischen Art nicht ändert, das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art nicht abnimmt und das langfristige Überleben der Population gesichert ist.

 

7.19 Unterelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt den niedersächsischen Teil der Elbe zwischen Barnkrug und Otterndorf einschließlich der Elbinsel Schwarztonnensand und des hinter der Hauptdeichlinie liegenden Bereiches Krautsand mit Ausnahme der Ortslage Krautsand. Das Gebiet ist mit Ausnahme des hinter der Hauptdeichlinie gelegenen Bereiches Krautsand bestehendes EG-Vogelschutzgebiet und Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung gemäß Ramsar-Konvention (vgl. Kap. 5).

Dieses sehr große Gebiet, das sich auf niedersächsischer Seite etwa 50 Kilometer entlang der Elbe hinzieht, weist eine Reihe ausgewiesener Naturschutzgebiete auf.

Das NSG "Asselersand" wurde mit Verordnung vom 20. Juli 1988 ausgewiesen. Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung des Asselersandes als Teil des Feuchtgebietes Internationaler Bedeutung Nr. 4 "Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf" in seiner besonderen Bedeutung als Rastgebiet für Zugvögel, vornehmlich für den Weltbestand des Zwergschwanes, aber auch für Singschwan, Gänse, Kormoran, Taucher, Möwen, Seeschwalben, Limikolen, Weihen und Singvögel sowie als Brutgebiet für Vögel des Grünlandes, der Gewässer und Röhrichte.

Das NSG "Schwarztonnensand" wurde mit Verordnung vom 30. Juli 1985 ausgewiesen. Schutzzweck ist die Erhaltung des Gebietes als Lebensraum für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten bzw. deren Gemeinschaften, insbesondere als Brut- und Rastgebiet für seltene und bedrohte Vogelarten im Rahmen des Feuchtgebietes von Internationaler Bedeutung Nr. 4 "Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf".

Das NSG "Schilf- und Wasserfläche Krautsand/Ostende" wurde mit Verordnung vom 12. Dezember 1980 ausgewiesen. Schutzzweck ist insbesondere die Erhaltung des Gebietes als Lebensraum für Vogelarten der Gewässer und Röhrichte.

Das NSG "Allwördener Außendeich/Brammersand" wurde mit Verordnung vom 10. Oktober 1979, zuletzt geändert am 2. April 1982, ausgewiesen. Schutzzweck ist insbesondere die Erhaltung der letzten großen Außendeichsfläche an der Niederelbe. Als Grünlandgebiet soll es vornehmlich Wat- und Wasservögeln ungestörte Brut-, Rast- und Nahrungsbiotope bieten.

Das NSG "Außendeich Nordkehdingen II" wurde mit Verordnung vom 7. April 1982, zuletzt geändert am 3. Juni 1988, ausgewiesen. Schutzzweck der Verordnung ist a) die Erhaltung ungestörter und offener Grünländereien im Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung Nr. 4 "Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf" als Brut- und Rastbiotope für eine Vielzahl z. T. gefährdeter Wat- und Wasservögel, b) die Erhaltung von Prielen, Röhrichten und Wattflächen im Übergangsbereich zwischen Salz- und Süßwasser, c) die Erhaltung der charakteristischen Offenheit und Weite des Deichvorlandes.

 

Das NSG "Außendeich Nordkehdingen I" wurde mit Verordnung vom 25. November 1974 ausgewiesen. Der Schutzzweck ist die Erhaltung der Natur, besonders der Pflanzen-, Vogel- und übrigen Tierwelt sowie ihrer Lebensbedingungen.

Das NSG "Wildvogelreservat Nordkehdingen" wurde mit Verordnung vom 03. Mai 1985 zuletzt geändert am 19. Dezember 1986, ausgewiesen. Schutzzweck ist die Erhaltung des Gebietes als Bestandteil des Feuchtgebietes Internationaler Bedeutung Nr. 4 "Niederelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf", insbesondere als großräumiges, möglichst störungsfreies Rast- und Nahrungsgebiet für Wat- und Wasservögel wie Enten, Säger, Gänse und Schwäne sowie als Brutgebiet für Grünlandvögel, vor allem für Austernfischer, Kiebitz, Bekassine, Uferschnepfe, Rotschenkel und Kampfläufer. Die Voraussetzungen dafür, hohe biologische Produktivität der Gräben und Priele, das typische Land-/Wasserflächen-Mosaik, ausreichend hohe Wasserstände vor allem im Winter und Frühjahr, die Beetstruktur der Grünländereien, der Offenheit des Gebietes (Freiheit von höher aufwachsender Vegetation, bauliche Anlagen etc.) sowie die Weide- bzw. Mähweidewirtschaft im Sinne der Verordnung sollen erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

Das NSG "Vogelschutzgebiet Hullen" wurde mit Verordnung vom 04. August 1970, zuletzt geändert am 22. Januar 1982, ausgewiesen. Ein Schutzweck wurde über die Namensgebung "Vogelschutzgebiet" hinaus nicht weiter benannt.

Das NSG "Ostemündung" wurde mit Verordnung vom 21. April 1975, zuletzt geändert am 22. Januar 1982, ausgewiesen. Als Schutzzweck wird in der Verordnung die Pflanzen-, Vogel- und übrige Tierwelt, Wasserverhältnisse sowie die Oberflächengestalt des Bodens genannt.

Das NSG "Hadelner und Belumer Außendeich" wurde mit Verordnung vom 14. Juni 1984 ausgewiesen. Schutzzweck der Unterschutzstellung ist die Erhaltung der Außendeichsländereien als Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung, insbesondere als Rast- und Nahrungs-, aber auch als Brutbiotop für Wat- und Wasservögel. Dazu ist insbesondere die Erhaltung des Gezeiteneinflusses auf das Gebiet im bisherigen Umfange und außerhalb des Sommerpolders auch in der bisherigen Intensität erforderlich sowie die Erhaltung der Offenheit und Weite als Charakteristika dieses Lebensraumes, aber auch dieser Landschaft in ihrem Erscheinungsbild für den Menschen.

Das Gebiet ist Bestandteil des FFH-Vorschlagsgebietes "Unterelbe" des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie.

 

7.19.1 Bedeutung für Lebensräume und Arten gemäß Anhang I und II der FFH- Richtlinie

Das Gebiet ist mit den Flachwasserbereichen, seinen sehr ausgedehnten Süß- bzw. Brackwasserwatten, den Röhrichten und Salzwiesen der Ästuare sowie den Nebenflüssen bzw. -gewässern (Oste, Freiburger Hafenpriel, Wischhafener Süderelbe, Ruthenstrom) zum überwiegenden Teil dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzurechnen. Im eingedeichten Teil von Krautsand ist auf einer Fläche (ca. 0,9 ha) der Lebensraumtyp "Hartholzauenwälder ..." durch den Biotoptyp WHB (Eichen-Mischwald in nicht mehr überfluteten Bereichen der Flußaue) vertreten. In diesem sehr großen Gebiet kommen auch einige Weidenauwälder vor, die dem prioritären Lebensraumtyp "Auenwälder ..." zugerechnet werden können. Sie nehmen eine Fläche von insgesamt ca. 2,4 ha ein.

