Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile sowie der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens

4.1 Schutzgut Menschen

Bestandsbewertung

Das Untersuchungsgebiet ist geprägt durch den Gegensatz von städtischen und ländlichen Strukturen. Das Kanalumfeld weist im Süden des NOK durch den angrenzenden Stadtrand von Kiel mit den dicht besiedelten Stadtteilen Kiel-Wik und Kiel-Suchsdorf/ Margarethental eine deutlich urbane Prägung auf. Insbesondere im Stadtteil Suchsdorf reichen die Wohnsiedlungen bis an den Kanal heran. Nördlich des Kanals herrscht hingegen ein eher ländlicher Charakter mit kleineren Ortschaften (Altwittenbek, Levensau) und Gutshöfen (Projensdorf, Rathmannsdorfer Hof) vor. Bei den öffentlichen Grünflächen handelt es sich zumeist um Sportanlagen, Spielplätze und Parkflächen. Hinzu kommen private Grünflächen in Form von Kleingartenanlagen am Rand des Stadtteils Suchsdorf im süd-östlichen Teil des Untersuchungsraumes.

Ein bedeutender Teil (ca. 90 %) des Untersuchungsraumes ist im Landschaftsrahmenplan des Planungsraums III als „Gebiet mit besonderer Erholungseignung“ ausgewiesen. Dies betrifft in erster Linie einen 600 bis 1000 m breiten Streifen entlang des NOK sowie die nördlich und südlich des NOK gelegenen Flächen des Untersuchungsgebietes. Eine besondere Funktion dieses Raumes besteht nach den Landschaftsplänen der betreffenden Gemeinden zufolge vor allem in der Nutzung zur Nah- und Feierabenderholung, insbesondere durch die Bevölkerung der nahe gelegenen Landeshauptstadt Kiel.

Der NOK mit dem stetigen Verkehr großer Schiffe und seinen steilen Böschungen, auf der sich eine vielfältige Vegetation entwickelt hat, besitzt einen besonderen Reiz für die Erholungsnutzung. Aufgrund der Lage zur Landeshauptstadt Kiel ist er von hoher Bedeutung für die Naherholung und auch ein wichtiges Element der regionalen und sogar überregionalen Wochenend- und Ferienerholung. Dies spiegelt sich auch in der Häufung von Erholungsinfrastruktur entlang der Kanaltrasse wider. Die Betriebswege entlang des Kanals, die vom WSA Kiel-Holtenau in Absprache mit den Kommunen für Fuß- und Radverkehr freigegeben sind, sowie dessen näheres Umfeld werden von der lokalen Bevölkerung als Rad- und Spazierwege sowie zum Angeln intensiv genutzt. Insbesondere für Radfahrer hat die Strecke aufgrund ihrer Durchgängigkeit eine überregionale Bedeutung. Dies gilt auch für den NOK selber (Ausflugsschiffe, Freizeitverkehr).

Entlang des Kanals besteht bis zu ca. 500 m Entfernung insbesondere im Bereich von Kiel-Suchsdorf kanalnah (innerhalb eines 500 m Streifens) eine signifikante Vorbelastung durch Verkehrslärm der den NOK passierenden Schiffe. Durch den ausbauinduzierten Verkehrszuwachs werden die Belastungswerte nur unwesentlich verändert. Für die Erholungsnutzung wird die Lärmbelastung durch Schiffe als nicht relevant bewertet, da der Schiffsverkehr ein wesentlicher Zielpunkt der Erholungsnutzung ist. Neben den schifffahrtsbedingten Lärmemissionen sind auch Lärmemissionen von Straßen- und Schienenverkehr zu berücksichtigen, die über die beiden Levensauer Hochbrücken führen. Der Straßenverkehrslärm wird maßgebend durch die B76 bestimmt.

Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen

Die für das Schutzgut Menschen relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens sind Lärm, Erschütterungensowie Sichtbeeinträchtigungen und Funktionseinschränkungen.

Baubedingt kommt es im Bereich der Kanalufer aufgrund der Unterbrechungen des Uferweges zu einer Einschränkung der Zugänglichkeit. Dies führt zu temporären Beeinträchtigungen des Radtourismus, der Naherholungsfunktion und der Erlebbarkeit des NOK. Eine Wiederherstellung der Durchgängigkeit nach Abschluss der Bauarbeiten ist gewährleistet.

Temporär kommt es zu Einschränkungen des Schienenverkehrs über 130 Tage, der motorisierte und nicht motorisierte Verkehr wird über die B 76 umgeleitet. Für Anlieger, Berufspendler sowie Bahnreisende ergeben sich dadurch Einschränkungen und Umwege.

Beeinträchtigungen durch Baustellenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen und damit einhergehend eine Gefährdung der Verkehrssicherheit enstehen nicht.

Im Zuge der Rückverlegung der Uferlinie sowie des Abriss und Neubaus der Levensauer Hochbrücke kommt es über einen längeren Zeitraum von voraussichtlich 46 Monate Brücke und 2 Jahre Bauzeit Kanal zu relevanten baulichen Lärmbelastungen. Aufgrund der hohen Siedlungsdichte und der räumlichen Nähe des Siedlungsgebietes von Kiel-Suchsdorf zur Hochbrücke und zum Kanal ist für die nahegelegene Wohnbebauung, insbesondere für die Bereiche direkt am Fuß des Straßendammes bzw. am Kanalufer mit einer erheblichen baulichen Lärmbelastung über einen längeren Zeitraum zu rechnen. Unter Berücksichtigung der Toleranzschwelle von 5 dB(A) ist für die in Tabelle 1 dargestellten Siedlungsbereiche zeitweilig eine Überschreitung von Richtwerten der AVV-Baulärm möglich. Bei der Beurteilung der tatsächlich zu erwartenden Belastungssituation vor Ort ist zu berücksichtigen, dass es sich grundsätzlich um berechnete Prognosewerte auf Grundlage voraussichtlich einzusetzender Baumaschinen und Arbeitsgruppen handelt.

Tabelle 1: Übersicht der temporären, baubedingten Überschreitungen von Lärmrichtwerten im Zuge des Kanalausbaus
(WR= reines Wohngebiet, WA= allgemeines Wohngebiet, MI= Mischgebiet)

Immissionsorte (IO)

(gem. Lärmgutachten
Lairm Consult, 2015)
Immissionsrichtwert
gem. AVV-Baulärm
Überschreitung Richtwert
gem. AVV-Baulärm inkl.
5 dB(A) Toleranzbereich
nach AVV-Baulärm
Voraussichtliche,
max. Belastungsdauer³
(in Wochen)
tags nachts tags nachts
Immissionsorte in Kiel-Suchsdorf am Südufer Nord-Ostsee-Kanal
IO1.1
Fehmarnwinkel 51
(nordwest)
WR
50 dB(A)/tags
35 dB(A)/nachts
Kurzzeitige Ge-
räuschspitzen
55 dB(A)/nachts
bis 13 dB(A)
bis 19 dB(A)
(temporär)
bis 13 dB(A)
bis 28 dB(A)
(temporär)
164 165
IO1.2
Fehmarnwinkel 51
(nordost)
bis 12 dB(A)
bis 18 dB(A)
(temporär)
bis 13 dB(A)
bis 26 dB(A)
(temporär)
156 165
IO2
Ostseestraße 120
bis 7 dB(A)
(temporär)
bis 15 dB(A)
bis 20 dB(A)
(temporär)
45 75
IO3
Hiddenseer Weg 17
bis 9 dB(A) bis 19 dB(A)
bis 25 dB(A)
(temporär)
25 49
IO4
Hiddenseer Weg 26
bis 13 dB(A) bis 13 dB(A)
bis 28 dB(A)
(temporär)
20 69
IO5.1
Wippen 35
(nordost)
bis 15 dB(A) bis 24 dB(A)
bis 31 dB(A)
(temporär)
20 69
IO5.2
Wippen 35
(nordwest)
bis 20 dB(A) bis 28 dB(A)
bis 72 dB(A)
(temporär)
20 69
IO6
Sukoring 55
bis 2 dB(A)
(temporär)
bis 7 dB(A)
bis 18 dB(A)
(temporär)
4 44
IO7.1
Fehmarnwinkel 39
(nordwest)
bis 13 dB(A)
bis 22 dB(A)
(temporär)
bis 10 dB(A)
bis 33 dB(A)
(temporär)
128 164
IO7.2
Fehmarnwinkel 39
(nordost)
bis 6 dB(A)
bis 18 dB(A)
(temporär)
bis 12 dB(A)
bis 27 dB(A)
(temporär)
95 158
IO8
Ostseestraße 95
bis 14 dB(A)
(temporär)
bis 14 dB(A)
bis 21 dB(A)
(temporär)
21 49
IO9
Hiddensser Weg 82
bis 2 dB(A)
(temporär)
bis 10 dB(A)
bis 18 dB(A)
(temporär)
2 48
IO10
Dieksredder 29
bis 2 dB(A)
(temporär)
bis 10 dB(A)
bis 18 dB(A)
(temporär)
2 44
IO11
Sukorig 36
WA
55 dB(A)/tags
40 dB(A)/nachts
Kurzzeitige Geräuschspitzen
60 dB(A)/nachts
- bis 1 dB(A)
bis 12 dB(A)
(temporär)
- 16
IO12
Fehmarnwinkel 23
WR
50 dB(A)/tags
35 dB(A)/nachts
Kurzzeitige Geräuschspitzen
55 dB(A)/nachts
bis 12 dB(A)
(temporär)
bis 8 dB(A)
bis 24 dB(A)
(temporär)
43 138
IO13
Ostseestraße 11
WR
50 dB(A)/tags
35 dB(A)/nachts
Kurzzeitige Geräuschspitzen
55 dB(A)/nachts
- bis 7 dB(A)
bis 15 dB(A)
(temporär)
- 43
IO14
Rungholtplatz 4
bis 1 dB(A)
(temporär)
bis 8 dB(A)
bis 17 dB(A)
(temporär)
2 43
IO15
Eckernförder Straße
452
WA
55 dB(A)/tags
40 dB(A)/nachts
Kurzzeitige Geräuschspitzen
60 dB(A)/nachts
- bis 7 dB(A)
(temporär)
- 2
IO16
Alte Chaussee 7
WR
50 dB(A)/tags
35 dB(A)/nachts
Kurzzeitige Geräuschspitzen
55 dB(A)/nachts
bis 3 dB(A)
(temporär)
bis 7 dB(A)
bis 15 dB(A)
(temporär)
6 46
IO17
Pellwormer Weg 7
- bis 7 dB(A)
bis 15 dB(A)
(temporär)
- 43
IO18
Rungholtplatz 1
WA
55 dB(A)/tags
40 dB(A)/nachts
Kurzzeitige Geräuschspitzen
60 dB(A)/nachts
- bis 2 dB(A)
bis 10 dB(A)
(temporär)
- 35
IO19.1
Stadtparkweg 40
(südost)
MI
60 dB(A)/tags
45 dB(A)/nachts
Kurzzeitige Geräuschspitzen
65 dB(A)/nachts
- bis 6 dB(A)
(temporär)
- 4
IO19.2
Stadtparkweg 40
(südwest)
- bis 8 dB(A)
(temporär)
- 4
Immissionsorte am Nordufer Nord-Ostsee-Kanal
IO20
Levensau,
Am Kanal 3
MI
60 dB(A)/tags
45 dB(A)/nachts
Kurzzeitige Geräuschspitzen
65 dB(A)/nachts
bis 2 dB(A)
(temporär)
bis 14 dB(A)
(temporär)
6 25
IO21
Levensau 1, an K 24
- bis 5 dB(A)
(temporär)
- 4
IO22
Achtstückenberg/
West
- bis 2 dB(A)
(temporär)
- 8
IO23
Achtstückenberg/
Ost
- bis 6 dB(A)
(temporär)
- 6

