Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

8. Landschaftspflegerischer Begleitplan

Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird als selbstständige Unterlage planfestgestellt. Rechtsgrundlage bildet das BNatSchG (in der Fassung vom 29.07.2009, zuletzt geändert am 07.08.2013) in Verbindung mit dem LNatSchG Schleswig-Holstein (in der Fassung vom 24.02.2010). Auf der Grundlage von Bestandserfassung und Konfliktanalyse gibt der LBP wesentliche Hinweise zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen, z.B. im Hinblick auf den Schutz von Gehölzen und Amphibien während der Bauphase. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen werden im LBP im Einzelnen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) für die jeweils betroffene Funktion inklusive Biotopentwicklungs- bzw. - pflegemaßnahmen dargestellt und begründet. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich und Ersatz) werden funktionsbezogen ermittelt und beschrieben. Die Ermittlung von Art und Umfang der Kompensation erfolgt auf der Grundlage des „Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen Landschaftspflegerischer Begleitplanung für Straßenbauvorhaben“ (GEMEINSAMER ERLASS DES MINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR DES LANDES SCHLESWIGHOLSTEIN UND MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2004).

Als Vermeidungs-/Minimierungs- bzw. Schutzmaßnahmen werden im LBP folgende Maßnahmen festgelegt:

  • Bauzeitenregelung für Bau- / Abriss-/ Sanierungsarbeiten im Bereich der Brückenwiderlager in Bezug auf Fledermäuse,
  • Anbringen von Flachkästen am neu entstehenden Widerlager Nord als Ersatzquartiere für Fledermäuse (FCS-Maßnahme8),
  • Optimierung des bestehen bleibenden südlichen Brückenwiderlagers als Quartier für Fledermäuse (CEF9-Maßnahme),
  • Errichtung eines Gehölzschutzzauns während der Bauphase,
  • Bodenmanagement während der Bauphase – Abschieben des Oberbodens im Bereich des Baufelds und separate Zwischenlagerung in Mieten,
  • Baufeldräumung in den Herbst- und Wintermonaten,
  • Errichtung von Reptilien- und Amphibienschutzzäunen während der Bauphase.

Bei der Realisierung des Vorhabens kommt es innerhalb der Eingriffszone, auch unter Berücksichtigung der aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, zu einem dauerhaften Funktionsverlust infolge von Abgrabung, Überbauung und Überformung. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung von umwelterheblichen Auswirkungen sind folgende Umweltauswirkungen nach § 12 LNatSchG soweit als möglich auszugleichen bzw. in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen):

  • Verlust von Biotopelementen und grundwasserbeeinflussten Biotopen (Kalktuffquellen),
  • funktionale Beeinträchtigungen von Lebensräumen der Fauna,
  • funktionale Beeinträchtigungen bzw. Verluste für den Boden, Oberflächengewässer, das Geländeklima sowie das Landschaftsbild.

Die neu entstehenden Kanalböschungen werden so gestaltet, dass eine Einbindung in die Landschaft gewährleistet und neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen werden. Ein Teil des Kompensationserfordernisses wird daher an den neuen Böschungen durch folgende Maßnahmen erbracht:

  • Anlage von baumbetonten Gehölzpflanzungen,
  • Anlage von strauchbetonten Gehölzpflanzungen,
  • Entwicklung von Ruderalfluren,
  • Anreicherung der Böschungen mit Strukturen,
  • Verzahnung von Gehölzen und offenen Bereichen,
  • Variation des Oberbodensubstrates.

Unter Berücksichtigung der Bauzeit, der Entwicklungszeit der Biotoptypen sowie der zur Verfügung stehenden Fläche kann der Ausgleich auf den Böschungen nicht vollständig nachgewiesen werden. Die weitergehende Kompensation erfolgt durch Ausgleichsmaßnahmen im Eingriffsumfeld sowie Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen des Ökokontos Dörnbrook 1 (Gemeinde Lebrade), der Ökokontoflächen Altenholz (Gemeinde Altenholz) sowie auf Flächen der Gemeinde Krummwisch, Groß Nordsee. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

Ersatzmaßnahmen

  • Entwicklung von extensiv genutztem (Feucht-) Grünland und Kleingewässern,
  • Entwicklung eines naturnahen Laubwaldes ohne Holznutzung,
  • Entwicklung eines Waldmantels,
  • Entwicklung von Feuchtflächen und eines standorttypischen Gehölzbewuchses zur Sicherung der Fläche als Trittsteinbiotop im siedlungsnahen Bereich

Die durch den Ersatzneubau der Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des NOK bei Kkm 93,2 bis 94,2 verursachten Eingriffe und Beeinträchtigungen werden durch die entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollständig kompensiert.