In diesem Gebiet wurden in den vergangenen Jahren fast regelmäßig im Frühjahr/Sommer sowohl am linken Elbufer, Höhe Wischhafen/Brammer Bank, als auch im Bereich der Ostemündung und aufwärts bis Geversdorf jeweils mehrere Seehunde beobachtet. Im Bereich der Ostemündung werden die Tiere vermutlich durch das Vorkommen des Herings angelockt, der hier ein wichtiges Laichgebiet hat.

Abb. 19: Biotopstrukturen im Bereich Barnkrug und Otterndorf - Ausschnitt (vgl. Legende im Anhang)

Insgesamt kommen mit Finte, Rapfen, Schlammpeitzger, Bach-, Fluß- und Meerneunauge 6 der zu berücksichtigenden Arten in diesem Abschnitt der Unterelbe vor (vgl. Tab. 26). Für diese Arten werden 14 ökologische Funktionen im Gebiet realisiert. Vor allem fungiert es als Rückzugsgebiet für Finte, Rapfen, Schlammpeitzger, Fluß- und Meerneunauge. Von besonderer funktioneller Bedeutung sind dabei die Mündungsbereiche von Medem und Oste sowie die Nebenelben von Krautsand, Wischhafener Sand, Grauensieker Sand und Asseler Sand. Die stromauf gelegene Grenze des Gebietes reicht an die Hauptlaichregion der Finte heran (THIEL et al. 1996). Für die Finte ist dieser Elbabschnitt außerdem Aufwuchs- und Wandergebiet. Der Rapfen findet hier ebenfalls Laich- und Aufwuchshabitate, außerdem Nahrungsgebiete. Als Nahrungsgebiet ist die Region auch für den Schlammpeitzger von Bedeutung, als Wandergebiet spielt es für Finte, Fluß- und Meerneunauge eine Rolle.

Tab. 26: Präenz der Fischarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (ohne prioritäre Arten) im Gebiet 18 -Unterelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf- mit Angabe der ökologischen Funktion des Gebietes für die einzelnen Arten - Daten nach ARGE ELBE (1984), ARGE ELBE (1995), DIERCKING & WEHRMANN (1991), GAUMERT & KÄMMEREIT (1993), IKSE (1996), PETERMEIER et al.. (1994), THIEL (1994), THIEL (1995), THIEL et al. (1995), THIELet al. (1996).

Nr.FischartPräsenz Ökologische Funktion
   

Laich-
gebiet

Aufwuchs-
gebiet

Nahrungs-
gebiet

Wander-
gebiet

Rückzugs-
gebiet

01 Bachneunauge

X

     
02 Bitterling      
03 Finte

X

X

X

 

X

X

04 Flußneunauge

X

   

X

X

05 Meerneunauge

X

   

X

X

06 Rapfen

X

X

X

X

 

X

07 Schlammpeitzger

X

  

X

 

X

08 Steinbeißer      
  Summe

6

2

2

2

3

5

 

Im Hinblick auf die geplante Wiedereinbürgerung des Störs (prioritäre Art) in deutschen Gewässern weist dieses Gebiet in der unteren Oste den einzigen potentiellen Störlaichplatz des Untersuchungsgebietes auf, der die notwendigen Laichplatzkriterien z.Z. noch erfüllt.

 

Aus den für die bestehenden Naturschutzgebiete festgelegten Schutzzwecken sowie dem Vorkommen von Lebensräumen und Arten einschließlich der erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich folgende Erhaltungsziele für das Gebiet ableiten (Arbeitshypothese):

Erhaltung des Gebietes als Lebensraum für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten bzw. deren Gemeinschaften, insbesondere als Rast- und Nahrungs-, aber auch als Brutbiotop für Wat- und Wasservögel. Dazu ist insbesondere der Gezeiteneinfluß auf das Gebiet im bisherigen Umfange und in der bisherigen Intensität zu erhalten. Erforderlich ist dafür auch a) die Erhaltung ungestörter und offener Grünländereien als Brut- und Rastbiotope für eine Vielzahl z. T. gefährdeter Wat- und Wasservögel, b) die Erhaltung von Prielen, Röhrichten und Wattflächen im Übergangsbereich zwischen Salz- und Süßwasser, c) die Erhaltung der charakteristischen Offenheit und Weite des Deichvorlandes.

Der Schutz des Gebietes dient auch der Erhaltung des derzeit einzigen potentiellen Laichplatzes in der Unterelbe für den als prioritär eingestuften Stör im Hinblick auf eine mögliche Wiedereinbürgerung dieser Art. Außerdem dient der Schutz dieses Gebietes dem Erhalt und der Wiederherstellung günstiger Lebensbedingungen für die gemäß FFH-Richtlinie als prioritär eingestuften Weidenauwälder (Lebensraumtyp "Auenwälder ...").

 

7.19.2 Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

Es sind für den Bereich der Unterelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf in der UVU sowohl direkte vorhabensbedingte Auswirkungen prognostiziert worden (Baggerungen und Verklappungen), als auch indirekte Wirkungen, die auf die prognostizierte Veränderung der Tidedynamik zurückzuführen sind. Die Beurteilung der Auswirkungen erfolgt vor dem Hintergrund des äußerst komplex strukturierten hydrographischen Systems mit seinen vielfältigen Einflußfaktoren (z.B. Gezeiten, Oberwasserzufluß) und der bereits natürlicherweise vorhandenen großen Variabilität der Zustandsgrößen (z.B. Wasserstände und Tidenhub).

Im einzelnen sind folgende Auswirkungen für die Beurteilung von Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie von Relevanz:

  • Baggerung und Baggergutverklappung,
  • Erhöhung des Tidehochwassers,
  • Absinken des Tideniedrigwassers,
  • Zunahme des Salzgehaltes,
  • lokale Zunahme des Schwebstoffgehaltes sowie
  • lokale Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit.

Es sind die Fragen gemäß Prüfraster (vgl. S. 160/61) und Bewertungsrahmen (vgl. S. 163) zu klären, ob die dargestellten Auswirkungen die wertbestimmenden Merkmale des Gebietes derart beeinträchtigen, daß die Erheblichkeitsschwelle für die Einstufung in Kategorie 3 (erhebliche Beeinträchtigung) erreicht ist und damit ggf. eine "erhebliche" Beeinträchtigung im Sinne Artikel 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie vorliegt.

Die wertbestimmenden Merkmale dieses Gebietes bzw. die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck sind v.a.

  • das Vorhandensein der Tidedynamik,
  • das Vorkommen charakteristischer Lebensgemeinschaften,
  • die Bedeutung als Rast-, Nahrungs- und Brutbiotop für Wat- und Wasservögel,
  • die ökologische Bedeutung für die Fischfauna,
  • das Vorkommen von Prielen, Wattflächen und Röhrichten im Übergangsbereich zwischen Salz- und Süßwasser sowie
  • das Vorkommen des prioritären Lebensraumtyps "Auwälder ...".