³ Werte überschlägig auf Grundlage der Angaben der ermittelten Beurteilungspegel und Lastfälle aus dem
Lärmgutachten von Lairm Consult (2015) (Unterlage 5-6) ermittelt.

Unter Berücksichtigung der Toleranzschwelle von 5 dB(A) ist für große Siedlungsbereiche von Kiel-Suchsdorf sowie für Wohnbebauungen am Nordufer des NOK mit einer Überschreitung sowohl tags als auch nachts von Richtwerten der AVV-Baulärm zu rechnen. Lärmemissionen treten zudem entlang der Zuwegungen zu den Verbringungsflächen sowie auf den Verbringungsflächen selbst auf.

Hinweise zur Vermeidung und Minimierung von Lärmemissionen werden in Kapitel 5 dargestellt.

Der wasserseitige Transport von Trockenaushub bzw. Nassaushub aus dem Kanalausbau mittels Schuten führt zu einer maximalen Erhöhung des Beurteilungspegels von 0,5 dB(A), die für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbar ist und daher als nicht erheblich eingestuft wird.

Relevante Störungen durch Erschütterungen können für die kanal- und dammnahen Siedlungsbereiche nicht ausgeschlossen werden.

Entsprechend des BfG-Berichts Nr. BFG-1713 (2011) können darüber hinaus bau- und betriebsbedingte erhebliche Lärmbelastungen im Bereich der Schleusengruppe Kiel-Holtenau ausgeschlossen werden.

Betriebsbedingt kommt es im Wesentlichen durch die Veränderung der Flottenstruktur von auf dem NOK verkehrenden Schiffen zu einer Änderung der Belastungssituation durch Lärm, der im Bereich von 0-1 dB(A) liegt. Dieser Wert liegt deutlich unterhalb der Hörbarkeitsschwelle des menschlichen Ohres und ist somit nicht wahrnehmbar.

Für den Straßen- als auch für den Schienenverkehr sind keine Zunahmen der Verkehrsbelastungen zu erwarten. Im Rahmen der Brückenbaumaßnahmen ergeben sich jedoch für den Schienenverkehr Änderungen in den Beurteilungspegeln, so dass für einige Siedlungsbereiche Lärmschutzmaßnahmen nötig sind.

Bereits für den Planungsnullfall sind Lärmschutzmaßnahmen für den Schienenverkehr nötig (z.B. „Schienenstegabschirmung“ als effektive Methode zur Einhaltung aller Immissionsgrenzwerte).

Die Verwendung von Radaranlagen zur Navigation bewirkt keine erheblichen Belastungen durch elektromagnetische Strahlung.


4.2 Schutzgut Pflanzen

Bestandsbewertung
Das Schutzgut Pflanzen als eines der wesentlichen Bestandteile des Naturhaushaltes ist entscheidend für die Leistungsfähigkeit eines Naturraumes zur Sicherung oder Wiederherstellung der Lebensprozesse, der Biodiversität, Komplexität und Stabilität der Ökosysteme.

Die Bestandsaufnahmen, Recherchen und die Bewertung erfolgten 2008/2011 durch die leguan GmbH (vgl. ARGE LEGUAN, PU, TGP 2015a). Insgesamt wurde dabei ein Untersuchungsraum mit einer Fläche von insgesamt 615 ha erfasst. Knapp die Hälfte der Fläche wurde bereits im Rahmen der floristischen Untersuchungen zum Ausbau der Oststrecke im Jahr 2008 erfasst. Für diese 302 ha fand 2011 eine Aktualisierungskartierung statt, während für die restlichen 313 ha eine Neuerfassung vorgenommen wurde. Die Biotoptypen wurden nach der Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein (LANDESAMT FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN 2003) erhoben.

Der Untersuchungsraum ist in weiten Teilen durch mehr oder weniger tiefgreifende Landschaftsveränderungen aus den vergangenen beiden Jahrhunderten geprägt. Der Nord-Ostsee-Kanal entstand am Ende des 19. Jahrhunderts z.T. durch Verbreiterung des alten Eiderkanals und z.T. durch Schaffung eines neuen Kanalbettes. Von dem ursprünglichen Eiderkanal sind nur noch Reste erhalten, wobei sich ein Teilstück nordöstlich von Gut Projensdorf befindet. Beide Seiten des NOK sind überwiegend durch gehölzbestandene Böschungen geprägt. Die zumeist sehr dichte Gehölzschicht wird von heimischen Bäumen und Sträuchern gebildet.

Der überwiegende Teil der Böschungen selbst wird aufgrund der Ausprägung als nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 5 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope der „artenreichen Steilhänge im Binnenland“ eingestuft, wenn diese eine Neigung >20° und eine Flächengröße mit einer Höhe >2 m und einer Länge >25 m aufweisen. Im Bereich des geplanten Ausbaus ist bis auf einige Ausnahmen die gesamte Böschung i.d.S. als artenreicher Steilhang im Binnenland ausgeprägt.

Der Bereich der Widerlager der alten Levensauer Hochbrücke ist auf der Nord- und der Südseite mit Steinen stark befestigt. Unterhalb und östlich der B 76-Brücke erstreckt sich ein breiter Streifen Grünland, an den sich im Osten der Brücke steile, gehölzbestandene Böschungen anschließen.

Im Norden des Untersuchungsraumes überwiegen landwirtschaftlich genutzte Flächen, während der Südwesten von den zusammenhängenden Siedlungsflächen von Kiel-Suchsdorf geprägt wird. Der Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen von Gut Projensdorf ist als Knicklandschaft zu charakterisieren, da die Acker- und Grünlandflächen durch Knicks gegliedert werden. Hervorzuheben sind auch die geschlossenen Waldbestände im Südosten der B 76-Brücke.

Dabei dominieren forstlich genutzte Flächen mit Nadel- und Laubmischbeständen. Im Osten erstrecken sich größere Flächen von mesophytischen Laubwäldern (Perlgras-Buchenwald).

Eine Besonderheit am Nord-Ostsee-Kanal sind die Kalktuffquellen, die in den Böschungsbereichen auftreten.

Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen

Im Rahmen der Baumaßnahmen werden durch Baustelleneinrichtungen, Bodenlager- und Materiallagerplätze Lebensräume von Pflanzen anlagebedingt und baubedingt in Anspruch genommen. Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme wird als in den meisten Fällen als nicht erheblich eingestuft. Diese Beurteilung beruht auf der Prognose, dass der Großteil der betroffenen Biotoptypen ein hohes Regenerationspotenzial aufweist und sich nach Beendigung der Maßnahme wieder etablieren kann.

Insgesamt werden ca. 20,576 ha Biotopfläche abgegraben, überbaut oder versiegelt und gehen somit als Lebensraum für Pflanzen verloren. Davon weisen

  • 0,050 ha eine sehr hohe Bedeutung
  • 0,625 ha eine hohe Bedeutung
  • 7,990 ha eine mittlere Bedeutung
  • 7,994 ha eine eingeschränkte Bedeutung
  • 1,070 ha eine geringe Bedeutung auf.

