Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

8 FAZIT

Die vorliegende Studie hat zum Ziel, die zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens "Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt" sowie der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen auf bestehende und geplante Europäische Vogelschutzgebiete sowie auf geplante FFH-Gebiete im Sinne des Artikel 6 der FFH-Richtlinie zu erfassen, darzustellen und zu bewerten.

 

Europäische Vogelschutzgebiete

Betrachtet werden 15 bestehende bzw. geplante Europäische Vogelschutzgebiete (vgl. Karte 2) innerhalb des Untersuchungsgebietes der UVU zur Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt (PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT NORD 1997a), das den für das Schutzgut Tiere und Pflanzen relevanten Auswirkungsbereich umfaßt. Für diese Gebiete wurde jeweils die Bedeutung für die Avifauna (insbesondere für Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und für bedeutende Zugvogelarten) sowie die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dargestellt. Hierbei werden zunächst die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzziele auf Grundlage der in der UVU erarbeiteten Prognosen bewertet und anschließend die Beeinträchtigung des Schutzgebietes im Sinne des Artikel 6, Absatz 3 der FFH-Richtlinie geprüft und bewertet.

Für 8 der zu betrachtenden Europäischen Vogelschutzgebiete wird dabei keine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und für 7 Gebiete eine geringe Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele festgestellt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele wird für keines der Gebiete festgestellt, somit auch keine Beeinträchtigung der Schutzgebiete im Sinne des Artikel 6, Absatz 3 der FFH-Richtlinie.

Durch die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen werden ebenfalls keine europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne der Richtlinie beeinträchtigt.

 

FFH-Gebiete

Im Rahmen der vorliegenden Studie wird zunächst das Vorkommen der Lebensräume und Arten im Sinne der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie im Untersuchungsgebiet der UVU zur Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschiffahrt (PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT NORD 1997a) geprüft und die zu erwartenden Auswirkungen auf die vorkommenden Lebensräume und Arten erläutert.

Als prioritäre Lebensräume und Arten, die von Auswirkungen des geplanten Vorhabens erheblich betroffen sein könnten, kommen im Untersuchungsgebiet der Lebensraumtyp "Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus exelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)" der Norseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus) und der Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) vor. Für die Erhaltung der als prioritär eingestuften Lebensräume und Arten kommt den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine besondere Verantwortung zu. Das Vorkommen der Weidenauwälder im Untersuchungsgebiet, die dem prioritären Lebensraumtyp "Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus exelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)" zuzuordnen sind, wird in Karte 4 und den zugehörigen Abbildungen dargestellt. Das Vorkommen der als prioritär eingestuften endemischen Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) wird in Karte 5 und den zugehörigen Abbildungen dargestellt.

Innerhalb des Untersuchungsgebietes der UVU werden 21 potentielle FFH-Gebiete betrachtet (vgl. Karte 3). Für diese Gebiete wird jeweils die Bedeutung für Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und die zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens und der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen dargestellt und bewertet.

Für 12 der zu betrachtenden 21 Gebiete wird keine bzw. nur eine sehr geringe Beeinträchtigung festgestellt, für 9 Gebiete eine geringe Beeinträchtigung. Eine Beeinträchtigung des Schutzgebietes im Sinne von Artikel 6, Absatz 3 der FFH-Richtlinie und des § 19c des Bundesnaturschutzgesetzes wird für keines der hier betrachteten Gebiete festgestellt. Dies bedeutet, eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen geht von der Maßnahme nicht aus. Damit ist sichergestellt, daß die Kohärenz der vorhandenen Lebensraumtypen und Arten gemäß den Anlagen I und II der FFH-Richtlinie in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet innerhalb des Ökosystems der Unter- und Außenelbe langfristig beständig bleibt.

Kompensationsmaßnahmen

Die Kompensation der zu erwartenden Beeinträchtigungen erfolgt durch die im Landschaftspflegerischen Begleitplan (BFG 1997) beschriebenen Maßnahmen. Die im LBP vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen sind auch vor dem Hintergrund der FFH- Betrachtung dem Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen angemessen. Dabei sind insbesondere die Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung des Tideeinflusses positiv zu bewerten, da hierdurch ein Ausgleich der zu erwartenden qualitativen Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps "Ästuarien" erfolgt.

 

Empfehlungen zur Minderung bzw. Vermeidung von Auswirkungen

In bezug auf nicht auszuschließende Beeinträchtigungen für Fischarten des Anhang II der FFH-Richtlinie (insbesondere Finte und Rapfen) sollten die Baumaßnahmen auf die spezifischen Ansprüche dieser Arten abgestimmt werden, um mögliche Beeinträchtigungen soweit als möglich zu minimieren. Hierzu zählt z.B. die Vermeidung von Baggerungen und Baggergutverbringung im Hauptlaichgebiet der Finte während der Laichperiode (Anfang Mai bis Mitte Juni). Insbesondere sollte in diesem Zeitraum auf die Nutzung der Baggergutablagerungsfläche "Twielenfleth" verzichtet werden (vgl. PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT NORD 1997a).

Der als prioritär eingestufte Nordseeschnäpel, der im Untersuchungsgebiet als verschollen galt, konnte seit 1995 wiederholt mit einzelnen Individuen im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Als potentielles Laichgebiet des Nordseeschnäpels in der Tideelbe ist derzeit der Bereich vom Mühlenberger Loch bis Lühesand zu betrachten. Mögliche Beeinträchtigungen könnten hier von den Baumaßnahmen ausgehen, wenn diese zur Erhöhung des Schlickanteils im Bodensubstrat oder von Schwebstoffen in der Wassersäule führen. Im Hinblick auf diese gefährdete Fischart wären Minderungen möglich, sofern die Baumaßnahmen außerhalb der Laichzeit und der Periode der Embryonalentwicklung des Nordseeschnäpels (Oktober bis März) durchgeführt werden. Hierbei gilt es zu beachten, daß in der UVU zur Minderung der Auswirkungen auf die anderen Organismengruppen in diesem sensiblen Bereich ebenfalls Ausschlußzeiten genannt worden sind, die berücksichtigt werden sollten.

Darüber hinaus bietet es sich an, für den Schierlings-Wasserfenchel bestandsstützende Maßnahmen vorzusehen, um möglichen Beeinträchtigungen dieser als prioritär eingestuften endemischen Pflanzenart entgegenzuwirken und somit dazu beizutragen, diese vom Aussterben bedrohte Pflanzenart dauerhaft innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes zu etablieren.

Aus Sicht der FFH-Richtlinie sollte die Kompensation möglichst ortsnah zu den betroffenen potentiellen FHH-Gebieten angeordnet sein. In bezug auf die prognostizierten Beeinträchtigungen des als prioritär eingestuften Lebensraumtyps "Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)" wird empfohlen, bei der weiteren Planung auch im tide- und sturmflutbeeinflußten Bereich vor der Hauptdeichlinie entsprechende Kompensationsmaßnahmen im gesamten Untersuchungsgebiet soweit möglich im funktionalen Zusammenhang zu den potentiellen FFH-Gebieten durchzuführen.