Die Beurteilung der Auswirkungen auf die wertbestimmenden Merkmale stellt sich im einzelnen folgendermaßen dar:

Baggerung und Baggergutverklappung

Die Unterelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf enthält nicht nur Baggerstellen, sondern auch eine Reihe von Klappstellen. In diesem Bereich befinden sich die Klappstellen K-690 und K-706 sowie die Baggergutablagerungsfläche Krautsand. An den Klappstellen 690 und 706 sind die Auswirkungen auf die Benthosgemeinschaft in der UVU als unerheblich eingestuft worden. Anders sieht es jedoch an der Baggergutablagerungsfläche Krautsand aus. Dort werden die Veränderungen durch die Verklappungen während des Ausbaus für die wirbellose Bodenfauna als erheblich angesehen. Gleiches gilt für einige Baggerbereiche, wobei einige der westlich der Insel Pagensand liegenden Baggerstellen sogar erheblich und nachhaltig beeinträchtigt werden. Für die Fische bedeutet dies einen Verlust an Nahrungsplätzen. Hiervon sind der Rapfen und der Schlammpeitzger betroffen.

Aufgrund der Großräumigkeit des Lebensraumes und der Strukturvielfalt des Gebietes ist die Beeinträchtigung für die Fischfauna jedoch unerheblich.

Die Eier und Larven der Finte können auch beim Baggervorgang miteingesogen und beschädigt werden (vgl. MATERIALBAND VII der UVU). Minderungen dieser Auswirkungen auf den Laicherfolg wären denkbar, sofern man die Baggerungen und Verklappungen außerhalb der Laichzeiten durchführen würde. Die übrigen wertbestimmenden Merkmale sind nicht oder nur vorübergehend durch die Bauaktivitäten betroffen.

Erhöhung des Tidehochwassers

Die prognostizierte Erhöhung des Thw liegt an der Südostspitze des Gebietes zwischen 3 und 4 cm, zwischen Asselersand und Brammersand bei 2 bis 3 cm und anschließend, bis etwa Höhe Scheelenkuhlen bei 1 bis 2 cm. Die Erhöhung des Tidehochwassers führt infolge der Stauchung der Ufervegetation zu Veränderungen innerhalb der Zusammensetzung der vorhandenen Biotopstrukturen (z.B. Abnahme von Röhrichtflächen und Zunahme von Wattflächen) und damit zu Flächenverlusten ufernaher Vegetationszonen (Weidenauwald, Weidenauengebüsch und Röhricht).

Die prognostizierten Biotopflächenverluste liegen in diesem sehr großen Gebiet bei insgesamt ca. 7,1 ha. Davon entfallen auf das NSG "Asselersand" ca. 1,5 ha, auf das NSG "Schwarztonnensand" ebenfalls ca. 1,5 ha und auf das NSG "Allwördener Außendeich/Brammersand" ca. 0,1 ha. In den Naturschutzgebieten "Schilf- und Wasserfläche Krautsand/Ostende", "Außendeich Nordkehdingen II", "Außendeich Nordkehdingen I", "Wildvogelreservat Nordkehdingen", "Vogelschutzgebiet Hullen", "Ostemündung" sowie "Hadelner und Belumer Außendeich" wurden keine Biotopflächenverluste prognostiziert. In den nicht als NSG ausgewiesenen Bereichen (Krautsand) wurde ein zusätzlicher Biotopflächenverlust von ca. 4 ha prognostiziert. Die betroffenen Biotoptypen sind alle dem Lebensraumtyp "Ästuarien" zuzuordnen, in sehr geringem Maße (ca. 0,09 ha) auch Weidenauwaldbiotope, die dem prioritären Lebensraumtyp "Auenwälder ..." zuzuordnen sind.

Nach dem in der UVU angewandten Abschätzverfahren entspricht dies einem Biotopflächenverlust von etwa 2 bis 5 % bezogen auf die landseitige Fläche der betroffenen Biotoptypen (vgl. MATERIALBAND VI).

Durch die Thw-Erhöhungen ist ein Verlust an Flußwatt-Röhricht von ca. 5 ha für dieses Gebiet prognostiziert worden. Diese in der UVU als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung bewertete Auswirkung wird jedoch in der vorliegenden Studie nur als geringe Beeinträchtigung beurteilt, da das natürliche Verbreitungsgebiet und die betroffenen Lebensraumtypen aufgrund der nur geringen Änderung der Zusammensetzung der Biotope (< 5%) zueinander langfristig beständig bleiben.

Weiterhin bleibt auch zukünftig die Tidedynamik erhalten, und auch das Vorkommen der Priele und Wattflächen und die Funktion als Rast-, Nahrungs- und Brutbiotop ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen langfristig gewährleistet.

Die Funktion als Laichgebiet wird durch den prognostizierten Verlust an Flußwatt-Röhricht nicht verändert, da die beiden hier laichenden Fischarten nicht phytophil sind. Für die Finte, den Rapfen und den Schlammpeitzger gehen jedoch Aufwuchs- und Nahrungsplätze verloren. Aufgrund der Großräumigkeit des Lebensraumes und der Strukturvielfalt des Gebietes ist die Beeinträchtigung jedoch unerheblich.

Absinken des Tideniedrigwassers

Die ausbaubedingten Tnw-Absenkungen betragen in diesem Bereich der Elbe etwa 2 bis 4 cm. Die Auswirkung ist nur für die Fischfauna relevant. Die anderen oben angesprochenen wertbestimmenden Merkmale werden durch die Tnw-Absenkungen nicht betroffen.

Es kann tendenziell zu Verkleinerungen der Flachwasserbereiche bei gleichzeitiger Vergrößerung der Watten kommen, wodurch die als Aufwuchs-, Nahrungs-, Wander- und Rückzugsgebiet für die Fische relevante Fläche reduziert würde. Diese möglichen Beeinträchtigungen werden jedoch als unerheblich eingestuft.

Zunahme des Salzgehaltes

Im Rahmen der UVU wurde für dieses Gebiet darüber hinaus eine Beeinträchtigung für Gehölze durch einen zunehmenden Salzgehalt genannt. In Kapitel 6 dieser Studie wurde diese Aussage präzisiert: Für den anzunehmenden Verschiebungsbereich der Brackwasserzone von 500 m wird eine Beeinträchtigung der Weidenauengebüsche prognostiziert. Hierdurch wird für diesen Biotoptyp eine Verschiebung der Verbreitungsgrenze um 500 m angesetzt und so eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung für ca. 1,0 ha Weidenauengebüsch prognostiziert. Diese Auswirkung wird in der vorliegenden Studie nur als geringe Beeinträchtigung beurteilt, da das natürliche Verbreitungsgebiet und der betroffende Lebensraumtyp aufgrund der nur geringen Veränderung der Zusammensetzung der Biotope zueinander langfristig beständig bleibt.