2,846 ha wurden nicht bewertet. Hierbei handelt es sich um bereits versiegelte Flächen. Von den Eingriffen sind insgesamt 2,970 ha gesetzlich geschützte Biotope betroffen.

Durch den Ersatzneubau der Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals bei Km 93,2 – 94,2 werden im Rahmen der Baumaßnahmen insgesamt 11,939 ha vorübergehend beansprucht. Der überwiegende Teil der betroffenen Biotope weist ein hohes Regenerationspotenzial auf (z.B. Grünland, Acker- und Gartenbaubiotope). Das Regenerationspotenzial bezieht sich dabei auf die Wiederherstellbarkeit bzw. den Zeitfaktor gem. Anhang 3 des Orientierungsrahmens. Bei diesen Flächen ist davon auszugehen, dass sich der ursprüngliche Bestand innerhalb weniger Jahre wieder entwickeln wird, da es sich bei diesen Flächen insbesondere um Acker- und Grünlandflächen mit wenig anspruchsvollen, schnellwüchsigen krautigen Pflanzenarten handelt. Auf ca. 0,946 ha wird die Entwicklung des ursprünglichen Bestandes länger dauern. Es handelt sich hierbei um Wälder, Knicks, Feldhecken, Quellbereiche und Artenreiche Steilhänge. Von den 0,946 ha entfallen 0,479 ha auf nach § 21 LNatSchG i.V.m. § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope (Knicks, Feldhecken, Artenreiche Steilhänge und Quellen).

Im Rahmen der Baumaßnahmen werden wertvolle Böschungsbereiche mit Quellaustritten und Kalktuffbildung zerstört. Auf Grundlage des Hydrogeologischen Gutachtens (Planunterlage 6-8-2 , HEMPEL 2009) kann davon ausgegangen werden, dass sich auf den künftigen Böschungsflächen neue Sickerquellen bilden werden.

Bei der Verbringungsfläche B76 I auf der Nordseite des Nord-Ostsee-Kanals werden lediglich nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG geschützte Biotope (artenreiche Steilhänge) als erhebliche Beeinträchtigung gewertet. Auf der Verbringungsfläche B76 I werden auf einer Gesamtfläche von 4,659 ha insgesamt 1,616 ha artenreiche Steilhänge beeinträchtigt.

Im Bereich der Straße Levensau im Westen des Untersuchungsgebietes ist optional die Nutzung einer Baustraße vorgesehen.

Dazu soll auf der an die vorhandene Straße „Levensau“ angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche eine bauzeitlich genutzte Straße eingerichtet wer-den. Ingesamt werden dadurch 0,593 ha Biotopfläche temporär beeinträchtigt.

In Bezug auf Pflanzenarten der Roten Liste Schleswig-Holsteins ist festzustellen, dass der größte Teil der betroffenen gefährdeten Arten an mehreren Fundorten im Gebiet vorkommt bzw. weitere Vorkommen im Bereich des Kanalufers westlich des aktuellen Untersuchungsgebietes hat. Für die betreffenden Arten kann von günstigen Bedingungen für die Wiederbesiedlung der von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen bzw. im Rahmen der durch die Maßnahmen neu entstehenden Rohbodenstandorte ausgegangen werden.


4.3 Schutzgut Tiere

Bestandsbewertung sowie erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
Aufgrund der hohen Erfassungstiefe und der Aktualität können die im Rahmen der Untersuchungen zum 1. Planfeststellungsabschnitt (Ausbau der Oststrecke des NOK) erhobenen Daten (ARGE TGP, PU, LEGUAN GMBH 2009) für das Vorhaben des Neubaus der alten Levensauer Hochbrücke herangezogen werden. Sie bilden eine nahezu vollständige Beurteilungsgrundlage, so dass Nacherhebungen nur in sehr begrenzten Umfang erforderlich wurden. In der folgenden Auflistung wird ersichtlich, für welche Artengruppen Nacherhebungen in 2011/2012*/2014 stattgefunden haben:

* In 2012 fanden nur Nacherhebungen zu Fledermäusen statt.

Tabelle 2: Notwendige Nacherhebungen zu den einzelnen Artengruppen

Artengruppe Verwendung der Daten
aus dem 1. Planfeststellungsabschnitt
(Ausbau
der Oststrecke des NOK,
ARGE TGP, PU & LEGUAN
GMBH 2009)
Nacherhebungen
in 2011 (vgl.
ARGE TGP, PU,
LEGUAN GMBH
2014)
Aktualisierung der Erfassungen
in 2014 (vgl. ARGE
LEGUAN, PU, TGP 2015a)
Mollusken im
Bereich der
Kalktuffquellen
x - Plausibilitätsprüfung
Zoo- und Phytoplankton x - Plausibilitätsprüfung
Makrozoobenthos x - Plausibilitätsprüfung
Fische x - Basierend auf der Auswertung
aktueller Daten fand in
2014 eine Aktualisierung der
bisherigen Aussagen zu Fischen
und Rundmäulern
statt.
Libellen x - Übersichtskartierung zu Insekten
in 2014 » Dokumentation
etwaiger Habitatveränderungen
Heuschrecken x x
Tagfalter und
Widderchen
x -
Hautflügler x -
Laufkäfer x - Untersuchung xylobionter
Käfer
Amphibien x X X
Reptilien x X X
Brutvögel x X X
Zug- und Rastvögel x - geringe Bedeutung für Zugund Rastvögel
Fledermäuse x X (2012) -
Kleinsäuger x - Plausibilitätsprüfung

Ein Verlust bedeutender Lebensräume (mindestens mittlere Wertigkeit) ergibt sich anlagebedingt im Bereich des Kanalausbaus und des Brückenneubaus durch Abgrabung bzw. Überbauung. Im Rahmen der Baumaßnahmen werden zudem durch Baustelleneinrichtungen, Bodenlager- und Materiallagerplätze Lebensräume von Tieren befristet in Anspruch genommen. Dabei erfolgt eine gesonderte Betrachtung der Auswirkungen auf Fledermäuse, da sich innerhalb der Widerlager der alten Levensauer Hochbrücke ein national bedeutendes Fledermausquartier befindet.

Weiterhin sind Störungen während der Bauphase durch den Baubetrieb (Baufahrzeuge und Menschen) und dadurch bedingte Verlärmung, stoffliche Einträge und Erschütterungen zu erwarten. Für die einzelnen Tiergruppen können zusammenfassend folgende Beeinträchtigungen prognostiziert werden:

Fische

Die Fischfauna des NOK ist hinsichtlich ihrer Artenzusammensetzung sehr dynamisch und artenreich. Die sehr hohe Artenzahl des NOK mit 39 Fisch- und Rundmaularten (vgl. Arge TGP, PU, leguan GmbH 2012) ist durch die Verbindungen des Kanals mit zahlreichen Nebengewässern zu erklären. Somit ist es Fischen möglich, innerhalb dieses Gewässersystems aus dem Kanal in Zuflüssen und Seen zu wandern. Im Ostabschnitt dominieren Hering, Strand- und Sandgrundel, Flundern und Aal. Die Kleinfischarten im NOK sind wichtige Futterfische für fischereilich genutzte Arten und spielen eine Rolle als Zooplankton- und Zoobenthosprädatoren. Im Untersuchungsraum sind Laichgebiete des Herings vorhanden.

Während der Bauphase ist eine Zunahme der Gewässertrübung zu erwarten. Nach Beendigung der Arbeiten ist mit einem raschen Rückgang der Gewässertrübung zu rechnen. Die Ufersteinschüttungen werden durch die Kanalverbreiterung temporär wegfallen. Damit werden Laichhabitate des Herings und Versteckmöglichkeiten für z. B. Aal und Grundelarten in diesem Bereich zeitlich begrenzt nicht zur Verfügung stehen. Soweit vorhanden müssen sie auf andere Bereiche ausweichen. Ein Teil der im Lückensystem lebenden Fische, z. B. Aale und Grundeln, wird aber vermutlich mit den Blocksteinen entnommen werden. Allerdings ist der beeinflusste Bereich sehr eng begrenzt, da geplant ist, im Taktverfahren nach der Entfernung der Steinschüttung und dem Ausgraben sofort eine neue Steinschüttung anzubringen, so dass erhebliche Beeinträchtigungen für die mehrjährigen Tiere nicht angenommen werden.

Insgesamt werden die baubedingten Auswirkungen als überwiegend lokal und vorübergehend bewertet. Die Auswirkungen auf die Fischfauna sind gering, da sich die Laichgebiete mit Ausnahme des Herings nicht im Kanal, sondern in den Nebengewässern befinden.

Durch die bei Baggerarbeiten verursachten Lärmemissionen, Erschütterungen und geänderten Lichtverhältnissen werden viele Fische vertrieben. Allerdings wird nur von temporären Störungen während der Bauzeit ausgegangen.

Das Hauptlaichgebiet des Herings liegt zwischen Kkm 70 und 90 und damit westlich außerhalb des Vorhabensgebietes. Die relevante Baumaßnahme findet zwischen Kkm 93,2 - 94,2 auf einem Abschnitt von 1.000 m Länge statt. Nachhaltig negative Auswirkungen durch diese Maßnahme sind insofern auf die Hauptlaichgebiete des Herings nicht zu erwarten.

Makrozoobenthos

Bei der Untersuchung des Makrozoobenthos wurden insgesamt 35 Arten oder Artengruppen differenziert (vgl. Fachbeitrag Flora und Fauna, ARGE TGP, PU, LEGUAN, 2015). Die Verhältnisse im Untersuchungsraum sind als mesohalin bis oligohalin einzuschätzen.