Tabelle 3 zeigt den im Rahmen der Bilanzierung ermittelten Kompensationsbedarf sowie die anrechenbare Kompensationsfläche der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Tabelle 3: Gegenüberstellung von Kompensationserfordernis und anrechenbarer Kompensation

* Betroffener BiotoptypBetroffene Fläche

Total-verlust

in ha

Beeinträch-tigung

in ha

Kompensations-bedarf

in ha

Eingriffe
Kanal5,9540,6506,085
Siedlungsbiotope3,8781,3070,915
Acker- und Gartenbaubiotope0,1232,6590,327
Quellbereiche0,04800,287
Grünland mesophil1,0680,6483,408
Sonstiges Feuchtgrünland0,0030,0370,021
Wirtschaftsgrünland0,8253,2281,470
Fließgewässer in m²00,0170,003
Ruderalfluren2,9700,5405,001
Zwischensumme  17,518
Gehölze und sonstige Baumstrukturen5,5431,72216,203
Gebüsche, Kleingehölze0,9080,3153,051
Wälder1,35402,100
Knicks in Länge (m)200-39
Feldhecken in Länge (m)*6100,037
Zwischensumme  21,390
Summe Vorhaben38,908
optionale Baustraße-
Wirtschaftsgrünland00,5440,054
Gehölze und sonstige
Baumstrukturen
0,0050,005 00,018
Ruderalfluren00,0020,000
Siedlungsbiotope00,0230,000
Gebüsche, Kleingehölze0,01300,038
Feldhecken in Länge (m)*0,00200,019
Summe optionale Baustraße0,158
Summe39,067

* zu dieser Summe wird noch der Kompensationsbedarf für die Neuversiegelung von Flächen von 1,7 ha hinzu gerechnet um den Gesamt-Kompensationsbedarf für Eingriffe im Rahmen des Bauvorhabens zu erhalten.

Dem Kompensationserfordernis gegenüber stehen die im Zuge des landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzepts bereitgestellten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Nachfolgend werden die geplanten Ausgleichsmaßnahmen kurz dargestelllt:

  • Anlage von baum- oder strauchbetonten Gehölzpflanzung im Bereich der neuen Kanalböschungen (A 01, A 02) auf einer Fläche von 2,3ha,
  • Neuanlage von Waldflächen (A 03) auf einer Fläche von 3,7 ha,
  • Neuanlage eines Knicks (A 04) in einer Länge von 49 m,
  • Entwicklung von Ruderalfluren verschiedener Ausprägung im Bereich der neuen Kanalböschungen (A 05) auf einer Fläche von 0,8 ha.

Darüber hinaus wird die Kompensationsleistung im Rahmen von folgenden Ersatzmaßnahmen erbracht (vgl. Abbildung 8 ):

  • Entwicklung eines naturnahen Laubwaldes ohne Holznutzung (E 01) auf einer Fläche von 18,6 ha,
  • Entwicklung eines Waldsaumes (E 02) auf einer Fläche von 3,7 ha,
  • Entwicklung von extensiv genutztem (Feucht-) Grünland (E 03) auf einer Fläche von 9,413 ha,
  • Entwicklung von Feuchtflächen und eines standorttypischen Gehölzbewuchses zur Sicherung der Fläche als Trittsteinbiotop im siedlungsnahen Bereich (E 04) auf einer Fläche von 9,37 ha.

Im Ergebnis zeigt sich, dass die durch den Ersatzneubau der Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des NOK verursachten Eingriffe und Beeinträchtigungen durch die entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollständig kompensiert werden. Die sich aus den Biotopverlusten ergebenden Kompensationserfordernisse in Höhe von 38,843 ha sowie der durch die Neuversieglung entstehende Ausgleichsbedarf in Höhe von 1,7 ha werden im Zuge der zugehörigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die eine Gesamtfläche von 40,748 ha haben, vollständig erbracht.

Das Bild zeigt die Lage der externen Kompensationsflächen zu den Vorhabensflächen Abbildung 8: Lage der externen Kompensationsflächen zu den Vorhabensflächen (unmaßstäbliche Darstellung)