Lokale Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit

Strömungszunahmen im Fahrrinnenbereich durch die Baumaßnahmen sind in einer Größenordnung bis zu 0,05 m/s prognostiziert. Durch die Baggergutablagerungsfläche Krautsand kommt es lokal im Bereich der Klappstelle zu Erhöhungen um 0,09 m/s, was zu einer Beeinträchtigung der Funktion als Aufwuchsgebiet für die Finte und den Rapfen führen kann.

Wie bereits beim Gebiet Heuckenlock beschrieben (vgl. Kap. 7.5), können sich auch niedrige Erhöhungen negativ auswirken, sofern dadurch ein kritischer Wert überschritten wird und Fischlarven und juvenile Fische aus ihren Aufwuchsgebieten verdriftet werden. Die Großräumigkeit des Lebensraumes und die Struktur des Gebietes bieten jedoch ausreichende Sicherheit, daß eine eventuelle Verdriftung trotz der möglichen Strömungsgeschwindigkeitsveränderung unerheblich bleibt. Die anderen wertbestimmenden Merkmale sind durch die Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit nicht betroffen. Die Beeinträchtigung ist jedoch nach dem derzeitigen Stand des Wissens unerheblich; dies gilt auch für die anderen wertbestimmenden Merkmale.

Lokale Zunahme des Schwebstoffgehaltes

Durch den Baggereinsatz und die Verklappungen ist mit dem Risiko eines erhöhten Schwebstoffgehaltes zu rechnen. Die Schwebstoffe können sich auf den Kiemen der Fische, insbesondere der Fischlarven absetzen, diese verstopfen und dadurch die Sauerstoffversorgung einschränken. Hiervon sind besonders die Finte und der Rapfen, die hier Aufwuchsgebiete haben, betroffen. Auf den pelagischen Eiern der Finte kann es zu Schwebstoffablagerungen kommen mit der Folge, daß sich die Sauerstoffversorgung der Embryonen verschlechtert, es zu Pilz- und/oder Bakterienbefall kommt und dadurch die Eimortalitäten ansteigen. Sedimentieren die Schwebstoffe und lagern sich am Boden ab, kann es zum Zusedimentieren des Rapfenlaiches und dadurch zu erhöhten Eimortalitäten kommen.

Gesamtbeurteilung:

Innerhalb des potentiellen FFH-Gebietes "Unterelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf" kommt es durch die Veränderung der Biotoptypenzusammensetzung aufgrund der Änderungen der Tidewasserstände zu Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen "Ästuarien" und "Auwälder" und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie.

Von den Auswirkungen ist nur in sehr geringem Umfang der prioritäre Lebensraumtyp "Auwälder ..." betroffen. Prioritäre Arten sind nicht betroffen.

Auf der Grundlage des gewählten Beurteilungsmaßstabes ist insgesamt von einer geringen Beeinträchtigung (Kategorie 2) auszugehen, da

  • das natürliche Verbreitungsgebiet des jeweiligen Lebensraumes sowie die Flächen, die der Lebensraum und das Mosaik der Lebensraumtypen in seinem natürlichen Verbreitungsgebiet einnimmt, weiterhin beständig bleiben, sich allerdings die Verteilung der Lebensraumtypen geringfügig ändert (< 5%),
  • die für den langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen weitgehend bestehen bleiben, so daß auch langfristig die wertbestimmenden Merkmale vorhanden sind,
  • sich die Populationsdynamik der jeweiligen, für den betreffenden Lebensraum charakteristischen Art nicht ändert, das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art nicht abnimmt und das langfristige Überleben der Population gesichert ist.

 

7.19.3 Kompensationsmaßnahme Belumer Außendeich

Die Durchstoßung des Sommerdeiches auf dem Belumer Außendeich und die Anbindung der jetzt tidefreien Priele an das Tidegeschehen hat auf die Lebensräume einen positiven Einfluß, indem es den Lebensraumtyp "Ästuarien" quantitativ vermehrt. Es werden Binnenlands-Wasserflächen in Tide-Wasserflächen umgewandelt, und es entstehen neue Röhrichte an Grabenrändern und an Stillgewässern sowie möglicherweise neue Hochstaudenfluren oder Röhrichte auf stillgelegten Grünländern. Bezüglich der Qualität des Lebensraumtyps ist hervorzuheben, daß auch Sturmfluten zugelassen werden und damit eine höhere Qualität erzielt wird als hinter einem Sturmflutsperrwerk. Der Schierlings-Wasserfenchel kommt im Brackwasserbereich nicht mehr vor und ist daher nicht betroffen.

7.20 Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt das schleswig-holsteinische Wattenmeer, soweit es sich im Untersuchungsgebiet der UVU befindet (vgl. Karte 3).

Das Land Schleswig-Holstein hat durch Gesetz zum Schutze des Schleswig-Holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz) vom 22. Juli 1985 den größten Teil seines Wattenmeerbereiches zum Nationalpark erklärt. Als Schutzzweck wird in § 2 folgendes festgelegt:

"Die Errichtung des Nationalparkes dient dem Schutz des Schleswig-Holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart, Schönheit und Ursprünglichkeit. Seine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt ist zu erhalten und der möglichst ungestörte Ablauf der Naturvorgänge zu sichern."

Das Gebiet wurde 1997 als Europäisches Vogelschutzgebiet benannt (vgl. Kap. 5) und in den Grenzen des Nationalparkes als geplantes FFH-Schutzgebiet zur Eintragung in die Liste der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung nach Artikel 4 der FFH-Richtlinie vorgeschlagen.

 

7.20.1 Bedeutung für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH- Richtlinie

Die große Bedeutung des hier zu betrachtenden schleswig-holsteinischen Wattenmeerbereiches im Sinne der FFH-Richtlinie begründet sich durch die sehr ausgedehnten Wattflächen, die dem Lebensraumtyp "Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt" entsprechen, und der landseitig anschließenden Zonierungsabfolge von Quellerwatt (Lebensraumtyp "Pioniervegetation mit Salicornia und anderen einjährigen Arten auf Schlamm und Sand (Quellerwatt)") und Salzwiesen (Lebensraumtyp "Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae)"). Hervorzuheben ist für dieses Gebiet insbesondere, daß diese Zonierung auf der gesamten Länge der hier zu betrachtenden Uferlinie vorhanden ist.