Bei den Auswirkungen auf das Makrozoobenthos im Bereich vom NOK ist mit baubedingten Auswirkungen durch Ablagerung, Verdriftung bzw. Resuspension des Baggergutes zu rechnen. Im Rahmen der Baggerarbeiten wird die benthische Gemeinschaft am Eingriffsort vollständig entnommen. Da die betroffene benthische Gemeinschaft durch weit verbreitete Arten gekennzeichnet ist, die ein relativ hohes Regenerationspotenzial aufweisen und die zu besiedelnde Fläche relativ begrenzt ist, ist nach Einstellung der entsprechenden Sauerstoffverhältnisse von einer Regeneration innerhalb von 3 Jahren auszugehen (BIOCONSULT, 2011), sodass es sich hierbei nur um eine geringe Beeinträchtigungsintensität ohne erhebliche Auswirkungen handelt.

Mollusken im Bereich der Kalktuffquellen

Die Untersuchung in den ausgewählten Quellbereichen im Untersuchungsraum entlang der Kanalböschungen erbrachte keine besonders wertgebenden Befunde. Das nachgewiesene Artenspektrum setzt sich aus sehr häufigen Arten zusammen. Charakterarten der Kalktuffquellen, aber auch andere anspruchsvollere Arten fehlen.

Im Zuge der Abgrabung und Neugestaltung der Böschungen kommt es baubedingt zunächst zum Totalverlust der Kalktuffquellen und somit der Molluskenhabitate. Bei der Herstellung der neuen Kanalböschungen werden jedoch wieder Quellhorizonte angeschnitten, so dass eine Neubildung der Quellhabitate zu erwarten ist (vgl. Hydrogeologisches Gutachten NOK, Planunterlage 6-8 ). Aufgrund der im Rahmen der Untersuchungen auf den Quellstandorten nachgewiesenen Molluskenarten (siehe Planunterlage 4-2 , Fachbeitrag Flora und Fauna) ist davon auszugehen, dass der Großteil davon flächig im Raum verbreitet ist und so auch nach dem Eingriff von einer temporären und geringen Beeinträchtigungsintensität auszugehen und eine Wiederbesiedlung entsprechender Habitate möglich ist. Dementsprechend ist nicht von erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen.

Libellen

Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 12 Libellenarten nachgewiesen werden.

Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens gehen keine Oberflächengewässer und damit Lebensräume von Libellen verloren.

Heuschrecken

Insgesamt konnten im Untersuchungsraum elf Heuschreckenarten nachgewiesen werden. Damit wurde in diesem Gebiet etwa ein Drittel der Arten gefunden, die es landesweit in Schleswig-Holstein gibt. Keine der nachgewiesenen Arten gilt innerhalb Schleswig-Holsteins als gefährdet.

Durch das Vorhaben werden keine relevanten Lebensräume von Heuschrecken beeinträchtigt.

Tagfalter und Widderchen

Insgesamt wurden bei den faunistischen Erfassungen 18 Arten der Tagfalter und Widderchen nachgewiesen. Bundesweit gefährdete Arten oder Arten der Vorwarnliste wurden nicht gefunden.

Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens werden keine Fundorte mit mittlerer oder hoher Bedeutung in Anspruch genommen.

Hautflügler

Der Untersuchungsraum weist mit den am Kanal gelegenen Böschungen Sonderstandorte auf, die ein hohes Potenzial für spezialisierte Bienen- und Wespenarten bieten. Im Untersuchungsraum wurden insgesamt 43 Arten erfasst. Die gefährdeten Arten Dicke Sandbiene(Andrena gravida) und Sandbiene (Andrena bar-bilabris) als Arten der bundesweiten Vorwarnlistesind überwiegend erdnistende Arten, die Offenlandlebensräume besiedeln.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Vorhaben werden anlagebedingt Böschungsbereiche abgetragen. In diesem Zusammenhang geht ein mit mittel bewerteter südlich der geplanten Verbringungsflächen B 76 I gelegener Böschungsabschnitt vollständig verloren. Derzeit ist nicht abzusehen, dass im Untersuchungsraum entlang des Kanals offene Hänge und Böschungsflächen im Bereich der Abtragungsflächen in Verzahnung mit geeigneten Nahrungslebensräumen in größerem Umfang als Refugiallebensräume erhalten bleiben. Damit stehen nur verhältnismäßig kleine Flächen zur Verfügung, aus denen heraus eine (Neu-) Besiedlung neu angelegter vergleichbarer Flächen erfolgen könnte. Je nach Art variiert die Fähigkeit zur Wiederbesiedlung neuer Standorte. Für Arten wie z.B. häufige Hummelarten, die eine Vielzahl von Biotopen besiedeln oder anspruchsvolle, aber ungefährdete Arten wie z.B. die Seidenbiene, ist die Neubesiedlung von Ersatzlebensräumen aus der Umgebung des Untersuchungsraumes wahrscheinlich, wenn geeignete Nistflächen und blütenreiche Nahrungsflächen vorhanden sind. Durch die Schaffung von geeigneten Nistflächen und blütenreichen Nahrungsflächen (vgl. Planunterlage 2-1 UVS, Vermeidungs- /Minimierungsmaßnahmen , Kapitel 6.1.2) lassen sich die Lebensraumbedingungen für Hautflügler verbessern.

Laufkäfer

Im Untersuchungsraum wurden insgesamt 10 Laufkäferarten erfasst, von denen keine gem. den Roten Listen bundes- oder landesweit gefährdet sind. Zusätzlich wurden in den Jahren 2008 – 2011 am Standort Levensau Handaufsammlungen von Laufkäfern durchgeführt. Dabei wurden insgesamt neun Arten nachgewiesen. Davon werden zwei Arten als stark gefährdet, eine Art als gefährdet und eine Art auf der Vorwarnliste geführt. Insgesamt wurden acht Käferarten nachgewiesen, die an Holz gebunden sind (xylobionte Käfer).

Durch die Baumaßnahmen werden keine Fundorte mit mittlerer oder hoher Bedeutung in Anspruch genommen. Eine Ausnahme bilden die Böschungsbereiche, die für xylobionte, also an Holz gebundende Käferarten eine mittlere Bedeutung haben.

Die gehölzbestandenen Böschungen innerhalb der Vorhabengrenze werden anlagebedingt vollständig in Anspruch genommen.

Amphibien

Insgesamt wurden sechs Amphibienarten nachgewiesen. Bundesweit gilt der Moorfrosch als gefährdet. Landesweit wird der Moorfrosch und der Grasfrosch auf der Vorwarnliste geführt. Der Kammmolch wird sowohl bundes- als auch landesweit auf der Vorwarnliste geführt. Vorhabenbedingt werden keine Amphibienlaichgewässer in Anspruch genommen. Die abzutragenden Böschungsbereiche stellen potenzielle Landhabitate für Amphibien dar, die nach einer entsprechenden Entwicklungszeit auf den neu geplanten Böschungen wieder entstehen werden. Die Entwicklung wird dabei über verschiedene Maßnahmen an den Böschungen (vgl. UVS [Planunterlage 2-1 ] Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen Kapitel 6.1.2 ) gefördert. Kammmolch und Moorfrosch gehören zu den Anhang-IV-Arten der FFH-Richtlinie und somit zu den streng geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Im Rahmen der Baumaßnahmen werden durch Baustellenverkehre auf der Südseite des NOK östlich der B 76 Brücke Landlebensräume von Amphibien zerschnitten. Bei Wanderungen von Amphibien sind demnach Individuenverluste nicht auszuschließen. Durch die Errichtung von Amphibienschuzzäunen sind diese baubedingten Auswirkungen vermeidbar.

Reptilien

Die Erfassung der Reptilien erfolgte repräsentativ auf Probeflächen entlang des NOK. Dabei wurden insgesamt vier Reptilienerarten nachgewiesen. Sowohl bundes- als auch landesweit wird die Kreuzotter als stark gefährdet geführt. Die Ringelnatter ist bundesweit gefährdet und in Schleswig-Holstein ebenfalls stark gefährdet. Für die Blindschleiche wird in Schleswig- Holstein eine Gefährdung angenommen. Einzig die Waldeidechse ist bundes- als auch landesweit ungefährdet. Durch die Baumaßnahme werden Reptilienfundorte auf der Nordseite des NOK östlich der B 76-Brücke durch Abtrag in Anspruch genommen, bis sich die entsprechenden Habitatqualitäten nach ca. 10-15 Jahren wieder entwickelt haben. Generell ist die nördliche Kanalböschung aufgrund der Sonnenexposition für poikilotherme (wechselwarme) Organismen als Standort sehr attraktiv, da sich die Bereiche stark erwärmen und auch eine reichhaltige Insektenfauna als Nahrungsquelle für Reptilien bieten. Innerhalb des naturräumlichen Kontextes wird aufgrund der nachgewiesenen Reptilienfauna, ins-besondere wegen der Kreuzotternachweise eine besondere Bedeutung des Böschungsbereiches östlich der Levensauer Hochbrücke angenommen. Teile der als sehr wertvoll eingestuften nördlichen Kanalböschung werden vorhabensbedingt beeinträchtigt. Deshalb sind entsprechende Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Reptilien erforderlich (vgl. Anlage eines Reptilienschutzzaunes, Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen in Planunterlage 2-1 , Kapitel 6.1.2). Nach einer entsprechenden Entwicklungszeit werden auf den neu geplanten Böschungen wieder Lebensräume für Reptilien entstehen. Die Entwicklung wird dabei über verschiedene Maßnahmen an den Böschungen (vgl. Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen in Planunterlage 2-1 , Kapitel 6.1.2) gefördert.

Fledermäuse

Im Untersuchungsraum konnten insgesamt acht Fledermausarten nachgewiesen werden. Gemäß der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschland (MEINIG et al. 2009) werden Braunes Langohr und Großer Abendsegler auf der Vorwarnliste geführt. Die Fransen-, Rauhaut-, Wasser- und Zwergfledermaus gelten bundesweit als ungefährdet, für die Teichfledermaus wird die Datenlage als defizitär eingestuft. Landesweit (BORKENHAGEN 2014) werden eine Art als stark gefährdet (Teichfledermaus) und drei Arten (Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus) als gefährdet eingestuft.

Die Fransenfledermaus und das Braune Langohr gelten als Art der Vorwarnliste, während die Wasserfledermaus und die Zwergfledermaus in Schleswig-Holstein als nicht gefährdet klassifiziert werden.

In den Untersuchungen zur Quartiernutzung der Widerlager der Levensauer Hochbrücke (vgl. Planunterlage 4-4-2 ) wurden regelhaft Zwerg- und Mückenfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Wasserfledermaus und das Braune Langohr nachgewiesen. Darüber hinaus wurden vereinzelt Breitflügel- und Teichfledermaus nachgewiesen. Mit einem maximalen Überwinterungsbestand von ca. 6.000 Fledermäusen, vorwiegend Große Abendsegler und Zwergfledermäuse, steht die Brücke in der nationalen Liste der bedeutendsten Fledermausquartiere Deutschland von 2003 an dritter Stelle (vgl. Planunterlage 4-4-2 ). Die Rauhautfledermaus wurde innerhalb des Untersuchungsraumes, nicht jedoch innerhalb der Widerlager der Levensauer Hochbrücke, nachgewiesen.

Die Verbringungsfläche B 76 I sowie die Grünlandfläche zwischen der alten Levensauer Hochbrücke und der B76-Brücke stellen Jagdhabitate für Fledermäuse von mittlerer bis hoher Bedeutung dar. Die beiden Flächen werden baubedingt in Anspruch genommen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird die Verbringungsfläche wieder als landwirtschaftlich zu nutzende Fläche hergestellt. Die Grünflächen zwischen den beiden Brückenbauwerken auf der Südseite des NOK werden im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung gestaltet. Beide Flächen stehen nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder als Jagdhabitat für die Fledermäuse zur Verfügung.

Potenzielle Beeinträchtigungen auf die Fledermausfauna gehen vom nächtlichen Baustellenverkehr aus. Ein Teil des Baustellenverkehrs führt entlang des Jagdgebietes östlich der B76 auf dem Südufer des Nord-Ostsee-Kanals, welches eine hohe Bedeutung aufweist. Im Rahmen der Abriss-, Bau- und Sanierungsarbeiten an der alten Levensauer Hochbrücke ist von erheblichen Beeinträchtigungen der Fledermausfauna auszugehen. Als Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahme (vgl. UVS [Planunterlage 2-1 ], Kapitel 6.1.2) ist deshalb die Einhaltung eines Bauzeitenplanes vorgesehen, der sich vollständig an den Anwesenheiten der Fledermäusen orientiert.

Der temporäre Verlust von Jagdflächen kann von den verschiedenen Arten durch Ausweichen im Untersuchungsgebiet kompensiert werden. Im Untersuchungsgebiet sind verschiedene für die unterschiedlichen Fledermausarten geeignete Jagdhabitate vorhanden (z.B. kleine Gewässer, Wiesen, Waldränder etc.), die nicht durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. Insgesamt sind die Beeinträchtigungen temporär und es ist hier nicht von erheblichen Auswirkungen auf die Fledermäuse auszugehen.

Im Rahmen des Ersatzneubaus der Levensauer Hochbrücke geht das Nordwiderlager als Winterquartier für Fledermäuse anlagebedingt verloren. Das südliche Widerlager bleibt als Winterquartier erhalten. Die Auswirkungen des Ersatzneubaus werden in einem eigenständigen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (vgl. Planunterlage 4-3-2 ) bewertet. Aus dem Gutachten geht hervor, dass es sich bei dem Verlust des Winterquartiers um erhebliche Beeinträchtigungen der Fledermausfauna handelt. Aus diesem Grund muss das zu erhaltende südliche Widerlager mit geeigneten vorlaufenden Maßnahmen optimiert werden, um zusätzliche artspezifische Überwinterungsstrukturen zu schaffen (vgl. UVS [Planunterlage 2-1 ] Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen, Kapitel 6.1.2). Mit dem Abriss des Widerlagers Nord gehen traditionell genutzte Quartierstrukturen und damit ein wesentlicher Teil der gegenwärtigen Fortpflanzungs- und Ruhestätte für die Zwergfledermaus, den Großen Abendsegler sowie Wasser- und Fransenfledermaus verloren. Für die o.a. Fledermausarten wird daher ein artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren erforderlich, welches im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag detailliert beschrieben wird (vgl. Planunterlage 4-3-2 ).

Kleinsäuger

Im Untersuchungsraum wurden insgesamt sieben Arten nachgewiesen. Für die Zwergmaus wird bundesweit eine Gefährdung angenommen. Bei den anderen nachgewiesenen Kleinsäugerarten handelt es sich ausnahmslos um häufige und ungefährdete Arten. Die Zwergmaus und das Mauswiesel stehen bundesweit auf der Vorwarnliste.

Im Zuge des Vorhabens werden die Böschungsbereiche im Bereich der nördlichen Kanalböschung, östlich der geplanten Verbringungsfläche abgetragen. Damit gehen Lebensräume für Kleinsäuger an den Böschungen verloren. Direkt nördlich angrenzend befindet sich ein Waldbereich, der - abgesehen von der Böschungsneigung - die für Kleinsäuger gleichen Habitatstrukturen aufweist wie der Fundort selbst und damit geeignete Ausweichhabitate bietet.

Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die Böschungsverhältnisse nach Beendigung der Baumaßnahme im Verlauf der folgenden 10 - 15 Jahre wieder weitgehend eingestellt haben werden. Das Wiederausbreitungspotenzial ist durch die angrenzenden Böschungsbereiche gewährleistet, sodass hier nur von temporären Beeinträchtigungen auszugehen ist.

Brutvögel

Im Untersuchungsraum konnten insgesamt 84 Brutvogelarten mit 3.305 Brutpaaren nachgewiesen werden. Von den insgesamt nachgewiesenen Brutvogelarten werden zwei Arten jeweils als stark gefährdet bzw. gefährdet nach der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschland eingestuft. Nach der Roten Liste Schleswig-Holsteins werden von den nachgewiesenen Brutvogelarten zwei als gefährdet und sechs auf der Vorwarnliste geführt. Es wurden 9 Vogelarten, die in Anhang I der V-RL aufgeführt sind, erfasst, die im Weiteren vertiefend behandelt werden.

Die insgesamt 59 Fundorte wurden nach FLADE (1994) bewertet und insgesamt 20 Landschaftstypen zugeordnet. Den größten Flächenanteil nimmt dabei die „Halboffene Feldflur“ ein, den zweitgrößten Anteil besitzt der Landschaftstyp „Eichen-Hainbuchenwald“. Ebenfalls relativ ausgedehnt kommt der Landschaftstyp „Gartenstädte“ vor. Als hoch bis sehr hoch wurden insgesamt 9 von 59 Fundorten eingestuft.

Die Empfindlichkeit der Brutvogelfundorte gegenüber baubedingten diskontinuierlichen visuellen und akustischen Störungen im Untersuchungsraum liegt zwischen gering und sehr hoch. Potenzielle Beeinträchtigungen von Brutvögeln auf Fundorten mit sehr hohen oder hohen Empfindlichkeiten sind nicht auszuschließen. Die konkreten Beeinträchtigungen sind abhängig von der Bauzeit und der Baudurchführung und werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan konkretisiert.

Durch das Vorhaben werden anlagebedingt Teilbereiche von mehreren Fundorten, die mit mittel bis sehr hoch bewertet wurden, überwiegend kleinräumig in Anspruch genommen.

Als sehr hoch wurde nur der Fundort NOKBv64_2014 an der nördlichen Böschung des NOK, östlich der Verbringungsfläche B 76 I bewertet. Es handelt sich dabei um den Landschaftstyp E 11 (Birkenbruchwälder) nach Flade. Es werden ca. 20% der Gesamtfläche des Fundortes durch die Abgrabungen am NOK in Anspruch genommen die somit als Lebensraum für Brutvögel verloren gehen.

Bei den mit hoch bewerteten Fundorten NOKBv072_2014 und NOKBv068_2014 handelt es sich um Waldflächen nördlich und südlich des NOK, die den Landschaftstypen E16 (Eichen-Hainbuchenwald) und E12 (Erlenbruchwälder) zuzuordnen sind. Im Vergleich zum Vorhandensein dieser Landschaftstypen innerhalb des gesamten Untersuchungsraums gehen aber nur 1-2% der Flächen als Lebensraum für Brutvögel verloren.

Zug- und Rastvögel

Insgesamt wurden 2.673 Nachweise rastender und durchziehender Vögel erbracht. Dabei wurden insgesamt 46 Arten nachgewiesen.