Im Sommer 1995 wurden im gesamten Untersuchungsgebiet maximal 370 Seehunde gezählt. Davon entfielen auf das hier zu betrachtende potentielle FFH-Teilgebiet ca. 250 Tiere. Während der Jahre 1991 - 1995 lebten im Untersuchungsgebiet etwa 3,6 % der gesamten Wattenmeerpopulation. Bezogen auf den Flächenanteil am schleswig-holsteinischen Wattenmeer (ca. 10%) ist der Prozentsatz der hier lebenden Seehunde relativ gering, d.h. der Bereich ist weniger dicht besiedelt als andere Wattgebiete. Der Grund hierfür wird in der Morphologie des Ästuars gesehen, dessen Watten im Hinblick auf die Liegeplatzansprüche der Seehunde als suboptimal gelten (vgl. MATERIALBAND VI Anhang 3). Die Reproduktionsleistung der Seehunde im Untersuchungsgebiet lag zwischen 1990 und 1995 bei nur 8-15%. Es ist das im Vergleich zum sonstigen Wattenmeer, wo großräumig Reproduktionsraten um bis zu 20% erreicht werden, reproduktionsschwächste Gebiet an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste. Auf den flachliegenden, vergleichsweise lang überfluteten Sänden finden vor allem säugende Jungtiere nur suboptimale Aufzuchtbedingungen. Trotz der schwachen Reproduktion haben die Seehundbestände im Wattenmeerteil des Untersuchungsgebietes mit im Mittel 20% überdurchschnittlich (Schleswig-Holstein im Mittel 14%) zugenommen, weil vermutlich aus weiter nördlich und westlich liegenden Nachbarpopulationen ständig Tiere zuwandern. Besonders anziehend wirken vermutlich die verhältnismäßig reichen Fischvorkommen im Elbeästuar. Die im Sommer am stärksten besetzten Liegeplätze befinden sich für das hier zu betrachtende Gebiet im Prielsystem der Schatzkammer und am Medemgrund. Die wichtigsten Jungtierbänke liegen in der Schatzkammer, wo 1995 mehr als die Hälfte aller Jungtiere des Untersuchungsgebietes gezählt wurden (vgl. MATERIALBAND VI Anhang 3).

Finte, Fluß- und Meerneunauge kommen im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" vor (vgl. Tab. 27). Diese 3 Arten nutzen das Wattenmeer als Nahrungs-, Wander-, und Überwinterungsgebiet (Rückzugsgebiet). Die Juvenilstadien der Finte haben hier Aufwuchshabitate. Die Summe der ökologischen Funktionen beträgt 10.

Tab. 27: Präsenz der Fischarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (ohne prioritäre Arten) im Gebiet 19 -Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer- mit Angabe der ökologischen Funktion des Gebietes für die einzelnen Arten - Daten nach BRECKLING et al. (1994), THIEL (1995), THIEL et al. (1995).

Nr.FischartPräsenz Ökologische Funktion
   

Laich-
gebiet

Aufwuchs-
gebiet

Nahrungs-
gebiet

Wander-
gebiet

Rückzugs-
gebiet

01 Bachneunauge      
02 Bitterling      
03 Finte

X

 

X

X

X

X

04 Flußneunauge

X

  

X

X

X

05 Meerneunauge

X

  

X

X

X

06 Rapfen      
07 Schlammpeitzger      
08 Steinbeißer      
  Summe

3

0

1

3

3

3

 

Aus dem festgelegten Schutzzweck des bestehenden Nationalparkes sowie dem Vorkommen von Lebensräumen und Arten einschließlich der erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich folgende Erhaltungsziele für das Gebiet ableiten (Arbeitshypothese):

Schutz des Schleswig-Holsteinischen Wattenmeeres und Bewahrung seiner besonderen Eigenart, Schönheit und Ursprünglichkeit. Seine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt ist zu erhalten und der möglichst ungestörte Ablauf der Naturvorgänge zu sichern.

7.20.2 Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

Die hydronumerische Modellierung ergab für dieses Gebiet eine ausbaubedingte Erhöhung des Thw, die unterhalb der für zu erwartende Biotopflächenverluste festgelegten Erheblichkeitsschwelle von 1 cm liegen. Daher sind hier keine Biotopflächenverluste zu erwarten. Es wurden für dieses Gebiet auch keine sonstigen Beeinträchtigungen der UVP-Schutzgüter prognostiziert (vgl. UVS und Ergänzungsband zur UVS).

Störungen der Seehunde durch Verbringungsaktivitäten werden nicht befürchtet, da sich die Baggergutverbringungsstellen bis auf eine Ausnahme außerhalb der Störungszonen der Seehundliegeplätze befinden. Lediglich die Klappstelle km 741 befindet sich derartig nahe an einem Liegeplatz, daß eine Beunruhigung oder gar Vertreibung möglich wäre. Es handelt sich jedoch um einen eher unbedeutenden Gelegenheitsliegeplatz, so daß dies als unerheblich eingestuft wird. Den bei der Verbringung kurzfristig und kleinräumig entstehenden Trübungen können die Tiere bei der Jagd aufgrund ihrer hohen Mobilität ausweichen.

Das Schleswig-Holsteinische Wattenmeer sowie die beiden folgenden Gebiete, das Niedersächsische und Hamburgische Wattenmeer, sind in ihrem Arteninventar und in den ökologischen Funktionen für die zu betrachtenden Fisch- und Rundmaularten identisch. Die Gebiete erfüllen für keine dieser Arten die Funktion als Laichgebiet. Es sind dort keine direkten Auswirkungen der Baumaßnahmen auf diese Arten zu erwarten, da sich weder Bagger- noch Verklappungsstellen in den Gebieten befinden. Die Wasserstandsänderungen sind im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer zu vernachlässigen, da sie weniger als 1 cm betragen. Gleiches gilt für die Veränderungen im Salzgehalt. Die Funktion als Aufwuchsgebiet für die Finte wird nicht durch erhöhte Strömungsgeschwindigkeiten beeinträchtigt, da abseits vom Fahrrinneneinfluß auf den Wattgebieten und in den Nebenrinnen des Mündungsgebietes keine nachweisbaren ausbaubedingten Strömungsänderungen auftreten (d. h. die Werte liegen unter 1cm/s).

Innerhalb des potentiellen FFH-Gebietes "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" kommt es zu keinen Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie. Daher ist auch keine Beeinträchtigung des Schutzgebietes im Sinne des Artikel 6 Absatz 3 der FFH-Richtlinie bzw. des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen im Sinne des § 19c des BNatSchG zu erwarten.

 

7.21 Niedersächsisches Wattenmeer

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt das niedersächsische Wattenmeer im Bereich Cuxhaven, soweit es sich im Untersuchungsgebiet der UVU befindet (vgl. Karte 3).

Der größte Teil des niedersächsischen Wattenmeeres wurde durch Verordnung vom 13. Dezember 1985 als Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" ausgewiesen. Als Schutzzweck wird in § 2 folgendes festgelegt:

"In dem Nationalpark soll die besondere Eigenart der Natur und Landschaft der Wattenregion vor der niedersächsischen Küste erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Die natürlichen Abläufe in diesen Lebensräumen mit ihrem artenreichen Pflanzen- und Tierbestand sollen fortbestehen. Die Natur des Wattenmeeres soll weiter erforscht werden. ..." Zwei Teilbereiche innerhalb des Untersuchungsgebietes der vorliegenden Arbeit wurden als Ruhezone (Zone I) ausgewiesen (vgl. Karte 1 in MATERIALBAND XV) und unterliegen damit dem besonderen Schutz der Verordnung (z.B. Betretungsverbot):

  • Die Ruhezone "Neuwerker Watt nördlich des Elbe-Weser-Fahrwassers" wurde als bedeutender Seehundlebensraum, bedeutendes Rast-, Mauser- und Nahrungsgebiet für Wat- und Wasservögel, typisches Ökosystem mit u.a. Küstenwatt besonders geschützt.
  • Die Ruhezone "Salzwiesen zwischen Sahlenburg und Duhnen" wurde als bedeutendes Brut-, Rast- und Nahrungsgebiet für Wat- und Wasservögel, bedeutender Lebensraum charakteristischer Tier- und Pflanzenarten besonders geschützt.