Im Rahmen der Baumaßnahmen werden die Böschungsbereiche der mit hoch bewerteten Rastvogelflächen in Anspruch genommen. Nach Beendigung der Baumaßnahmen stehen die Böschungsbereiche wieder als Lebensraum für Rastvögel zur Verfügung. Die baubedingten Beeinträchtigungen von Rastvögeln sind nicht als erheblich einzustufen, da die festgestellten Arten nicht als empfindlich gegenüber Schiffsverkehr und LKW-Bewegungen während der Bauarbeiten einzustufen sind und entsprechende Rückzugs- bzw. Ausweichmöglichkeiten bestehen.


4.4 Schutzgut Boden

Bestandsbewertung

Boden stellt einen zentralen Bestandteil des Naturhaushaltes und der menschlichen Nutzung dar und bedarf eines besonderen Schutzes. Boden ist so zu erhalten, dass er seine Funktionen im Naturhaushalt erfüllen kann, ein Verlust oder eine Verminderung seiner natürlichen Fruchtbarkeit und Ertragsfähigkeit sowie Bodenerosion sind zu vermeiden (§ 2 BNatSchG, §§ 1 und 2 BBodSchG). Bodenschutz bezieht sich auf folgende ökologische Bodenfunktionen:

  • natürliche Bodenfunktion,
  • Speicher-/Reglerfunktion (Filter-, Speicher-, Transformations- / Regenerationsfunktion),
  • natürliche Ertragsfunktion (Produktionsfunktion),
  • biotische Lebensraumfunktion und
  • Archivfunktion.

Ausgangssubstrat der Bodenbildung sind durch Wasser erodierte und in Senken akkumulierte Sedimente (Kolluvien). Großräumig vorkommende und damit prägende Bodentypen sind die stauwassergeprägten Pseudogleye und Parabraunerde-Pseudogleye, während sich auf grundwassergeprägten Standorten Gleye ausgebildet haben. In Senken und Mulden entwickelten sich Niedermoore, die jedoch entwässert sind. In Gebieten mit kalkfreiem Bodenauf- oder -abtrag bildeten sich Regosole aus. Im Bereich der Kanalböschungen des NOK sowie der Straßendämme der Levensauer Hochbrücken befinden sich anthropogen stark beeinflusste Umlagerungsböden aus Geschiebemergel / -lehm.

Auch die Grundwasserverhältnisse haben sich durch den Bau des NOK geändert, da mit zunehmender Böschungsnähe der Grundwasserflurabstand steigt. Hiervon sind vor allem ursprünglich grundwassergeprägten Böden im Nahumfeld der Böschung betroffen (Unterlage 6-8 Hydrogeologisches Gutachten).

Die Bedeutung der Böden ergibt sich aus deren Funktion innerhalb der Landschaft bzw. des Naturhaushaltes. Neben dem Biotopentwicklungspotenzial und der Speicher- und Regulationsfähigkeit spielt die Bedeutung als Wertelement von Natur und Landschaft eine Rolle (vgl. § 2 Abs. 2 BBodSchG).

Den Böden wird eine allgemeine oder besondere Bedeutung² als Wert- und Funktionselemente zugeordnet. Die entsprechende Bedeutung wird anhand der Teilfunktionen Lebensraumfunktion, Funktion als Bestandteil im Naturhaushalt, Funktion als Abbau-, Aufbau- und Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen sowie Funktion des Bodens als Archiv der Naturgeschichte ermittelt³.

² gemäß Orientierungsrahmen Straßenbau S-H (LBV-SH 2004)
³ mittels der Methodik im Handbuch zur Bodenbewertung (Arbeitsgemeinschaft UVU Bodenbewertung Bundeswasserstraßen 2008)

Eine allgemeine Bedeutung kommt den Böden generell zu. Auch für die durch Auftrag, Umlagerung oder sonstige erhebliche Veränderung des natürlichen Bodenaufbaues anthropogen veränderten Böden im Bereich der Kanalböschung und den Brückendämmen wird eine allgemeine Bedeutung der Bodenfunktionen zu Grunde gelegt. Eine besondere Bedeutung kommt insbesondere den Niedermoorböden zu, die auf der Nordseite des Kanals im Westen sowie kleinflächig im Bereich der Verbringungsfläche B 76 I vorkommen. Zum Teil sind auch Braunerden und Kolluvisole, die in Teilbereichen eine hohe Lebensraumfunktion aufweisen, von besonderer Bedeutung. Der überwiegende Anteil der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Böden ist von allgemeiner Bedeutung.

Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen

Durch Versiegelung sowie Abgrabung der Kanalböschung gehen die Bodenfunktionen vollständig verloren, soweit die Wasserfläche des Kanals verbreitert wird. Dies ist eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung des Bodens im Umfang von 3,8 ha. Im Eingriffsbereich sind darüber hinaus durch die Böschungsverlegung Böden mit besonderer Bedeutung betroffen (0,5 ha).

In den Bereichen jenseits der neuen Wasserflächen des NOK bleiben nach Abschluss der Arbeiten im Bereich der neu entstehenden Böschungsbereiche allgemeine Bodenfunktionen bestehen und es setzt erneut eine Bodenbildung ein.Dies gilt auch für die lediglich baubedingt in Anspruch genommenen Böden allgemeiner Bedeutung mit insgesamt 11,0 ha oberhalb der künftigen Böschungskante.

Der Einbau des Bodenmaterials auf Ackerflächen stellt unter der Voraussetzung, dass der Oberboden zuvor abgeschoben, fachgerecht zwischengelagert und nach Abschluss der Arbeiten wieder aufgebracht wird keine schwerwiegende und nachhaltige Beeinträchtigung von Bodenfunktionen dar, da Funktion und Nutzung dieser Böden für die Landwirtschaft erhalten bleibt.

Eine relevante betriebsbedingte Belastung von Böden durch zunehmende Schadstoffimmission kann ausgeschlossen werden.


4.5 Schutzgut Wasser

Wasser ist ein abiotischer Bestandteil des Naturhaushaltes. Wasser erfüllt wesentliche Funktionen innerhalb des Naturhaushaltes als

  • Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen,
  • Transportmedium für Nährstoffe,
  • belebendes und gliederndes Landschaftselement.

Das Schutzgut Wasser wird untergliedert in die Teilschutzgüter Grundwasser (Grundwasserneubildung, -menge und –fließverhalten, chemischer Zustand) und Oberflächenwasser (Wasserhaushalt, Gewässermorphologie, Sedimente).

Bestandsbewertung Grundwasser

Im Untersuchungsraum sind zwei Grundwasserleitersysteme zu unterscheiden: die quartären (eiszeitlichen) wasserführenden Sande und Kiese (1. Grundwasserstockwerk), sowie die im Liegenden des Quartärs anstehenden, tertiären Braunkohlensande (2. Grundwasserstockwerk). Das 1. Grundwasserstockwerk ist praktisch im gesamten Gebiet nordwestlich von Kiel anzutreffen. Engräumig existieren dabei stark wechselhafte Verhältnisse in Bezug auf Mächtigkeit und mineralische Zusammensetzung des Gesteins. Die gut durchlässigen Sande und Kiese haben eine räumlich begrenzte Ausdehnung in den ansonsten bindigen quartären Ablagerungen. Insofern sind im Untersuchungsraum unterschiedliche wasserführende Horizonte vorhanden, bei denen davon auszugehen ist, dass großräumig hydraulische Verbindungen in den wasserleitenden Zonen bestehen. Eine Ausnahme bilden hier isolierte Sandlinsen. Im Umfeld der Levensauer Hochbrücken sind sowohl auf der Nord- wie auf der Südseite eine Reihe von privaten Trinkwasserbrunnen mit relativ geringen Entnahmeraten installiert und in Betrieb. Primär sind diese im 1. Grundwasserstockwerk, also nicht in den höher gelegenen Stauwasserhorizonten, verfiltert. Daher ist von einem relativ guten hydraulischen Anschluss an den durch den Kanalwasserstand gesteuerten Druck- bzw. freien Grundwasserspiegel auszugehen.

Von besonderer Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (biotische Lebensraumfunktion) sind sämtliche grundwasserbeeinflussten Bereiche mit entsprechend ausgebildeten Biotoptypen. Innerhalb des Untersuchungsraumes sind dies v.a. Bruch- und Sumpfwälder, Feuchtwälder (Vorkommensschwerpunkte nördlich des NOK im Bereich von Gut Projensdorf und im südöstlichen Untersuchungsraum innerhalb der geschlossenen Waldbereiche) sowie kleinere Bereiche mit Feucht- und Nassgrünland westlich und östlich der Levensauer Hochbrücke auf der Nordseite des Nord-Ostsee-Kanals.

Bestandsbewertung Oberflächengewässer

Das prägende Gewässer innerhalb des Untersuchungsraumes ist der Nord-Ostsee-Kanal, der 1895 als Kaiser-Wilhelm-Kanal eröffnet wurde. Der Kanal verbindet die Elbe bei Brunsbüttel im Westen und die Kieler Förde im Osten auf einer Länge von 98,7 km und ist der größte Vorfluter Schleswig-Holsteins, da das Einzugsgebiet der Zuflüsse zum NOK eine Fläche von ca. 1.580 km² umfasst und sich aus einem stark gegliederten Gewässernetz zusammen setzt.

Eine Besonderheit sind die Kalktuffquellen im Böschungsbereich des NOK, die durch den Anschnitt wasserführender und wasserhemmender Grundwasserschichten entstanden sind.

Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen Grundwasser

Durch die anlagebedingte Uferrücknahme erfolgt ein Eingriff in den gewachsenen Boden und damit ein Anschnitt wasserführender und wasserhemmender Schichten. Abtragungen oberhalb der Kanalwasserlinie führen zu neuen Schichtwasseraustrittsstellen (Quellen) und unterhalb der Kanalwasserlinie entsteht ein neuer Kontaktbereich zwischen dem Oberflächengewässer und dem Grundwasserhaushalt.

Der heterogene geologische Aufbau des Untergrundes mit engräumigen Wechseln wasserführender und wasserhemmender Schichten lässt keine Aussagen über die Lage und die Ausdehnung der Schichtwasseraustritte und der Austauschzonen zwischen Grund- und Oberflächenwasser nach der Baumaßnahme zu. Der Kanaleinschnitt in das Gelände stellt eine Vorflutfunktion dar, d.h. der natürliche Grundwasserstrom erfährt im Nahbereich des Kanals entlang der gesamten Kanalstrecke eine Ablenkung zum Kanal hin. Dieser beeinflusste Bereich wird sich um den Betrag der Uferrücknahme landeinwärts verlagern. Im Bereich der Unterwasserböschung stehen ebenfalls überwiegend geringleitender Geschiebemergel und Beckentone an, in die Sand- und Kieslagen eingeschaltet sind. Aufgrund der engräumig wechselnden Abfolgen wasserhemmender und wasserführender Horizonte kann die Verbreiterung des NOK dazu führen, dass neue hydraulisch durchlässige Schichten angeschnitten werden. Dies hat jedoch nur Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse in den lokal begrenzten Sand- und Kieseinschaltungen.

In Folge der Verbreiterung des NOK werden die generellen hydrologischen Randbedingungen wie der Grundwasserstrom zum NOK und lokale Austritte von Stauwässern an den Böschungen um die jeweilige Eingrifftiefe am Ufer verschoben. Die mit der Verbreiterung des NOK vergrößerte Austauschfläche zwischen Kanal und der quartären Schichtenfolge ist von untergeordneter Bedeutung, da die angeschnittenen Sedimente überwiegend als Grundwassergeringleiter einzustufen sind. Daher sind nach der Baumaßnahme weder im Nahbereich des Kanals noch im weiteren Anstrombereich des Kanals Veränderungen gegenüber den bestehenden Grundwasserströmungsverhältnissen zu erwarten.

Das geplante Brückenbauwerk wird aufgrund der Einbindetiefen der Stützwände nur eine Veränderung in den lokalen hydraulischen Verhältnissen verursachen. Großräumige Änderungen der Grundwasserverhältnisse sind aufgrund der Baumaßnahme nicht zu erwarten. (vgl. Hydrogeologische Stellungnahme Planunterlage 5-3 ).

Temporäre Veränderungen in der Beschaffenheit des Grundwassers durch die geplanten Baumaßnahmen sind unwahrscheinlich, können aber nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich besteht nur bei den geplanten Uferrücknahmen unterhalb der Kanalwasserlinie die Möglichkeit einer Beeinflussung des Grundwasserchemismus, welche aber als nicht erheblich und nur kleinräumig wirksam einzuschätzen ist.

Bei der Verbringungsfläche B 76 I handelt es sich um eine grubenartige Fläche, die an drei Seiten durch Böschungen von bis zu 15 m Höhe begrenzt wird. Die Vertiefung ist durch eine Seitenentnahme von Boden für den Bau der B 76 entstanden und damit bereits anthropogen überprägt. Durch die Verfüllung der Fläche mit Bodenmaterial aus der Baumaßnahme ergibt sich ein größerer Grundwasserflurabstand, der für den Grundwasserschutz positiv zu bewerten ist. Da nur unbelastetes Bodenmaterial auf die Verbringungsfläche verbracht wird, ergeben sich durch diese Maßnahme insgesamt keine erheblichen Auswirkungen auf das Grundwasser.

Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen Oberflächengewässer

Während der Bauzeit wird temporär aufgrund der Baggerarbeiten zur Verbreiterung des NOK der Schwebstoffgehalt bzw. die Gewässertrübung gegenüber dem Normalzustand deutlich zunehmen und es wird eine höhere Sauerstoffzehrung einsetzen. Es ist jedoch davon aus-zugehen, dass sich diese Auswirkung auf den Nahbereich (ca. 300-500 m) beschränken wird. Die eutrophierende Wirkung der in Folge der Baggerungen in Lösung verbleibenden Nährstoffe ist im NOK stark eingeschränkt, da die von der Schifffahrt hervorgerufene Turbulenz eine fast ständige Sedimentverwirbelung und damit Lichtlimitierung des Algenwachstums verursacht. Insgesamt ist eine nur mäßige Beeinträchtigung durch die Baggerungen zu erwarten. Ebenso ist keine erhebliche Beeinflussung der Schadstoffgehalte im Wasser zu erwarten.

Durch die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme werden Kanalflächen im Umfang von 5,954 ha beansprucht. Da es sich aber um einen Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals handelt, wird die Wasserfläche des Kanals generell erweitert. Nach der Maßnahme wird sich der Flächenumfang des Kanals vergrößern. Innerhalb des Vorhabengebietes befinden sich keine weiteren Oberflächengewässer, sodass im Rahmen der Baumaßnahmen keine Gewässer bzw. Gewässerabschnitte dauerhaft verloren gehen.


4.6 Schutzgut Klima / Luft

Das Schutzgut Klima / Luft wird über die Teilaspekte „Klima“ und „Luft“ bearbeitet, die getrennt voneinander erfasst und beurteilt werden. Klima und Luft wirken als Umweltfaktoren auf Menschen, Pflanzen und Tiere sowie auf die abiotischen Naturgüter.

Bei der Untersuchung des Schutzgutes Klima stehen die klimatischen Regulationsleistungen der Landschaft, durch Luftaustausch (Kaltluftabfluss) etwaigen Belastungen entgegenzuwirken, im Vordergrund. Im Zuge der Untersuchungen zum Schutzgut Luft wird die Luftqualität im Planungsraum in Hinblick auf die Konzentration von für Menschen und Ökosysteme schädlichen Stoffen in der Luft untersucht. Wesentliche Beurteilungsgrundlage stellt das von LAIRM Consult GmbH erstellte Luftschadstoffgutachten dar, in welchem die Ausbreitung für Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10/2,5) sowie Benzol berechnet wurde.

Bestandsbewertung Geländeklima

Kleinräumige Kaltluftabflüsse geringer Intensität sind infolge des bewegten Reliefs innerhalb des Untersuchungsraumes häufig. Ein bedeutender Teil dieser Kaltluftströme fließt von den kanalbegleitenden Hängen und Böschungen in Richtung des NOK ab, welcher als Kaltluftakkumulationsraum fungiert. Darüber hinaus ist in Muldenlagen mit kleinräumigen Kaltluftansammlungen zu rechnen.

Der NOK bildet eine wichtige Kalt- und Frischluftleitbahn für die klimatische Ausgleichsfunktion mit dem nordöstlichen Stadtgebiet von Kiel (Suchsdorf, Holtenau).

Wälder können aufgrund ihrer großen, filterwirksamen Oberfläche Schadstoffe aus der Luft herausfiltern und haben damit eine lufthygienische Ausgleichsfunktion. Wälder > 5 ha sind als Frischluftentstehungsgebiet allgemeiner Bedeutung gekennzeichnet.

Lufthygienisch belastete Räume finden sich im Bereich des Verdichtungsraumes Kiel-Suchsdorf.

Sonderstandorte mit überdurchschnittlicher Einstrahlung stellen großflächige und unbewaldete südlich exponierte Böschungen oder Hänge entlang des NOK dar, an denen sich ein typisches, trocken-warmes Mikroklima ausbildet.

Die massiven Dämme der Levensauer Hochbrücken wirken als Austauschbarrieren und behindern bodennahe Luftaustauschprozesse. Dies hat eine Verringerung der klima- und immissionsökologischen Ausgleichsleistung von Kalt- bzw. Frischluftströmungen zur Folge.

Bestandsbewertung Luft

Hinsichtlich der Luftqualität kann das Untersuchungsgebiet als überwiegend gering bis mäßig belastet eingestuft werden. Lediglich im Nahbereich der B 76 und des NOK ist betriebsbedingt eine erhöhte Konzentration von Luftschadstoffen durch den Schiffs-, Straßen- und Schienenverkehr zu beobachten. Insbesondere der Schiffsverkehr ist für einen erheblichen Teil der innerhalb des Untersuchungsgebiets entstehenden Schadstoffemissionen verantwortlich. Derzeit werden alle wesentlichen Grenzwerte der TA-Luft und der 39. BImSchV eingehalten. Lediglich direkt im Bereich der Hauptfahrrinne kommt es rechnerisch zu extrem kleinräumigen Grenzwertüberschreitungen. Diese betreffen aufgrund ihrer engen räumlichen Begrenzung jedoch keine der nach TA-Luft oder 39. BImSchV zu berücksichtigenden Wohnbebauungen oder Ökosysteme.

Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen Geländeklima

Im Rahmen des Ausbaus kommt es baubedingt durch die Baufeldräumung und der Baustelleneinrichtungsfläche zu Gehölzrodungen. Dies führt zu temporären Veränderungen des Strahlungshaushalts und zu einem Verlust der immissionsschützenden Wirkung.

Anlage- oder betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Geländeklimas werden nicht erwartet.