Das Gebiet ist Teil des FFH-Vorschlagsgebietes "Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer" des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie. Das Gebiet gehört zu denjenigen Vorschlagsgebieten, die per niedersächsischem Kabinettsbeschluß als meldefähig eingestuft wurden. Es wurde 1976 als Europäisches Vogelschutzgebiet benannt.

 

7.21.1 Bedeutung für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH- Richtlinie

Die große Bedeutung des hier zu betrachtenden niedersächsischen Wattenmeerbereiches im Sinne der FFH-Richtlinie begründet sich durch die sehr ausgedehnten Wattflächen, die dem Lebensraumtyp "Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt" entsprechen. Im Bereich des Duhner Anwachs ist landseitig anschließend die Zonierungsabfolge von Quellerwatt (Lebensraumtyp "Pioniervegetation mit Salicornia und anderen einjährigen Arten auf

Schlamm und Sand (Quellerwatt)") und Salzwiesen (Lebensraumtyp "Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae)") ausgebildet. Der Lebensraumtyp "Primärdünen" findet sich kleinflächig am gepflasterten Deichfuß bei Cuxhaven. Der Lebensraumtyp "Weißdünen mit Strandhafer Ammophila arenaria" findet sich zwischen Cuxhaven und Sahlenburg. Bei Sahlenburg wurde in Nachbarschaft zu dem vorigen Lebensraumtyp auch ein Vorkommen des Lebensraumtyps "Feuchte Dünentäler" beschrieben. In diesem Gebiet kommt darüber hinaus der prioritäre Lebensraumtyp "Entkalkte Dünen mit Empetrum nigrum" am Geestrand bei Sahlenburg vor.

Im Sommer 1995 wurden im gesamten Untersuchungsgebiet maximal 370 Seehunde gezählt. Davon entfielen auf die hier zu betrachtenden potentiellen FFH-Teilgebiete Niedersächsisches Wattenmeer und Hamburgisches Wattenmeer zusammen etwa 120 Tiere (vgl. MATERIALBAND VI Anhang 3).

Im Niedersächsischen Wattenmeer lassen sich 10 ökologische Funktionen für die hier vorkommenden 3 relevanten Fisch-Arten Finte, Fluß- und Meerneunauge feststellen (vgl. Tab. 28). Neben den Funktionen als Wander-, Nahrungs- und Überwinterungsgebiet ist es für die Finte außerdem Aufwuchsgebiet.

Tab. 28: Präsenz der Fischarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (ohne prioritäre Arten) im Gebiet 20 -Niedersächsisches Wattenmeer- mit Angabe der ökologischen Funktion des Gebietes für die einzelnen Arten - Daten nach THIEL (1995), THIEL et al. (1995).

Nr.FischartPräsenz Ökologische Funktion
   

Laich-
gebiet

Aufwuchs-
gebiet

Nahrungs-
gebiet

Wander-
gebiet

Rückzugs-
gebiet

01 Bachneunauge      
02 Bitterling      
03 Finte

X

 

X

X

X

X

04 Flußneunauge

X

  

X

X

X

05 Meerneunauge

X

  

X

X

X

06 Rapfen      
07 Schlammpeitzger      
08 Steinbeißer      
 Summe

3

0

1

3

3

3

 

Aus dem festgelegten Schutzzweck des bestehenden Nationalparkes sowie dem Vorkommen von Lebensräumen und Arten einschließlich der erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich folgende Erhaltungsziele für das Gebiet ableiten (Arbeitshypothese):

In dem Nationalpark soll die besondere Eigenart der Natur und Landschaft der Wattenregion vor der niedersächsischen Küste erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Die natürlichen Abläufe in diesen Lebensräumen mit ihrem artenreichen Pflanzen- und Tierbestand sollen fortbestehen. Die Natur des Wattenmeeres soll weiter erforscht werden.

Im Sinne der FFH-Richtlinie dient der Schutz des Gebietes insbesondere auch dem Schutz des als prioritär eingestuften Lebensraumtyps "Entkalkte Dünen mit Empetrum nigrum".

7.21.2 Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

Die hydronumerische Modellierung ergab für dieses Gebiet eine ausbaubedingte Erhöhung des Thw, die unterhalb der für zu erwartende Biotopflächenverluste festgelegten Erheblichkeitsschwelle von 1 cm liegt. Daher sind hier keine Biotopflächenverluste zu erwarten. Es wurden für dieses Gebiet auch keine sonstigen Beeinträchtigungen der UVP-Schutzgüter prognostiziert (vgl. UVS und Ergänzungsband zur UVS). Ebenso wie im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer sind auch im Niedersächsischen Teil des Wattenmeeres keine Auswirkungen auf die zu betrachtenden Fische und Rundmäuler sowie keine Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gebietes für diese Arten zu erwarten.

Innerhalb des potentiellen FFH-Gebietes "Niedersächsisches Wattenmeer" kommt es zu keinen Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie. Daher ist auch keine Beeinträchtigung des Schutzgebietes im Sinne des Artikel 6 Absatz 3 der FFH-Richtlinie bzw. des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen im Sinne des § 19c des BNatSchG zu erwarten.

 

7.22 Hamburgisches Wattenmeer

Das hier zu betrachtende Gebiet umfaßt das Hamburger Wattenmeer, soweit es sich im Untersuchungsgebiet der UVU befindet (vgl. Karte 3).

Der größte Teil des Hamburger Wattenmeeres, einschließlich der Inseln Neuwerk und Scharhörn, wurde per Gesetz vom 9. April 1990 als "Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer" ausgewiesen. Als Schutzzweck wurde in § 2 folgendes festgelegt:

"Schutzzweck ist, das Wattenmeer einschließlich der Insel Neuwerk sowie der Düneninseln Scharhörn und Nigehörn in seiner Ganzheit und seiner natürlichen Dynamik um seiner selbst willen und als Lebensstätte der auf diesen einmaligen Lebensraum Watt angewiesenen Arten und der zwischen diesen Arten bestehenden Lebensgemeinschaften zu erhalten und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Zudem ist die großflächige und ungestörte, zwischen den Mündungstrichtern von Elbe und Weser gelegene Naturlandschaft für die Wissenschaft von besonderer Bedeutung.

Insbesondere sind Sand- und Schlickwatten, Priele, Sande, Platten sowie Dünen und die diese Landschaftsteile untereinander verbindende, ungestörte und natürliche Entwicklungsdynamik zu erhalten. Weiter ist die ursprüngliche Dünen- und Salzvegetation zu schützen und, sofern erforderlich, zu entwickeln. Schließlich sind für die auf den Lebensraum Watt angewiesenen Arten als Lebensstätten, insbesondere die geeigneten Fischlaich- und Fischaufzuchtgebiete, die Liege- und Aufzuchtplätze der Seehunde auf der Robbenplate, dem Wittsand und dem Bakenloch, die Brutplätze der Seeschwalben auf Scharhörn und Neuwerk, die Brutgebiete sowie Rast- und Nahrungsgebiete verschiedener Wattvogelarten und die Mauserplätze der Brandgans zu erhalten."