Durch die Verbringungsfläche B 76 I entstehen anlagebedingt teilräumlich Verluste von strahlungsbegünstigten trocken-warmen Hang- und Böschungsflächen. Diese fallen jedoch sehr kleinflächig aus. Andere relevante Beeinträchtigungen des Geländeklimas sind in Zusammenhang mit der Verbringungsmaßnahme nicht zu erwarten.

Negative indirekte Auswirkungen auf das Geländeklima im Bereich der Schleusenanlage Kiel-Holtenau können ausgeschlossen werden.

Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen Luft

Baubedingt sind durch Emissionen der für den Ausbau eingesetzten schweren Baumaschinen und Schuten sowie von LKW bzw. Traktoren für die Verbringung von Aushubmaterial keine deutlichen Zusatzbelastungen zu erwarten. Grenzwertüberschreitungen an den beurteilungsrelevanten Standorten sind nicht zu prognostizieren. Bei andauernder Trockenheit kann es jedoch lokal zu Beeinträchtigungen durch aufgewirbelten Staub kommen, die jedoch nicht erheblich ausfallen.

Durch den Ausbau des NOK ist nicht mit erheblichen Zusatzbelastungen durch betriebsbedingte Schadstoffemissionen zu rechnen. Grenzwertüberschreitungen werden ausschließlich für den Bereich der Hauptschifffahrtsrinne prognostiziert und räumlich eng auf diese begrenzt. Die durch 39. BImSchV und TA Luft vorgebenen Immissionswerte werden an allen Siedlungsbereichen des Untersuchungsraumes und auch im Bereich der Belastungsschwerpunkte deutlich unterschritten. In Verbindung mit etwaigen weiteren emissionswirksamen Planungen innerhalb der Region oder für den Fall länger anhaltender ungünstiger Witterungsperioden (Inversionslagen) ist eine Überschreitung der Richt- und Grenzwerte nicht zu erwarten.

Im Bereich der Schleusenanlage Kiel-Holtenau ist durch den Ausbau des NOK nicht mit erheblichen Zusatzbelastungen durch betriebsbedingte Schadstoffemissionen zu rechnen.


4.7 Schutzgut Landschaft

Nach § 1 Abs. 1 Punkt 3 BNatSchG ist die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer zu sichern.

Bestandsbewertung

Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) durchquert im Planungsabschnitt eine durch das typische, bewegte und hügelige Relief gekennzeichnete, gering bewaldete Jungmoränenlandschaft des Ostholsteinischen Hügellandes. Die Landschaft ist zum einen von den Randeffekten des im Süden an den Raum angrenzenden Stadtteils Suchsdorf der Landeshauptstadt Kiel und zum anderen durch den Übergang zur landwirtschaftlich geprägten historischen schleswigholsteinischen Gutslandschaft bzw. Knicklandschaft im Norden des Planungsgebietes geprägt. Der NOK verläuft innerhalb dieser Landschaft als breite Schneise, die beidseitig von Gehölzen eingefasst ist. Dem Kanal selber kommt als prägende Landschaftsstruktur eine wesentliche Bedeutung, insbesondere als Erholungsleitlinie und Anziehungspunkt für Erholungssuchende aus dem Großraum Kiel zu. Er ist als technisches Landschaftselement mit seinen größtenteils begrünten und mit Gehölzen bestandenen Böschungen verhältnismäßig gut in die Landschaft eingegliedert. Der Kanal ist daher mitsamt seiner Uferbereiche und dem nördlich angrenzenden Landschaftsraum im Landschaftsprogramm als „Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie als Erholungsraum“ ausgewiesen. Zudem wird der Untersuchungsraum in erheblichem Maß durch die Levensauer Hochbrücken geprägt.

Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen

Als Wirkfaktoren werden direkte Flächeninanspruchnahmen innerhalb eines Landschaftsraumes und visuelle Fernwirkungen der Eingriffe sowie Lärm berücksichtigt.

Baubedingt werden im Bereich des Ausbaus durch Baustelleinrichtungsflächen größere Flächen in Anspruch genommen und die landschaftliche Eigenart durch die Lagerung von Baumaterialien und Maschinen temporär beeinträchtigt. Im Zuge der Baufeldräumung werden Flächen beansprucht, wobei landschaftsbildprägende Gehölze verloren gehen. Durch die Gehölzverluste sowie den Einsatz von Baumaschinen kann es bauzeitlich zu fernwirksamen visuellen Störungen in angrenzenden Landschaftsräumen kommen. Während die Auswirkungen der Bautätigkeit bauzeitlich begrenzt sind, werden die Wirkungen des Gehölzverlustes durch entsprechende Neuanpflanzungen zeitlich begrenzt.

Durch Baulärm im Bereich des Ausbaus und der Zufahrten zur Verbringungsfläche sind Lärmimmissionen für hochwertige Landschaftsräume entlang der Kanalufer zu erwarten.

Es erfolgt eine Zerschneidung von Wegeverbindungen für die Erholungsnutzung an den betreffenden Kanalabschnitten sowie eine Einschränkung des Zugangs zu angrenzenden Landschaftsräumen.

Die auf der Verbringungsfläche auftretenden Beeinträchtigungen durch Nutzungsänderungen, visuelle Störreize durch Baumaschinen und Bodenlager sowie Verlärmung sind ausschließlich temporär.

Anlagebedingt ist nicht mit dauerhaften und nachhaltigen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch veränderte oder eingeschränkte Sichtbeziehungen zu rechnen. Der Landschaftskomplex aus Kanal, Ufer, Böschungen und anschließenden landwirtschaftlichen Nutzflächen wird nach dem Ausbau wiederhergestellt sein. Die Auswirkungen des Verlustes prägender Gehölzstruktur sind befristet auf einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren bis zum vollständigen Wiederaufwuchs neuer Gehölze. Bereits innerhalb dieses Zeitraumes nimmt der Beeinträchtigungsgrad sukzessive ab.

Der Abriss und Ersatzneubau der Alten Levensauer Hochbrücke verändert den Charakter des Landschaftsbildes nicht wesentlich, da ein transparentes neues Brückenbauwerk in ähnlicher Bauart und Farbe gewählt wurde und der Standort derselbe bleibt. Das unverwechselbare und charakteristische, kulturhistorisch wertvolle Erscheinungsbild der alten Levensauer Hochbrücke geht jedoch vollständig verloren.

Aus der Aufhöhung der Verbringungsfläche um ca. 3,25 m resultierende Veränderungen im Relief und der Sichtbarkeitsverhältnisse führen nicht zu relevanten Veränderungen des Landschaftscharakters, sofern bei der Reliefgestaltung wie geplant eine landschaftsangepasste Ausrundung der Böschungen erfolgt.

Relevante und nachhaltige betriebsbedingte Belastungen treten nicht auf.


4.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Bestandsbewertung
Bei öffentlichen Planungen ist die Erhaltung und Nutzung der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche sowie eine angemessene Gestaltung ihrer Umgebung sicher zu stellen. Hierzu gehören auch die archäologischen Denkmale, sowie historische Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsteile von besonders charakteristischer Bedeutung.

Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich neben archäologischer Fundstellen und Kulturdenkmälern auch Bestandteile der historischen Kultirlandschaft. So weisen die Gutslandschaft, Knicklandschaften, der Bereich der Levensauer Hochbrücken sowie die Rathmannsdorfer Schleuse und der Eiderkanal als Zeugnisse der verschiedenen landschaftskulturellen und wirtschaftlichen Tätigkeiten der Menschen im Untersuchungsraum eine hervorgehobene Bedeutung auf.

Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
Innerhalb des Eingriffsbereiches befinden sich keine Denkmale nach DSchG, archäologische Fundstellen oder archäologische Denkmale. Im Bereich der Nordböschung östlich der B 76 Brücke gehen geringfügig Knickstrukturen durch baubedingte Flächeninanspruchnahmen verloren. Diese Knickstrukturen sind der Knicklandschaft zuzuordnen. Da insgesamt ca. 20 m Knick verloren gehen, ist hier nicht von erheblichen Beeinträchtigungen der historischen Kulturlandschaft durch den Verlust prägender Elemente auszugehen. Anlage- und betriebsbedingt sind keine erheblichen betriebsbedingte Risiken zu erwarten.


4.9 Wechselwirkungen

Ökosystemare Wechselwirkungen werden in der Raumanalyse über ein zweigestuftes Vorgehen berücksichtigt. Die schutzgutbezogenen Erfassungskriterien beinhalten bereits planungsrelevante Informationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern. Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz ökosystemare Wechselwirkungen bereits direkt erfasst und in die Betrachtung des jeweiligen Schutzguts einbezogen. Über eine schutzgutbezogene und die reguläre schutzgutübergreifende Berücksichtigung von Wechselwirkungen (beispielsweise Einflüsse auf den Boden aufgrund der Veränderungen des Grundwasserhaushaltes in Folge der Einschnittslage des NOK) hinaus, ist es in bestimmten Landschaftsräumen bzw. Ökosystemkomplexen notwendig, eine schutzgut-übergreifende Gesamtbetrachtung des ökosystemaren Wirkungsgefüges durchzuführen. Ökosystemkomplexe, für die eine eingehendere schutzgutübergreifende Betrachtung erforderlich werden könnten, wurden innerhalb des terrestrischen Untersuchungsraumes nicht identifiziert. Weiterhin ergibt sich kein kumulatives Zusammenwirken mit weiteren Plänen und Projekten im Sinne der §§34 bzw. 35 BNatSchG.