Laut Koalitionsvereinbarung der derzeit in Hamburg regierenden Parteien soll der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer nach Abstimmung zwischen den Behörden als Besonderes Schutzgebiet (SAC) nach der FFH-Richtlinie angemeldet werden.

 

7.22.1 Bedeutung für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH- Richtlinie

Die große Bedeutung des Hamburger Wattenmeerbereiches im Sinne der FFH-Richtlinie begründet sich durch die sehr ausgedehnten Wattflächen, die dem Lebensraumtyp "Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt" entsprechen. Bei Neuwerk tritt landseitig anschließend die Zonierungsabfolge von Quellerwatt (Lebensraumtyp "Pioniervegetation mit Salicornia und anderen einjährigen Arten auf Schlamm und Sand (Quellerwatt)") und Salzwiesen (Lebensraumtyp "Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae)") auf.

Der Lebensraumtyp "Primärdünen" findet sich rund um die Inseln Scharhörn und Nigehörn. Auf diesen beiden Inseln wurde auch der Lebensraumtyp "Weißdünen mit Strandhafer Ammophila arenaria" nachgewiesen. Sowohl auf Scharhörn als auch auf Nigehörn wurden Biotoptypen kartiert, die dem prioritären Lebensraumtyp "Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen)" entsprechen.

Im Sommer 1995 wurden im gesamten Untersuchungsgebiet maximal 370 Seehunde gezählt. Davon entfielen auf die hier zu betrachtenden potentiellen FFH-Teilgebiete Niedersächsisches Wattenmeer und Hamburgisches Wattenmeer zusammen etwa 120 Tiere. An der Scharhörnbalje befindet sich in diesem potentiellen FFH-Gebiet einer der im Sommer am stärksten besetzten Seehundliegeplätze im Untersuchungsgebiet der UVU (vgl. MATERIALBAND VI Anhang 3).

Von den nach der FFH-Richtlinie näher zu betrachtenden Fisch-Arten sind für das Hamburgische Wattenmeer die Finte, das Fluß- und Meerneunauge nachgewiesen (vgl. Tab. 29). Wie auch im Schleswig-Holsteinischen und Niedersächsischen Wattenmeer erfüllt das Gebiet 10 ökologische Funktionen für diese Arten. Es ist für alle drei Arten Nahrungs-, Wander- und Rückzugsgebiet, für die Finte außerdem Aufwuchsgebiet.

Tab. 29: Präsenz der Fischarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (ohne prioritäre Arten) im Gebiet 21 -Hamburgisches Wattenmeer- mit Angabe der ökologischen Funktion des Gebietes für die einzelnen Arten - Daten nach BRECKLING & DIERCKING (1991), THIEL (1995), THIEL et al. (1995).

Nr.Fischart Präsenz Ökologische Funktion
   Laich-
gebiet
Aufwuchs-
gebiet
Nahrungs-
gebiet
Wander-
gebiet
Rückzugs-
gebiet
01 Bachneunauge      
02 Bitterling      
03 Finte

X

 

X

X

X

X

04 Flußneunauge

X

  

X

X

X

05 Meerneunauge

X

  

X

X

X

06 Rapfen      
07Schlammpeitzger      
08Steinbeißer      
 Summe

3

0

1

3

3

3

Aus dem festgelegten Schutzzweck des bestehenden Nationalparkes sowie dem Vorkommen von Lebensräumen und Arten einschließlich der erkennbaren Entwicklungsmöglichkeiten lassen sich folgende Erhaltungsziele für das Gebiet ableiten (Arbeitshypothese):

Schutzzweck ist, das Wattenmeer einschließlich der Insel Neuwerk sowie der Düneninseln Scharhörn und Nigehörn in seiner Ganzheit und seiner natürlichen Dynamik um seiner selbst willen und als Lebensstätte der auf diesen einmaligen Lebensraum Watt angewiesenen Arten und der zwischen diesen Arten bestehenden Lebensgemeinschaften zu erhalten und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Zudem ist die großflächige und ungestörte, zwischen den Mündungstrichtern von Elbe und Weser gelegene Naturlandschaft für die Wissenschaft von besonderer Bedeutung.

Insbesondere sind Sand- und Schlickwatten, Priele, Sande, Platten sowie Dünen und die diese Landschaftsteile untereinander verbindende, ungestörte und natürliche Entwicklungsdynamik zu erhalten. Weiter ist die ursprüngliche Dünen- und Salzvegetation zu schützen und, sofern erforderlich, zu entwickeln. Schließlich sind für die auf den Lebensraum Watt angewiesenen Arten als Lebensstätten, insbesondere die geeigneten Fischlaich- und Fischaufzuchtgebiete, die Liege- und Aufzuchtplätze der Seehunde auf der Robbenplate, dem Wittsand und dem Bakenloch, die Brutplätze der Seeschwalben auf Scharhörn und Neuwerk, die Brutgebiete sowie Rast- und Nahrungsgebiete verschiedener Wattvogelarten und die Mauserplätze der Brandgans zu erhalten.

Im Sinne der FFH-Richtlinie dient der Schutz des Gebietes insbesondere auch dem Schutz des als prioritär eingestuften Lebensraumtyps "Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen)".

 

7.22.2 Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

Die hydronumerische Modellierung ergab für dieses Gebiet eine ausbaubedingte Erhöhung des Thw, die unterhalb der für zu erwartende Biotopflächenverluste festgelegten Erheblichkeitsschwelle von 1 cm liegen. Daher sind hier keine Biotopflächenverluste zu erwarten. Es wurden für dieses Gebiet auch keine sonstigen Beeinträchtigungen der UVP-Schutzgüter prognostiziert (vgl. UVS und Ergänzungsband zur UVS). Auch für die hier noch einmal vertieft betrachteten Fische und Rundmäuler des Anhang II der FFH-Richtlinie gilt entsprechend den anderen beiden Wattenmeergebieten, daß nicht mit Beeinträchtigungen der für diese Arten relevanten ökologischen Funktionen gerechnet werden muß.

Innerhalb des potentiellen FFH-Gebietes "Hamburgisches Wattenmeer" kommt es zu keinen Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie. Daher ist auch keine Beeinträchtigung des Schutzgebietes im Sinne des Artikel 6, Absatz 3 der FFH-Richtlinie bzw. des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen im Sinne des § 19c des BNatSchG zu erwarten.

 

7.23 Zusammenfassende Betrachtung zu den potentiellen FFH-Gebieten

Insgesamt konnten im Untersuchungsgebiet der UVU 21 potentielle FFH-Gebiete indentifiziert werden, die im Rahmen dieser Studie nach der Festlegung eines Bewertungsmaßstabes und der Formulierung von Erhaltungszielen (als Arbeitshypothesen) im Hinblick auf ihre Betroffenheit durch die geplante Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe untersucht wurden.

Es konnte gezeigt werden, daß vor allem indirekte Auswirkungen ursächlich sind für die in der UVU prognostizierten Beeinträchtigungen. Zu nennen ist hierbei im wesentlichen die Veränderung der Tidedynamik, d.h. die Erhöhung des Tidehochwassers und das Absinken des Tideniedrigwassers, jeweils um wenige Zentimeter.

Vor dem Hintergrund des äußerst komplex strukturierten hydrographischem Systems der Unter- und Außenelbe, in dem sich vielfältige Einflußfaktoren wie z.B. Gezeiteneinfluß, Oberwasserzufluß, Dichte- und Windeinfluß überlagern, und der bereits natürlicherweise vorhandenen großen Variabilität der Zustandsgrößen (z.B. Wasserstände, Tidenhub und Strömungsgeschwindigkeiten) ist in der Gesamtbeurteilung folgendes festzustellen:

Von den 21 hier betrachteten FFH-Gebieten ist

  • bei 12 Gebieten keine bzw. nur eine sehr geringe Beeinträchtigung und
  • bei 9 Gebieten eine geringe Beeinträchtigung festgestellt worden.
  • Eine Beeinträchtigung des Schutzgebietes im Sinne des Artikel 6, Absatz 3 der FFH-Richtlinie bzw. eine erhebliche Beeinträchtigung in seinen für die Erhaltungziele oder dem Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen im Sinne des § 19 c des BNatschG ist für keines der untersuchten Gebiete festgestellt worden.

Damit ist sichergestellt, daß die Kohärenz der vorhandenen Lebensraumtypen und Arten gemäß den Anlagen I und II der FFH-Richtlinie in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet innerhalb des Ökosystems der Unter- und Außenelbe langfristig beständig bleibt.

Die folgende tabellarische Übersicht (vgl. Tabelle 30) gibt abschließend das Gesamtergebnis wider.

Tab. 30: Tabellarische Übersicht zur Gesamtbewertung der betrachteten potentiellen FFH-Gebiete

potentielles FF H-Gebiet

Biotopflächenverlust
einzelner Biotope [ha] (insgesamt)

Verlust von
priorit. Lebensraum (WWT) [ha]

mögliche Beeinträchtigung Schierlings Wasserfenchel

mögliche
Beeinträchtigung
Fische und
Rundmäuler

mögliche
Beeinträchtigung
Nordseeschnäpel

Beeinträchtigung des Gebietes

Altengammer Elbwiesen

0,03

-

-

+

-

keine bzw. sehr geringe

Ilmenau-Luhe-Niederung

6,9

0,04

-

+

-

geringe

Zollenspieker

0,8

0,1

-

+

-

keine bzw. sehr geringe

Heuckenlock/Schweenssand

5,5

1,3

+

+

-

geringe

Mühlenberger Loch, Hahnöfer Nebenelbe, Neßsand, Hanskalbsand

5,5

0,7

(+)

++

++

geringe

Lühemündung, Lühesander Süderelbe und Elbinsel Lühesand

1,1

0,005

(+)

++

++

geringe

Auetal

1,5

-

-

-

-

keine bzw. sehr geringe

Wedeler Marsch

0,5

-

-

++

-

keine bzw. sehr geringe

Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland

26

1,1

(+)

++

-

geringe

Eschschallen im Seestermüher Vorland

9

-

(+)

+

-

geringe

Elbinsel Pagensand

4,4

0,9

(+)

+

-

geringe

Wasserfläche zwischen Wedel und Kollmar einschließlich Pagensander Nebenelbe mit Vordeichland nördlich der Krückaumündung

1,2

0,4

-

+

-

keine bzw. sehr geringe

Pinnau

1,3

0,03

-

+

-

keine bzw. sehr geringe

Krückau

1,2

-

-

+

-

keine bzw. sehr geringe

Vordeichland und Wasserfläche zwischen Kollmar und Hollerwettern einschließlich Rhinplatte

4,4

0,5

-

+

-

geringe

Vordeichland und Wasserfläche zwischen Hollerwettern und Brunsbüttel einschließlich Vordeichland St. Margarethen

0,6

-

-

+

-

keine bzw. sehr geringe

Vordeichland und Wasserfläche bei Neufeld

-

-

-

+

-

keine bzw. sehr geringe

Unterelbe zwischen Barnkrug und Otterndorf

7,1

0,09

-

++

-

geringe

Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

-

-

-

-

-

keine bzw. sehr geringe

Niedersächsisches Wattenmeer

-

-

-

-

-

keine bzw. sehr geringe

Hamburgisches Wattenmeer

-

-

-

-

-

keine bzw. sehr geringe

+ keine bzw. sehr geringe Beeinträchtigung
++ geringe Beeinträchtigung
+++ erhebliche Beeinträchtigung
( ) Beeinträchtigung fraglich
- nicht relevant-nicht betroffen

Fußnoten :

1.) Nach Art. 4, Abs. 4 der FFH-Richtlinie steht die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes eines natürlichen Lebensraumes nach Anhang I oder einer Art des Anhangs II im Vordergrund. Auch § 19 a, Abs. 2 Nr. 7 BNatSchG definiert in dieser Weise die Erhaltungsziele eines Gebietes.

2.) Die angestrebte Kohärenz des Netzes Natura 2000 wird in Art. 3, Abs. 2 der FFH-Richtlinie näher definiert. Danach soll ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete errichtet werden. "Dieses Netz besteht aus Gebieten, die die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie der Habitate des Anhangs II umfassen, und muß den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleisten". Dabei ist die Zielsetzung der FFH-Richtlinie zu beachten, die besonders in den vorangestellten Begründungserwägungen der Richtlinie zum Ausdruck kommt.

3.) Zukünftig könnte diesem Gebiet darüber hinaus während des Laichaufstieges des als prioritär eingestuften Nordseeschnäpels eine bedeutsame Funktion als Wander- und Rückzugsgebiet (Ruhegebiet) zufallen.

4.) Zukünftig könnte diesem Gebiet darüber hinaus während des Laichaufstieges des als prioritär eingestuften Nordseeschnäpels eine bedeutsame Funktion als Wander- und Rückzugsgebiet (Ruhegebiet) zufallen.

5.) Bei einer aktuellen Nachkartierung im Juli 1998 konnte das Vorkommen der Art nicht mehr nachgewiesen werden.

6.) Zukünftig könnte diesem Gebiet darüber hinaus während des Laichaufstieges des Nordseeschnäpels eine bedeutsame Funktion als Wander- und Rückzugsgebiet (Ruhegebiet) zufallen.

7.) Im Rahmen der aktuellen Nachkartierung im Juli 1998 konnten für diesen Bereich keine Exemplare des Schierlings-Wasserfenchels nachgewiesen werden.

8.) Am Elbufer vor Glückstadt konnte die Art bei der aktuellen Nachkartierung im Juli 1998 nicht mehr nachgewiesen werden.